Al-Ayat Gebet
al-Ayat-Gebet (Arabisch: صلاة الآيات, Naturphänomen-Gebet) ist eines der Pflichtgebete, das bei bestimmten Naturereignissen wie Erdbeben, Sonnenfinsternissen und Mondfinsternissen verrichtet wird. Andere Phänomene, bei denen dieses Gebet zur Pflicht wird, sind rote und gelbe Winde, wenn sie den Menschen Angst einjagen.
Das Naturphänomen-Gebet besteht aus zwei Gebetsabschnitten mit jeweils fünf Verneigungen und wird auf zwei Arten verrichtet: Bei der ersten Art wird vor jeder Verneigung (arabisch: رکوع) einmal die Sure al-Hamd und eine vollständige Sure rezitiert. Bei der zweiten Methode wird eine Sure in fünf Teile unterteilt und vor jeder Verneigung ein Teil davon rezitiert. Hier wird in jeder Gebetseinheit die Sure al-Hamd nur vor der ersten Verbeugung rezitiert, und vor den darauffolgenden Verbeugungen nur ein Teil der weiteren fünf Teile der Sure gelesen.
Wenn das Naturphänomen-Gebet aus einem anderen Grund als der Sonnen- und Mondfinsternis zur Pflicht wird, ist dessen Verrichtung jederzeit möglich und ist mit der Absicht ada bzw. als ein in seiner Zeit verrichtetes Gebet anzusehen; Das Naturphänomen-Gebet für Sonnen- und Mondfinsternis muss jedoch während dieser Ereignisse verrichtet werden, und wenn es nicht möglich war, ist das Gebet nachzuholen.
Definition und Benennung
Das Naturphänomen-Gebet ist ein Gebet, das zur Pflicht wird, wenn Naturereignisse wie Sonnenfinsternisse, Mondfinsternisse und Erdbeben[1] auftreten, eigentlich bei allen Phänomenen, die die Menschen in Angst und Schrecken versetzen,[2] wie zum Beispiel auch bei gelben und roten Winden[3] verrichtet werden soll . Ayat ist die Pluralform von „Aya“ (arabisch: آیة) was Zeichen bedeutet[4] und in einer Überlieferung gelten Sonnen- und Mondfinsternisse als Zeichen Gottes.[5]
In den Hadithen kommt das Naturphänomen-Gebet nicht unter dem Titel Salat al-Ayat vor, sondern wird mit „Salat al-Kusuf“ (arabisch: صلاة الکسوف) bezeichnet;[6] aber beide Titel finden in Fiqh-Büchern Verwendung.[7] Es heißt, das Gebet wird vielleicht deshalb Salat ul-Ayat genannt, da die Menschen diese Phänomene als Zeichen der Macht Gottes und Seines Besitzes über alles wahrnehmen. [8] Der Prophet (s.) führte am Todestag seines Sohnes Ibrahim, als die Sonne sich verdunkelte Sonne und Mond als zwei Zeichen Gottes ein, die seinem Befehl gehorchen und sagte, verrichtet das Naturphänomen-Gebet, wenn eines von beiden sich verfinstert.[9]
Hintergrund
Das Naturphänomen-Gebet wurde im 10. Jahr n.H. für die Muslime verpflichtend. Historischen Quellen zufolge kam es in diesem Jahr, als Ibrahim, der Sohn des Gesandten Gottes, starb, zu einer Sonnenfinsternis. Eine Gruppe von Menschen brachte die Sonnenfinsternis mit dem Tod Ibrahims in Verbindung; Aber der Prophet (s.) bezeichnete beide (Sonnen- und Mondfinsternis) als göttliche Zeichen, die nur durch den Willen Gottes geschehen und nichts mit dem Tod oder dem Leben eines Menschen zu tun haben.[10] Dann ordnete er an, dass bei einer Sonnenfinsternis das Naturphänomen-Gebet verrichtet werden soll, und er selbst führte es zusammen mit den Muslimen aus.[11]
Lesart
Das Naturphänomen-Gebet besteht aus zwei Gebetsabschnitten mit jeweils fünf Verbeugungen und wird auf zweierlei Arten gelesen:[12]
- Die erste Methode: Bei dieser Methode wird vor jeder Verbeugung die Sure al-Fatiha und eine weitere Sure rezitiert;[13] Das heißt, nachdem wir uns verbeugt haben, lesen wir noch einmal die Sure al-Fatiha und eine weitere Sure und verneigen uns erneut. Auf die gleiche Weise setzen wir es bis zur fünften Verbeugung fort. Dann gehen wir in die Niederwerfung (arabisch: سجدة) und führen die nächste Gebetseinheit (arabisch: رکعة) wie die vorherige durch. Nach den Niederwerfungen der zweiten Gebetseinheit folgt Taschahud und der Gruß.[14]
- Die zweite Methode: Bei dieser Methode werden in jeder Gebetseinheit die Sure al-Fatiha und eine weitere Sure rezitiert, mit dem Unterschied, dass in jedem Gebetsabschnitt die Sure al-Fatiha nur einmal zu rezitieren ist und die andere Sure in fünf Teile geteilt wird und wir vor jeder Verbeugung nur einen Teil davon lesen, also einmal mit al Fatiha und viermal ohne.[15]
Gemäß der Fatwa (Rechtsurteil) der Rechtsgelehrten kann die erste Methode in der ersten Gebetseinheit und die zweite Methode in der zweiten Gebetseinheit angewendet werden.[16]
Mustahabat (Empfehlungen)
Einige der Empfehlungen (arabisch: مستحب) bezüglich des Naturphänomen-Gebets sind:
- Rezitieren des Qunut-Bittgebets vor der zweiten, vierten, sechsten, achten und zehnten Verneigung.[17]
- Handlungen, die in den täglichen Pflichtgebeten empfohlen sind, sind auch für das Naturphänomen-Gebet empfohlen. Allerdings wird empfohlen, vor dem Gebet „al-Salaat“ anstelle von Adhan und Iqamah auszusprechen.[18]
- Aussprechen des Takbirs nach jeder Verbeugung, mit Ausnahme der fünften Verneigung in jeder Gebetseinheit.[19]
- Das Rezitieren des Gebets in der Gemeinschaft,[20] das laute Lesen des Gebets,[21] das Verlängern des Gebets bis die Sonne oder der Mond wieder komplett sichtbar wird[22] und das Rezitieren langer Suren[23] sind weitere Empfehlungen des Naturphänomen-Gebetes.
Zeit und Nachholung
Die Zeitspanne des Naturphänomen-Gebets im Falle von Sonnenfinsternis und Mondfinsternis reicht vom Beginn der Finsternis bis zum teilweise oder vollständigem Sichtbarwerden der Sonne oder des Mondes[24] [25]. Laut Sahib al-Jawahar besteht die Vorsichtsmaßnahme darin, das Gebet nicht zu verzögern, sondern durchzuführen sobald die Sonnen-, Mondfinsternis beginnt.[26]
Das Naturphänomen-Gebet, das sich auf Erdbeben oder anderes bezieht (mit Ausnahme des Gebets für Sonnenfinsternis und Mondfinsternis) bedürfen keiner Nachholung[27] und können jederzeit verrichtet werden.[28]
Ritualwaschung für das Naturphänomen-Gebet bezüglich der Sonnenfinsternis
Laut Allameh al-Hilli erliessen eine Reihe von schiitischen Rechtsgelehrten, wie Sayyid al-Murtaza, Sallar Dailami und Abu Salah Halabi eine Fatwa, die besagt, sollte jemand das Naturphänomen-Gebet für Sonnen- und Mondfinsternis nicht in ihrer Zeit verrichtet haben, so soll er nicht nur das Gebet nachholen, sondern auch die vorherige rituelle Ganzkörperwaschung. Er selbst und einige andere, wie Scheich al-Mufid, Ibn Barraj und Ibn Idris Hilli halten die rituelle Ganzkörperwaschung für empfohlen. Anzumerken ist, dass die Ganzkörperwaschung nur dann Pflicht oder empfohlen ist, wenn eine vollständige Mond- oder Sonnenfinsternis stattfindet und die Person das Naturphänomen-Gebet absichtlich nicht in seiner Zeit verrichtet.[29]
Vorrang des täglichen Pflichtgebets bei Zeitknappheit
Die Verrichtung des Naturphänomen-Gebets bei Sonnen- und Mondfinsternis ist eine sofort zu vollziehende Pflicht;[30] sollte aber dieses Gebet innerhalb der Zeit von täglichen Pflichtgebeten zur Pflicht werden, ist zuerst das Pflichtgebet zu verrichten, dessen Zeit bei einer Verzögerung ablaufen würde. Sollte die Zeit für beide Gebete zu knapp sein, muss das tägliche Pflichtgebet dem Naturphänomen-Gebet vorgezogen werden.[31]
Andere Regeln
- Jede Verneigung im Naturphänomen-Gebet ist ein rukn (arabisch: رکن) und wenn diese absichtlich oder unabsichtlich verringert oder vermehrt werden ist das Gebet ungültig.[32]
- Das Naturphänomen-Gebet ist nur für die Menschen verpflichtend, die sich in der Region der Naturkatastrophe befinden.[33]
- Nach Ansicht einiger Rechtsgelehrten sind die Haiz (arabisch: حائض) und Nufasa (arabisch: نُفَساء) des Naturphänomen-Gebets entschuldigt.[34] Allerdings heißt es, dass sie zwecks obligatorischer Vorsichtsmaßnahme nach der Reinigung das Gebet nachholen sollen.[35]
- Sonnenfinsternisse und Mondfinsternisse machen das Naturphänomen-Gebet zur Pflicht, wenn sie mit dem bloßen Auge gesehen werden können. Wenn es so wenig ist, dass es nur mit ausgestattes Auge gesehen werden kann oder wenn es sehr vergänglich ist, ist das Gebet nicht obligatorisch.[[36]
- Die Nachbeben, die nach dem Hauptbeben auftreten machen das Naturphänomen-Gebet zur Pflicht, wenn sie als eigenständige Erdbeben betrachtet werden.[37]
- Wenn mehrere Naturphänomen-Gebete für Ereignisse unterschiedlicher Ursache zur Pflicht werden, sollte man zwecks verpflichtender Vorsichtsmaßnahme jedesmal die Absicht festlegen, für welches Ereignis man das Gebet verrichtet.[38]
Fußnoten
- ↑ Hilli, Tabsarat al-Muta'alimin, S.48; Najafi, Majma' al-Rasa'il, S.410
- ↑ Imam Khomeini, Tahrir al-Wasila, S.191
- ↑ Hilli, Tabsarat al-Muta'alimin, S.48; Najafi, Majma' al-Rasa'il, S.410
- ↑ Farahidi, Al-Ayn, B.8, S. 441
- ↑ Barqi, Al-Mahasin, B.2, S.313, H.31
- ↑ Sehen Sie: Kulaini, Al-Kafi, B.3, S.288; Saduq, Man La Yahzorh al-Faqih, B.1, S.434; Tusi, Tahzib al-Ahkam, B.2, S.171
- ↑ Sehen Sie: Hilli, Tabsarat al-Muta'alimin, S.48; Najafi, Jawahir al-Kalam, B.5, S. 48; Tabatabaee, Riyaz al-Masa'il, B.3, S.191
- ↑ Akbari, Negahi be Falsafeye Ahkam, S.67
- ↑ Majlisi, Bihar al-Anwar, B.22, S.1557; Sobhani, Forugh abadiyyat, B.1, S.52
- ↑ Balazari, Ansab al-Aschraf, B.1, S.452
- ↑ Barqi, Al-Mahasin, B.2, S.313; Horr Amili, Wasa'il al-Schia, B.7, S.485
- ↑ Hilli, Nahayat al-Ihkam, B.2, S.71
- ↑ Hilli, Nahayat al-Ihkam, B.2, S.71
- ↑ Hilli, Nahayat al-Ihkam, B.2, S.71
- ↑ Hilli, Nahayat al-Ihkam, B.2, S.71-72
- ↑ Bani Haschimi Khomeini, Tauzih al-Masa'il Maraji', B.1, S.1036
- ↑ Bani Haschimi Khomeini, Tauzih al-Masa'il Maraji', B.1, S.1037
- ↑ Bani Haschimi Khomeini, Tauzih al-Masa'il Maraji', B.1, S.1036
- ↑ Hilli, Tasarat al-Muta'alimin, S.48
- ↑ Hilli, Tasarat al-Muta'alimin, S.48
- ↑ Imam Khomeini, Tahrir al-Wasila, B.1, S.194
- ↑ Tabatabaee Yazdi, Al-Urwat al-Wusqa, S.217
- ↑ Hilli, Tasarat al-Muta'alimin, S.48
- ↑ Hilli, Tasarat al-Muta'alimin, S.48; Imam Khomeini, Tahrir al-Wasila, B.1, S.194
- ↑ Najafi, Jawahir al-Kalam, B.11, S.409
- ↑ Najafi, Majam' al-Rasa'il, S.411
- ↑ Hilli, Tasarat al-Muta'alimin, S.48; Najafi, Majam' al-Rasa'il, S.411
- ↑ Hilli, Tasarat al-Muta'alimin, S.48; Najafi, Majam' al-Rasa'il, S.411
- ↑ Hilli, Mukhtalaf al-Schia, B.1, S.313
- ↑ Najafi, Majam' al-Rasa'il, S.411
- ↑ Hilli, Tasarat al-Muta'alimin, S.49; Najafi, Majam' al-Rasa'il, S.412
- ↑ Tabatabaee Yazdi, Al-Urwat al-Wusqa, B.1, S.728
- ↑ Tabatabaee Yazdi, Al-Urwat al-Wusqa, B.1, S.731
- ↑ Tabatabaee Yazdi, Al-Urwat al-Wusqa, B.1, S.731; Imam Khomeini, Nijat al-Ibad, S.119
- ↑ Bani Haschimi Khomeini, Tauzih al-Masa'il Maraji', B.1, S.1034-1035
- ↑ Khomeini, Nijat al-Ibad, S.109
- ↑ Khamenei, Ajwabat al-Istifta'at, B.1, S.214
- ↑ Bani Haschimi Khomeini, Tauzih al-Masa'il Maraji', B.1, S.1027-1028
Quellenverzeichnis
- Akbari, Mahmud, Negahi be Falsafeye Ahkam, Fityan, Qom, 1390n.i.S
- Balazari, Ahmad b. Yahya, Ansab al-Aschraf, Dar al-Ta'aruf, Ägypten, 1959n.H
- Bani Haschimi Khomeini, Tauzih al-Masa'il Maraji', Daftar Intischarat Islami, Qom, 1392n.i.S
- Barqi, Ahmad b. Muhammad, Al-Mahasin, Dar al-Kotob al-Islamiyya, Qom, 1371n.H
- Farahidi, Khalil b. Ahmad, Al-Ayn, Hijrat, Qom, 1410n.H
- Hilli, Hasan b. Yusof, Nahayat al-Ihkam fi Ma'rifat al-Ahkam, Mu'asisat Al al-Bait, Qom, 1419n.H
- Hilli, Hasan b. Yusof, Tabsarat al-Muta'alimin fi Ahkam al-Din, Mu'asisa Chap wa Naschr Wizarat Irschad, Qom 1411n.H
- Imam Khomeini, Sayyid Ruhollah, Nijat al-Ibad, Mu'asisat Tanzim wa Naschr Asar Imam Khomeini, Teheran, 1420n.H
- Imam Khomeini, Sayyid Ruhollah, Tahrir al-Wasila, Matbuat Dar al-Ilm, Qom
- Khamenei, Sayyid Ali, Ajwabat al-Istifta'at, Al-Dar al-Islamiyya, Beirut, 1420n.H
- Kulaini, Muhammad b. Ya'ghub, Al-Kafi, Dar al-Kotob al-Islamiyya, Qom, 1407n.H
- Najafi, Muhammad Hasan, Majma' al-Rasa'il, Mu'asisa Sahib al-Zaman, Maschhad, 1373n.i.S
- Najafi, Muhammad Hasan, Jawahir al-Kalam fi Scharh Scharay' al-Islam, Dar Ihya al-Turath al-Arabi, Beirut, 1404n.H
- Saduq, Muhammad b. Ali, Man La Yahzorh al-Faqih, Daftar intischarat Islami, Qom, 1413n.H
- Tabatabaee, Sayiid Ali, Riyaz al-Masa'il, Mu'asisat Ahl al-Bait, Qom, 1418n.H
- Tabatabaee Yazdi, Sayyid Muhammad Kazim, Al-Urwat al-Wusqa fi ma Ta'umm beh l-Balwa, Mu'asisat al-A'lami, Beirut, 1409n.H
- Tusi, Muhammad b. Hasan, Tahzib al-Ahkam, Dar al-Kotob al-Islamiyya, Teheran, 1407n.H