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Entwurf:Nachlass des Verstorbenen

Aus wikishia

Nachlass des Verstorbenen oder auch Hinterlassenschaft des Verstorbenen[1] bezeichnet sämtliche Vermögenswerte, bewegliche und unbewegliche Güter sowie finanzielle Rechte die von einer verstorbenen Person hinterlassen wurden.[2] Der Nachlass umfasst auch Dinge wie Forderungen des Verstorbenen gegenüber anderen,[3] Rücktrittsrecht (persisch: حق خیار), Telefonanschlüsse[4] und Aktien (persisch:سهام بورس).[5]

Nach der schiitischen Rechtswissenschaft müssen vor der Verteilung dieser Hinterlassenschaft unter den Erben die Schulden des Verstorbenen beglichen und seine rechtmäßigen Vermächtnisse erfüllt werden.[6] Gemäß dem Konsens (persisch: اجماع) der schiitischen Rechtsgelehrten[7] geht das Vermögen des Verstorbenen, wenn dieser keine Schulden oder anderweitigen Verpflichtungen hat, unmittelbar nach dem Tod auf die Erben (persisch: طبقات ارث) über.[8]

Hinsichtlich des Eigentumsrechts der Erben am Nachlass vor Begleichung der Schulden besteht unter Rechtsgelehrten Meinungsverschiedenheit. Einige Rechtsgelehrte sind der Ansicht, dass die Erben bis zur Begleichung der Schulden und Verpflichtungen nicht als Eigentümer des Nachlasses gelten.[9] Eine Gruppe schiitischer Gelehrter ist der Ansicht, dass, wenn Schulden des Verstorbenen geringer sind als sein Gesamtvermögen die Erben Eigentümer des Nachlasses werden[10] und eine andere Gruppe vertritt die Auffassung, dass die Erben bereits ab dem Zeitpunkt des Todes des Verstorbenen, sogar vor Begleichung der Schulden Eigentümer des Nachlasses sind.[11]

Über den Nachlass wird in den verschiedenen Abschnitten des Fiqh (persisch: ابواب فقه) gesprochen, darunter Entmündigung (persisch: محجور),[12] Zakat al-Fitr (persisch: زکات فطره) (Armensteuer zum Fastenbrechen),[13] Testament (persisch: وصیت)[14] und Erbschaft (Erbe).[15]

Gemäß der Definition im Iranischen Zivilgesetzbuch (persisch: قانون مدنی ایران) hat der Begriff Nachlass (Tarakeh) eine allgemeinere Bedeutung als Erbschaft, da das Erbe nur den reinen, nach Abzug der Schulden und Vollstreckung des Vermächtnisses verbleibenden Teil des Nachlasses darstellt.[16]

Fußnoten

ir:ترکه میت