Tathir

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Tathir (arabisch: تطهیر) bedeutet Reinigen und Entfernen von Unreinheit. Juristen betrachten in einigen Fällen die Reinigung für obligatorisch. Zum Beispiel muss die Moschee, Schreine der Imame (a.), Gebetskleidung und der Körper der betenden Person rein sein. Häufigstes Mittel zur Reinigung ist Wasser was alles Unreine reinigt. Einige andere sind: Sonne, Erde und Transformation.

Gemäß der Fatwa der Juristen wird etwas unrein gewordenes durch einmaliges Waschen gereinigt. Aber beim Waschen mit weniger als rein bleibendem Wasser ist zweimaliges Waschen notwendig und für Geschirr dreimaliges. Außerdem sind die Juristen der Ansicht, dass Wasser nur dann eine Reinigung bewirkt wenn es reines klares Wasser ist und beim Waschen keine Zusätze enthält und das sichtbar Unreine entfernt wird. Nach nach dem Waschen wird auch das Gefäß in dem das Unreine war rein geworden. Es ist natürlich kein Problem wenn unreiner Geruch oder Farbe des unreinen zurückbleibt.

Konzept und Position

«Tathir» bedeutet wörtlich „Reinigung“.[1] In rechtswissenschaftlichen Diskussionen und im Abschnitt «sichtbar Unreines» ist das Unreine zu eliminieren.[2] Es wird als wünschenswert erachtet von allem verwendeten eine Unreinheit zu beseitigen.[3] Jurisprudenten betrachten in einigen Fällen es für obligatorisch das Verunreinigte zu reinigen und das Unreine zu beseitigen. Diese sind: Moschee,[4] Schreine der Imame,[5] Koran,[6] Kleidung und Körper beim Gebet[7] und Umrundung der Kaaba,[8] Stelle der Stirn bei der Niederwerfung beim Gebet,[9] Die Körperteile der rituellen Waschung und der ganze Körper bei der rituellen Dusche,[10] und das Leichentuch.[11]

In Werken der Jurisprudenz werden Reinigung und Entfernung von Unreinheiten meist in den Kapiteln Rituelle Reinheit und Gebet besprochen.[12]

Mutahirat

Hauptartikel: Mutahirat

Als «Mutahirat» wird bezeichnet was Beseitigung von Unreinheiten also die religiöse Reinigung bewirkt.[13] Es gibt verschiedene Arten von Reinigendem und es heißt, dass Juristen ihre Zahl mit bis zu zwanzig angaben.[14]

Einige der «Mutahirat» sind: Wasser, Erde, Sonne, Transformation, Übertragung, Islam (Ungläubiger wird Muslim), Ausscheidung Unreinem Unreinheit fressenden Tier (Tier daran hindern Unreinheiten zu fressen damit das vorher gefressene ausgeschieden wird) und Abwesenheit eines Muslims.[15] In allen diesen Fällen gibt es spezifische Gesetze, die in Werken der islamischen Jurisprudenz ausführlich erläutert werden.[16]

Die wichtigste Reinigung ist durch Wasser. Denn im Gegensatz zu anderen Methoden reinigt Wasser alles Unreine.[17]

Methode der Reinigung mit Wasser

Wasser ist das häufigste Reinigungsmittel für alle Muslime.[18] Juristen sagen, dass wenn etwas (außer Geschirr) durch etwas anderes als Urin unrein wurde so ist nach dem Entfernen der Verunreinigung einmaliges Waschen mit Wasser ausreichend.[19] Aber Unreines durch Urin muss bei Nutzung von weniger als reinbleibendem Wasser[Anmerkung 1] zweimal gewascht werden.[20] Laut einer Gruppe von Juristen ist bei Kleidung und Teppichen oder ähnlichem notwendig, dieses zu drücken bzw. wringen damit das darin verbliebene Wasser herauskommt.[21]

Um ein unreines Geschirr mit nicht rein bleibendem Wasser zu reinigen, sollte es nach der Fatwa der Juristen dreimal gewaschen werden;[22] Aber bei rein bleibendem Wasser[Anmerkung 2] oder fließendem Wasser reicht einmal, es sei denn, das Geschirr wird durch Alkohol, Hunde oder Schweine verunreinigt.[23]

Gesetze der Reinigung

In Werken der Jurisprudenz werden islamische Gesetze und zahlreiche andere Themen behandelt. Unter anderem:

  • Bei der Reinigung ist Absicht der Näherung zu Gott nicht obligatorisch.[24]
  • In manchen Fällen ist es obligatorisch, dass Mittel nur zu bestimmten Umständen religiös rein sein müssen wie z.B. die Kleidung oder der Ort der Niederwerfung während des Gebets.[25] Das heißt, die Verpflichtung zur Reinigung gilt dann, wenn man das Gebet verrichten will. Aber in anderen üblichen Fällen ist die religöse Reinigung nicht obligatorisch.
  • Nur reines Wasser reinigt religiös. Außerdem dürfen dem Wasser beim Waschen keine Zusatzstoffe enthalten sein und nach dem Waschen darf sichtbar Unreines nicht im oder am Gereinigten zurückbleiben.[26]
  • Etwas unrein gewordenes wird nicht gereinigt, bis das sichtbare Unreine daraus entfernt wurde. Aber wenn Geruch oder Farbe des Unreinen zurückbleibt ist nichts daran auszusetzen. Wenn also das Blut von der Kleidung entfernt wurde und dieses gewaschen wurde aber das Rot des Blutes zurückbleibt so ist sie trotzdem religiös rein.[27]
  • Urin kann nur mit Wasser gereinigt werden. Wenn nach dem Urinieren zweimal gewaschen wird (sogar mit weniger als die Menge rein bleibendes Wasser) wird es gereinigt. Eine Gruppe von Juristen ist der Ansicht, dass einmaliges Waschen ausreicht.[28]
  • Besser ist Fäkalien mit Wasser zu waschen. Aberman kann auch mit drei Blättern Papier, Stein, Stoff oder dergleichen reinigen.[29]
  • Wenn die Fußsohle oder die Unterseite des Schuhs durch Kontakt mit dem Boden unrein wird, wird sie durch Gehen auf dem Boden gereinigt unter der Voraussetzung der Boden ist sauber und trocken sowie alle Verunreinigungen entfernt wurden. Außerdem sollte der Boden aus Erde, Stein, Mosaik, Ziegeln oder dergleichen bestehen.[30]
  • Die Sonne reinigt unter bestimmten Bedingungen die Erde und das Gebäude sowie seine festen Bestandteile, wie z. B. die Türen und Fenster im Gebäude.[31]
  • Etwas, das zuvor unrein war gilt als rein, wenn die Person selbst sich seiner Reinheit sicher ist oder wenn zwei Personen bezeugen dass es gereinigt wurde oder wenn sein Besitzer über seine Reinigung informiert.[32]

Fußnoten

  1. Dehkhoda, Loghatname, der Wort "تطهیر"
  2. Khoei, Al-Tanqih, B.2, S.276
  3. Mosu'at al-Fiqh al-Islami, B.10, S.289
  4. Mohaqiq Ardabili, Majma' al-Fayeda wa al-Bayan, B.1, S.325; Faqih Hamadani, Misbah al-Faqih, B.8, S.56
  5. Najafi, Jawahir al-Kalam, B.6, S.99
  6. Najafi, Jawahir al-Kalam, B.6, S.99
  7. Najafi, Majma' al-Rasa'il, S.43; Khomeini, Tahrir al-Wasila, B.1, S.119
  8. Bahrani, Al-Hada'iq al-Nazira, B.16, S.86
  9. Schahid Awwal, Al-Zikra, B.1, S.14
  10. Tabatabaee Yazdi, Al-Urwat al-Wosgha, B.1, S.298
  11. Najafi, Jawahir al-Kalam, B.4, S.251
  12. Farhang Fiqh, B.1, S.388
  13. Meschkini, Mostalahat al-Fiqh, S.528
  14. Farhang Fiqh, B.5, S.239
  15. Tabatabaee Yazdi, Al-Urwat al-Wosgha, B.1, S.107-146
  16. Bani Haschemi, Tozih al-Masa'il Maraji', B.1, S.99
  17. Tabatabaee Yazdi, Al-Urwat al-Wosgha, B.1, S.107
  18. Moghniyya, Al-Fiqh ala al-Mazahib al-Khamsa, B.1, S.28
  19. Bani Haschemi, Tozih al-Masa'il Maraji', B.1, S.105-106
  20. Bani Haschemi, Tozih al-Masa'il Maraji', B.1, S.105
  21. Bani Haschemi, Tozih al-Masa'il Maraji', B.1, S.105
  22. Tabatabaee Yazdi, Al-Urwat al-Wosgha, B.1, S.109
  23. Tabatabaee Yazdi, Al-Urwat al-Wosgha, B.1, S.112
  24. Najafi, Jawahir al-Kalam, B.2, S.93
  25. Faqih Hamadani, Misbah al-Faqih, B.8, S.35
  26. Bani Haschemi, Tozih al-Masa'il Maraji', B.1, S.99
  27. Bani Haschemi, Tozih al-Masa'il Maraji', B.1, S.110
  28. Bani Haschemi, Tozih al-Masa'il Maraji', B.1, S.59
  29. Bani Haschemi, Tozih al-Masa'il Maraji', B.1, S.59
  30. Bani Haschemi, Tozih al-Masa'il Maraji', B.1, S.114
  31. Bani Haschemi, Tozih al-Masa'il Maraji', B.1, S.117
  32. Bani Haschemi, Tozih al-Masa'il Maraji', B.1, S.133

Anmerkungen

  1. «rein bleibendes Wasser ist eine bestimmte Menge an Wasser, das auch dann rein bleibt wenn Unreinheiten oder Zusätze in es kommen. Es ist also kein Problem, wenn Unreiheiten in es fallen. Ist es jedoch weniger als diese Menge so wurde das gemsamte Wasser im Gefäß unrein.
  2. Menge des Wassers im Gefäß ist mindestens eine bestimmte Mege, die man als rein bleibend bezeichnet

Quellenverzeichnis

  • Bahrani, Yusof, Al-Hada'iq al-Nazira fi Ahkam a;-Itrat al-Tahira, Qom, Mo'assiat al-Naschr al-Islami
  • Bani Haschemi, Mohammad Hossein, Tozih al-Masa'il Maraji', Qom, Daftar Intescharat Islami, 1424n.H
  • Dehkhoda, Ali Akbar, Loghatname Dehkhoda, Teheran, Intescharat Daneschgah Teheran, 1377n.i.S
  • Farhang Fiqh, Mo'assisa Da'irat al-Ma'arif Fiqh Islami, 1387
  • Khomeini, Ruhollah, Tahrir al-Wasila, Qom, Dar al-Ilm
  • Meschkini, Ali, Mostalahat al-Fiqh, Qom, Dar al-Hadith, 1392n.i.S
  • Mohaqiq Ardabili, Ahmad, Majma' al-Fayeda wa al-Bayan, Qom, Mo'assisat al-Naschr al-Islami, 1403n.H
  • Moghniyya, Mohammad jawad, Al-Fiqh ala al-Mazahib al-Khamsa, Beirut, Dar al-Tiyyar al-Jadid wa Dar al-Jawad, 1421n.H
  • Najafi, Mohammad Hassan, Jawahir al-Kalam, Beirut, Dar Ihya al-Torath al-Arabi, 1981
  • Najafi, Mohammad Hassan, Majma' al-Rasa'il, Maschhad, Mo'assisa Sahib al-Zaman, 1415n.H
  • Schahid Awwal, Zikra al-Schi'a fi Ahkam al-Schari'a, Qom, Mo'assisat Al Bait, 1377n.i.S
  • Tabatabaee Yazdi, Mohammad Kazim, Al-Urwat al-Wosgha, Beirut, Mo'assiat al-A'lami, 1409n.H