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Entwurf:Fasten

Aus wikishia

Fasten (Arabisch: صوم) bedeutet der Verzicht auf Essen und Trinken und einigen anderen Handlungen, gefastet wird von morgens (ab dem Morgengebet) bis abends (Abendgebet) mit der Absicht Gottes Befehl Genüge zu leisten. Fasten zählt zu den Zweigen des Islams, zählt zu den besten Gottesdiensten, gehört zu den fünf Pfeilern des Islams und wurde auch in Religionen vor dem Islam praktiziert. Aus Sicht der islamischen Rechtslehre (fiqh) fällt das Fasten in die Kategorien verbindlich, empfohlen, verpönt und verboten. Das Fasten im Monat Ramadan ist verbindlich, also verpflichtend.

In den religiösen Quellen wurden für das Fasten verschiedene ethische und spirituelle Auswirkungen angeführt, darunter Stärkung der Frömmigkeit, Schutz vor dem Höllenfeuer, Sühne von Sünden, Zakah des Körpers und Fernhaltung von Schaitan (Teufel). Dazu werden dem Fasten auch körperliche sowie psychische Effekte zugeschrieben, wie Minderung von Stress und Depressionen, Stärkung des Selbstbewusstseins und die Prävention von Herz- und Gefäßerkrankungen.

Die Handlungen, die das Fasten ungültig machen sind folgende: Essen und Trinken, Geschlechtsverkehr, Masturbation, (vorsätzliches) Erbrechen, Eintauchen des ganzen Kopfes ins Wasser, Eindringen von dichtem Staub oder Rauch in den Rachen, Einläufe mit Flüssigkeiten, Verbleib im Jinaba-Zustand, Menstruation und Wochenbett bis zum morgendlichen Gebetsruf, Zuschreibung einer Lüge bezüglich Gott, des Propheten und der Imame. Laut der Rechtsgelehrten ist das absichtliche Tätigen der Mubtilat verboten (haram), woraufhin eine Sühne verpflichtend wird und ebenso der Fastentag nachzuholen ist.

Wertstellung und Auswirkungen des Fastens

Das Fasten ist der Verzicht auf einige Handlungen wie Essen und Trinken beginnend mit der Morgendämmerung (Morgendlicher Gebetsruf), dauernd bis zum Abend, mit der Absicht sich Gott zu nähern.[1] Währenddessen definierte Ali Meschkini, ein schiitischer Rechtsgelehrter, dass durch die Mubtilat des Fastens (Dinge, die das Fasten ungültig machen) die Seele trainiert wird.[2] Das Fasten, so erklärt es Sayyed Mohammad Hossein Tabatabai, ein schiitischer Exeget, umfasst laut Islam nicht nur den Verzicht auf Essen und Trinken. Vielmehr schreibt die Religion vor, dass der Fastende sich von all den Dingen fernhalten soll, die ihn zu Sünden verführen oder seine Gelüste schüren könnten.[3] Seyyed Mohammad Kazem Yazdi betont in seinem Werk „Urwa al-Wuthqa“, dass das Fasten im Monat Ramadan zu den Notwendigkeiten der Religion gehört. Er erklärt, sollte jemand die Obligation des Fastens im Monat Ramadan leugnen, so ist er als Apostat zu betrachten, dessen Tötung eine Pflicht ist.[4]

Das Fasten wird als eine der vorzüglichsten Formen des Gottesdienstes angesehen[5], zählt zu den fünf Säulen des Islams[6] und wird als eine Art von Jihad[7] beziehungsweise geistigem Widerstand verstanden, dessen bewusste Unterlassung als ein Ausstieg aus dem Glauben[8] interpretiert wird.

Grund für die Obligation des Fastens

Tabatabai und Makarim Schirazi, schiitische Koran-Exegten, verweisen auf den Vers „damit ihr gottesfürchtig werdet“, bekannt als Vers des Fastens und postulieren, dass die Erlangung von Frömmigkeit die zentrale Philosophie hinter dem Fasten ist.[9] In einer Überlieferung des Buches Ilal asch-Scharayi heißt es, das Fasten soll dem Wohlhabenden die Erschwernis des Hungers spüren zu lassen, um ihr Mitgefühl gegenüber den Bedürftigen zu stärken.[10]

Eine andere Überlieferung besagt, nachdem Adam von der verbotenen Frucht aß, verblieb deren Wirkung für 30 Tage in seinem Magen, woraufhin Gott seiner Nachkommenschaft 30 Fasten-Tage auferlegte.[11] Das Fasten erinnere auch an den Tag der Auferstehung und an die damit verbundenen Strapazen, laut einer Überlieferung von Imam Reza (a).[12] Einige führen zudem die gesundheitlichen Vorteile des Fastens als Grund an und stützen sich dabei auf den Hadith „Fastet, damit ihr gesund werdet“, der dem Propheten (s) zugesprochen wird.[13]

Individuelle und soziale Auswirkungen des Fastens

In den Überlieferungen der Unfehlbaren werden diverse Wirkungen des Fastens erwähnt, darunter:

  • Mittel zur Prüfung und Stärkung der Aufrichtigkeit (ikhlas)[14] ;
  • Zakat für den Körper[15] ;
  • Schutzschild vor dem Höllenfeuer[16] ;
  • Erhörung von Gebeten[17], insbesondere zum Zeitpunkt des Fastenbrechens[18] ;
  • Förderung der körperlichen Gesundheit[19] ;
  • Stärkung des Gedächtnisses[20] ;
  • Schutz vor Schaitan[21] ;
  • Besondere göttliche Belohnungen[22] ;
  • Die Sehnsucht des Fastenden nach dem Paradies.[23]

Laut Abdullah Jawadi Amoli in seiner Koran-Exegese "Tafsir al-Tasnīm", stärkt das Fasten die Disziplin, die Genügsamkeit sowie die Geduld gegenüber Sünden und schwierigen Lebenssituationen sowohl beim Individuum als auch in der Gesellschaft.[24] Zudem zeigen die in den Medien veröffentlichten Statistiken, dass die sozialen Vergehen in Iran während des Monats Ramadan deutlich zurückgehen.[25]

Medizinische Untersuchungen belegen ebenfalls die positiven Einflüsse des Fastens auf die körperliche und geistige Gesundheit.[26] Zu den aufgeführten Vorteilen zählen eine gestärkte Immunabwehr, die Verringerung von Angst und Depressionen, psychisches Wohlbefinden, Steigerung des Selbstwertgefühls sowie Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen.[27]

Historie des Fastens

Gemäß Vers 183 der Sure al-Baqara gab es das Fasten bereits in Religionen vor dem Islam.[28] In der Thora[29] und dem Evangelium[30] befinden sich Berichte über das Fasten früherer Gemeinschaften. In der Thora wird ausdrücklich erwähnt, dass Moses (a) vor dem Empfang der Tafeln vierzig Tage und Nächte fastete.[31] Im Koran wird auch das Fasten von Zacharias (a)[32] und Maria (a)[33] thematisiert, ebenso wird in Überlieferungen[34] auf das Fasten in Religionen vor dem Islam Bezug genommen. Darüber hinaus soll das Fasten auch in anderen Gemeinschaften vor dem Islam, wie bei den alten Ägyptern, den Griechen, Römern und Indern praktiziert worden sein.[35]

Islamischen Quellen zufolge wurde das Fasten im Monat Ramadan am 2. oder 28. Sha'ban[36] des zweiten Jahres nach der Hijra, 13 Tage nach der Änderung der Gebetsrichtung (Qibla), zur Pflicht erklärt.[37] Dieser Befehl sowie einige dazugehörige Vorschriften sind im Koran festgehalten.[38] Zu Beginn der Einführung des Fastengebots war es Fastenden lediglich erlaubt nach dem Fastenbrechen bis vor dem Einschlafen zu essen, und der Geschlechtsverkehr war während des gesamten Monats Ramadan verboten. Diese beiden Vorschriften wurden jedoch später aufgehoben.[39]

Arten von Fasten
Pflichtfasten
  • Fasten im Monat Ramadan.
  • Nachholfasten (Fasten zwecks Kompensation von verpasstem Pflichtfasten).
  • Sühnefasten
  • Fasten gemäß eines Gelübdes, Versprechens oder Schwurs.
  • Fasten am dritten Tag des I’tikafs-Gebet).
  • Ersatzfasten anstelle des Opferns während der Hajj.[40]
Verbotenes Fasten
  • Das Fasten an den Feiertagen Id al-Fitr und Id al-Adha.
  • Das Fasten am „Tag des Zweifels“ also von dem vermutet wird, es sei der erste Tag des Monats Ramadan.
  • Fasten, wenn man sicher bzw. überzeugt ist, dass es gesundheitliche Schäden verursacht.
  • Freiwilliges Fasten einer Frau ohne Zustimmung ihres Ehemannes.
  • „Wisal Fasten“ (zwei Tage hintereinander fasten, ohne das Fasten zu brechen)
  • Gelübde-Fasten für eine sündhafte Tat. Laut Mulla Mahdi Naraqi ist ein solches Gelübde ungültig und das Fasten dafür verboten.[41]
  • "Schweigefasten“: eine Absicht, während des Tages oder zu bestimmten Zeiten nicht zu sprechen.
  • Fasten an den Tagen der Nachtlichter (11., 12. und 13. Dhul-Hijjah), wenn man sich in der Region Minna befindet.
  • Freiwilliges Fasten eines Kindes, wodurch dessen Eltern verletzt oder belastet werden.[42]
  • Fasten eines Kranken, wenn es gesundheitliche Schäden verursachen könnte.[43]
Unerwünschtes Fasten
  • Fasten am Tag von Aschura.
  • Das Fasten am Tag von Arafah, wenn durch Schwäche das Beten oder die Rezitation von Bittgebeten beeinträchtigt wird.
  • Fasten an einem Tag, an dem Unsicherheit besteht, ob es Arafah oder Id al-Adha ist.
  • Freiwilliges Fasten eines Gastes ohne Zustimmung des Gastgebers.
  • Nachholpflichtfasten ohne Zustimmung des Gastgebers, obwohl genug Zeit dafür vorhanden ist.
  • Freiwilliges Fasten während der Reise.
  • Freiwilliges Fasten eines Kindes ohne Erlaubnis seines Vaters.[44]
Empfohlenes Fasten:
  • Fasten an fast allen Tagen des Jahres, außer an den verbotenen oder unerwünschten Tagen. Zu den empfohlenen Tagen gehören beispielsweise:
  • Drei Tage in jedem Mondmonat (der erste Donnerstag, der Mittwoch zwischen dem 10. und 20. Tag und der letzte Donnerstag des Monats).
  • Die Monate Rajab und Scha'ban.
  • Der Tag von Id al-Ghadir.
  • Der Mab’ath Tag.
  • Der Geburtstag des Propheten (s).
  • Der „Tag der Ausbreitung der Erde“ (Dahwul-Ard).
  • Arafah, sofern dies nicht zur Schwäche führt.
  • Der Jahrestag der Mubahila.
  • Freitage und Donnerstage.
  • Id Nowruz (Persisches Neujahresfest)
  • Mitte des Jamadi-ul-Awwal[45]

Vorschriften für das Fasten

Mubitlat

Laut islamischer Rechtsvorschriften gibt es bestimmte Handlungen, die während des Fastens verboten sind:

  • Essen und Trinken
  • Geschlechtsverkehr
  • Lügen über Gott, den Propheten oder die unfehlbaren Imame
  • Einatmen von dichtem Staub, das den Rachen erreicht
  • Im Zustand der sexuellen Unreinheit (Janabat), der Menstruation oder nifas bis zur Morgendämmerung zu verbleiben
  • Selbstbefriedigung
  • Rektale Eingaben von Flüssigkeiten
  • Das vollständige Eintauchen des Kopfes ins Wasser
  • Erbrechen
  • Die Absicht, das Fasten abzubrechen, oder die Absicht, eine der Handlungen zu begehen, die das Fasten ungültig machen.[46]

Was unerwünscht ist beim Fasten

Laut Rechtsgelehrten gibt es Handlungen, die während des Fastens als verpönt gelten. Dazu gehören: Berührung, Küssen und Liebkosung des Ehepartners, das Auftragen von Augenfarbe (Kajal), jede Handlung, die zur Schwäche führen könnte, das Riechen von Blumen, das Befeuchten der Kleidung, jede Aktivität, die zu einer Blutung im Mund führen könnte, wie das Zahnziehen, aber auch das Geschmacksprüfen von Wasser ohne vernünftigen Grund gilt als verpönt.[47]

Personen, die nicht fasten sollten

Das Fasten im Monat Ramadan ist für jeden religiös mündigen Muslim verpflichtend, mit Ausnahme folgender Personengruppen:

  • Ältere Menschen, die aufgrund ihres Alters nicht mehr in der Lage sind zu fasten oder das Fasten für sie zu schwer geworden ist. Im letzteren Fall müssen sie für jeden Fastentag eine Portion Lebensmittel (ein „Mudd“) an eine bedürftige Person spenden.[48]
  • Menschen, die krank sind oder unter starkem Durst leiden und diesen nicht ertragen können. Auch hier gilt, dass im Fall einer solchen Schwierigkeit für jeden Fastentag eine Portion Lebensmittel gespendet werden muss.[49]
  • Schwangere oder stillende Frauen, deren Milchmenge eingeschränkt ist und für die das Fasten eine Gefahr für sie selbst oder das Kind darstellt. Sie müssen ebenfalls für jeden Fastentag eine Portion Lebensmittel spenden und ihre verpassten Fastentage nachholen.[50]
  • Personen mit körperlichen Schwächen, für die das Fasten nicht erträglich oder schädlich ist. Sie sind verpflichtet das Fasten nachzuholen. Falls dies bis zum nächsten Ramadan nicht möglich ist, müssen sie pro Fastentag eine Portion Lebensmittel spenden.[51]
  • Reisende, die weniger als zehn Tage an ihrem Zielort verweilen.[52] Häufig Reisende oder Berufsgruppen wie Fahrer, deren Tätigkeit regelmäßiges Reisen umfasst, sind von dieser Regelung ausgenommen.[47]


Das Brechen des Fastens

Mit „Iftar“ wird der Zeitpunkt bezeichnet, an dem das Fasten am Abend gebrochen wird.[54] Nach schiitischer Auffassung sollte das Fasten erst bei Einbruch der Nacht (Maghrib-Gebet) beendet werden.[55] Gemäß Überlieferungen empfiehlt es sich beim Iftar Gebete zu sprechen und die Sure Al- Qadr zu rezitieren[56] sowie das Fasten mit Wasser, Milch und Datteln zu brechen.[57] Es wird als besonders verdienstvoll angesehen anderen Gläubigen eine Iftar-Mahlzeit anzubieten.[58] Laut Prophet Muhammad (s) bringt das Spenden einer Iftar-Mahlzeit im Monat Ramadan denselben Lohn wie die Befreiung eines Sklaven und führt zur Vergebung der Sünden.[59]

Nachholen und Sühne des Fastens

Hauptartikel: Sühnefasten

  • Wer im Ramadan fasten musste, dies jedoch unterlässt ist verpflichtet die versäumten Tage nachzuholen.[60] Das Nachholen des Fastens ist nicht unverzüglich erforderlich, sollte jedoch vor dem nächsten Ramadan erfolgt sein.[61]
  • Wenn jemand aufgrund einer Krankheit im Ramadan nicht fasten konnte und bis zum nächsten Ramadan weiterhin nicht dazu in der Lage ist, entfällt die Pflicht des Nachholens. Stattdessen muss der Betroffene für jeden versäumten Tag den Gegenwert von etwa 750 Gramm Weizen (ein Mudd Nahrung) an einen Bedürftigen spenden.[62]
  • Wer absichtlich und ohne religiöse Entschuldigung sein verpflichtendes Fasten nicht einhält, muss neben dem Nachholen auch eine Sühne leisten.[63] Diese beinhaltet entweder das Fasten von sechzig Tagen, wobei 31 davon unmittelbar aufeinanderfolgen müssen, oder die Speisung von sechzig Bedürftigen.[64]
  • Wenn das Nachholen des Fastens ohne einen triftigen Grund bis zum nächsten Ramadan verzögert wird, fällt zusätzlich eine Sühne für die Verzögerung an, die ebenfalls in Form eines Mudd Nahrung pro verpasstem Tag geleistet werden muss.[65]

Falls das Fasten im Ramadan durch eine verbotene Handlung wie Alkohol trinken oder Unzucht begehen gebrochen wird, greift die sogenannte „zweifache Sühne“. Das bedeutet, dass man sowohl sechzig Tage fasten, als auch sechzig Bedürftige mit Essen versorgen muss.[66] Laut Großayatollah Ali Husseini Sistani gilt diese Regel als empfohlene Vorsichtsmaßnahme, jedoch nicht als verpflichtend.[67]

Das Verbot über das Essen in der Öffentlichkeit während des Monats Ramadan

Hauptartikel: Fastenbrechen

Im islamischen Recht gilt das demonstrative Brechen des Fastens im Ramadan als verboten und zieht eine Strafe nach sich.[68]

Die Stufen des Fastens

Für das Fasten werden verschiedene Stufen erwähnt: allgemeines Fasten, spezielles Fasten und sehr spezielles Fasten.[69]

Das allgemeine Fasten umfasst den Verzicht auf Essen, Trinken sowie auf sexuelle Aktivitäten und die Beachtung der äußeren Regeln des Fastens.[70]

Beim speziellen Fasten wird darüber hinaus die Kontrolle über die Augen, Ohren, Zunge, Hände, Füße und andere Körperteile gefordert, um jegliche Sünden zu vermeiden.[71]

Das sehr spezielle Fasten verlangt, dass der Mensch sich von weltlichen Sorgen und Zielen abwendet, außer sie dienen direkt der Religion.[72] Auch Imam Ali (a) erwähnt verschiedene Formen des Fastens: Körperliches Fasten (freiwilliger Verzicht auf Nahrung), seelisches Fasten (Kontrolle der Sinne und Reinigung des Herzens von Falschem) sowie das Fasten des Herzens.[73]

In den Überlieferungen wird das wahre Fasten als Verzicht auf alles, was Gott missfällt definiert.[74] Zudem wird ein Fasten empfohlen, bei dem auch die Augen, die Ohren, die Haut und die Haare „fasten“.[75] Das Fasten des Herzens wird als wertvoller angesehen, als das der Zunge, und das der Zunge höher eingestuft, als das des Magens.[76]