Al-Hadath al-Asghar

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Al-Ḥadth al-Aṣghar (Arabisch: الحدث الأصغر, kleine rituelle Unreinheit) - dies ist etwas was die Gebetswaschung (wuzu') ungültig macht und den Gläubigen daran hindert Handlungen zu vollziehen, deren Bedingung die Gebetswaschung ist.[1]

Beispiele für al-Hadath al-Asqar laut schiitischen Rechtsgelehrten: Urinieren, Stuhlgang, abgehende Blähungen, Schlaf, der dazu führt, dass die Augen nicht sehen oder die Ohren nicht hören, Dinge, die den Verstand deaktivieren (wie Wahnsinn, Trunkenheit und Bewusstlosigkeit) und die kleine Menstruation.[2] Sollte jemandem etwas davon widerfahren, so ist seine Gebetswaschung ungültig und muss wiederholt werden.[3]

Die Rechtsgelehrten unterteilen al-Hadath in al-Hadath al-Asqar (kleine rituelle Unreinheit) al-Hadath al-Akbar (große rituelle Unreinheit). al-Hadath al-Asqar sind Dinge, die die Gebetswaschung ungültig machen. al-Hadath al-Akbar sind Dinge, die die rituelle Ganzkörperwaschung zur Pflicht macht, um manche gottesdienstliche Praktiken durchführen zu können.[4]

Rechtsurteile (oder Regeln) bezüglich al-Hadath wird in dem Kapitel Tahara (rituelle Reinheit) in der Risala Amaliyya und anderen Rechtsbüchern diskutiert.[5] Jemand, der rituell unrein ist wird Muhdith genannt.[6]