Entwurf:Islamische Jagd
Die „islamische Jagd“ ist eine der Methoden um rituell reines][Anmerkung 1] Fleisch (neben islamische Schlachtung und Meeresfrüchte) zu erhalten, das unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist. Die wichtigsten dieser Bedingungen sind: Muslim als Jäger, Aussprechen des Namens Gottes beim Benutzen der Jagdwerkzeuge und Verwendung eines Jagdhundes oder scharfen Waffe, die Risse und Blutungen verursacht.
Haustiere sind in diesem Sinne nicht rituell rein[Anmerkung 1]. Rechtsgelehrte leiten diese Gesetze aus dem Koran und Überlieferungen ab.
Definition
Als „islamische Jagd“ wird eine spezifische Methode der Wildtier-Jagd bezeichnet, die mit besonderen Werkzeugen und Bedingungen durchgeführt wird[1] und als eine der Methoden des Erhalts rituell reinem[Anmerkung 1][2] Fleisch gilt. Die „islamische Jagd“ wird in juristischen Quellen als eines der zwölf Gesetze erwähnt[3] und in verschiedenen Kapiteln wie etwa Jagen und Schlachten erörtert.[4] Aus juristischer Sicht gelten herrenlose Wildtiere als erlaubt und Jagd auf sie führt zum Erwerb des Besitzes.[5] Islamische Juristen zitieren die Verse (1, 2, 94, 95 und 96) der Sure Al-Ma'idah[6] sowie zahlreiche Überlieferungen[7] und Konsens der islamischen Gelehrten,[8] zum Beleg der Legitimität der Jagd. Die Artikel 179 bis 182 des Zivilgesetzbuchs der islamischen Republik Iran widmen sich ebenfalls diesem Thema.[9]
islamisch-juristische Gesetze
Die Jagd gemäß islamischen Gesetzen beschränkt sich auf Wildtiere wie Hirsche, Elche, Rebhühner und Bergziegen.[10] Die Jagd auf Haustiere ist erlaubt wenn diese herrenlos wurden und somit wieder in den Zustand von Wildtieren zurückkehrten.[11]
Eine der Voraussetzungen für die Jagd ist die Möglichkeit der Flucht des Tieres. Daher ist Jagd auf verletzte oder Jungtiere, die nicht fliehen können verboten und Verzehr dessen Fleisch nicht zulässig.[12]
Die Islamische Jurisprudenz sagt, dass die islamische Jagd nur in finanzieller Not erlaubt[13] ist, aber Jagd zur Freizeitgestaltung verboten, da diese sinnlichen Begierden dient und Rechte der Tiere missachtet.[14] Zu den empfohlenen Tätigkeiten der Jagd gehört Schärfen der Jagdwerkzeuge.[15] Jagd auf Wildtiere im Ihram[Anmerkung 2] ist nach allgemeiner Rechtsmeinung verboten und wird als Aas (persisch: میته) betrachtet.[16]
Mittel zur Jagd
In der islamischen Jurisprudenz werden Jagdmittel für Wildtiere in zwei Kategorien unterteilt: tierische (z.B. Jagdhunde) und unbelebte (z.B. Waffen).[17]
Jagdhunde
Die Jagd mit einem Jagdhund ist erlaubt wenn der Hund entsprechend ausgebildet ist,[18] auf Befehl seines Besitzers handelt[19] und das Tier nur durch einen Biss tötet.[20] Der Jäger muss zudem Muslim sein,[21] wenn er den Hund aussendet den Namen Gottes nennen[22] und das Tier sofort schlachten falls es lebend vorgefunden wird.[23] Uneinigkeit besteht hinsichtlich der Jagd auf andere Tiere wie Geparden und Adler[24] und einige Rechtsgelehrte halten Jagd auf diese für nicht erlaubt.[25]
Jagd mittels Waffen
Die Jagd mit Waffen wie Gewehr, Pfeil oder Speer ist erlaubt wenn die Waffe scharf oder schneidend ist und das Tier dadurch zerrissen und getötet wird.[26] Der Jäger muss zudem die Absicht des Jagens haben, Muslim sein und während der Jagd den Namen Gottes nennen.[27] Überlebt das Tier den Treffer muss es sofort geschlachtet werden.[28] Bei Verwendung eines nicht schneidenden Werkzeugs wie Stein oder Netz zur Jagd ist das Fleisch des Tieres nicht erlaubt.[29]
Anmerkungen
- ↑ 1,0 1,1 1,2 Speisen und Getränke sind erlaubt, wenn sie rituelle rein sind. Gemäß Koran ist Aas nicht erlaubt, aber wenn das Tier rituell geschlachtet wird, gilt es nicht mehr als Aas. Daher wird Schlachtung als eine der Methode der rituellen Reinigung von Nahrungsmitteln beschrieben.
- ↑ Zu bestimmten Zeiten und gottesdienstlichen Riten der Hadsch ist ein Zustand notwendig, der „Ihram“ heißt und in diesem die Gleichheit aller Menschen betont wird wie z.B. gleiche Kleidung (nur kleine Unterschiede erlaubt), keine exklusiven Speisen und Getränke wie z.B. Fruchtsaft. Kurz gesagt, alle mit übermäßigen Kosten verbundene Tätigkeiten/Speisen/Getränke sind untersagt.