Khasa’is an-Nabi (s.)
Khaṣā’iṣ an-Nabī (Arabisch: خَصائِص النَبي) oder die Charakteristiken des Propheten (s.) beziehen sich auf jene spezifischen Merkmale und Regeln, die ihn von anderen Muslimen und Propheten abheben. Diese Merkmale gehören zu den wesentlichen Bestandteilen der islamischen Rechtsprechung und sie umfassen alle einzigartigen Eigenschaften des Propheten (s.) sowie seine Lehren. Die Eigenschaften des Propheten (s.) wurden in vier Kategorien unterteilt: Erlaubtes, Verbotenes, Verpflichtendes und Vorzüge. Zu den Merkmalen des Propheten (s.) gehören unter anderem die Erlaubnis zur dauerhaften Ehe mit mehr als vier Frauen, die Verpflichtung zum Nachtgebet, das Verbot Almosen zu empfangen, das Verbot, die eigene Stimme über die des Propheten ( s.) zu erheben, sowie das Verbot, die Frauen des Propheten (s.) nach seinem Tod heiraten zu können und die Tatsache, dass er der letzte Prophet ist (Khatamiyya). Islamische Gelehrte verfassten eine Vielzahl von Schriften zu diesem Thema, die als Khasa'at an-Nabi bekannt sind. Unter diesen Werken stechen „al-Khasa'at al-Kubra“ von Jalal ad-Din as-Suyuti (gest. 911), ein sunnitischer Gelehrter, und „Khasa'at an-Nabi“ von Ahmad b. Muhammad b. Dawl al-Qummi, einem schiitischen Gelehrten (gest. 350), hervor.
Definition
In der islamischen Rechtsprechung bezeichnet man mit "Merkmale des Propheten" jene Vorschriften, die ausschließlich für ihn erlassen wurden[1] und ihn von seiner Gemeinschaft abgrenzen.[2] Dieser Begriff bezieht sich im weitumfassendsten Sinne auf alle spezifischen Eigenschaften, die Muhammad (s.) von anderen Muslimen und Propheten unterscheidet, ebenso auf die Merkmale seiner Religion und seiner Gemeinschaft.[3] Das Wort „Khasais“ ist der Plural von „khasisa“ was „Charakteristik“ und „Attribut“ bedeutet und eine Person von anderen unterscheidet.[4]
Vielzahl der Eigenschaften
In islamischen Quellen werden zahlreiche Eigenschaften des Propheten (s.) erwähnt. Beispielsweise widmet as-Suyuti in seinem Werk al-Khasais al-Kubra rund 570 Kapitel diesem Thema.[5] Laut al-Muhaqqiq al-Karaki konzentrierten sich die Verfahrensweisen der Juristen jedoch darauf, die Eigenschaften des Propheten (s.) in juristischen Abhandlungen und im Kontext der Ehe zu erörtern, da die meisten seiner Charakteristiken mit diesem Bereich verbunden sind.[6] Dennoch hat die Fülle an Eigenschaften, die über den Propheten (s.) überliefert wurde zahlreiche Muslime, insbesondere sunnitische Gelehrte, dazu angeregt, eigenständige Werke zu diesem Thema zu verfassen. Darunter fallen die Werke al-Khasa'at al-Kubra von Jalal ad-Din as-Suyuti (gest. 911/1911), einem sunnitischen Gelehrten, und Khasa'at an-Nabi von Ahmad b. Muhammad b. Dawl al-Qummi, einem schiitischen Gelehrten (gest. 350).[7]
- Siehe auch: Khasa'at al-Nabi (Bücher)
Kategorien
Im Bereich der Rechtswissenschaft werden die Eigenschaften des Propheten (s.) unter vier Hauptkategorien diskutiert: Erlaubtes, Pflichtiges, Verbotenes und Vorzüge (kiramat).[8] In einigen Texten werden Verbote und Anordnungen als "taglizat" angeführt, während erlaubte Handlungen mit "takhfifat" bezeichnet werden.[9]
Erlaubtes
Einige der besonderen Befugnisse des Propheten (s.) waren:
- Die Ehe mit mehr als vier Frauen, die dauerhaft geschlossen ist[10];
- Die Heirat als Geschenk (eine Frau, die sich ihm als Braut schenkt)[11];
- Vereinbarung eines Ehevertrages während des Ihram[12];
- Nichtbeachtung des Qaqq Qasm” (Aufteilung des Beischlafs zwischen den Ehefrauen)[13]. Nach dieser religiösen Vorschrift muss jeder, der mehrere Frauen hat, die Nächte gerecht unter ihnen aufteilen und abwechselnd mit einer von ihnen verbringen.[14]
- Einzug in Mekka ohne den Ihram[15];
- Das Wisal Fasten [16] (Ein Tag ohne Fastenbrechen, gefolgt von einem weiteren Fastentag oder durchgehend bis zum Morgengrauen fasten)[17];
- Kämpfe im Heiligtum von Mekka während der Eroberung von Mekka[18];
- Heiratsvollzug ohne das Einverständnis des Vormunds der Braut, sowie ohne Zeugen[19];
- Nutzung von Parfüm während des Ihram-Zustandes[20];
- Die Vorwegnahme von Nahrungsmitteln und Getränken von Muslimen, um sein Leben zu retten, gestützt auf den Vers: "Der Prophet steht den Gläubigen näher als sie sich selbst".[21]
Verbotenes
Gemäß schiitischen und sunnitischen Quellen gibt es zahlreiche spezifische Verbote für den Propheten ( s.), also Dinge, die nur ihm allein untersagt sind, darunter:
- Die Ehe mit Sklavinnen und mit jemandem aus dem Volk der Schrift mit Heiratsvertrag[22];
- Die Erhöhung der Anzahl der Ehefrauen nach der Offenbarung des Verses 52 aus der Sure al-Ahzab[23];
- Zakat und Spende für ihn und seine Angehörigen[24];
- Schreiben[25];
- Dichten, Lyrik[26] und es lehren[27];
- Das Ablegen der Kampfrüstung bevor man dem Feind gegenübertritt[28];
- Ein Zeichen geben mit dem Auge in erlaubten Angelegenheiten, wie beispielsweise das Anzeigen eines Befehls mit dem Augensignal.[29]
Aufgaben des Propheten
Laut verschiedener schiitischer und sunnitischer Überlieferungen umfassen die besonderen Verpflichtungen des Propheten (s) folgende Aspekte:
- Zähneputzen[30]
- Das Witr-Gebet zu verrichten[31];
- Opfern[32];
- Nachtgebete[33];
- Die Schulden eines verstorbenen, bankrott gegangenen Muslims zu begleichen[34];
- Sich über Angelegenheiten beraten zu lassen[35]. Gemäß Abu l-Hasan al-Mawardi, einem sunnitischen Juristen (gest. 450), besteht Uneinigkeit darüber in welchen Angelegenheiten der Prophet (s.) Rat suchen sollte. Einige sind der Meinung, dass dies hauptsächlich Kriegsfragen und den Umgang mit Feinden betreffe, andere hingegen denken es ginge um religiöse Angelegenheiten, während wieder andere es ausschließlich mit religiösen Themen verbunden sehen, um Menschen Urteilsfähigkeit und die Methodik des Idschtihad nahezubringen.[36]
Karamat
Der Begriff Karamat bezieht sich auf weitere Eigenschaften, die dem Propheten (s.) zu eigen sind sowie auf Regelungen, die die Muslime speziell im Zusammenhang mit dem Propheten (s.) beachten sollen. Einige dieser Merkmale sind:
- Die Ehefrauen des Propheten (s.) werden als die Mütter der Gläubigen bezeichnet.[37]
- Das Verbot die Frauen des Propheten (s.) nach seinem Tod zu heiraten.[38]
- Die eigene Stimme darf nicht über die des Propheten (s.) erhoben werden.[39]
- Es ist nicht erlaubt eine Versammlung, bei der der Prophet (s.) anwesend ist, ohne dessen Erlaubnis zu verlassen.[40]
- Es ist Gläubigen erlaubt den Propheten (s.) während des Gebets zu grüßen, ohne dass das Gebet ungültig wird.[41]
- Die Sicherheit des Lebens des Propheten (s.) ist vorrangig über das Leben anderer Gläubiger: Wenn jemand das Leben des Propheten (s.) zu retten beabsichtigt, so sollte es ein Muslim sein, der dazu bereit ist sein Leben zu opfern.[42]
- Furcht wurde in die Herzen seiner Feinde gelegt.[43]
- Khatamiyya[44];
- Die Ewigkeit des Koran.[45]
Besondere Eigenschaften
Einige muslimische Gelehrte legten die „Weisheit“ hinter der Festlegung bestimmter Regeln und Merkmale des Propheten (s.) dar, einschließlich der besonderen Pflichten, die dazu dienen, seinen spirituellen Rang zu erhöhen.[46] Die Weisheit hinter den Verboten ist, ihn durch diese reinzuhalten.[47] Auch die Erlaubnis bestimmte Dinge zu tun dient dazu die Autorität des Propheten (s.) zu stärken, wobei die Wunder seine besondere Stellung unterstreichen.[48]