Sure al-Hujurat

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Sure al-Hujurat
al-Fath
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Suren Nr49
Offenbarung
Offenbarungsreihenfolge107
Mekkanisch/MedinensichMedinensisch
Statistik
Versanzahl18
Wortanzahl353
Buchstabenanzahl1533


al-Hujurat (arabisch: سورة الحجرات) ist die 49. Sure des edlen Korans. Sie ist eine medinensische Sure und befindet sich im 26. Juzʿ dieses Heiligen Buches. al-Hujurat ist die Pluralform von al-Hujra (الحجرة) was so viel wie Kammer, Zimmer bedeutet und kommt im vierten Vers der Sure vor, worauf auch ihre Benennung zurückgeht. Die Sure al-Hujarat handelt von den Verhaltensmanieren gegenüber dem Propheten (s.) und auch von einigen verpönten sozio-moralischen Angelegenheiten wie Argwohn, Schnüffelei und Geläster. Der Vers der Bruderschaft, der Naba Vers und der Vers über Lästerung, aber auch der 13. Vers, in dem die frömmsten Menschen, als die ehrenvollsten bei Gott, bezeichnet werden, sind die wohlbekannten Verse dieser Sure. Über die Vorzüglichkeit der Rezitation der Sure wird überliefert, wer die Sure al-Hujurat jeden Tag oder jede Nacht liest, der wird unter den Besuchern des Propheten (s.) sein.

Vorstellung

Benennung

Im vierten Vers der Sure kommt das Wort al-Hujurat vor, wonach die Sure auch benannt wurde.[1] al-Hujurat ist die Pluralform von al-Hujra und bezieht sich auf die vielen Gemächer, welche neben der Masjid un-Nabi (Propheten-Moschee) für die Frauen des Propheten (s.) errichtet worden waren.[2]

Offenbarungsort und Reihenfolge der Suren

Die Sure al-Hujurat zählt zu den medinensichen Suren und ist in der Offenbarungsreihenfolge die 107. Sure, welche auf den Propheten (s.) herabgesandt wurde. In der jetzt vorliegenden Koranversion (Mushaf) ist sie die 49. Sure[3] und befindet sich im 26. Juzʿ des Korans.

Anzahl der Verse und weitere Eigenschaften

Die Sure al-Hujurat enthält 18 Verse, 353 Wörter und 1533 Buchstaben. Sie zählt zu den al-Mathani-Suren und umfasst etwa ein Hizb.[4] Sie fällt auch unter der Kategorie der al-Mumtahanat-Suren[5], da sie inhaltlich der Sure al-Mumtahana ähnlich ist.[6]

Inhalt

Laut dem Tafsir al-Mizan enthält diese Sure ethische Anweisungen, wie die Manieren bei der Kommunikation mit Gott, einzuhaltende Umgangsformen mit dem Propheten (s.) und ebenso zu beachtende Etiketten bei der Beziehung der Individuen der Gesellschaft untereinander. Gesprochen wird in dieser Sure auch über das Kriterium bezüglich der Überlegenheit der Menschen untereinander. Verwiesen wird schließlich auf die Wahrheit des Glaubens und des Islam. Diese Sure befiehlt den Muslimen Gerüchten keine Beachtung zu schenken und Lästerei über sowieso das Fehlerfinden bei anderen Menschen zu vermeiden, nicht dem Verdacht zu folgen und zwischen den Muslimen zu schlichten und Frieden und Versöhnung herzustellen.[7]

Bekannte Verse

Naba Vers

Hauptartikel: Naba Vers

O die ihr glaubt, wenn ein Frevler zu euch mit einer Kunde kommt, dann schafft Klarheit, damit ihr (nicht einige) Leute in Unwissenheit (mit einer Anschuldigung) trefft und dann über das, was ihr getan habt, Reue empfinden werdet.[8]

Der Großteil der Koranexegeten bezieht sich bei dem Offenbarungsanlass dieses Verses auf das Ereignis bezüglich Walid b. 'Aqabas, den der Prophet (s.) zum Banu al-Mustallaq-Stamm schickte, um die Zakat einzusammeln und er dann aus Angst log, sie hätten sich geweigert sie zu bezahlen. Diese Nachricht hatte den Propheten (s.) dazu gebracht, ein Heer in ihre Richtung zu mobilisieren. Als sich aber die beiden Gruppen erreichten, stellte sich heraus das Walid gelogen hatte.[9]

Nach Allama Tabatabai bestätigte Gott in diesem Vers das Prinzip der Rationalität bei der Behandlung von Nachrichten, was besagt, wenn eine Nachricht von einem Frevler kommt, nicht sofort danach handeln, sondern erst ermitteln und überprüfen, damit Wahrheit und Unwahrheit voneinander zu unterscheiden sind, und es nicht zu grundlosen Angriffen auf Stämme kommt und Bedauern dann nichts mehr nützt. Dieser Vers erklärt die Wahrheit der Nachricht eines Frevlers als ungültig. [10] In der Usul al-Fiqh Wissenschaft bezieht man sich zwecks Authentizität der al-Khabar al-Wahid auf diesen Vers.[11]

Vers der Brüderschaft

Hauptartikel: Vers der Brüderschaft

Die Gläubigen sind doch Brüder. So stiftet Frieden zwischen euren beiden Brüdern und fürchtet Allah, auf daß ihr Erbarmen finden möget.[12]

Nach diesem Vers sind die gläubigen Brüder stets miteinander und im Falle eines Streites zwischen ihnen sind andere Muslime dafür verantwortlich, dass sie sich wieder versöhnen. Als dieser Vers offenbart wurde, stellte der Prophet (s.) den Bruderschaftsbund unter den Muslimen her; wie zwischen Abu Bakr und Umar, Uthman und Abd ar-Rahman b. 'Awf und zwischen anderen Gefährten, basierend auf ihren Positionen. Der Prophet (s.) wählte dann ʿAli b. Abi Talib (a.) als seinen Bruder und sagte zu ihm: Du bist mein Bruder und ich bin dein Bruder.[13][14]

Vers über das Lästern

Hauptartikel: Vers über das Lästern

O die ihr glaubt, meidet viel von den Mutmaßungen; gewiß, manche Mutmaßung ist Sünde. Und sucht nicht (andere) auszukundschaften und führt nicht üble Nachrede übereinander. Möchte denn einer von euch gern das Fleisch seines Bruders, wenn er tot sei, essen? Es wäre euch doch zuwider. Fürchtet Allah. Gewiß, Allah ist Reue-Annehmend und Barmherzig.[15]

In diesem Vers werden drei moralische Aspekte angesprochen, die vermieden werden sollen: Mutmaßungen, Schnüffelei und Verleumdungen.[16] Laut Tafsir Nemuneh sind diese drei moralischen Fragen miteinander verbunden; Verdacht schafft die Grundlage dafür, in den Angelegenheiten der anderen herumzuschnüffeln und dies wiederum führt zu Verleumdungen und dazu private Angelegenheiten aufzudecken.[17]

Dieser Vers, der der Vers des Lästerns genannt wird,[18] verbietet dies aufs strengste und stuft es als große Sünde ein [19]. Nach dem oben genannten Vers sollte eine Person, so wie sie es hasst, das Fleisch eines toten Menschen zu essen, auch das Lästern über eine lebende Person hassen, denn Lästerei ist wie das Essen des Fleisches eines toten Bruders.[20]

Gottesfurcht, als Maßstab

O ihr Menschen, Wir haben euch ja von einem männlichen und einem weiblichen Wesen erschaffen, und Wir haben euch zu Völkern und Stämmen gemacht, damit ihr einander kennenlernt. Gewiß, der Geehrteste von euch bei Allah ist der Gottesfürchtigste von euch. Gewiß, Allah ist Allwissend und Allkundig.[21]

Der oben genannte Vers fand aufgrund der Verneinung ethnischer Überlegenheit, sowohl in ethischen Schriften als auch in Glaubensfragen Beachtung. Dem Tafsir Nemuneh nach besagt der Vers, dass alle Menschen aus denselben Wurzeln hervorgehen und in Bezug auf ihre Abstammung nicht ihren Kopf stolz erheben sollen. Der Vers führt die Frömmigkeit als einzigen wirklichen Faktor menschlicher Überlegenheit vor Gott ein.[22]

Auf diesen Vers bezog sich auch die intellektuelle und politische Bewegung der Shu'ubiyans. Die Shu'ubiya waren eine iranische Gruppe, die unter Berufung auf diesen Vers glaubte, dass keine ethnische Gruppe einer anderen überlegen sei, und die sich gegen die Rassismuspolitik der Umayyaden stellten.[23]

Vorzüge und Auswirkungen

Hauptartikel: Vorzüge der Suren

In Tafsir Majma' al-Bayan wird vom Propheten (s.) überliefert, dass, wer die Sure al-Hujurat rezitiert, Gott ihm zehn Belohnungen geben wird, für jeden, der ihm gehorcht und für jeden, der ihm nicht gehorcht.[24] Auch im Buch Thawab al-A'mal von Scheich as-Saduq wird überliefert, dass jeder, der jeden Tag oder jede Nacht die Sure al-Hujurat rezitiert, zu den Besuchern des Propheten (s.) gehört.[25]

Fußnoten

  1. Makārem Šīrāzī, Tafsīr Nemūneh, 1374 n.i.S., B.22, S.130.
  2. Makārem Šīrāzī, Tafsīr Nemūneh, 1374 n.i.S., B.22, S.141.
  3. Maʿrefat, Āmūzeš-e ʿUlūm-e Qurʿān, 1371 n.i.S., B.2, S.166.
  4. Ḫurramšāhī, Sūre-ie Ḥuğurat, S.1252.
  5. Rāmyār, Tārīḫ-e Qurʿān, 1362 n.i.S., S.360 und 596.
  6. Farhangnāme-ie ʿUlūm-e Qurʿān, B.1, S.2612.
  7. Ḫurramšāhī, Sūre-ie Ḥuğurat, S.1251-1252.
  8. Sūre-ie al-Ḥuğurat, Vers 6.
  9. ʿAllamah Ṭabāṭabāī, al-Mīzān, 1390 n.H., B.18, S.318 und 319; Makārem Šīrāzī, Tafsīr Nemūneh, 1374 n.i.S., B.22, S.153.
  10. ʿAllamah Ṭabāṭabāī, al-Mīzān, 1390 n.H., B.18, S.311.
  11. Markaz-e Eṭṭelāʿāt-e Madārek-e Eslāmī, Farhangnāme-ie Uṣūl-e Fiqh, 1389 n.i.S., S.62.
  12. Sure al-Ḥuğurat, Vers 10
  13. Baḥrānī, al-Burhān fī Tafsīr al-Qurʿān, B.5, S.108.
  14. Ḥākim Neyšabūrī, al-Mustadrak ʿalā aṣ-Ṣaḥīḥain, B.3, S.14.
  15. Sūre-ie Ḥuğurat, Vers 12.
  16. Makārem Šīrāzī, Tafsīr Nemūneh, 1374 n.i.S., B.22, S.181.
  17. Makārem Šīrāzī, Tafsīr Nemūneh, 1374 n.i.S., B.22, S.184.
  18. Muʿasese-ie Dāʿerat ul-Maʿāref-e Fiqh Eslāmī, Farhang Fiqh Fārsī, 1385 n.i.S., B.1, S.199.
  19. Makārem Šīrāzī, Tafsīr Nemūneh, 1374 n.i.S., B.22, S.185.
  20. aṭ-Ṭabrisī, Mağmaʿ al-Bayān, 1372 n.i.S., B.9, S.206; ʿAllama Ṭabāṭabāī, al-Mīzān, 1390 n.H., B.18, S.323.
  21. Sure al-Ḥuğurat, Vers 10
  22. Makārem Šīrāzī, Tafsīr Nemūneh, 1373 n.i.S., B.22, S.197.
  23. Aḥmadī Bahrāmī, Šuʿūbiye wa Taʿṯīrāt-e an dar Siyāsat wa Ğahān, S.136.
  24. aṭ-Ṭabrisī, Mağmaʿ al-Bayān, 1372 n.i.S., B.9, S.196.
  25. aṣ-Ṣadūq, Ṯawāb al-Aʿmāl, 1406 n.H., S.115.

Quellenverzeichnis

  • Aḥmadī Bahrāmī, Ḥamīd, 1382 n.i.S., Šuʿūbīyya wa Taʾṯīrāt-ei ān dar Sīyāsat wa Adab-e Irān wa Ğahān-e Islām, Dīn wa Irṭebāṭāt 18, 19:135-162.
  • Baḥrānī, Sayyid Hāšim b. Sulaimān, al-Burhān fī Tafsīr al-Qurʾān, Qom: Bunyād-e Beʿṯat, 1416 n.H.
  • Ḫurramšāhī, Bahāʾ ad-Dīn, Dānešnāme-ie Qurʾān wa Qurʾānpajūhī, Teheran: Dūstān-Nāhīd, 1377 n.i.S.
  • Makārem Šīrāzī, Nāṣer, Tafsīr-e Nemūneh, Teheran: Dār al-Kutub al-Islāmiyya, 1374 n.i.S.
  • Markaz-e Iṭṭilāʿāt wa Madārik-e Eslāmī, Farhangnāma-ie Uṣūl-e Fiqh, Qom: Pazhūhešgāh-e ʿUlūm wa Farhang-e Eslāmī, 1389 n.i.S.
  • Maʿrefat, Muḥammad Hādī, Āmūzeš-e ʿUlūm-e Qurʾān, [n.p]: Markaz-e Čāp wa Nšhr-ei Sāzmān-e Tablīġāt, 1371 n.i.S.
  • Aṣ-Ṣadūq, Muḥammad b. ʿAlī, Ṯawāb al-Aʿmāl wa ʿIqāb al-Aʿmāl, Qom: Dār aš-Šarīf ar-Raḍī, 1406 n.H.
  • Šāhrūdī, Farhang-e Fiqh muṭābeq bā Maḏhab-e Ahl al-Bait, Qom: Muʾassisat Dāʾirat al-Maʿārif al-Fiqh al-Islāmī, 1382 n.i.S.
  • Ṭabāṭabāʾī, Mūhammad Ḥusain, al-Mīzān fī Tafsīr al-Qurʾān, übersetzt ins Persische von Mūsawī Hamedānī, 5. Auflg. Qom: Daftar-e Intešārāt-e Islāmī, 1374 n.i.S.
  • Ṭabrisī, Faḍl b. al-Ḥasan, Mağmaʿ al-Bayān fī Tafsīr al-Qurʾān, Hāshim Rasūlī & Yazdī. 3. Auflg. Teheran: Intešārāt-e Nāṣer Ḫosrow, 1372 n.i.S.