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Entwurf:Verteidigung von Unterdrückten

Aus wikishia

Verteidigung von Unterdrückten ist eine vernunft- und naturgegebene Angelegenheit, die im Koran und in islamischen Überlieferungen stark betont wird. Islamische Rechtsgelehrte betrachten sie als verpflichtend. Vom Propheten Muhammad ( s) wird überliefert, dass jemand, der den Hilferuf eines Unterdrückten hört und nicht darauf reagiert kein wahrer Muslim ist. Einige Gelehrte erklären, dass die Überlieferungen zur Verteidigung von Unterdrückten sogar eine Art Überlieferungskette aufweisen. Laut islamischen Überlieferungen wird die Verteidigung von Unterdrückten mit der Nähe zum Propheten (s) und der Sühne schwerer Sünden belohnt. Im Gegensatz dazu wird die Weigerung einem Unterdrückten zu helfen, als Austritt aus dem Islam und als Vernichtung angesehen. Beispielsweise wird von Imam Hussein (a) berichtet, dass er vor dem Ereignis in Karbala zu Ubaidullah ibn Hur Ju'fi sagte: „Die Ablehnung des Hilferufs eines unschuldig Unterdrückten und die Unterlassung seiner Unterstützung führen zur Zerstörung durch Gott.“

Der Beitritt des Propheten Muhammads ( s) zum Vertrag „Hilf al-Fuzul“ sowie Imam Alis Haltung die Übernahme der Regierung an die Bekämpfung von Ungerechtigkeit und an die Durchsetzung von Rechten zu knüpfen, werden als Beispiele für die Verteidigung Unterdrückter angeführt. Islamische Rechtsgelehrte befinden diese moralische und religiöse Pflicht nicht auf bestimmte Glaubensrichtungen oder geografische Grenzen beschränkt. Daher betrachten viele von ihnen auch die Unterstützung der palästinensischen Bevölkerung als eine Notwendigkeit. Artikel 3 der Verfassung der Islamischen Republik Iran hebt die uneingeschränkte Unterstützung für alle Unterdrückten weltweit besonders hervor.

Die schiitischen Gelehrten Morteza Motahari und Seyyed Mohammad Beheshti sagten, dass im Islam sowohl das Dulden von Unterdrückung als auch das Ausüben von Unterdrückung gleichermaßen verwerflich sind. In der Nahdsch al-Balagha wird von Imam Ali (a) überliefert, dass schwache Menschen nicht in der Lage sind sich gegen Unterdrückung zu wehren und dass Rechte nur durch Anstrengung beansprucht werden können.

Stellung

Muslimische Gelehrte legten stets großen Wert auf die Verteidigung von Unterdrückten und sehen dies als eine logische und in der Natur des Menschen verankerte Pflicht an[1], die im Koran und in den Überlieferungen wiederholt hervorgehoben und wie gesagt als verpflichtend angesehen wird. Laut Sayyid Abdul-Ala Sabzewari erreichen die Überlieferungen zur Verteidigung von Unterdrückten einen Grad von Tawatur[2]. Der Korankommentator Makarem Schirazi betrachtet aufgrund seines Bezugs auf Vers 75 der Sure An-Nisa[Anmerkung 1] die Verteidigung von Unterdrückten als eine Form des defensiven Dschihads.[3]

In islamischen Überlieferungen ist das Eintreten für Unterdrückte mit großem Lohn verbunden: Es wird mit dem Zustand gleichgesetzt, in enger Gemeinschaft mit dem Propheten Muhammad (s) zu sein[4], und gilt zudem als Sühne für große Sünden.[5] Umgekehrt wird die Unterlassung einem Unterdrückten zu helfen, als Austritt aus dem Islam und als Verderbnis dargestellt. So berichtet Imam Sadiq (a), dass Prophet Muhammad (s) einst sagte : "Wer den Hilferuf eines Unterdrückten hört und ihm nicht beisteht ist kein Muslim"[6]. Morteza Motahhari vertritt die Ansicht, dass Gott das Verleumden und Diffamieren anderer verbietet – außer im Fall eines Unterdrückten. Er bezieht sich auf Koranverse[8], wonach dem Unterdrückten erlaubt ist, "zu schreien, zu schimpfen ... zu protestieren", da dies ein Weg ist sein Recht einzufordern.[9]

Verteidigung der Unterdrückten in der Sira der Ahlul-Bait (a)

Schon vor seiner Prophetenschaft nahm Prophet Muhammad (s) als Vertreter des Stammes Bani Haschim am Bündnis Hilf al-Fuzul teil, das zum Schutz der Schwachen und zur Abwehr von Unterdrückung gegründet wurde.[10] Auch Imam Ali (a) machte die Verteidigung der Rechte von Unterdrückten zu einem zentralen Aspekt seiner Regierungsführung, nachdem er das Kalifat angenommen hatte.[11] In der berühmten Schaqschaqiyya-Rede erklärte er, dass einer der Gründe für seine Annahme des Kalifats (nach der Ermordung von Uthman) in dem Eid liegt, den Gott den Gelehrten abgenommen hat, Unterdrückung abzuwehren und den Schwachen beizustehen.[12] Kurz vor seinem Tod ermahnte Imam Ali (a) seine Söhne Hassan (a) und Husain (a), stets "dem Unterdrücker feindlich gegenüberzustehen und den Unterdrückten Beistand zu leisten"[13].

Auch Imam Husain (a) betonte vor dem Aufstand von Karbala die Bedeutung von Gerechtigkeit und die Sicherheit für die Unterdrückten sowie die Einrichtung göttlicher Gesetze und das Bebauen der Städte. Dies kommt in seinen Worten zum Ausdruck: "Wir werden Reformen in deinem Land sichtbar machen, sodass deine unterdrückten Diener Sicherheit verspüren und deine vernachlässigten Gesetze ausgeführt werden".[14]

Religiöse Verpflichtung zur Verteidigung von Unterdrückten

Schiitsche Gelehrte wie der Verfasser von "Jawahir al-Kalam" und Ja‘far Kaschif al-Ghita betrachten die Verteidigung von Unterdrückten unter der Bedingung von Erfolgsaussichten sowie der Fähigkeit dazu als eine kollektive Pflicht.[15] Auch der verstorbene schiitische Gelehrte Jawad Tabrisi (gest. 1385 n.i.M) hielt den Beistand für Unterdrückte für eine religiöse Pflicht.[16]

Verteidigung unterdrückter Völker

Die Rechtsgutachten der islamischen Gelehrten deuten darauf hin, dass die Verpflichtung zur Verteidigung von Unterdrückten keine geografischen Grenzen kennt.[17] Aus diesem Grund erklärten Gelehrte wie Muhammad Hussein Kaschif al-Ghita, Ayatollah Borujerdi und Imam Khomeini die Unterstützung des palästinensischen Volkes zur Pflicht. Artikel drei der Verfassung der Islamischen Republik Iran hebt die uneingeschränkte Unterstützung für die entrechteten Völker der Welt besonders hervor.[21]

Kritik an Unterdrückten, die sich nicht verteidigen

Morteza Motahhari, schiitischer Geistlicher und Philosoph, ist der Ansicht, dass der Islam Schwäche und Unterwürfigkeit ablehnt. Seiner Meinung nach verurteilt der Islam die Unterdrücker ebenso wie jene, die sich trotz vorhandener Macht den Unterdrückern ergeben.[22] Von Imam Ali (a.s.) wird überliefert, dass schwache und unfähige Menschen nie Unrecht abwehren können, und dass Rechte nur durch engagiertes Streben erlangt werden können: „Erniedrigte Menschen können die Ungerechtigkeit nicht abwenden; Rechte können nur durch Einsatz erreicht werden.“[23]

Auch Muhammad Beheschti, schiitischer Politiker und Gelehrter, sagte, im Islam wiegt das Dulden von Ungerechtigkeit genauso schwer wie das Ausüben von Ungerechtigkeit. Wer sich unterwerfen lasse, müsse zunächst sich selbst tadeln. Er verweist auf Vers 38 der Sure al-A’raf, in dem einige Bewohner der Hölle verlangen, dass andere doppelt bestraft werden sollen, da diese ihre Irreführung verursacht hätten. Der Koran jedoch stellt klar, dass beide Gruppen gleichermaßen Verantwortung tragen und auch beide eine doppelte Strafe erhalten werden.[24]