Entwurf:Ayat asch-Schiqaq
Ayat asch-Schiqāq (آیه شِقاق) ist 35. Vers der Sure An-Nisā’ und zählt zu den Rechtsvorschriften des Korans. Er empfiehlt zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ehepartnern die Bestellung zweier Schlichter: einen aus der Familie des Mannes und einen aus der Familie der Frau. Rechtsgelehrte leiten aus dem Vers ab, dass die Entscheidung der Schlichter bindend ist, wobei die endgültige Trennung jedoch von der Zustimmung beider Ehepartner abhängt. Gemäß den Überlieferungen berief sich Imam Ali (a.) nach seiner Anerkennung der Schlichtung im Krieg von Ṣiffīn gegenüber den Kharidschiten auf diesen Vers, um die Legitimität des Schiedsgerichts zu belegen.
Lösungsansatz des Ayat as-Shiqāq zur Beilegung ehelicher Konflikte
Der Ayat asch-Schiqaq, Vers 35 der Sure An-Nisa[1], gehört zu den Rechtsversen[2] und entstand in der Medina-Periode.[3] Er folgt auf die Stelle zur Ungehorsamkeit der Frau[4] und behandelt beidseitige Ehekonflikte.[5] Nach diesem Vers sollen bei anhaltender Disharmonie und Scheidungsangst jeweils ein Schlichter aus den Familien der Ehegatten bestellt werden, der die Ursachen untersucht und eine Versöhnung anstrebt[6]
Exegeten[7] und Rechtsgelehrte[8] sehen den Adressaten des Verses in der religiösen Obrigkeit oder Justiz, die mit der Ernennung der Schlichter betraut ist.[9] Wenn ihr fürchtet, dass sie (die Ehepartner) zerbrechen, dann entsendet einen Schlichter aus seiner Familie und einen aus ihrer Familie. Wenn beide versöhnlich gesinnt sind, wird Allah sie einander näherbringen. Wahrlich, Allah ist Allwissend, wohl unterrichten [An-Nisā’: 35]
Vorteile der Schlichtung durch Verwandte bei ehelichen Streitigkeiten
Die Vermittlung durch Verwandte gilt als besonders wirkungsvoll, da diese mit den familiären Verhältnissen vertraut sind, ein stärkeres Interesse an einer Einigung haben, Diskretion wahren, Spannungen mindern sowie geringere Kosten und schnellere Abläufe im Vergleich zu gerichtlichen Verfahren gewährleisten.[10]
Rechtliche und historische Grundlagen
Der Koranvers zur Spaltung (Sure 4:35) wird in den islamischen Rechtsschulen insbesondere im Zusammenhang mit Ehegütern, Ungehorsam der Ehepartner und Ehekonflikten ausführlich betrachtet.[11] Einige Autoren verweisen auf diesen Vers, um die Bedeutung der Versöhnung zwischen Konfliktparteien hervorzuheben.[12]
Die vorherrschende Auffassung unter den Rechtsgelehrten,[13] wie etwa Scheich Tusi,[14] Allama Hilli[15] und Schahid Thani,[16] stützt sich auf den Wortlaut des Verses und sieht in den Schiedsrichtern (Hakem) nicht nur einfache Vertreter der Ehepartner, sondern unabhängige Entscheidungsträger, deren Urteil verbindlich ist. Gleichwohl wird angesichts bestimmter Überlieferungen[17] betont, dass eine endgültige Scheidung oder Trennung nur mit dem Einverständnis beider Ehepartner vollzogen werden darf.[18]
Bezugnahme auf den Vers der Spaltung im Kontext der Schiedsgerichtsbarkeit
Laut einigen Berichten berief sich Imam Ali (a.) im Rahmen der Schlichtung (hakimiyah) auf diesen Koranvers, um den von den Kharijiten angezweifelten Grundsatz der legitimen Schiedsgerichtsbarkeit zu untermauern.[19] Es wird ebenfalls überliefert, dass Imam Baqir (a.) in einer Auseinandersetzung mit einem Vertreter der Kharijiten denselben Vers rezitierte, um die Rechtmäßigkeit der Schiedsgerichtsbarkeit unter Imam Ali (a.) zu bekräftigen.[20] Diese Argumentation findet sich auch in verschiedenen hadithischen Quellen der Sunniten.[21]