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Sure ad-Dukhan: Unterschied zwischen den Versionen
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Gemäß einer Überlieferung des Propheten (s.), heißt es, wer die Sure “ad-Duchān“ am Vorabend des Freitags rezitiert, demjenigen werden seine Sünden vergeben.<ref>Ṭabarsī, Faḍl ibn al-Ḥasan, Mağmaʿ al-bayān fī tafsīr al-Qurʾān, 1372 nach dem Iranischen Kalender, B. 9, S. 91.</ref> Es wird auch von Imam al-[[Sadiq]] (a.) berichtet, dass, wer diese Sure in seinen fünf Pflichtgebeten und empfohlenen Gebeten rezitiert, Gott ihn zusammen mit den Gläubigen am Tag der Auferstehung auferweckt, ihn in den Schatten Seiner Barmherzigkeit stellt und er einer leichten Rechenschaft unterzogen sein wird bzw. mit ihm wird auf leichte Weise abgerechnet, wobei ihm sein Buch in die rechte Hand gegeben wird.<ref>[[Scheich Ṣadūq]], Muḥammad ibn ʿAlī, Ṯawāb al-aʿmāl wa ʿiqāb al-aʿmāl, 1406 n.H., S. 114.</ref> In [[Mafātīḥ al-Ğinān (Buch)]] wird die Rezitation der Sure “ad-Duchān“ zu den empfohlenen Praktiken am Vorabend des 23. [[Ramaḍān]] (der dritten Nacht von [[Lailat al-Qadr]]) (Nacht der Bestimmung) gezählt.<ref>Al-Qummī, [[Mafātīḥ al-Ğinān (Buch)]], Empfohlene Praktiken zum Vorabend des 23. [[Ramaḍān]], S. 324.</ref> | Gemäß einer Überlieferung des Propheten (s.), heißt es, wer die Sure “ad-Duchān“ am Vorabend des Freitags rezitiert, demjenigen werden seine Sünden vergeben.<ref>Ṭabarsī, Faḍl ibn al-Ḥasan, Mağmaʿ al-bayān fī tafsīr al-Qurʾān, 1372 nach dem Iranischen Kalender, B. 9, S. 91.</ref> Es wird auch von Imam al-[[Sadiq]] (a.) berichtet, dass, wer diese Sure in seinen fünf Pflichtgebeten und empfohlenen Gebeten rezitiert, Gott ihn zusammen mit den Gläubigen am Tag der Auferstehung auferweckt, ihn in den Schatten Seiner Barmherzigkeit stellt und er einer leichten Rechenschaft unterzogen sein wird bzw. mit ihm wird auf leichte Weise abgerechnet, wobei ihm sein Buch in die rechte Hand gegeben wird.<ref>[[Scheich Ṣadūq]], Muḥammad ibn ʿAlī, Ṯawāb al-aʿmāl wa ʿiqāb al-aʿmāl, 1406 n.H., S. 114.</ref> In [[Mafātīḥ al-Ğinān (Buch)]] wird die Rezitation der Sure “ad-Duchān“ zu den empfohlenen Praktiken am Vorabend des 23. [[Ramaḍān]] (der dritten Nacht von [[Lailat al-Qadr]]) (Nacht der Bestimmung) gezählt.<ref>Al-Qummī, [[Mafātīḥ al-Ğinān (Buch)]], Empfohlene Praktiken zum Vorabend des 23. [[Ramaḍān]], S. 324.</ref> | ||
==Quellen== | ==Quellen== |