Leichentuch

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Das Leichentuch ist die Bedeckung des toten muslimischen Leichnams vor der Beerdigung. Dieses besteht aus mindestens drei Stoffteilen: Rock, Hemd und Umhang. Das Verhüllen oder «Takfin» ist für einen Muslim obligatorisch. Dies sollte nicht mit usurpiertem oder unreinem Stoff erfolgen. Es wird empfohlen das Leichentuch schon während des Lebens vorzubereiten.

Definition und Verpflichtungen

Ein Leichentuch ist der Stoff, mit dem der Leichnam eines Muslims vor der Beerdigung bekleidet wirtd.[1] Mit «Takfin» wird das «Verhüllen» eines muslimischen Mannes oder einer muslimischen Frau bezeichnet und ist obligatorisch.[2] Für das Leichentuch der Frau zu sorgen ist für den Ehemann Pflicht,[3] aber für das Leichentuch anderer ist aus dem Eigentum des Verstorbenen zu bestreiten, denn was Pflicht ist, ist Anlegen des Leichentuchs, aber nicht das Kaufen[4] und dies ist für niemanden Pflicht[5] und gemäß Fatwa von Juristen kann das Leichentuch aus der [[Zakat] erworben werden, wenn das Erbe des Verstorbenen nicht zum Erwerb ausreicht.[6]

Das Leichentuch besteht aus drei Teilen:[7]

  1. «Mizar» (arabisch: مِئزَر) oder deutsch in etwa «Rock» sollte den gesamten Körper vom Nabel bis zu den Knien bedecken, wobei es besser ist, wenn dieses von der Brust bis zu den Füßen reicht.[7]
  2. «Qamis» (arabisch: قَمیص/deutsch: Hemd) sollte den gesamten Körper von den Schultern bis zur Hälfte der Beine bedecken[8] und besser ist es, wenn dieses bis zu den Füßen reicht. Man kann also auch Mantel oder Jacke sagen.[9]
  3. «Izar» (arabisch: إزار), oder der Vollumhang, sollte den ganzen Körper von Kopf bis Fuß bedecken und seine Breite sollte so sein, dass eine Ende nach dem Einhüllen das andere überlappt.[10] Besser ist es auch, wenn er so lang ist, dass er von der Seite des Kopfes und der Beine des Toten verschlossen werden kann.[11]

Es ist nicht zulässig einen Leichnam mit einem Tuch aus entwendetem oder unreinem Stoff, reiner Seide, Wolle oder Tierhaaren zu bedecken.[12] Vor oder während der Beerdigung des Toten sollte etwas Kampfer auf sieben Stellen des Körpers gerieben werden, die während der Niederwerfung den Boden berühren.[13] Dieses wird Hanut genannt wird und ist obligatorisch.[14]

  • Ein Märtyrer, der im Kampf auf dem Wege Gottes starb, braucht nach seinem Martyrium kein Leichentuch, es sei denn, er ist nackt. In diesem Fall ist es obligatorisch das Leichentuch anzulegen.[15]

Empfohlenes und abgeratenes

Es ist empfohlen, das Leichentuch zu Lebzeiten zu erwerben,[16] am besten aus jemenitischen Baumwollenstoff[17] und mit angenehmen Düften zu räuchern. (Parfüm ist abgeraten, es wird jedoch empfohlen es mit Kampfer zu parfümieren.)[18] Andererseits heißt es, dass es verpönt ist, wenn das Leichentuch aus Leinen besteht[19] und mit einem Eisenwerkzeug wie z.B. einer Schere (aus Eisen) geschnitten wird. Unter anderen wird bezüglich des Leichentuchs folgendes empfohlen bzw. abgeraten: Das Leichentuch sollte keine Ärmel und Knöpfe haben; Farbe sollte nicht schwarz oder etwas mit schwarzer Farbe darauf geschrieben sein; der Turban sollte den Kopf des Leichnams vollständig bedecken; Leichentuch sollte nicht schmutzig sein, um den Preis des Leichentuchs und der Tücher sollte nicht zzur Preisreduzierung gefeilscht werden; das Leichentuch sollte nicht genäht sein. Natürlich wurde gesagt, dass, wenn der Verstorbene in das Hemd gehüllt ist, das er zu Lebzeiten trug und die Knöpfe des Hemdes geschlossen sind, kein Problem damit, wenn es Ärmel hat, aber es ist natürlich notwendig, dass das besagte Hemd die obligatorischen Körperteile bedeckt.[20]

Themenverwandte Anfragen

Fußnoten

  1. Yazdi, Al-Urwat al-Wuthgha, B.1, S.402-403
  2. Yazdi, Al-Urwat al-Wuthgha, B.1, S.402; Najafi, Jawahir al-Kalam, B.2, S.456
  3. Yazdi, Al-Urwat al-Wuthgha, B.1, S.405; Najafi, Jawahir al-Kalam, B.2, S.531-533
  4. Yazdi, Al-Urwat al-Wuthgha, B.1, S.407; Najafi, Jawahir al-Kalam, B.2, S.535-536
  5. Yazdi, Al-Urwat al-Wuthgha, B.1, S.407; Najafi, Jawahir al-Kalam, B.2, S.538
  6. Yazdi, Al-Urwat al-Wuthgha, B.1, S.409; Najafi, Jawahir al-Kalam, B.2, S.539
  7. Yazdi, Al-Urwat al-Wuthgha, B.1, S.402; Najafi, Jawahir al-Kalam, B.2, S.457-458
  8. Yazdi, Al-Urwat al-Wuthgha, B.1, S.402-403; Najafi, Jawahir al-Kalam, B.2, S.461-462
  9. Yazdi, Al-Urwat al-Wuthgha, B.1, S.402-403
  10. Yazdi, Al-Urwat al-Wuthgha, B.1, S.402-403; Najafi, Jawahir al-Kalam, B.2, S.463
  11. Yazdi, Al-Urwat al-Wuthgha, B.1, S.402-403
  12. Yazdi, Al-Urwat al-Wuthgha, B.1, S.404; Najafi, Jawahir al-Kalam, B.2, S.465-469
  13. Yazdi, Al-Urwat al-Wuthgha, B.1, S.413-414
  14. Yazdi, Al-Urwat al-Wuthgha, B.1, S.413-414
  15. Yazdi, Al-Urwat al-Wuthgha, B.1, S.294
  16. Horr Amili, Wasail al-Schia, B.2, S.755
  17. Najafi, Jawahir al-Kalam, B.4, S.196; Muassisa Dairat al-Ma'arif Fiqh Islami, Farhang Fiqh, B.2, S.98
  18. Khomeini, Tahrir al-Wasila, B.1, S.75
  19. Najafi, Jawahir al-Kalam, B.2, S.465-469
  20. Yazdi, Al-Urwat al-Wuthgha, B.1, S.316

Quellenverzeichnis