Entwurf:Taschahud
Der Taschahud (arabisch: تَشَهُد) ist eines der Pflichten im Gebet, das im zweiten und der letzten Ruku’[Anmerkung 1] nach den beiden Niederwerfungen zitiert wird und das Zitieren des Tauhid, Bezeugung des Prophetie von Prophet Muhammad (s.) sowie seine und dessen Familie Segnung enthält: «اَشْهَدُ اَنْ لا اِلهَ اِلاَّ اللّهُ وَحْدَهُ لا شَریکَ لَهُ وَ اَشْهَدُ اَنَّ مُحَمَّداً عَبْدُهُ وَ رَسُولُهُ، اَللّهُمَّ صَلِّ عَلی مُحَمَّدٍ وَ الِ مُحَمَّدٍ». Aschhadu Alla ilaha ila Allahu wahdahu la Scharika lahu wa aschhadu anna Muhammadan abduhu va rasul;ahu! Allahumma Salli ala Muhammadin wa Ali Muhammad. „Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Gott gibt, dem Einzigen, der keinen Partner hat und bezeuge, dass Muhammad sein Diener und Gesandter ist. Gott! Segne Muhammad und seine Familie! Der Taschahud ist zwar im Gebet obligatorische, aber keine Säule des Gebets (persisch: ارکان نماز), daher ist Auslassen (ohne Absicht) kein Grund für Ungültigkeit des verrichteten Gebetes.
Gedenken

Der Taschahud ist eine der obligatorischen Bestandteile des Gebets[1], das im zweiten und letzten Ruku' nach den zwei Sujud zitiert wird und aus der Schahadatain sowie Segenswünsche (persisch: صلوات) für Prophet Muhammad (s.) und seiner Familie besteht[2] Wie der schiitische Rechtsgelehrte Ali Akbar Faiz Meshkini sagte, lautet die Rezitation des Taschahud gemäß bekannter Auffassung schiitischer Rechtsgelehrter wie folgt: اَشْهَدُ اَنْ لااِلهَ اِلاَّ اللهُ وَحْدَهُ لا شَریکَ لَهُ وَ اَشْهَدُ اَنَّ مُحَمَّداً عَبْدُهُ وَ رَسُولُهُ، اَللّهُمَّ صَلِّ عَلی مُحَمَّدٍ وَ آلِ مُحَمَّدٍ؛ Aschhadu An La Ilaha illa Allah Wahdahu la Scharika lahu wa aschhadu anna Muhammadan abduhu wa rasulahu. Allahumma Salli ala Muhammadin wa Aali Muhammad Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Gott gibt und kein Partner hat und ich bezeuge, dass Muhammad sein Diener und sein Gesandte ist. Gott! Segen auf Muhammad und die Familie Muhammads![3] Die in juristischen Werken großer Rechtsgelehrter wie Allama Hilli und Muhaqq al-Karaki erwähnte obligatorische Taschahud ist jedoch kürzer und lautet wie folgt: «أشهد أن لا إله إلّا الله و أشهد أن محمدا رسول الله اللهم صل على محمد و آل محمد» Aschhadu An La Ilaha Illa Allah wa Aschhadu An Muhammadan Rasulu Allah. Allahumma Salli ‚ala Muhammad wa Ali Muhammad. Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Gott gibt und dass Muhammad der Gesandte Gottes ist. Gott (Allahumma ist eine besondere Anrede zu Gott)! Segen auf Muhammad und die Familie Muhammads.[4] Daher zweifelt Allamah Hilli in seinem Buch Nihayyat al-Hakam fi Maarufat al-Ahkam, dass die Phrase „Wahdahu wa la Scharika lahu“ (er ist ein Einziger und hat keinen Partner) im Taschahhud obligatorisch (Wajib) ist.[5]
islamisch juristische Regeln
Einige der islamisch-juristischen Regeln und Gesetze lauten:
- Beim Rezitieren des Tashahhud ist es eine Bedingung die Aufeinanderfolge zu beachten, d. h. die Worte müssen sowohl nacheinander, in Reihenfolge, ruhig und korrekt zu rezitieren.[6]
- Es wird empfohlen, dass der Betende beim Rezitieren des Taschahhud die Hände auf die Oberschenkel legt, die Finger verschränkt und auf seinen Schoß blickt.[7]
- Während des Tashahhud wird Tawarruk empfohlen[8], was bedeutet, dass der linke Fuß unter dem rechten Bein sein und der Betende auf dem linken Oberschenkel sitzen sollte.[9]
- Während des Taschahhud wird empfohlen bestimmte Gedenken zu sprechen, darunter die Phrase «اَلْحَمدُلله» (Al-hamdulillah / Deutsch: Der Lob ist Gottes) oder «بِسْمِ اللهِ و بِاللهِ وَ الْحَمدُ لِلهِ وَ خَیرُ الأسماءِ لِله» (Bismi Allahi wa Billahi wa Khair ul-Asma’i lillahi/ Deutsch: Im Namen Gottes und für Gott und ihm gebührt Lob und ihm gehören die schönsten Namen[10] vor dem Taschahhud und die Phrase «وَ تَقَبَّلْ شَفاعَتَهُ وَارْفَعْ دَرَجَتَه» (wa Taqabbal Schafa’atahu wa arfa daradchata / Deutsch: Und nimm seine Fürsprache an und erhöhe seinen Rang) danach.[11]
Regeln und Gesetze des Vergessens des Taschahud
Laut Fatwa der Taqlid-Maraj' soll ein Betender, der den Tashahhud vergisst und dies vor dem Ruku'[Anmerkung 2] der nächsten Rak'ah bemerkt sich sofort hinsetzen, den Tashahhud zitieren und dann das Gebet fortsetzen.[12] Gemäß den Fatwas von Sayyid Mohammad Reza Golpaygani, Sayyid Abu al-Qasim Khoei, Mirza Javad Tabrizi und Lutfollah Safi Golpaygani soll der Betende in einem solchen Fall nach Abschluss des Gebets zwei Sajdah Sahw[Anmerkung 3] vollziehen.[13] Wenn der Betende während oder nach dem Ruku' feststellt, dass er den Taschahhud der vorherigen Ruku' nicht zitierte soll er den Taschahhud nach Abschluss des Gebets nachholen und vorsichtshalber zwei Sajdah Sahw für den vergessenen Tashahhud verrichten.[14]
Fußnoten
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