An-Naba' Vers

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Der an-Nabaʼ Vers (Sure al-Hujarat, Vers 6) wird in Usul al-Fiqh (Islamische Methodenlehre) als Argument für die Beweiskraft von al-Khabar al-Wahid (Nachricht des Einzelnen) diskutiert. Die meisten Koran-Exegeten glauben, dass es bei der Offenbarung dieses Verses um eine Nachricht von Walid b. 'Uqba geht, wonach der Banu Mustaliq Stamm sich anscheinend weigerte, die Zakat zu entrichten. Nach dem diese Nachricht öffentlich geworden war, wurde der Vers von an-Nabaʼ offenbart. Die Muslime stellten über diese Nachricht Nachforschungen an und kamen zu dem Ergebnis, dass sie falsch war.

In Usul al-Fiqh (Prinzipien der Rechtsfindung) wird bezüglich der Gültigkeit von al-Khabar al-Wahid hinsichtlich des an-Nabaʼ Verses viel erörtert.

Text und Übersetzung

                                                                                                                  یا أَیهَا الَّذِینَ آمَنُوا إِن جَاءَكُمْ فَاسِقٌ بِنَبَإٍ فَتَبَیَّنُوا أَن تُصِیبُوا قَوْمًا بِجَهَالَةٍ فَتُصْبِحُوا عَلَیٰ مَا فَعَلْتُمْ نَادِمِینَ

"O die ihr glaubt, wenn ein Frevler zu euch mit einer Kunde kommt, dann schafft Klarheit, damit ihr (nicht einige) Leute in Unwissenheit (mit einer Anschuldigung) trefft und dann über das, was ihr getan habt, Reue empfinden werdet." (al-Hujarat Vers 6)

Offenbarungsanlass

Die Exegeten erwähnten zwei Offenbarungsanlässe für diesen Vers:

  • Die meisten von ihnen schreiben, dass der Vers über Walid b. 'Uqba offenbart wurde und dass der Prophet (s.) ihn zum Stamme der Banu Mustaliq entsandt hatte, um die Zakat in Empfang zu nehmen. [1] Laut Fadl b. Hasan at-Tabarsi in Majmaʼ al-Bayan heißt es, als der Stamm der Banu Mustaliq feststellte, dass ein Vertreter des Propheten (s.) zu ihnen gekommen war, hießen sie ihn willkommen, aber wegen seiner Feindseligkeit ihnen gegenüber während der Jahiliyya Zeit nahm dieser an, dass sie gekommen wären, um ihn zu töten. Schnell kehrte er zum Propheten (s.) zurück und sagte, dass sie sich geweigert hätten, die Zakat zu bezahlen. Daraufhin beschloss der Prophet (s.) sie zu bekämpfen, doch dann wurde der Vers herabgesandt, in dem den Muslimen befohlen wurde, "wenn ein Frevler ihnen eine Nachricht überbringt, diese gründlich zu untersuchen".[2]
  • Einige sagen, dass der Vers Anschuldigungen gegen Mariya al-Qibtiyya, einer der Frauen des Propheten (s.) anbelangte, wonach Imam Ali (a.), der für die Bestrafung der Täter zuständig war, den Propheten (s.) fragte, ob er diesen Gerüchten nachgehen solle, da seine Beobachtungen im Widerspruch zu dem stünden, was behauptet wurde. Der Prophet (s.) erlaubte ihm dies zu tun. Am Ende wurde klar, dass keine Sünde erfolgte und dass es sich nur um Gerüchte handelte.[3]

Vers von Nabaʼ und die Beweiskraft von al-Khabar al-Wahid

Im Bereich von Usul al-Fiqh wird die Beweiskraft von al-Khabar al-Wahid (Nachricht des Einzelnen) im Lichte des an-Nabaʼ-Verses diskutiert. Allerdings besteht darüber, ob der Vers die Maßgeblichkeit der al-Khabar al-Wahid beweist, unter den Usulis Unstimmigkeit. Unter ihnen hielt Muhammad Husain Na'ini bezüglich dieses Verses den Beweis für die Validität der al-Khabar al-Wahid als korrekt[4], wobei Scheich al-Ansari diese Sicht nicht teilt.[5]

Fußnoten

  1. Makārim Šīrāzī, Tafsīr Nemūneh, 1374 n.i.S., B.22, S.153.
  2. aṭ-Ṭabarsī, Mağmaʼ al-Bayān, 1372 n.i.S., B.9, S.198.
  3. aṭ-Ṭabarsī, Mağmaʼ al-Bayān, 1372 n.i.S., B.9, S.198, 199.
  4. Nāʼīnī, Fawāʼid al-Uṣūl, 1376 n.i.S., B.3, S.187.
  5. Scheich Anṣārī, Farāʼid al-Uṣūl, 1416 n.H., S.116-136.

Quellenverzeichnis

  • Scheich Anṣārī, Murtiḍā, Farāʼid al-Uṣūl, Qum, Muʼasisa an-Našr al-Islāmī, 5. Aufl.., 1416 n.H.
  • Makārim Šīrāzī, Nāṣir, Tafsīr Nemūneh, Teheran, Dār al-Kutub al-Islāmiya, 1374 n.i.S.
  • Nāʼīnī, Muḥammad Ḥusain, Fawāʼid al-Uṣūl, Qum, Ğāmeʼe-ie Mudarrisīn Ḥose-ie ʼElmiye-ie Qum, 1. Aufl., 1376 n.i.S.
  • aṭ-Ṭabarsī, Faḍl b. Ḥasan, Mağmaʼ al-Bayān fī Tafsīr al-Qurʼān, Teheran, Nāṣir Ḫosrow, 1372 n.i.S.