Entwurf:Neutrale Ungläubige
Mit „Kafir Muhaddin“ (arabisch: کافِر مُهادِن/Kafir Muhadin) oder „neutrale Ungläubige“[1] wird eine Gruppe von Ungläubigen bezeichnet, die weder mit Muslimen im Krieg sind noch einen Dhimma- oder Sicherheits-Vertrag (besonderer Vertrag über friedliches Zusammenleben von Muslimen mit Angehörigen der Buch-Religionen, meist Juden und Christen) mit ihnen schlossen.[2] Diese Gruppe von Ungläubigen koexistiert friedlich mit Muslimen.[3] Rechtsgelehrte wie Sayyid Muhammad Husayn Fazlullah und Nasir Makarem Shirazi enpfahlen unter Berufung auf die Verse 8 und 9 der Sure Al-Nisa neutralen Ungläubigen gegenüber Gerechtigkeit und Güte zu üben und ihr Leben, Eigentum und Ehre zu achten.[4]
Die islamische Jurisprudenz beschränkte sich bis zum 15. islamischen Jahrhundert auf nur zwei Kathegorien von Ungläubigen: Kriegerische Ungläubige (arabisch: کافر حربی/Kafir Harbi) und Abrahamisten-Ungläubige in einem Dhimma-Vertrag[Anmerkung 1].[5] Einige schiitische Juristen dieses Jahrhunderts führten jedoch unter Berufung auf Dschihad-Verse (persisch: آیات جهاد) „neutrale Ungläubige“ als dritte Kategorie ein.[6]
Anmerkungen
- ↑ Dieser Vertrag ist in einem islamischen Staat mit Nicht-Muslimen aus monotheistischen Religionen (meist Juden und Christen) in denen sie der islamischen Gesetzgebung zustimmen und friedlich mit den Muslimen zusammen leben. Es gelten für sie im Detail besondere Gesetze.