Sure al-An'am

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Sure al-An'am
Al-Mā᾽ida
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Suren Nr6
Offenbarung
Offenbarungsreihenfolge55
Mekkanisch/MedinensichMekkanisch
Statistik
Versanzahl165
Wortanzahl3055
Buchstabenanzahl12420


Die Sure al-An᾽ām (arabisch : سورة الأنعام) ist die 6. Sure des Korans. Sie ist eine mekkanischen Sure und befindet sich in Ǧuz᾽ 7 und 8. Sie wird al-An᾽ām (Weidevieh) genannt, weil das Wort Vieh in 15 Versen der Sure vorkommt. Zentrale Themen dieser Sure sind, Prinzipien religiöser Überzeugungen, der Monotheismus, der Prophetentum und die Auferstehung. Die Sure bezieht sich auf eine Debatte zwischen Abraham (a.) und den Ungläubigen über die Anbetung von Sternen und der Sonne.

Einer der bekanntesten Verse der Sure ist der Vers 20, nach dem die Menschen des Buches die Eigenschaften und Merkmale des Propheten (s.) bereits vor seinem Prophetentum kannten. Andere bekannte Verse sind der al-Wizr-Vers (oder der Vers der Last), nach dem jeder Mensch nur seine eigenen Lasten trägt, und der Vers 160, nach dem Gott den Lohn für jede gute Tat verzehnfacht. In einigen Versen der Sure sind rechtliche Entscheidungen für bestimmte Taten angegeben, dazu gehören unter anderem das Verbot des Mordes, das Verbot die Ungläubigen zu verfluchen, das Verbot Gott und den Propheten Falsches zuzuschreiben, und das Verbot das Fleisch von einem Tier zu verzehren, über das zu Beginn des Schlachtens nicht der Name Gottes ausgesprochen wurde.

Nach einigen Überlieferungen der Ahl al-Bait (a.) wurde diese Sure dem Propheten (s.) aufeinmal in Begleitung von siebzigtausend erhabenen Engeln offenbart, und bei der Rezitation dieser Sure werden diese Engel im Namen des Rezitators bis zum Tag der Auferstehung erhöht. Die vollständige Rezitation der Sure al-An᾽ām während einer Sitzung (Ḫatm al-An᾽ām) für die Erfüllung von Bittgebeten ist in Iran sehr beliebt.

Vorstellung

Benennung

Die Sure heißt al-An᾽ām (Weidevieh), weil in 15 Versen (Verse 136-150) über das Vieh gesprochen wird. Das Wort al-An᾽ām kommt in der Sure sechsmal vor.[1]

Offenbarungsort und Reihenfolge der Suren

Die Sure al-An᾽ām zählt zu den mekkanischen Suren und ist in der Offenbarungsreihenfolge die 55. Sure, welche auf den Propheten (s.) herabgesandt wurde. In der jetzt vorliegenden Koranversion (Muṣḥaf) ist sie die 6. Sure[2] und befindet sich im 8. Ǧuz᾽ des Korans.

Anzahl der Verse und weitere Eigenschaften

Die Sure enthält 165 Verse, 3055 Wörter[3] und 12420 Buchstaben[4]. Sie gehört zu den Sab᾽ Ṭiwāl-Suren und sie umfasst mehr als ein Ḥizb im Koran.[5] Sie zählt auch zu den Ǧam᾽ī an-Nuzūl-Suren, also zu den Suren, deren Verse aufeinmal auf den Propheten (s.) herabgesandt wurden.[6] Ebenso gehört sie zu den Ḥāmidāt-Suren, welche mit der Lobpreisung Gottes beginnen.[7]

Inhalt

Nach Ṭabāṭabāī geht es bei dem Hauptthema dieser Sure, genau wie bei anderen mekkanischen Suren, um die Prinzipien religiöser Überzeugungen, den Monotheismus, das Prophetentum und die Auferstehung. Diese Sure hebt besonders die alleinige Anbetung Gottes hervor. Laut al-Mīzān weisen die meisten Verse die Argumente gegen die Polytheisten in Bezug auf den [[Monotheismus, das Prophetentum und die Auferstehung, hin. Die Sure al- An᾽ām bezieht sich auch auf einige Rechtsprechungen, insbesondere auf religiös verbotene Dinge.[8]

Erzählungen und Geschichten

Bekannte Verse

Der al-Wizr-Vers handelt von den Eigenschaften des Propheten (s.), welche sie die Ahl al-Kitāb erkannten und der 160. Vers von der zehnfachen Belohnung für gottesgefällige Taten zählen zu den bekannten Versen der Sure al-An᾽ām

Vers 17

Wenn Allah dir Unheil widerfahren läßt, so kann es keiner hinwegnehmen außer Ihm. Und wenn Er dir (etwas) Gutes widerfahren läßt, – so hat Er zu allem die Macht.(Vers 17)

Ziel der Sure al-An᾽ām ist die Entwurzelung von Faktoren des Polytheismus; deshalb wird in dieser Sure neben der Ablehnung der Anbetung außer Gott, gesagt, dass ihr für die Lösung eurer Probleme, Beseitigung von Unheil und für die Erlangung von gewissen Nutzen bei hangemachten Göttern wendet und Zuflucht sucht; denn Wenn dir Unheil widerfahren läßt, so kann es keiner hinwegnehmen außer Ihm. Und wenn Er dir (etwas) Gutes widerfahren läßt, – so hat Er zu allem die Macht.[9] Besagt dieser Vers die Überlegenheit Gottes Wille über den Willen aller anderen und lehnt die Überzeugung des Dualismus, welche an den zwei Quellen für das Gute und das Böse glaubte, ab.[10] Gemeint mit Unheil, welches Gott in diesem Vers zugeschrieben wird, ist die Zurücknahme von Gaben, was an ihrer eigenen Stelle etwas Gutes bzw. ein Segen ist, da es gelegentlich zur Wachmachung, Belehrng, Erziehung und für die Beseitigung von Hochmut notwendig ist.[11]

Vers 20

Diejenigen, denen Wir die Schrift gegeben haben, kennen ihn, wie sie ihre Söhne kennen. (Es sind) diejenigen, die sich selbst verloren haben, denn sie glauben nicht.(Vers 20)

Dieser Vers wiederholt sich in dem 146. Vers der 2. Sure des Korans.[12] Er ist eine Antwort auf die Behauptung der Polytheisten, dass sich die Menschen des Buches niemals zur Rechtmäßigkeit des Propheten geäussert hätten. In diesem Vers impliziert der Koran, dass sich die Menschen des Buches nicht nur des Aufkommens des Propheten und seines Aufrufes bewusst waren, sondern auch seiner Eigenschaften und aller weiteren Zeichen bis ins Detail.[13] ᾽Abdullah b. Salām, ein jüdischer Gelehrter, der zum Islam konvertierte, sagte über den Propheten: Ich kenne ihn besser als mein Kind.[14]

Mafātīḥ al-Ġaib-Vers (59)

Er verfügt über die Schlüssel des Verborgenen; niemand kennt sie außer Ihm. Und Er weiß, was auf dem Festland und im Meer ist. Kein Blatt fällt, ohne daß Er es weiß; und (es gibt) kein Korn in den Finsternissen der Erde und nichts Feuchtes und nichts Trockenes, das nicht in einem deutlichen Buch (verzeichnet) wäre.(Vers 59)

Die Worte feucht und trocken gelten als Metaphern für alles, was eine Allgemeingültigkeit impliziert. Unter den Exegeten herrscht Uneinigkeit über die Bedeutung von klare Aufzeichnung [oder Buch].[15] Laut al-Mizan ist ein klares Buch, was immer es auch wirklich bedeutet, ein Buch nicht dieser Welt, und nicht lediglich ein Bericht über Kreaturen. Stattdessen ist es ein Buch, in dem die Schicksale all derer aufgezeichnet sind, die vorher waren, jetzt sind und nachher kommen.[16] Im Tafsīr Nemūneh, soll sich das klare Buch womöglich auf die Erkenntnis Gottes beziehen, was besagt, dass hier alle Kreaturen und ihr Weg mit Gottes unendlichem Wissen verzeichnet sind. Die Interpretation des klaren Buches als wohlverwahrte Tafel[17] (al-Lawḥ al-Maḥfūẓ) kann auch dieser letzteren Exegese entsprechen, da der Ausdruck die wohlverwahrte Tafel sehr wahrscheinlich mit dem Wissen Gottes identisch ist.[18]

Vers 160

Wer mit (etwas) Gutem kommt, erhält zehnmal soviel. Und Wer mit einer bösen Tat kommt, dem wird nur gleichviel vergolten, und es wird ihnen kein Unrecht zugefügt.(Vers 160)

Zu diesem Vers gibt es viele schiitische und sunnitische Überlieferungen.[19] Laut einiger bat der Prophet Gott um mehr als nur eine Belohnung, als der Vers Wer mit einer guten Tat kommt [wird] mit einer guten Tat belohnt offenbart wurde. Als Antwort darauf wurde dieser Vers herabgesandt: Wer [am Tag der Auferstehung] mit (etwas) Gutem kommt, erhält zehnmal soviel. Doch der Prophet (s.) bat Gott um weitere Belohnungen. Da wurde folgender Vers offenbart: Wer ist es, der Allah einen guten Kredit leiht, damit Er ihn für ihn um ein Vielfaches vervielfachen kann?[20]

al-Wizr-Vers (164)

Keiner trägt die Last eines anderen.(Vers 164)

Exegeten zufolge zeigt dieser Vers Gottes Gerechtigkeit bei der Bestrafung von Übeltätern. Er besagt, dass niemand für die Sünden eines anderen bestraft wird. Gemäß den Koranversen 37-38 der 53. Sure des Korans existiert das gleiche Urteil auch in anderen Religionen.[21] Im Hinblick auf die Beziehung zwischen diesem Vers und Vers 25 der 16. Sure des Korans[22] wird gesagt, dass der Grund, warum Irreführer einen Teil der Sündenlast anderer tragen, darin besteht, dass sie andere in die Irre geführt haben, und dass sie in Wirklichkeit die Last ihrer eigenen Sünden tragen.[23]

Juristische Verse (Āyāt al-Aḥkām)

Mehr als fünfzehn Verse der Sure al-An'am gelten als Verse der Rechtsprechung,[24] einschließlich Vers 21, der das Verbot impliziert, Gott Falsches zuzuschreiben, Vers 72, in dem befohlen wird Gebete zu sprechen, Vers 108 beinhaltet das Verbot Ungläubige zu verfluchen, in Vers 121 wird das Verzehren von Fleisch, über das bei der Schlachtung des Tieres nicht der Name Gottes ausgesprochen wurde, verboten, Vers 141 beinhaltet die Entscheidungen über Zakat und Vers 151 verbietet den Mord. Darüber hinaus wird in den Versen 162-163 über das Verbot der Heuchelei beim Gottesdienst gesprochen.

Vers Text Kapitel Subjekt
21 Und wer ist ungerechter, als wer gegen Allah eine Lüge ersinnt oder Seine Zeichen für Lüge erklärt? Beispiel Verbot, Gott falsches zuzuschreiben
72 ...und verrichtet das Gebet und fürchtet Ihn! Gottesdienst Verpflichtung bezüglich des Gebets
108 Und schmäht nicht diejenigen, die sie außer Allah anrufen, damit sie nicht in Übertretung ohne Wissen Allah schmähen! Beispiel Verbot, Ungläubige zu beschimpfen
118 Eßt von dem, worüber Allahs Name ausgesprochen worden ist Speisen und Getränke Schlachten von Tieren mit der Äußerung des Namen Gottes (Bismillah)
121 Und eßt nicht von dem, worüber der Name Allahs nicht ausgesprochen worden ist. Das ist wahrlich Frevel. Speisen und Getränke Verbot, nicht islamisch geschlachtetes Fleisch zu essen
141 Und Er ist es, der Gärten mit Spalieren und ohne Spaliere entstehen läßt ... Eßt von ihren Früchten, wenn sie Früchte tragen, und entrichtet am Tag ihrer Ernte ihre(n) Pflicht(anteil), der darauf steht) Zakāt Pflicht, die Zakāt für landwirtschaftliche Erzeugnisse auszuzahlen
145 Sag: Ich finde in dem, was mir (als Offenbarung) eingegeben wurde, nichts, das für den Essenden zu essen verboten wäre, außer es ist Verendetes oder ausgeflossenes Blut oder Schweinefleisch ... Wer sich aber in einer Zwangslage befindet, ohne zu begehren oder das Maß zu überschreiten. Speisen und Getränke Genehmigung für das Essen von Verbotenem in Notsituationen
151 ... und tötet nicht die Seele, die Allah verboten hat (zu töten), außer aus einem rechtmäßigen Grund! Strafrecht Verbot, Menschen aus unrechtmäßigen Gründen zu töten
152 Und nähert euch nicht dem Besitz des Waisenkindes, außer auf die beste Art, bis es seine Vollreife erlangt hat. Erbschaft Verbot, das Vermögen von Waisen an sich zu nehmen, außer mit Umsichtigkeit.
152 Und gebt volles Maß und Gewicht in Gerechtigkeit. Handel Gerechtigkeit in Sachen Maß und Gewicht
162 Sag: Gewiß, mein Gebet und mein (Schlacht)opfer, mein Leben und mein Sterben gehören Allah, dem Herrn der Weltenbewohner. Gottesdienst Notwendigkeit, sich von Scheinheiligkeit bezüglich des Gottesdienstes und des Gebets fernzuhalten.

Die Ḫatm al-An᾽ām Versammlung

In Iran werden in den Häusern der Menschen Versammlungen abgehalten, bei denen man die gesamte Sure al-An'am rezitiert, mit der Absicht, dass Gott ihre Bedürfnisse erfüllt. Manchmal wird in Intervallen rezitiert mit zwischenzeitlichem Bittgebets und Zikr. In diesen Versammlungen werden auch Speisen angeboten, bekannt unter dem Namen Sufre-ie Ḫatm-e al-An'a.

Vorzüglichkeiten und Eigenschaften

In den Überlieferungen wird der Sure al-An᾽ām ein hoher Wert zugewiesen. In Nūr aṯ-Ṯaqalain wird von Imam ar-Riḍā᾽ (a.) überliefert, dass die Sure al-An᾽ām aufeinmal in Begleitung von siebzigtausend Engeln offenbart wurde, Engel, die ständig Gott lobpriesen und wiederholten, es gibt keine Macht außer Allah und Gott ist der Größte. Wer diese Sure rezitiert, für den werden diese Engel Gott lobpreisen.[25]

Eine ähnliche Überlieferung wurde auch von dem Propheten (s.) überliefert.[26] Von Imam aṣ-Ṣādiq (a.) wurde im Ṯawāb al-A᾽māl überliefert, dass die Sure al-An᾽ām dem Propheten Muḥammad (s.) aufeinmal in Begleitung von siebzigtausend Engeln offenbart wurde. Feiern Sie es und ehren Sie es, denn Gottes größter Name erscheint an siebzig Stellen dieser Sure, und wenn die Menschen wüssten, was in dieser Sure liegt, würden sie nicht aufhören sie zu rezitieren.[27]

Fußnoten

  1. Ḫuramšāhī, Sure-ie An᾽ām, S.1237.
  2. Ma᾽refat, Āmūzeš-e ᾽Ulūm-e Qur᾽ān, 1371 n.i.D., B.2, S.166.
  3. Ḫuramšāhī, Sure-ie An᾽ām, S.1237.
  4. Ṯa᾽labī, al-Kašf wa al-Bayān, 1422 n.H., B.4, S.131.
  5. Ḫuramšāhī, Sure-ie An᾽ām, S.1237-1238.
  6. Makārem Šīrāzī, Tafsīr Nemūneh, 1374 n.i.S., B.5, S.143.
  7. Saḫāwī, Ǧamāl al-Qurā᾽, Beirut, B.1, S.179.
  8. Ṭabāṭabāī, al-Mīzān, 1374 n.i.S., B.7, S.5.
  9. Ṭabāṭabāī, al-Mīzān, 1374 n.i.S., B.7, S.5.
  10. Makārem Šīrāzī, Tafsīr Nemūneh, 1374 n.i.S., B.5, S.175.
  11. Makārem Šīrāzī, Tafsīr Nemūneh, 1374 n.i.S., B.5, S.175.
  12. Allerdings ist der Inhalt dieses Verses in anderen Versen mit unterschiedlichen Formulierungen vorhanden, wie in der Sure al-A᾽rāf Vers 157, Sure al-Fatḥ Vers 29, aš-Šur᾽arā᾽ Vers 197 (Ṭabāṭabāī, al-Mīzān, 1390 n.i.S., B.7, S.41.)
  13. Makārem Šīrāzī, Tafsīr Nemūneh, 1371 n.i.S., B.5, S.182.
  14. Makārem Šīrāzī, Tafsīr Nemūneh, 1371 n.i.S., B.1, S.499.
  15. Makārem Šīrāzī, Tafsīr Nemūneh, 1371 n.i.S., B.5, S.271.
  16. Ṭabāṭabāī, al-Mīzān, 1390 n.i.S., B.7, S.126.
  17. aṭ-Ṭabarsī, Maǧma᾽ al-Bayān, 1372 n.i.S., B.4, S.481; Abūlfutūḥ ar-Rāzī, Rawḍ al-Ǧinān, 1408 n.H., B.7, S.215.
  18. Makārem Šīrāzī, Tafsīr Nemūneh, 1371 n.i.S., B.5, S.271.
  19. Ṭabāṭabāī, al-Mīzān, 1417 n.H., B.7, S.393.
  20. Sure al-Baqara, Vers 245. ᾽Ayāšī, Kitāb at-Tafsīr, 1380 n.H., B.1, S.131.
  21. Qerā᾽atī, Tafsīr Nūr, 1383 n.i.S., B.3, S.396.
  22. Deshalb sollen sie am Tag der Auferstehung ihre Lasten vollständig tragen, und (auch etwas) von den Lasten derjenigen, die sie ohne (richtiges) Wissen in die Irre führten. Wie böse ist das, was sie an Last auf sich nehmen! (Sure an-Nahl, Vers.
  23. Makārem Šīrāzī, Tafsīr Nemūneh, 1374 n.i.S., B.6, S.65.; Qerā᾽atī, Tafsīr Nūr, 1383 n.i.S., B.3, S.397.
  24. Siehe: Irawānī, Durūs Tamhīdīya fī Tafsīr Āyāt al-Aḥkām, 1423 n.H., B.2, S.1053.
  25. ᾽Arūsī Ḥueizī, Nūr aṯ-Ṯaqalain, 1415 n.H., B.1, S.696.
  26. aṭ-Ṭabarsī, Maǧma᾽ al-Bayān, 1372 n.i.S., B.4, S.421.
  27. Scheich Ṣadūq, Ṯawāb al-A᾽māl, 1406 n.H., S.105.

Quellenverzeichnis

  • Qur᾽ān-e Karīm, übersetzt von Muḥammad Mahdī Fulādwand, Teheran, Dār al-Qur᾽ān al-Karīm, 1418 n.H./1376 n.i.S.
  • Abūlfutūḥ ar-Rāzī, Rawḍ al-Ǧinān wa Rawḥ al-Ǧinān fī Tafsīr al-Qur᾽ān, Korrektur: Muḥammad Mahdī Nāṣeḥ und Muḥammad Ǧa᾽far Yāḥaqqī, Maschhad, Āstān-e Quds Raḍawī, Bunyād-e Pažūhešhā-ie Eslāmī, 1 Aufl., 1408 n.H.
  • Irawānī, Bāqir, Durūs Tamhīdīya fī Tafsīr Āyāt al-Aḥkām, Qum, Dār al-Fiqh, 1423 n.H.#
  • Ṯa᾽labī, Aḥmad b. Muḥammad, Tafsīr aṯ-Ṯa᾽labī (at-Tafsīr al-Kabīr), Beirut, Dār Iḥyā atTurāṯ al-᾽Arabī, 1422 n.H.
  • Dānešnāme-ie Qur᾽ān wa Qur᾽ānpažūhī, B.2, Bahā᾽ ad-Dīn Ḫoramšāhī, Teheran, Dustān-Nāhīd, 1377 n.i.S.
  • Scheich Ṣadūq, Muḥammad ibn ᾽Alī, Ṯawāb al-A᾽māl wa ᾽Iqāb al-A᾽māl, Forschung: Ṣādeq Ḥasanzādeh, Teheran, Armaġān Ṭūbā, 1382 n.i.S.
  • Ṭabāṭabāī, Sayyid Muḥammad Ḥusain, al-Mīzān fī Tafsīr al-Qur᾽ān, Qum, Entešārāt-e Eslāmī, 1417 n.H.
  • Ṭabāṭabāī, Sayyid Muḥammad Ḥusain, al-Mīzān fī Tafsīr al-Qur᾽ān, Beirut, Mu᾽asisa al-A᾽lamī lil Maṭbū᾽āt, 2. Auflage, 1974.
  • Aṭ-Ṭabarsī, Faḍl b. Ḥasan, Maǧma᾽ al-Bayān fī Tafsīr al-Qur᾽ān, übersetzt von: Bīsotūnī, Maschhad, Āstān Quds Raḍawī, 1390 n.i.S.
  • ᾽Arūsī Ḥuweizī, ᾽Abd ᾽Alī b. Ǧumu᾽a, Tafsīr Nūr aṯ-Ṯaqalain, Taḥqīq Sayyid Hāšem Rasūlī Maḥallātī, Qum, Entešārāt-e Ismā᾽īlīyān, 14. Aufl., 1415 n.H.
  • Qerā᾽atī, Muḥsen, Tafsīr Nūr, Teheran, Markaz Farhangī-ie Darshāī az Qur᾽ān, 11 Aufl., 1383 n.i.S.
  • Ma᾽refat, Muḥammad Hādī, Āmūzeš-e ᾽Ulūm Qur᾽ān, Markaz Čāp wa Našr-e Sazmān Tablīġāt Eslāmī, 1. Auflage, 1371 n.i.S.
  • Makārem Šīrāzī, Nāṣer, Tafsīr Nemūneh, Teheran, Dār al-Kutub al-Islāmiya, 10. Auflage n.i.S.
  • Makārem Šīrāzī, Nāṣer, al-Amṯal fī Tafsīr Kitāb aAlla al-Munzal, Qum, Madrisa Imām ᾽Alī b. Abī Ṭālib, 1421.
  • Naǧafī, Muḥammad Ḥasan, Ǧawāhir al-Kalām fī Šarḥ Šarāyi᾽ al-Islām, Qum, 1417 n.H.