Hauptpfeiler der Haddsch

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Hauptpfeiler der Haddsch (Arabisch: أركان الحج), diese stellen die zentralen Rituale oder Pflichten der Haddsch dar, deren absichtliche Unterlassung die Haddsch ungültig macht. Nach Auffassung schiitischer Juristen stellen Ihram, die Umrundung (tawaf), das Verweilen (wuquf) in 'Arafat, das Verweilen in Masch'ar al-Haram sowie der Lauf zwischen Sa'y as-Safa und al-Marwa die Säulen der Haddsch dar. Einige imamitische Rechtsgelehrte betrachten auch die Absicht (niyya), sowie talbiyah und tartib (Reihenfolge) als wesentliche Bestandteile der Haddsch.

Das absichtliche oder unabsichtliche Unterlassen der Hauptsäulen der Haddsch führt zu ihrer Ungültigkeit. Hingegen hat das absichtliche Unterlassen von nicht wesentlichen Verpflichtungen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der Haddsch, zumal die Möglichkeit besteht zur Nachholung der versäumten Verpflichtungen einen Stellvertreter zu benennen.

Hauptsäulen der Haddsch

Die Säulen der Haddsch stellen die essentiellen Pflichten oder Riten der Haddsch dar, deren absichtliche Vernachlässigung die Haddsch ungültig macht.[1]‎ In der rechtlichen Terminologie wird ein rukn (Hauptpfeiler) als Handlung definiert, deren absichtliches oder unabsichtliches Unterlassen, gottesdienstliche Praktiken wie das Gebet ungültig macht.[2]‎

Nach Ansicht der schiitischen Juristen zählen ‎Ihram‎, die ‎Umrundung (tawaf)‎, das ‎Verweilen in 'Arafat‎, das ‎Verweilen in Masch'ar al-Haram‎ sowie ‎der Lauf zwischen Sa'y as-Safa und al-Marwa‎ zu den Hauptpfeilern der Haddsch.‎[3]‎ Darüber, ob die Absicht (niyya), sowie Talbiyah die Reihenfolge (tartib) ebenfalls dazu gehören oder nicht gibt es Unstimmigkeiten. ‎Schahid al-Awwal‎,[4]‎ as-Saymari‎,[5]‎ ‎Kaschif al-Ghita‎',[‎6]‎ und ‎Muhaqqiq al-Karaki‎[7]‎ zählen zu den schiitischen Juristen, die diese Elemente als Hauptpfeiler der Haddsch betrachten. ‎

Die Juristen sunnitischer Denkschulen weisen Unstimmigkeiten bezüglich der Anzahl der Säulen auf: Laut den schafiitischen Rechtsgelehrten besteht die Haddsch aus sechs Hauptpfeiler‎n,[8]‎ während nach den Malikis und dem Großteil der Hanbaliten diese aus vier Hauptpfeilern‎ [9]‎ besteht und laut Hanafiten aus zwei‎. [10]‎ Schafi'iten zählen auch ‎Halq und Taqsir‎ zu den Hauptpfeilern der Haddsch.‎[11]‎ Laut Malikitischen Rechtsgelehrten ist das Verweilen in Masch'ar al-Haram kein Hauptpfeiler der Haddsch[12]‎, während hanbalitische Juristen gegenüber dieser Frage eher zurückhaltend sind.‎[13]‎ Hanafiten betrachten Ihram, das Verweilen in Mascha'r und den Lauf zwischen Sa'y ‎as-Safa und al-Marwa nicht als Hauptpfeiler der Haddsch‎.[14]‎

Regeln

Der eigentliche Unterschied zwischen den Hauptpfeilern der Haddsch und ihrer nicht essentiellen Pflichten liegt darin, dass die Haddsch ungültig wird, wenn einer der Hauptpfeiler absichtlich unterlassen wird. Im Falle eines absichtlichen Auslassens einer der Hauptpfeiler wird die Haddsch ungültig,[15]‎ während das absichtliche Versäumen von Pflichten, die nicht als Hauptpfeiler gelten (wie z. B. Halq, Taqsir, Teufelssteinigung in Jamaraat und das Opferbringen), die Haddsch nicht ungültig macht.[16]‎ Laut der Auffassung einiger Juristen wird die Haddsch auch dann ungültig, wenn die Hauptpfeiler aufgrund mangelnder Kenntnis über die Regeln unterlassen werden, ebenso wie bei absichtlichem Unterlassen.[17]‎


Das absichtliche oder unabsichtliche Unterlassen des Wuqufian (Verweilen in 'Arafat und in Masch'ar al-Haram) macht die Haddsch ungültig.[18]‎

Laut der Fatwa schiitischer Juristen kann ein Stellvertreter nur dann beauftragt werden, wenn der Vollzug eines der Hauptpfeiler der Haddsch vergessen wird und es entweder unmöglich oder schwierig ist nach Mekka zurückzukehren. Das Vergessen von Pflichten, die nicht zu den Hauptpfeilern der Haddsch gehören, berechtigt zur Bestellung eines Stellvertreters.[19]‎

Nach der weit verbreiteten Fatwa der imamitischen Juristen ist ein Mustabsir (ein Muslim, der zur schiitischen Religion konvertiert ist) nicht verpflichtet die Haddsch zu wiederholen, sofern er die Hauptpfeiler korrekt vollzogen und sich an die Richtlinien seiner Konfession gehalten hat.[20]‎ Allerdings ist umstritten, ob der Maßstab diesbezüglich die Hauptpfeiler der vorherigen Konfession betreffen oder die der schiitischen Konfession.[21]‎