Horten

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Unter „Horten“ versteht man das Aufbewahren eines lebenswichtigen Guts für den Fall, dass es auf dem Markt knapp wird, mit dem Ziel, es zu einem höheren Preis zu verkaufen. Bekannte Juristen Schiiten betrachten das Horten als verboten (persisch: حرام) und beziehen sich auf lebenswichtige Güter insbesondere Lebensmittel. Natürlich weiteten einige Juristen den Umfang des Hortens und sind der Ansicht, dass das Verbot des Hortens alle von der Gesellschaft benötigten Güter umfasst.

Als Philosophie der Verbots des Hortens wird die Verhinderung von Systemstörungen und Schaffung von Unruhen erwähnt. In den Gesetzen der Islamischen Republik Iran sind für Horter Strafen wie Freiheitsstrafe, Zahlung von Entschädigung und Entzug staatlicher Dienstleistungen vorgesehen.

Begriffsbestimmung

Horten bedeutet ein seltenes Produkt zu lagern und aufzubewahren und darauf zu warten, dass der Preis aufgrund des Mangels und Notwendigkeit an diesem Gut steigt.[1] Einige geben dem Begriff Horten die Bedeutung «Kauf» zu und sagen, dass der Kauf von Waren und das Unterlassen sie auf dem Markt anzubieten bis sie knapp sind und die Leute sie brauchen «Horten» ist. Andere hingegen betrachten den Erwerb von Gütern in allgemeiner Form (z.B. durch Landwirtschaft oder Handel) als Hortung.[2] Der arabische Begriff für Horten ist «Ihtikar» (arabisch:احتکار) und derjenige der hortet wird «Muhtakir» (arabisch: مُحْتَکِر) genannt.[3]

Horten

Horten und damit verbundene Regelungen und Gesetze werden im Kapitel Verkauf (persisch: بیع), [4] in der Rechts- und Wirtschaftswissenschaft diskutiert. Scheich Ansari (persisch: شیخ مرتضی انصاری) brachte es unter dem Thema «Lebensmittelhortung» zur Sprache. [5] Auch in den Überlieferungs-Sammlungen (persisch: جامع حدیثی) der Schiiten ist ein Kapitel der Überlieferungen der Schiiten dem Thema Horten gewidmet.[6] In einer Überlieferung verflucht (persisch: لعن) der Prophet Muhammad (s.) den Horter. [7]

Gesetze und Regelungen

Es gibt zwischen Juristen unterschiedliche Meinungen darüber, ob Horten verboten oder verhasst ist. [8] Den bekannten schiitischen Juristen zufolge ist Horten einen Produktes verboten (persisch: حرام), das nicht in ausreichender Menge auf dem Markt vorhanden ist und Hortung dem muslimischen Markt schaden würde.[9] Schahid Awwal (persisch: شهید اول) erwähnte das Horten von Lebensmitteln als verpöntes Gewerbe.[10] Aber Schahid Thani (persisch: شهید ثانی) hielt in Scharh al-Lamaa (persisch: الروضة البهیة فی شرح اللمعة الدمشقیة (کتاب)) das Verbot für stärker, wenn die Menschen dieses nötig haben und schrieb Schahid Awwal zu dass er im Lehrbuch das Verbot des Hortens ebenfalls erachtete.[11] Einige Juristen sagten, dass der islamische Gesetzgeber den Horter anweisen kann das Gehortete zu verkaufen, wenn es vom Volk benötigt wird aber nicht auf dem Markt verfügbar ist.[12] Aber eine erzwungene Preisfestsetzung (persisch: تسعیر) ist ist nicht zulässig.[13] Als Philosophie des Verbots des Hortens wird die Verhinderung von Störungen des Systems und der Schaffung von Unruhen erwähnt.[14]

Schiitische Juristen zitieren Überlieferungen vom Propheten Gottes (s.) und Imam Sadiq (a.) [15] sowie das Befehl an Malik Aschtar (persisch: فرمان مالک اشتر) um das Verbot des Hortens oder zumindest dessen Verhasstheit zu belegen.[16] Sie zitieren Imam Alis (a.) Befehl an Malik Aschtar in dem Vorbeugung gegen das das Horten angeordnet wird.[17] In einer dieser Überlieferungen[Anmerkung 1] wird das Wort verhasst verwendet [18]. Einige Juristen leiten von diesem Wort das Verbot (persisch: حرام)[18] und andere nur verhasst (persisch: مکروه) ab.[19]

Was beinhaltet Horten?

In den Überlieferungen wird das Horten von Weizen, Gerste, Datteln, Rosinen und Speiseöl erwähnt.[20] Daher beschränkt der bekannte schiitische Jurist Allama al-Majlisi das Verbot des Hortens auf die genannten Fälle und weitete dieses Gesetz nicht auf anderes aus.[21] Einige erweiterten das Verbot des Hortens um Salz.[22] Natürlich ist in einigen Überlieferungen das Horten von Lebensmitteln generell verboten worden[23] und in einige Juristen der Imamiyya sehen das allgemeine Verbot des Hortens von Lebensmitteln als unwahrscheinlich.[24] Andere wiederum erweitern es auf alle allgemeinen Bedürfnisse wie Nahrung, Kleidung und Wohnen aus. Der Beleg der letzteren Gruppe umfasst einige rechtswissenschaftliche Regeln wie Gesetz Schadensverbot[Anmerkung 2] und die Regel «keine Berängnis» sowie den Grund für das Verbot des Hortens (dringende Notwendigkeit), der in einigen Überlieferungen erwähnt wird.[25]

Strafen und rechtliche Regeln

In den Versen und Überlieferungen wird nicht angegeben, dass die Bestrafung des Abtrünnigen nicht festgelegt ist. Daher haben einige die Bestrafung des Hortens als Ordnungsstrafe angesehen und dabei den Befehl an Malik Aschtar zitiert, dessen Höhe und Art vom islamischen Gesetzgeber (persisch: حاکم شرع) bestimmt wird. .[26]

Aus rechtlicher Sicht gilt Horten als Verbrechen und in den iranischen Gesetzen sind Strafen für Horter vorgesehen.[27]. Strafen wie Gefängnis und Entschädigung wurden in Betracht gezogen. Im Verfassungsgesetz der Islamischen Republik Iran (persisch: قانون اساسی جمهوری اسلامی ایران) werden Strafen wie der Entzug von Regierungsdiensten für Horter erwähnt [28].

Fußnoten

Anmerkungen

  1. فَإِنَّهُ يُكْرَهُ أَنْ يَحْتَكِرَ الطَّعَام
    denn es ist verhasst Speisen zu horten
  2. Dieses Gesetz ist aus einer Überlieferung des Propheten Gottes, das besagt dass es im Islam Schaden weder anderen noch ssich selbst zugefügt werden darf.

Externe Links