As-Sira al-Mutascharri'a

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Sira al-Mutascharri'a (Verhaltensweise der Religionsangehörigen) (Arabisch: السیرة المتشرعة) bedeutet, dass entweder alle oder die Mehrheit der Anhänger einer Religion oder Konfession in ihrer Handlungsweise übereinstimmen.

Bei diesem Begriff geht es jedoch um die Handlungen der Muslime, die sich an die Regeln der Scharia (Religionsgesetz) halten. Sira Mutascharri'a ist eine der Fragen, die in der Methodenlehre der Rechtswissenschaft (Usul al-Fiqh) im Zusammenhang mit Hujjat (Maßgeblichkeit) diskutiert werden. Die Frage bezüglich der Maßgeblichkeit von al-Khabar al-Wahid und der äußerlichen Bedeutung (oder des Anscheins) gelten als grundlegende und wichtige Fragen im Prozess der Ableitung von Rechtsurteilen, und um diese zu beweisen bezieht man sich auch auf Sira Mutascharri'a. Außerdem berufen sich auch die Juristen auf Sira Mutascharri'a, um einige rechtswissenschaftliche Fragen zu beweisen.

Nach Ansicht einiger Usulis ist Sira Mutascharri'a, was zur Zeit des unfehlbaren Imams (a.) geläufig war und er selbst praktizierte, ein Hujjat Beweis. Auch eine Sira, die der Unfehlbare zwar nicht praktizierte, er es aber sah oder davon hörte und dieses nicht verbot ist ein Hujjat. Die Usulis betrachten diese Siras genau wie den Konsens als Hinweis auf eine religiöse Aussage oder auf die Meinung des Unfehlbaren (a.).

Laut den Usulis impliziere die Sira Mutascharri'a lediglich die Legitimität oder Zulässigkeit einer Handlung oder die Legitimität eine Handlung zu unterlassen oder eine Handlung und ihre Unverbindlichkeit, für Regeln wie Obligation (wujub), Empfehlung (istihbab), Verbot (hurmat) und Verpöntheit (kiraha) wäre sie aber kein Beweis.

Konzept

Sira Mutascharri'a bedeutet, dass entweder alle oder die Mehrheit der Anhänger einer Religion und Konfession in einer Handlung übereinstimmen.[1] Mit anderen Worten, es besteht eine kontinuierliche Praxis unter den Anhängern einer bestimmten Religion oder Konfession hinsichtlich einer Handlung, wie sie auszuführen ist oder ob man sie unterlassen soll.[2] Nach der Definition, die Mirza Na'ini anführt betrifft die Sira Mutascharri'a die Handlungen der Muslime, da sich Muslime an die Regeln der Scharia halten.[3]

In der Rechtswissenschaft und der Methodenlehre wird vielfach auf die Sira Mutascharri'a Bezug genommen [4], und in Diskussionen zählt ihre Maßgeblichkeit zu den Fragen innerhalb der Methodenlehre, die aber auch in einigen Fällen in Usuli-Werken erörtert wird.[5]

In Bezug auf den Bedeutungsumfang der Sira Mutascharri'a sagen die Juristen, dass dieser nur die Legitimität einer Handlung, ihre Zulässigkeit oder die Legitimität des Unterlassens anzeigt sowie eine Handlung und ihre Unverbindlichkeit und Regeln wie Verpflichtung, Empfehlungen, Verbot und Verwerflichkeit nicht beweist.[6]

Unterschied zwischen Sira Mutascharri'a und Sira 'Uqala

Hauptartikel: Sira 'Uqala' Die Verhaltensweise der Religionsangehörigen ist spezifischer als die Verhaltensweise der Vernünftigen. Die Verhaltensweise der Muslime oder der Anhänger einer bestimmten Religion oder Konfession (etwas zu tun oder zu unterlassen) ist entsprechend ihrer Religion oder Konfession [7], während die Verhaltensweise der Vernünftigen einstimmig von allen oder von der Mehrheit der Vernünftigen übernommen wird. [8] In Bezug auf den Unterschied zwischen den beiden in punkto Maßgeblichkeit und Authentizität heißt es, dass die Verhaltensweise der Religionsangehörigen, sollte sie bewiesen werden, an sich ein Beweis für ein Rechtsurteil ist, aber die Verhaltensweise der Vernünftigen ist kein Beweis, es sei denn sie wird uns vom Unfehlbaren bestätigt und genehmigt oder er verbietet sie.[9]

Es heißt, dass die Verhaltensweise der Religionsangehörigen qualifiziert ist die Wirkung der Verhaltensweise der Vernünftigen beim Beweisen des Scharia-Urteils zu verhindern, während die Verhaltensweise der Vernünftigen hinsichtlich der Verhaltensweise der Religionsangehörigen nicht dafür qualifiziert ist.[10]

Verhältnis der Sira Mutascharri'a zum Konsenz

Nach Ansicht einiger Usulis ist die Sira Mutascharri'a eine Art Konsens. [11] Mohammad Reza Mozaffar, ein schiitischer Gelehrter, sieht die Sira Mutascharri'a als die höchste Art des Konsenses an; Denn der Konsens von Gelehrten und Nicht-Gelehrten bezieht sich praktisch gesehen auf eine Handlung oder ihre Unterlassung, während andere Arten des Konsenses verbaler Natur und nur den Gelehrten vorbehalten sind.[12]

Arten der Sira Mutascharri'a und ihre Maßgeblichkeit

In der Methodenlehre gibt es für die Sira Mutascharri'a folgende Arten: Verhaltensweisen, die im Zeitalter des Unfehlbaren (a.) sicherlich gepflegt wurden, da der Unfehlbare sie selbst praktizierte.[14] Laut den Usulis besteht kein Zweifel daran, dass diese Art der Sira maßgeblich und ein Beweis für ein Scharia-Urteil ist, denn wie Ijma entdeckt sie das Scharia-Urteil (oder –Gesetz) und die Meinung des Unfehlbaren.[15]

Verhaltensweisen, die im Zeitalter des Unfehlbaren (a.) geläufig waren, der Unfehlbare sie selbst aber nicht praktizierte, sie jedoch bestätigte. Scheich Ansari bezog sich beispielsweise auf diese Art von Verhaltensweisen und sagte, dass sich Sira der Muslime seit Beginn der Scharia und überhaupt in jeder Sira darauf beruhte, sie sich zur Unterlassung einer Handlung, deren Verbot in der Religion nicht vorzufinden ist, nicht verpflichteten, mit anderen Worten, wenn etwas in der Religion nicht verboten wurde, sahen sie sich nicht verpflichtet, es zu unterlassen.[16] Diese Art von Sira, bewiesen im Zeitalter des Unfehlbaren (a.) aufgrund seiner Bestätigung (Unterschrift) ist maßgeblich (ein Hujjat, ein Beweis) und gilt wie der Konsens auch als Hinweis auf die Meinung des Unfehlbaren.[17] Die Sira Mustahditha oder eine Sira bzw. Verhaltensweise, von der wir sicher sind, dass sie erst nach dem Zeitalter des Unfehlbaren (a.) zustande kam und nicht mit seiner Ära in Verbindung gebracht werden kann: [18] Einige Gelehrte glauben, dass Verhaltensweisen, die nicht zeitgleich mit der Zeit des Unfehlbaren sind (a.) und seine Zustimmung bzw. Unterschrift diesbezüglich nicht vorliegt, ist nicht maßgeblich.[19]

Eine Verhaltensweise, bei der bezweifelt wird, ob sie mit der Ära des Unfehlbaren (a.) in Verbindung steht und er von ihr gehört oder sie gesehen hat [20]: Einige Usulis halten diese Art von Verhaltensweisen für nicht authentisch.[21]

Anwendung der Sira Mutascharri'a in Rechtsfragen

Anwendung der Sira Mutascharri'a in Rechtsfragen laut Juristen sind folgende: Jemand, der mobiles zulässiges Vermögen erwirbt wird zu dessen Eigentümer. Diese Sira wurde vom Propheten (s.) gehört und gesehen und es gab diesbezüglich kein Verbot seinerseits.[22]

Imam Khomeini sagte über den Erwerb von Eigentum beim mu'atati Kauf, dass die Sira Mutascharri'a der Gelehrten und der Rechtschaffenen bis zu anderen darauf beruhe ohne ijab und qabul Fleisch oder?? sonstiges?? vom ?? islamischen??Markt zu kaufen. Man geht davon aus, dass es sich nicht ausschließlich um die Zulässigkeit der In-Besitznahme des Eigentums handelt [23], sondern laut Rechtsgelehrten um die Reinigung, also die Beseitigung von najasa (rituelle Unreinheit) des Tierkörpers geht.[24] Einer der Beweise für diese Fatwa ist laut Agha Reza Hamdani die Sira Mutascharri'a im Umgang mit Tieren. Man ist sich bewusst, dass ihre Körper mit unreinem Blut besudelt geboren wurden, aber sobald es entfernt ist, gilt es als rituell rein.[25]

Ja'far Sobhani hielt das Argument derjenigen, die es für zulässig hielten weiterhin einem vestorbenen Vorbild der Nachahmung zu folgen für eine Sira Mutascharri'a [26] und sagte, dass die Sira Mutascharri'a in allen Ländern, insbesondere in Ländern mit schlechter Kommunikation auf der Tatsache beruhe, dass wenn man einen Mujtahid zu Lebzeiten nachgeahmt hatte, man ihn auch nach seinem Tod weiterhin nachahmen würde bis jemand gefunden wird, der ihm gleicht oder besser ist als er.[27]

Verwendung der Sira Mutascharri'a in Fragen der Methodenlehre

In der Methodenlehre wurde zur Erörterung zweier grundlegender Fragen, zum einen bezüglich des Nachweises über die Gültigkeit einzelner Nachrichten (Khabar al-Wahid) und zum anderen bezüglich des Nachweises über die Gültigkeit des Anscheins die Sira Mutascharri'a herangezogen.[28] Es heißt beispielsweise, dass die Sira der Muslime und ihrer Gelehrten in allen Epochen, auch während der Ära des Propheten (s.) und der unfehlbaren Imame (a.) und ihrer Gefährten auf dem Vertrauen in die Nachrichten von Thiqqa (authentische Nachrichten) basiere und der Prophet (s.) und die unfehlbaren Imame ( a.) dies nicht veboten haben. [29] In Bezug auf die Maßgeblichkeit des Anscheins sagten sie, dass die Sira aller Muslime und sogar der Gefährten der Imame (a.) auf der Tatsache beruhe, dass sie dem Anschein dessen, was die Theologen sagen und zu verstehen meinen vertrauen und sich darauf verließen, und dies war ihnen nicht verboten.[30]