Jilbab Vers

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Der Jilbab-Vers (Arabisch: آية الجِلباب) (Sure al-Ahzab: 59) fordert die Frauen dazu auf, ihren Jilbab (Überwurf) zu schließen, damit sie nicht von Männern belästigt werden. In diesem Vers wird das Wort "Jilbab" verwendet, die Pluralform davon ist "Jalabib". Der Jilbab war ein Kleidungsstück, dessen Form einem Umhang ähnlich war, also größer als ein Schal.

Fazl b. Hasan at-Tabarsi, einer der schiitischen Exegeten, glaubt, dass dieser Vers spezifisch den freien Frauen vorbehalten war, damit sie sich durch die Beachtung des Hijabs (der Verschleierung) von den Sklaven unterschieden und dass sie so von niemanden belästigt werden konnten.

Eine andere Gruppe glaubt, ohne diesen Vers exklusiv für freie Frauen zu betrachten, dass der erwähnte Vers alle Frauen auffordert, sich mit Würde zu verhalten, damit sie nicht verdächtigt werden und niemand sie missbraucht.

Sayyid Husain Borujerdi, ein Großayatullah, und Seyyid Mohammad Hosain Tabatabai, einer der schiitischen Kommentatoren, glauben, dass sich Frauen gemäß des Jilbab-Verses auch ihre Gesichter bedecken sollten. Gegen eine solche Sichtweise sind Jaʼfar Sobhani und Morteza Motahhari, sie beschränken sich auf die Notwendigkeit, die Haare zu bedecken.

Text

Den 59 Vers der Sure al-Ahzab, in dem von einer Art Verschleierung gesprochen wird, wird als der „Jilbab Vers“ genannt.[1]

يَا أَيُّهَا النَّبِيُّ قُل لِّأَزْوَاجِكَ وَبَنَاتِكَ وَنِسَاءِ الْمُؤْمِنِينَ يُدْنِينَ عَلَيْهِنَّ مِن جَلَابِيبِهِنَّ ۚ ذَٰلِكَ أَدْنَىٰ أَن يُعْرَ‌فْنَ فَلَا يُؤْذَيْنَ

O Prophet, sag deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen etwas von ihrem Überwurf über sich herunterziehen. Das ist eher geeignet, daß sie erkannt und so nicht belästigt werden. Und Allah ist Allvergebend und Barmherzig (Qur᾽ān: 33: 59)

Herabsendungsanlasses

Laut dem Tafsir al-Qummi war der Offenbarungsgrund des Verses, dass während der Zeit des Propheten (a.) einige junge Männer sich den Frauen in den Weg stellten und sie belästigten, wenn sie zum Gemeinschaftsgebet in die Moschee gehen wollten. [2]

Die Bedeutung

Das Wort "Jalabib" ist die Pluralform von „Jilbab“. Raqib Isfahani schreibt, dass sich Jilbab auf ein Hemd und auf einen Schal bezieht;[3] aber im Majma al-Bahrain ist angegeben, dass Jilbab ein großes Kleidungsstück ist, dass größer ist als ein Kopftuch und kleiner ist als ein Gewand, und die Frauen auf ihr Kopf ziehen und das bis über die Brust reicht.[4]

Was bedeutet, bekannt zu sein?

Fazl bin Hasan at-Tabarsi, ein schiitischer Kommentator des sechsten Jahrhunderts n.H., legt in seinem Kommentar zum Majma al-Bayan zwei Interpretationen des Satzes "Zulq adni an yu'arafna fala yuzaina" vor:

Nach der ersten Interpretation, die at-Tabarsis eigene Meinung ist, bedeutet "bekannt sein" in dem obigen Satz, klarzustellen, dass es sich um freie Frauen und keine Sklavinnen handelt, damit diese nicht belästigt werden, denn damals wurden einige Frauen missbraucht, die freien Frauen, und als sie getadelt wurden, sagten sie: Wir dachten, es seien Sklaven. Dadurch wurde den Heuchlern die Möglichkeit zur Rechtfertigung genommen.[5]

Die zweite Interpretation, die at-Tabarsi Jubbai zuschrieb, besagt, dass die Bedeutung von "erkannt werden" darin besteht, dass sich klarstellt, dass diese Frauen den Hijab einhalten und keusch sind, damit sündige Männer sich ihnen nicht nähern.[6] Allameh Tabatabai und Morteza Motahhari vertreten diese Ansicht[7]

Rechtswissenschaftliche Anwendung

Der Jilbab-Vers wurde auch in rechtswissenschaftlichen Diskussionen aufgegriffen.[8] Es heißt, dass die meisten Exegeten, wie az-Zamakhshari und Fakhr ar-Razi, diesen Vers dahingehend interpretierten, dass es für eine Frau obligatorisch sei, auch ihr Gesicht zu bedecken.[9] Allamah Tabatabai ist derselben Meinung.[10] Jaʼfar Subhani nach vertrat Ayatollah Borujerdi den gleichen Standpunkt und argumentierte, dass durch den Jilbab, der in diesem Vers befohlen wird, zwangsläufig das ganze Gesicht bedeckt wird.[11]

Morteza Motahhari und Ayatollah Jaʼfar Sobhani lehnten diese Argumentation ab; nach Motahhari, sei man mit diesem Vers nicht in der Lage das Maß der Bedeckung zu bestimmen, sondern nur, dass die muslimischen Frauen sich keusch und würdevoll verhalten sollen und ihre Verschleierung nicht nur formalitätshalber eingehalten werden sollte. Er schreibt, dass der Satz „damit sie nicht belästigt werden“ in diesem Vers eine Bestätigung der vorausgegangenen Ansicht sei.[12] Sobhani konstatiert unter Bezugnahme auf denselben Satzteil, dass das Ziel des etwas Herunterziehens des Überwurfs hinsichtlich dessen war, dass man die freien Frauen erkannte (im Unterschied zu den Sklavinnen) und somit diese nicht belästigt werden und das dies mit der Bedeckung des Haares erfüllt wird. Daher sei die Verschleierung des Gesichtes nicht notwendig.[13]


Fußnoten

  1. Eine Gruppe von Forschern, Farhangname-ie ʼUlum-e Qurʼānī, 1394 n.i.S., S.126.
  2. al-Qumī, Tafsīr al-Qumī, 1367 n.i.S., B.2, S.196.
  3. Rāġib Iṣfahānī, Mufradāt, 1412 n.H., B.,1, S.199, unter dem Wort "Ğalābīb".
  4. Ṭarīḥī, Mağmaʼ al-Baḥrain, 1375 n.i.S., B.2, S.24, unter dem Wort "ğalaba".
  5. aṭ-Ṭabarsī, Mağmaʼ al-Bayān, 1372 n.i.S., B.8, S.581.
  6. aṭ-Ṭabarsī, Mağmaʼ al-Bayān, 1372 n.i.S., B.8, S.581.
  7. Ṭabāṭabāī, al-Mīzān, 1417 n.H., B.16, S.339-340; Moṭahharī, Mağmūʼe Āṯār, 1390 n.i.S., B.19, S.504-505.
  8. Siehe: Šubairī, Kitāb an-Nikāḥ, 1419 n.H., B.2, S.462-470..
  9. Moṭahharī, Mağmūʼe Āṯār, 1390 n.i.S., B.19, S. 505.
  10. Ṭabāṭabāī, al-Mīzān, 1417 n.H., B.16, S.339.
  11. Subḥānī, Niẓām an-Nikāḥ, 1375 n.i.S., B.1, S.52.
  12. Moṭahharī, Mağmūʼe Āṯār, 1390 n.i.S., B.19, S.504-505.
  13. Subḥānī, Niẓām an-Nikāḥ, 1375 n.i.S., B.1, S.52.

Quellenverzeichnis

  • aṭ-Ṭabarsī, Faḍl b. Ḥasan, Mağmaʼ al-Bayān fī Tafsīr al-Qurʼān, Teheran, Nāṣer Ḫosrow, 3. Auflg., 1372 n.i.S.
  • al-Qummī, ʼAlī b. Ibrāhīm, Tafsīr al-Qummī, Forschung und Korrektur Ṭayyib Musawī Ğazāyirī, Qum, Dār al-Kitāb, 3. Auflg., 1404 n.H.
  • Eine Gruppe von Forschern, Farhangnāme-ie ʼUlum-e Qurʼānī, Qum, Pažuhešgāh ʼUlūm wa Farhang-e Eslāmī, 1. Aufl., 1394 n.i.S.
  • Rāġib Iṣfahānī, Ḥusain b. Muḥammad, al-Mufradāt fī Ġarīb al-Qurʼān, Forschung Ṣafwān ʼAdnān Dāwudī, Damaskus/Beirut, 1. Auflg., 1412 n.H.
  • Subḥānī, Ğaʼfar, Niẓām an-Nikāḥ fī aš-Šarīʼa al-Islāmiyya al-Ġarāʼ, Qum, Muʼasisa Imām Ṣādiq, 1375 n.i.S.
  • Šubairī Zanğānī, Sayyid Mūsā, Kitāb an-Nikāḥ, Qum, Muʼasisa Pažūhešī Raʼpardāz, 1. Auflg., 1419 n.H.
  • Motaharrī, Murtaḍā, Mağmūʼ-e Āṯār, Teheran, Entešārāt-e Ṣadrā, 1390 n.i.S.
  • Makārim Šīrāzī, Nāṣer, Kitāb an-Nikāḥ, Forschung Muḥammad Reḍā Ḥāmedī und Masʼūd Makārim, Qum, Madrese-ie Imām ʼAlī b. Abī Ṭālib, 1. Auflg., 1424 n.H.
  • Ṭabāṭabāī, Sayyid Muḥammad Ḥusain, al-Mīzān fī Tafsīr al-Qurʼān, Qum, Daftar-e Entešārāt-e Eslāmī, 5. Auflg., 1417 n.H.
  • Ṭarīḥī, Faḫr ad-Dīn, Mağmaʼ al-Baḥrain, Forschung: Sayyid Aḥmad Ḥusainī, Teheran, Ketābšorūšī Murtaḍawī, 3. Auflg., 1375 n.i.S.