Entwurf:Kurr-Wasser
Kurr-Wasser (arabisch: ماء الکُرّ, auf Deutsch in etwa: wiederverwendbares wiederholbares Wasser) ist reines Wasser ohne Zusätze in einer Menge, das nicht unrein wird wenn es mit Unreinem in Berührung kommt und mit diesem kann unreines gereinigt werden.
Die Menge ab der Wasser die Kurr-Menge erreicht, also wiederverwendbar ist entspricht einem Volumen von dreieinhalb Ellen in Länge, Breite und Tiefe und sein Gewicht wird von islamischen Juristen auf 376 bis 480 Kilogramm geschätzt. Kommt unreines mit der Kurr-Wasser-Menge in Berührung, so wird dieses Wasser dadurch nicht unrein es sei denn Farbe, Geruch oder Geschmack ändern sich. Unreines wird gereinigt indem man dieses einmal in Wasser der Kurr-Menge wäscht.
Kurr-Menge und -Gewicht
Die Menge Wasser, die es wieder verwendbar macht, also mindestens in Kurr-Menge entspricht nach bekannter Auffassung islamischer Jurist die Menge eines Gefäßes mit der Länge, Breite und Tiefe von dreieinhalb Ellen.[1] Es gibt verschiedene Ansichten zum Gewicht des wieder verwendbaren Wassers: 376,740 Kilogramm, 377 Kilogramm und 384 Kilogramm.[2] Es heißt, dass 480 Kilogramm Wasser nach allgemeiner Auffassung diese Menge darstellt.[3]
juristische Regeln
- Wasser in der Kurr-Menge wird durch Gewissheit oder Aussage zweier gerechter Männer belegt. Wenn nur ein gerechter oder vertrauenswürdiger Mann erklärt, dass dieses Wasser diese Menge erreicht bzw. überschreitet, herrscht unter Rechtsgelehrten Uneinigkeit über den Beleg seiner Wiederverwendbarkeit.[4]
- Wasser in Kurr-Menge zählt zum reinen Wasser[5] und wird durch Kontakt mit Unreinem nicht verunreinigt es sei denn Farbe, Geruch oder Geschmack ändern sich.[6] In diesem Fall wird es erst dann wieder rein, wenn die genannte Änderung verschwindet und mit Wasser in Kurr-Menge verbunden und vermischt wird.[7]
- Unreines wird durch einmaliges Waschen in reinem Wasser in Kurr-Menge gereinigt. Unter Rechtsgelehrten herrscht Uneinigkeit darüber, ob einmaliges Waschen ausreicht um etwas mit Urin verunreinigtem oder unreine Gefäße zu reinigen. Ebenso besteht Uneinigkeit darüber ob es notwendig ist unreines wie durchdrungene Kleidung auszuwringen.[8] Die allgemein anerkannte Aussage bezüglich mit Urin verunreinigtem und unreiner Gefäße besagt jedoch, dass mehrmaliges Waschen nicht erforderlich ist.[9]
- Wenn Zweifel bestehen, ob Wasser noch der Kurr-Menge entspricht, sollte es als in Kurr-Menge betrachten und wenn Zweifel bestehen, ob Wasser unter der Kurr-Menge die Kurr-Menge erreichte oder nicht, sollte es als immer alsn weniger als die Kurr-Menge betrachten.[10]
- Wasser weniger als die Kurr-Menge, die trüb wurde und mit Unreinem in Kontakt kam, wobei nicht bekannt ist, ob dieser Kontakt vor oder nach dem Trüb werden des Wassers stattfand, ist rein.[11]
- Wasser, das verunreinigt und weniger als die Kurr-Menge wurde und mit Unreinem in Kontakt kam, wobei nicht bekannt ist, ob das Wasser vor oder nach dem Knapp-Werden mit Unreinem in Kontakt kam, ist rein.[12]
Fußnoten
- ↑ Najafi, Jawahir al-Kalam, B.1, S.172-173
- ↑ Bani Haschemi, Tauzih al-Masa'il Maraji', B.1, S.38-39
- ↑ Bani Haschemi, Tauzih al-Masa'il Maraji', B.1, S.38-39
- ↑ Yazdi, Al-Urwa al-Wuthgha, B.1, S.46
- ↑ Yazdi, Al-Urwa al-Wuthgha, B.1, S.26
- ↑ Najafi, Jawahir al-Kalam, B.1, S.153-154
- ↑ Yazdi, Al-Urwa al-Wuthgha, B.1, S.43
- ↑ Najafi, Jawahir al-Kalam, B.1, S.113-114
- ↑ Sabzawari, Muhazzab al-Ahkam, B.18, S.33 & 40
- ↑ Yazdi, Al-Urwa al-Wuthgha, B.1, S.36-37
- ↑ Khomeini, Tahrir al-Wasila, B.1, S.14
- ↑ Khomeini, Tahrir al-Wasila, B.1, S.14
Quellenverzeichnis
- Bani Haschemi, Mohammad Hassan, Tauzih al-Masa'il Maraji', Qom, Daftar Intischarat Islami, 1378 n.i.S.
- Khomeini, Sayyid Ruhollah, Tahrir al-Wasila, Froschung: Die Organisation der Sammlung und Veröffentlichung der Werke von Imam al-Khomeini, Ururj-Institut, 1392 n.i.S.
- Najafi, Muhammad Hassan, Jawahir al-Kalam, Beirut, Dar Ihya at-Turath al-Arabi, 1404 n.H.
- Sabzawari, Sayyid Abdul-A'la, Muhazzab al-Ahkam, Qom, Al-Manar, 1413-1417 n.H.
- Yazdi, Sayyed Mohammad Kazim, Al-Urwa al-Wuthgha, Qom, Jem'e Modarrisin Hawza Ilmiyya Qom, 1419 n.H.