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Entwurf:Traditionelle Mitgift

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Mahr al-Sunnah (arabisch: مَهرالسُنَّة/deutsch: traditionelle Mitgift) ist eine Mitgift, die der Prophet Muhammad (s.) für seine Frauen und Töchter festlegte. Der Betrag der traditionellen Mitgift betrug fünfhundert Dirham, was 1500 Gramm reinem Silber entspricht. In Überlieferungen wurde die Mitgift von Fatima az-Zahra (s.) als Rüstung, gewebtes Jemen-Leinen oder anderes außer Dirham eingeführt, das zwischen 400 und 500 Dirham wert war. Imam Jawad (a.) setzte die Mitgift seiner Frau Umm Fadl, Tochter von Ma'mun auf fünfhundert Dirham fest, was der Mitgift der edlen Fatima az-Zahra (s.) entsprach.

Gemäß der Fatwa einiger Juristen ist es abgeraten eine Mitgift höher anzusetzen als die traditionelle Mitgift. Andererseits sind einige der Ansicht, dass die traditionelle Mitgift keinen festen Geldwert hat, weil 1500 Mithqal Silber heute nicht mehr viel wert ist und zur Zeit des Propheten (sas) und der zwölf Imame der Schiiten mehr wert waren, so versuchten sie die traditionelle Mitgift auf Grundlage des heutigen Wertes zu berechnen, sagen jedoch, dass die traditionelle Mitgift keine hohe ist.

Begriffserklärung

Siehe auch: Mitgift (persisch: مهریه)

Die traditionelle Mitgift , die der Prophet Muhammad (s.) seinen [[Frauen des Propheten (s.a.w.)]|Frauen]] gab bestimmte er[2] laut Sheich as-Saduq auch für seine Töchter[1].

Betrag

Gemäß Überlieferungen betrug die Höhe der traditionellen Mitgift 500 Dirham. Diese Überlieferungen gelten als mutawatir.

In einigen Überlieferungen heißt es, dass der Prophet für keine seiner Frauen oder Töchter eine Mitgift von mehr als zwölfeinhalb Uqiyyah (ein Uqiyyah=40 Dirham, 12,5 Uqiyah = 500 Dirham) festlegte.[5]

Unterschiede in Überlieferungen

Es gibt unterschiedliche Überlieferungen über die Höhe der traditionellen Mitgift. Darunter eine, die Scheich as-Saduq von Imam Baqir (a.) übermittelte in der die Mitgift von Umm Habiba (Frau des Propheten) viertausend Dirham betrug.[6] In dieser Überlieferung heißt es, Imam Baqir (a.) betrachtete diese Mitgift als Ausnahme, die vom Negus, Herrscher von Äthiopien, entrichtet wurde, der den Propheten bei der Heirat mit Umm Habiba vertreten hatte. Er selbst entrichtete die Mitgift und der Prophet (s.a.w.) erhob darüber keine Einwände.

Es gibt auch unterschiedliche Berichte über die Mitgift von Fatima az-Zahra (s.). Darunter 480 Dirham, 400 Mithqal Silber und 500 Dirham.[8] Ibn Shahr-Ashhub (488-588 n. H.), einer der schiitischen Überlieferungs-Experten (persisch: محدث), führte in seinem Buch Manaqib Aal Abi Talib (Buch) die Unterschiede darauf zurück, dass die Mitgift von Fatima az-Zahra (s.) etwas anderes war und dass diese Unterschiede sich auf die Höhe bezogen. Dann zitierte er Überlieferungen von denen einige besagten, dass Fatima az-Zahras Mitgift jemenitisches Leinen, ungegerbtes Leder und duftendes Kraut war, während andere angaben, dass es eine Rüstung und ungegerbtes Leder von einem Schaf oder Kamel war.[9]

Einige Autoren erklärtne nach Prüfung all dieser Überlieferungen und unter Berücksichtigung der Biographie des Propheten (sas) (persisch: سیره نبوی) sowie der Überlieferung in der Imam Jawad (a.) die Mitgift seiner Frau Umm Fadl, Tochter von Ma'mun auf fünfhundert Dirham festlegte, was der Mitgift von Fatima az-Zahra (s.) entspricht,[10], dass die Mitgift der edlen Fatima az-Zahra nicht mehr als 500 Dirham betrug.[11]

Traditionelle Mitgift Pflicht oder Erwünschtheit

Laut Sahib Jawaher, Jurist des 13. islamischen Jahrhunderts, ist die gängige Ansicht unter Juristen, dass es für die Mitgift (persisch: مهریه ) einer Frau keine Obergrenze gibt und dass es zulässig (persisch: مباح) ist die Mitgift höher anzusetzen als die der traditionellen.[12] Gemäß ihrer Fatwa ist es nur abgeraten (persisch: مکروه).[13]

Ihm zufolge halten eine kleine Anzahl von Juristen des vierten und fünften islamischen Jahrhunderts, darunter Sayyid Murtaza, Mahriyya,[14] eine Mitgift höher als die traditionelle für ungültig und sagen dass, wenn die Mitgift höher ist nur der Betrag in Höhe der traditionellen in der Verantwortung des Gatten liegt.[15]

Einige antworten auf diese Zweifel, dass mit einer solchen Mitgift ihr spiritueller Aspekt und Heiligkeit gemeint seien. Andernfalls müsse bei der Heirat dieselbe konventionelle Mitgift und gleiche Betrag angewendet werden, der für Frauen in Bezug auf soziale und familiäre Angelegenheiten vorgesehen ist und man müsse sich nicht mit der traditionellen Mitgift zufrieden geben.

Es heißt, dass das Befolgen der Sunna (Tadition des Propheten) bedeutet, der vom Gesetzgeber beabsichtigten Anordnung zu folgen und sich ihr zu unterwerfen. Der Gesandte Gottes schrieb für seine Tochter keine andere Mitgift vor als diese, die aus dem Verkauf der Rüstung des Befehlshabers der Gläubigen (Friede sei mit ihm) stammte und sagte nicht, dass diese Mitgift als Mittel zur Heiligung und Spiritualität vorgeschrieben ist und verpflichtete Ali (Friede sei mit ihm) zu keiner anderen Mitgift als dieser. [16] Einige sind jedoch der Ansicht, dass Festlegung der Mitgift gemäß dieser Tradition nicht im Widerspruch dazu steht der Ehefrau zusätzlich zur Mitgift weitere Geschenke zu machen, so wie Imam Jawad (a.) zusätzlich zur traditionellen Mitgift für Umm Fadl, Tochter von Ma'mun zusätzlich 100.000 Dirham als Geschenk gab.[17][18]


Heutiges Äquivalent der traditionellen Mitgift

Der Betrag der traditionellen Mitgift, d. h. 500 Dirham, entspricht etwa 1.500 Gramm reinem Silber, das heute viel weniger wert als damals ist. Da der Wert von 500 Dirham zur Zeit des Propheten (Friede sei mit ihm) und der zwölf Imame der Schiiten viel höher war als in späteren Perioden sind einige der Ansicht, dass die traditionelle Mitgift keinen festen monetären Gegenwert hat und man auf Grundlage des aktuellen Wertes berechnet sollte. Daher wurden Anstrengungen unternommen, um den aktuellen Gegenwert zu ermitteln.[19]

Beispielsweise maßen einige Juristen in der Vergangenheit 500 islamisch-gesetzlichen Dirham (persisch: درهم شرعی) mit Dinar (persisch: درهم شرعی ) und da zu ihrer Zeit jeweils zehn Dirham ein Dinar wert waren, betrachteten sie die Mitgift als fünfzig Dinar, das heißt fünfzig Mithqal reinen Goldes. Einige schlugen auch vor, dass der heutige Wert der Mitgift auf Kaufkraft zur Zeit des Propheten (Friede sei mit ihm) basiert, da der Prophet (Friede sei mit ihm) einigen Überlieferungen zufolge die Mitgift von Fatima az-Zahra (s.) nutzte, um die Ausstattung für sie und Imam Ali (a.) zu kaufen, wodurch der heutige Gegenwert der Mitgift bestimmt werden kann.[20]

In Anbetracht des Wertes von fünfzig Mithqal Gold und der Tatsache, dass mit der Mitgift von Fartima az-Zahra (s.) gekauften Gegenstände sehr einfach und minimal waren, kamen sie zu dem Schluss, dass die Mitgift nicht hoch war.[21] Siehe auch: Mitgift von Fatima az-Zahra (sa,)

Fußnoten