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'''Wuḍūʿ''' (arabisch: الوضوء) ist die rituelle Gebetswaschung. Hierbei ist das Waschen des Gesichts, der Hände und das feuchte Überstreichen des Kopfes und der Fußrücken nach einem speziellen Ritus gemeint, das zum Ziel hat sich Gott anzunähern ([[Qasd al-Qurba|qurb ilallah]]). Die Wuḍūʿ ist eine Bedingung für die Richtigkeit des [[Das Gebet|Gebets]], des [[Ṭawāf]] (die siebenmalige Umkreisung der Kaaba in Mekka) und einigen weiteren rituellen Praktiken. Ohne diese rituelle Waschung ist die Berührung der Schrift des [[Qur᾽ān|Qurʿāns]] und des Namen [[Gottes]] unzulässig. In einigen Fällen wird Wuḍūʿempfohlen, wie beim Gang zur [[Moschee]] und beim Rezitieren des Qurʿāns. Gemäß historischer Quellen wurde das Gesetz der rituellen Gebetswaschung schon zu Beginn des [[Prophetentums]] von [[Prophet Muhammad (s.)|Muḥammad (s.)]] in [[Mekka]] auf ihn herabgesandt. Der [[sechste Vers der Sure al-Māʿida]] und 400 Überlieferungen von der [[Ahl al-Bait (a.)]] betreffen die rituelle Gebetswaschung. In den [[Hadīṯen]] wird der Wuḍūʿ und gelegentlich der Wiederholung der Wuḍūʿ folgende Eigenschaften zugeschrieben: Läuterung von [[Sünde|Sünden]], Milderung des Zorns, lebensverlängernd, dem Gesicht Licht verleihend und Vermehrung des Lebensunterhalts. | '''Wuḍūʿ''' (arabisch: {{Arabic|الوضوء}}) ist die rituelle Gebetswaschung. Hierbei ist das Waschen des Gesichts, der Hände und das feuchte Überstreichen des Kopfes und der Fußrücken nach einem speziellen Ritus gemeint, das zum Ziel hat sich Gott anzunähern ([[Qasd al-Qurba|qurb ilallah]]). Die Wuḍūʿ ist eine Bedingung für die Richtigkeit des [[Das Gebet|Gebets]], des [[Tawaf|Ṭawāf]] (die siebenmalige Umkreisung der Kaaba in Mekka) und einigen weiteren rituellen Praktiken. Ohne diese rituelle Waschung ist die Berührung der Schrift des [[Qur᾽ān|Qurʿāns]] und des Namen [[Gott|Gottes]] unzulässig. In einigen Fällen wird Wuḍūʿempfohlen, wie beim Gang zur [[Moschee]] und beim Rezitieren des Qurʿāns. Gemäß historischer Quellen wurde das Gesetz der rituellen Gebetswaschung schon zu Beginn des [[Prophetentums]] von [[Prophet Muhammad (s.)|Muḥammad (s.)]] in [[Mekka]] auf ihn herabgesandt. Der [[Al-Wudu' Vers|sechste Vers der Sure al-Māʿida]] und 400 Überlieferungen von der [[Ahl al-Bait (a.)]] betreffen die rituelle Gebetswaschung. In den [[Überlieferungen|Hadīṯen]] wird der Wuḍūʿ und gelegentlich der Wiederholung der Wuḍūʿ folgende Eigenschaften zugeschrieben: Läuterung von [[Sünde|Sünden]], Milderung des Zorns, lebensverlängernd, dem Gesicht Licht verleihend und Vermehrung des Lebensunterhalts. | ||
Die rituelle Waschung hat zwei Auswahlmöglichkeiten. Zum einen geht es um die Reihenfolge der Einzelwaschungen und zum anderen um die seltene Anwendung der rituellen Kontaktwaschung. Bei der ersten Form werden erst das Gesicht und dann die Unterarme etwas über den Ellenbogen hinweg sowie die Hände gewaschen, im Anschluss daran erfolgt das feuchte Überstreichen des Kopfes und der Fußrücken. Bei der rituellen Kontaktwaschung jedoch wird das Gesicht sowie die Arme ins Wasser getaucht und dann wird feucht über den Kopf und die Hände gestrichen.Bei Verletzungen an den genannten Körperteilen könnte Wuḍūʿmöglicherweise schaden oder schwierig werden, deshalb gelten hier die Regeln der [[Wuḍūʿ al-Ğabīra]]. | Die rituelle Waschung hat zwei Auswahlmöglichkeiten. Zum einen geht es um die Reihenfolge der Einzelwaschungen und zum anderen um die seltene Anwendung der rituellen Kontaktwaschung. Bei der ersten Form werden erst das Gesicht und dann die Unterarme etwas über den Ellenbogen hinweg sowie die Hände gewaschen, im Anschluss daran erfolgt das feuchte Überstreichen des Kopfes und der Fußrücken. Bei der rituellen Kontaktwaschung jedoch wird das Gesicht sowie die Arme ins Wasser getaucht und dann wird feucht über den Kopf und die Hände gestrichen.Bei Verletzungen an den genannten Körperteilen könnte Wuḍūʿmöglicherweise schaden oder schwierig werden, deshalb gelten hier die Regeln der [[Wuḍūʿ al-Ğabīra]]. | ||
Zwischen den [[Schiiten]] und [[Sunniten]] gibt es Meinungsunterschiede über das Waschen der Arme bzw. Hände und ebenso über das feuchte Überstreichen des Kopfes und der Füße. Schiiten bezeichnen das Waschen der Arme von oben nach unten als [[wağīb]] (Pflicht), während die Sunniten ihre Arme von unten nach oben waschen. Laut Überlieferungsquellen gab es bis zum Ende der Zeit des Kalifats von [[ʿUmar ibn Ḫaṭṭāb]] keine großen Unstimmigkeiten unter den Muslimen bezüglich des Whudus und alle verrichteten die rituelle Waschung in einheitlicher Form ([[Imamiyya]] Methode). Die Quellen besagen, daß bezüglich der rituellen Gebetswaschung diese Unstimmigkeiten zwischen den Schiiten und Sunniten erst mit dem Kalifat des [[dritten Kalifen]] begannen. | Zwischen den [[Schiiten]] und [[Sunniten]] gibt es Meinungsunterschiede über das Waschen der Arme bzw. Hände und ebenso über das feuchte Überstreichen des Kopfes und der Füße. Schiiten bezeichnen das Waschen der Arme von oben nach unten als [[wağīb]] (Pflicht), während die Sunniten ihre Arme von unten nach oben waschen. Laut Überlieferungsquellen gab es bis zum Ende der Zeit des Kalifats von [[Umar Ibn Khattab|ʿUmar ibn Ḫaṭṭāb]] keine großen Unstimmigkeiten unter den [[Muslim|Muslimen]] bezüglich des Whudus und alle verrichteten die rituelle Waschung in einheitlicher Form ([[Imamiyya]] Methode). Die Quellen besagen, daß bezüglich der rituellen Gebetswaschung diese Unstimmigkeiten zwischen den Schiiten und Sunniten erst mit dem Kalifat des [[dritten Kalifen]] begannen. | ||
==Begriffserklärung == | ==Begriffserklärung == | ||
Wuḍūʿ ist die Gebetswaschung, bei der auf eine bestimmte Art und Weise zuerst das Gesicht und die Arme gewaschen und dann der Kopf und die Füße feucht überstrichen werden, mit der Intention sich Gott anzunähern und seine Gebote zu befolgen.<ref>Falāḥzādeh, Aḥkām Dīn, 1386 nach iranischem Sonnenkalender, S.44-45; Ḥoseinī Daštī, ''Wūḍūʿ, dar Maʿāref wa Maʿārīf'', B.10, S.370.</ref>Diese gottesdienstliche Praktik ist eine der Vorraussetzungen für die Richtigkeit des Gebets und des Ṭawāf sowie die Erlaubnis für die Berührung der Schrift des Qurʿāns.<ref>Falāḥzādeh, Aḥkām Dīn, 1386 n.H., S.44-45; Ḥoseinī Daštī, ''Wūḍūʿ, dar Maʿāref wa Maʿārīf'', B.10, S.370.</ref>Laut historischer Quellen brachte der Engel Gabriel (Ğibriʿīl) zu Beginn des Prophetentums von Mohammad (s.) [[ | Wuḍūʿ ist die Gebetswaschung, bei der auf eine bestimmte Art und Weise zuerst das Gesicht und die Arme gewaschen und dann der Kopf und die Füße feucht überstrichen werden, mit der Intention sich Gott anzunähern und seine Gebote zu befolgen.<ref>Falāḥzādeh, Aḥkām Dīn, 1386 nach iranischem Sonnenkalender, S.44-45; Ḥoseinī Daštī, ''Wūḍūʿ, dar Maʿāref wa Maʿārīf'', B.10, S.370.</ref>Diese gottesdienstliche Praktik ist eine der Vorraussetzungen für die Richtigkeit des [[Das Gebet|Gebets]] und des Ṭawāf sowie die Erlaubnis für die Berührung der Schrift des Qurʿāns.<ref>Falāḥzādeh, Aḥkām Dīn, 1386 n.H., S.44-45; Ḥoseinī Daštī, ''Wūḍūʿ, dar Maʿāref wa Maʿārīf'', B.10, S.370.</ref>Laut historischer Quellen brachte der Engel [[Gabriel]] (Ğibriʿīl) zu Beginn des Prophetentums von Mohammad (s.) ([[Bi'that]]) ihm in [[Mekka]] die Gebetswaschung bei, wonach dann der Prophet (s.) es den Muslimen übermittelte.<ref>Als Beispiel: Ibn Hišām, ''as-Sirat an-Nabawwiyya'', Dār al-Maʿrifa, B.1, S.244; Ṭabarī, ''Tārīḫ al-Umam wa al-Mulūk'', 1387 n.H., B.2, S.307.</ref> | ||
== Prinzipien == | == Prinzipien == | ||
{{Hauptartikel| | {{Hauptartikel|Al-Wudu' Vers}} | ||
Wie Wuḍūʿ durchzuführen ist und ihre Wichtigkeit wird im [[ | Wie Wuḍūʿ durchzuführen ist und ihre Wichtigkeit wird im [[Qur'an|Qurʿān]] und in den [[Überlieferungen]] erwähnt.<ref>Subḥānī, ''Wūḍūʿ dar Ketāb wa Sunnat'', S.4.</ref>Das Gesetz des Rituelle Gebetswaschungs ist im sechsten Vers der [[Sure al-Ma᾽ida|Sure al-Māʿida]] angeführt, der Grund warum dieser Vers, Wuḍūʿ-Vers genannt wird.<ref>Markaz Farhang wa Maʿāref Qurʿān Karīm, 1382 n.H., S.407-408.</ref> | ||
{{Pull quote|text={{Arabic|يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا إِذَا قُمْتُمْ إِلَى الصَّلَاةِ فَاغْسِلُوا وُجُوهَكُمْ وَأَيْدِيَكُمْ إِلَى الْمَرَافِقِ وَامْسَحُوا بِرُءُوسِكُمْ وَأَرْجُلَكُمْ إِلَى الْكَعْبَيْنِ}} | |||
Oh ihr, die ihr glaubt, wenn ihr euch zum Gebet hinstellt, so wascht (vorher) euer Gesicht und eure Hände bis zu den Ellenbogen und streicht euch über den Kopf und über eure Füße bis zu den Knöcheln|source=Sure Maida, Vers 6}} | |||
Obwohl die rituelle Waschung an sich religiös empfohlen [[ | Obwohl die rituelle Waschung an sich religiös empfohlen ([[mustahab]]) ist,<ref>Scheich Anṣārī, ''Kitāb aṭ-Ṭahāra'', 1415 n.H., B.2, S.82</ref> gilt sie jedoch für das Verrichten des [[Das Gebet|Gebets]] (ausgenommen des Totengebets, [[Ritualgebet für Verstorbene|Ṣalāt al-Mayyit]]), für die Durchführung des [[Tawaf]], die Berührung der Schrift des Qurʿāns und des Namen Gottes als religiös verbindlich ([[wajib]])<ref>Faiḍ Kāšānī, ''Muʿtaṣim aš-Šīʿa'', 1429 n.H., B.1, S.241.</ref>. Verpflichtender Vorsichtsmaßnahme ([[Ihtiyat Wajib|Iḥtiyāt Wāğib]]) wegen sollte man auch bei der Berührung des Namens des [[Propheten (s.)]], der [[Zwölf Imame der Schiiten|Imame]] und des Namens von [[Fatima az-Zahra (s.)|Fāṭima az-Zahrās (s.)]] Wuḍūʿhaben.<ref>Falāḥzādeh, ''Aḥkām Dīn'', 1386 n.H., S.50</ref>Die rituelle Waschung gilt in folgenden Fällen als empfohlen: Beim Gang zur [[Moschee]] und zu den [[Haram|Heiligtümern der Imame (a.)]], beim Rezitieren des Qurʿāns und beim Mitsichführen desselben, bei Berührung des Umschlags oder der Ränder der Seiten des Qurʿāns sowie beim Besuch der Gräber.<ref>Falāḥzādeh, ''Aḥkām Dīn'', 1386 n.H., S.50</ref> | ||
===Verschiedenen Methoden der rituellen Gebetswaschung=== | ===Verschiedenen Methoden der rituellen Gebetswaschung=== | ||
Die rituelle Waschung hat zwei Auswahlmöglichkeiten, entweder in ihrer üblich durchgeführten Reihenfolge von Einzelwaschungen (at-Tartīb) oder die seltener Anwendung findende Kontaktwaschung (al-Irtimās, Eintauchen). Bei Verletzungen wird die Wuḍūʿ al–Ğabīra durchgeführt.<ref>Muʿasese-ie Dāʿirat al-Maʿāref Fiqh Eslāmī, 1426 n.H., B.,S.347.</ref> | Die rituelle Waschung hat zwei Auswahlmöglichkeiten, entweder in ihrer üblich durchgeführten Reihenfolge von Einzelwaschungen (at-Tartīb) oder die seltener Anwendung findende Kontaktwaschung (al-Irtimās, Eintauchen). Bei Verletzungen wird die Wuḍūʿ al–Ğabīra durchgeführt.<ref>Muʿasese-ie Dāʿirat al-Maʿāref Fiqh Eslāmī, 1426 n.H., B.,S.347.</ref> | ||
[[Wuḍūʿ at-Tartīb]]: Zuerst muß das Gesicht gewaschen werden und zwar von der Stirn bzw. vom üblichen Haaransatz hinunter bis zum Ende des Kinns, handbreit bedeckend. Daraufhin wird zuerst der rechte Arm und danach der linke, von knapp über den Ellenbogen hinunter bis zu den Fingerspitzen gewaschen. Beim nächsten Schritt wird mit der vom Waschen der Arme übrig gebliebenen Feuchtigkeit der Kopf überstrichen und zwar über den Scheitel hinweg nach vorne bis zum Haaransatz. Mit derselben Feuchtigkeit wird auch zuerst der rechte und dann der linke Fuß überstrichen.<ref>Vgl. Yazdī, ''al-ʿUrwat al-Wuṯqā'', 1419 n.H., B.1, S.353-366.</ref> | * [[Wuḍūʿ at-Tartīb]]: Zuerst muß das Gesicht gewaschen werden und zwar von der Stirn bzw. vom üblichen Haaransatz hinunter bis zum Ende des Kinns, handbreit bedeckend. Daraufhin wird zuerst der rechte Arm und danach der linke, von knapp über den Ellenbogen hinunter bis zu den Fingerspitzen gewaschen. Beim nächsten Schritt wird mit der vom Waschen der Arme übrig gebliebenen Feuchtigkeit der Kopf überstrichen und zwar über den Scheitel hinweg nach vorne bis zum Haaransatz. Mit derselben Feuchtigkeit wird auch zuerst der rechte und dann der linke Fuß überstrichen.<ref>Vgl. Yazdī, ''al-ʿUrwat al-Wuṯqā'', 1419 n.H., B.1, S.353-366.</ref> | ||
[[Wuḍūʿal-Irtimas]]: Bei dieser Alternative wird zuerst das Gesicht, angefangen von der Stirn, kurz ins Wasser getaucht und durch dieses gezogen, so daß das Wasser danach von oben nach unten abtropft. Das Gesicht wird dann handflächenbreit überstrichen. Nun werden, angefangen von rechts und vom Ellenbogen an, die Arme und Hände in das Wasser getaucht und wieder herausgezogen, so daß hinterher das Wasser von oben nach unten abtropfen kann, dann beide Arme feucht überstreichen. Nun wird der Kopf und die Füße feucht überstrichen.<ref>Imām Ḫumeinī, ''Tūḍīḥ al-Masāʿil'', 1424 n.H., B.1, S.160.</ref> | * [[Wuḍūʿal-Irtimas]]: Bei dieser Alternative wird zuerst das Gesicht, angefangen von der Stirn, kurz ins Wasser getaucht und durch dieses gezogen, so daß das Wasser danach von oben nach unten abtropft. Das Gesicht wird dann handflächenbreit überstrichen. Nun werden, angefangen von rechts und vom Ellenbogen an, die Arme und Hände in das Wasser getaucht und wieder herausgezogen, so daß hinterher das Wasser von oben nach unten abtropfen kann, dann beide Arme feucht überstreichen. Nun wird der Kopf und die Füße feucht überstrichen.<ref>Imām Ḫumeinī, ''Tūḍīḥ al-Masāʿil'', 1424 n.H., B.1, S.160.</ref> | ||
[[Wuḍūʿ al-Ğabīra]]: Sollte sich an einer Stelle des Körpers über die Wuḍūʿausgeführt werden muß, auch die zu überstreichenen Areale, eine Wunde bzw. Verletzung befinden, wird dennoch die rituelle Waschung ausgeführt, wobei der verbundene Bereich (Ğabīra: Verband über der Verletzung ) nur feucht zu überstreichen ist.<ref>Falāḥzādeh, ''Darsnāmeh Aḥkām Mubtalā beh Ḥuğğāğ'', 1389 n.H., S.37 und 38.</ref>Wuḍūʿ al-Ğabīra ist nur dann zulässig, wenn das Abnehmen bzw. das Öffnen des Verbandes schwierig oder schädlich ist und man nicht direkt auf die Verletzung Wasser fließen lassen kann.<ref>Falāḥzādeh, ''Aḥkām Dīn'', 1386 n.H., S.50</ref> | * [[Wuḍūʿ al-Ğabīra]]: Sollte sich an einer Stelle des Körpers über die Wuḍūʿausgeführt werden muß, auch die zu überstreichenen Areale, eine Wunde bzw. Verletzung befinden, wird dennoch die rituelle Waschung ausgeführt, wobei der verbundene Bereich (Ğabīra: Verband über der Verletzung ) nur feucht zu überstreichen ist.<ref>Falāḥzādeh, ''Darsnāmeh Aḥkām Mubtalā beh Ḥuğğāğ'', 1389 n.H., S.37 und 38.</ref>Wuḍūʿ al-Ğabīra ist nur dann zulässig, wenn das Abnehmen bzw. das Öffnen des Verbandes schwierig oder schädlich ist und man nicht direkt auf die Verletzung Wasser fließen lassen kann.<ref>Falāḥzādeh, ''Aḥkām Dīn'', 1386 n.H., S.50</ref> | ||
In einigen Fällen wird der Alternativ halber Wuḍūʿdurch das [[Tayyamum]] ersetzt; sollte beispielsweise der Spielraum der Gebetszeit für das Wuḍūʿ kaum ausreichend sein und das Gebet müßte außerhalb seiner bestimmten Zeit verrichtet werden bzw. es wird versäumt.<ref>Falāḥzādeh, ''Aḥkām Dīn'', 1386 n.H., S.46</ref>Auch wenn kein Wasser zur Verfügung steht oder Wasser für den Körper schädlich ist wird Tayyamum ausgeführt.<ref>Ibn Idrīs Ḥillī, ''as-Sarāʿir'', 1410 n.H., B.1, S.135.</ref>Derjenige, der die [[Ğunub-Ġusl]] gemacht hat, braucht für das Verrichten des Pflichtgebets keine rituelle Gebetswaschung, denn dieses wird durch die Ğunub-Ġusl ersetzt.<ref>Falāḥzādeh, ''Aḥkām Dīn'', 1386 n.H., S.57</ref> | In einigen Fällen wird der Alternativ halber Wuḍūʿdurch das [[Tayyamum]] ersetzt; sollte beispielsweise der Spielraum der Gebetszeit für das Wuḍūʿ kaum ausreichend sein und das Gebet müßte außerhalb seiner bestimmten Zeit verrichtet werden bzw. es wird versäumt.<ref>Falāḥzādeh, ''Aḥkām Dīn'', 1386 n.H., S.46</ref>Auch wenn kein Wasser zur Verfügung steht oder Wasser für den Körper schädlich ist wird Tayyamum ausgeführt.<ref>Ibn Idrīs Ḥillī, ''as-Sarāʿir'', 1410 n.H., B.1, S.135.</ref>Derjenige, der die [[Ğunub-Ġusl]] gemacht hat, braucht für das Verrichten des Pflichtgebets keine rituelle Gebetswaschung, denn dieses wird durch die Ğunub-Ġusl ersetzt.<ref>Falāḥzādeh, ''Aḥkām Dīn'', 1386 n.H., S.57</ref> | ||
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* Schlaf (so daß weder die Augen sehen noch die Ohren hören), geistige Verwirrtheit, Trunkenheit oder Ohnmacht.<ref>Yazdī, ''al-ʿUrwat al-Wuṯqā'', 1419 n.H., B.1, S.330-331.</ref> | * Schlaf (so daß weder die Augen sehen noch die Ohren hören), geistige Verwirrtheit, Trunkenheit oder Ohnmacht.<ref>Yazdī, ''al-ʿUrwat al-Wuṯqā'', 1419 n.H., B.1, S.330-331.</ref> | ||
* Diejenigen Dinge, die eine [[Ġusl]] (Ganzkörperwaschung) notwendig machen ist der Zustand der [[ | * Diejenigen Dinge, die eine [[Ġusl]] (Ganzkörperwaschung) notwendig machen ist der Zustand der [[Jinabah|Ğinabah]] (große rituelle Unreinheit) und die Berührung eines Leichnams.<ref>Falāḥzādeh, ''Aḥkām Dīn'', 1386 n.H., S.51</ref> | ||
Laut [[Fāḍil Miqdād]] sind einige Gelehrte der [[Ahl as-Sunna wa al- | Laut [[Fazil Miqdad|Fāḍil Miqdād]] sind einige Gelehrte der [[Ahl as-Sunna wa al-Jama'a|Ahl- as-Sunna]] der Meinung, daß der direkte Hautkontakt mit dem anderen Geschlecht, welche nicht maḥram (Männer oder Frauen, die nicht in einem nahen Verwandschaftsverhältnis zueinander stehen und die Möglichkeit haben zu heiraten) sind, die Wuḍūʿ ungültig macht. Diese beziehen sich vorwiegend auf die Lesart des isfahanischen Hadīṯwissenschaftlers Kasāʿī, der das Verb "lamastum" in dem Vers «au lamastumu an-Nisā» (oder ihr Frauen berührt habt) wortwörtlich genommen hat, während schiitische Rechtsgelehrte der Auffassung sind, es wäre eine Andeutung auf den ''Geschlechtsakt''.<ref>Fāḍil Miqdād, ''Kanz al-ʿIrfān'', 1419 n.H., B.1, S.25.</ref> | ||
==Unterschiede beim Wuḍūʿ bei den Schiiten und den Sunniten== | ==Unterschiede beim Wuḍūʿ bei den Schiiten und den Sunniten== | ||
{{Hauptartikel| | {{Hauptartikel|Al-Wudu' Vers}} | ||
Was das Ritual bezüglich des Waschens der Arme und des Überstreichen des Kopfes und der Füße betrifft, bestehen bei den [[Schiiten]] und Sunniten Unstimmigkeiten.<ref>Qumī, ''Čegūnegī Anğām Wūḍū nazd Farīqain (1)'', S.29-30.</ref> | Was das Ritual bezüglich des Waschens der Arme und des Überstreichen des Kopfes und der Füße betrifft, bestehen bei den [[Schiiten]] und Sunniten Unstimmigkeiten.<ref>Qumī, ''Čegūnegī Anğām Wūḍū nazd Farīqain (1)'', S.29-30.</ref> | ||
Diese Unstimmigkeiten gehen größtenteils auf die unterschiedliche Interpretation des sechsten [[Vers|Verses]] der [[Sure al- | Diese Unstimmigkeiten gehen größtenteils auf die unterschiedliche Interpretation des sechsten [[Vers|Verses]] der [[Sure al-Ma'ida|Sure al-Māʿida]] zurück und auf den Unterschied bei der Rezitation.<ref>Ḥuseinī, ''Wūḍūʿ az Didgāh Mazāheb Eslāmī'', S.6.</ref> Die Schiiten stützen sich hierbei auf einige Überlieferungen der [[Zwölf Imame der Schiiten|Imame]]<ref>Ḥuseinī, ''Wuḍūʿ az Didgāh Mazāheb Eslāmī'', S.9.</ref>und übersetzen die Phrase "wa aidīkum ilā al-marāfiq" in dem erwähnten Vers mit der Pflicht, die Arme von oben nach unten zu waschen, entgegen der vier sunnitischen Rechtsschulen, die davon ausgehen, diese müßten von unten nach oben gewaschen werden.<ref>Sayyid Sābiq, ''Fiqh as-Sunnah'', 1397 n.H., B.1, S.43.</ref> | ||
Darüber hinaus gilt es, gemäß des entsprechenden Urteils schiitischer Rechtsgelehrter, erst den rechten, dann den linken Arm zu waschen.<ref>Ḥuseinī, ''Wūḍūʿ az Didgāh Mazāheb Eslāmī'', S.12.</ref>Bei den Sunniten ist die Einhaltung dieser Reihenfolge keine Pflicht, sondern lediglich empfohlen, also mustaḥab.<ref>Sayyid Sābiq, ''Fiqh as-Sunnah'', 1397 n.H., B.1, S.48.</ref> | Darüber hinaus gilt es, gemäß des entsprechenden Urteils schiitischer Rechtsgelehrter, erst den rechten, dann den linken Arm zu waschen.<ref>Ḥuseinī, ''Wūḍūʿ az Didgāh Mazāheb Eslāmī'', S.12.</ref>Bei den Sunniten ist die Einhaltung dieser Reihenfolge keine Pflicht, sondern lediglich empfohlen, also mustaḥab.<ref>Sayyid Sābiq, ''Fiqh as-Sunnah'', 1397 n.H., B.1, S.48.</ref> | ||
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In den verschiedenen sunnitischen Glaubensrichtungen sind ebenfalls Unterschiede bezüglich des feuchten Überstreichen des Kopfes festzustellen.<ref>Qumi, ''Fiqh Ḥağğ; Čegūnegī-ie Anğām Wūḍūʿ nazd Farīqain (3) Masḥ'', S.45.</ref>Gemäß der hanbalitischen Rechtslehre ist das Überstreichen des ganzen Kopfes zusammen mit den beiden Ohren Pflicht<ref>Qumi, ''Fiqh Ḥağğ; Čegūnegī-ie Anğām Wūḍūʿ nazd Farīqain (3) Masḥ'', S.46-47.</ref>, und man muss neues Wasser dafür benutzen.<ref>Qumi, ''Fiqh Ḥağğ; Čegūnegī-ie Anğām Wūḍūʿ nazd Farīqain (3) Masḥ'', S.47.</ref>Laut der malikitischen Rechtslehre ist es wajib den ganzen Kopf zu überstreichen<ref>Qumi, ''Fiqh Ḥağğ; Čegūnegī-ie Anğām Wūḍūʿ nazd Farīqain (3) Masḥ'', S.47-48.</ref>und nach der hanifitischen ein Viertel des Kopfes.<ref>Qumi, ''Fiqh Ḥağğ; Čegūnegī-ie Anğām Wūḍūʿ nazd Farīqain (3) Masḥ'', S.48.</ref>Die schafiitische Rechtslehre besagt, daß ein minimales Überstreichen des Kopfes ausreichend ist, jedoch mit neuem Wasser.<ref>Qumi, ''Fiqh Ḥağğ; Čegūnegī-ie Anğām Wūḍūʿ nazd Farīqain (3) Masḥ'', S.48.</ref> | In den verschiedenen sunnitischen Glaubensrichtungen sind ebenfalls Unterschiede bezüglich des feuchten Überstreichen des Kopfes festzustellen.<ref>Qumi, ''Fiqh Ḥağğ; Čegūnegī-ie Anğām Wūḍūʿ nazd Farīqain (3) Masḥ'', S.45.</ref>Gemäß der hanbalitischen Rechtslehre ist das Überstreichen des ganzen Kopfes zusammen mit den beiden Ohren Pflicht<ref>Qumi, ''Fiqh Ḥağğ; Čegūnegī-ie Anğām Wūḍūʿ nazd Farīqain (3) Masḥ'', S.46-47.</ref>, und man muss neues Wasser dafür benutzen.<ref>Qumi, ''Fiqh Ḥağğ; Čegūnegī-ie Anğām Wūḍūʿ nazd Farīqain (3) Masḥ'', S.47.</ref>Laut der malikitischen Rechtslehre ist es wajib den ganzen Kopf zu überstreichen<ref>Qumi, ''Fiqh Ḥağğ; Čegūnegī-ie Anğām Wūḍūʿ nazd Farīqain (3) Masḥ'', S.47-48.</ref>und nach der hanifitischen ein Viertel des Kopfes.<ref>Qumi, ''Fiqh Ḥağğ; Čegūnegī-ie Anğām Wūḍūʿ nazd Farīqain (3) Masḥ'', S.48.</ref>Die schafiitische Rechtslehre besagt, daß ein minimales Überstreichen des Kopfes ausreichend ist, jedoch mit neuem Wasser.<ref>Qumi, ''Fiqh Ḥağğ; Čegūnegī-ie Anğām Wūḍūʿ nazd Farīqain (3) Masḥ'', S.48.</ref> | ||
Die Durchführung der Wuḍūʿ wurde in einigen Fällen aufgrund des [[Taqiyya]] Zustandes anders gehandhabt. [[Imam | Die Durchführung der Wuḍūʿ wurde in einigen Fällen aufgrund des [[Taqiyya]] Zustandes anders gehandhabt. [[Imam Kazim (a.)|Imam al-Kāẓim (a.)]] benachrichtigte [[Ali Ibn Yaqtin|ʿAlī ibn Yaqṭīn]], welcher im [[abbasidischen]] Herrschaftsapparat eine besondere Stellung hatte einnehmen können wie die Sunniten Wuḍūʿ verrichten, er verpflichtete ihn es ihnen nachzutun, damit [[Harun ar-Raschid|Hārūn ar-Rašīd]] nicht bemerkte, daß er ein Schiit ist.<ref>Vgl. Scheich Mufīd, ''al-Iršād'', 1413 n.H., B.2, S.227-228.</ref>Mūsā ibn Ğaʿfar hatte ʿAlī ibn Yaqṭīn zuvor gebeten am abbasidischen Königshof zu bleiben und dort den Schiiten Dienste zu leisten,<ref>Kašī, ''Riğāl Kašī'', 1409 n.H., S.441.</ref>während er jedoch andere Schiiten davon abhielt mit den Abbasiden zu kooperieren.<ref>Kašī, ''Riğāl Kašī'', 1409 n.H., S.441.</ref> | ||
===Beginn der Unstimmigkeiten über die rituelle Gebetswaschung in der Zeit von ʿUṯmān=== | ===Beginn der Unstimmigkeiten über die rituelle Gebetswaschung in der Zeit von ʿUṯmān=== | ||
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Gemäß dessen, was in dem Buch [[Kanz al-ʿUmmāl]]<ref>Muttaqī Hindī, ''Kanz al-ʿUmmāl'', 1406 n.H.,B.9, S.443, Hadīṯe 26890.</ref>und in einigen anderen Quellen angeführt wird<ref>Šahristānī, ''limāḏā al-iḫtilāf fī al-wuḍūʿ'', 1426 n.H., S.33.</ref>sind sich einige Forscher einig, daß die Meinungsverschiedenheit über die Wuḍūʿ unter den Muslimen erst seit dem dritten Kalifen ([[ʿUṯmān]]) sichtbar wurden und zu Veränderungen beitrugen.<ref>Šahristānī, ''limāḏā al-iḫtilāf fī al-wuḍūʿ'', 1426 n.H., S.33.</ref> | Gemäß dessen, was in dem Buch [[Kanz al-ʿUmmāl]]<ref>Muttaqī Hindī, ''Kanz al-ʿUmmāl'', 1406 n.H.,B.9, S.443, Hadīṯe 26890.</ref>und in einigen anderen Quellen angeführt wird<ref>Šahristānī, ''limāḏā al-iḫtilāf fī al-wuḍūʿ'', 1426 n.H., S.33.</ref>sind sich einige Forscher einig, daß die Meinungsverschiedenheit über die Wuḍūʿ unter den Muslimen erst seit dem dritten Kalifen ([[ʿUṯmān]]) sichtbar wurden und zu Veränderungen beitrugen.<ref>Šahristānī, ''limāḏā al-iḫtilāf fī al-wuḍūʿ'', 1426 n.H., S.33.</ref> | ||
Sayyid ʿAlī Šahristānī schreibt zu den Unstimmigkeiten bezüglich der ''ḫufain'' Überstreichung zwischen [[Imam | Sayyid ʿAlī Šahristānī schreibt zu den Unstimmigkeiten bezüglich der ''ḫufain'' Überstreichung zwischen [[Imam Ali (a.)]] und ʿUmar ibn Ḫaṭṭāb, daß der zweite Kalif im Gegensatz zu ʿUṯmān ibn ʿAffān die Füße beim Wuḍūʿ nicht wusch, sondern diese nur feucht überstrich.<ref>Šahristānī, ''limāḏā al-iḫtilāf fī al-wuḍūʿ'', 1426 n.H., S.34-35.</ref> | ||
Die Schiiten sind in Anlehnung an den [[Wuḍūʿ Vers]] und den Überlieferungen über Wuḍūʿ davon überzeugt, daß der Prophet (s.) und seine [[Gefährten des Propheten Muhammad (s.)|Gefährten]] genau wie die [[Schiiten]] ihre Füße bei der rituellen Gebetswaschung feucht überstrichen und nicht wie die [[Ahl as-Sunna wa al- | Die Schiiten sind in Anlehnung an den [[Wuḍūʿ Vers]] und den Überlieferungen über Wuḍūʿ davon überzeugt, daß der Prophet (s.) und seine [[Gefährten des Propheten Muhammad (s.)|Gefährten]] genau wie die [[Schiiten]] ihre Füße bei der rituellen Gebetswaschung feucht überstrichen und nicht wie die [[Ahl as-Sunna wa al-Jama'a|Sunniten]] es heutzutage tun, die Füße wuschen.<ref>Behbahānī, ''masḥ pāh-hā dar wuḍūʿ'', 1395 nach iranischem Sonnenkalender, S.42-46.</ref>Bezüglich der Arme wurden von dem Propheten (s.) Ḥadīṯe überliefert, laut derer die Wuḍūʿ des Propheten (s.) die der Schiiten glich, wobei die Arme von oben nach unten gewaschen werden.<ref>Vgl. Ḥurr ʿAmilī, ''Wasāʿil aš-Šīʿa'', 1374 nach iranischem Sonnenkalender, B.1, S.387-390</ref>Die Schiiten bezeichnen die Überlieferungen über Wuḍūʿ, die von den Sunniten zugrundegelegt werden, als schwach und basislos und stünden im Widerspruch zu dem Wuḍūʿ Vers.<ref>Behbahānī, ''masḥ pāh-hā dar wuḍūʿ'', 1395 nach iranischem Sonnenkalender, S.42-46.</ref> | ||
== Etiketten, Empfohlenes und die Vorzüglichkeiten == | == Etiketten, Empfohlenes und die Vorzüglichkeiten == | ||
Bei der rituellen Gebetswaschung ist einiges empfohlen ([[ | Bei der rituellen Gebetswaschung ist einiges empfohlen ([[mustahab]]) wie: | ||
* Das Zähneputzen vor der Wuḍūʿ - Der Prophet (s.) empfahl in seinem letzten [[Willen]] an Imam ʿAlī (a.) das Zähneputzen vor der Wuḍūʿ.<ref>”za ʿAlī ʿalaik bissiwāk ʿinda wuḍūʿ kullu ṣalāt“ (Scheich Ṣadūq, ''man lā yaḥḍarahu al-Faqīh'', Ğāmeʿe-ie Mudarrisī Verlag, B.1, S.53.)</ref> | |||
* Den Namen Gottes zu nennen bevor wir mit der Wuḍūʿ beginnen.<ref>Scheich Ṣadūq, ''man lā yaḥḍarahu al-Faqīh'', Ğāmeʿe-ie Mudarrisī Verlag, B.1, S.43, Ḥadīṯe 87.)</ref> | |||
* Mund- und Nasenspülung<ref>Ḥurr ʿAmilī, ''Wasāʿil aš-Šīʿa'', 1374 nach iranischem Sonnenkalender, B.1, S.396, Ḥadīṯe 1036.</ref> | |||
Überlieferungen besagen, daß Imam ʿAlī (a.) beim Wuḍūʿ einige [[Bittgebet|Bittgebete]] las. In diesen Überlieferungen heißt es auch, daß jedem, der diese Bittgebete während der Durchführung des Wuḍūʿs liest, Gott von einem jeden dieser Wuḍūʿ-Tropfen einen Engel erschafft, der Gott lobpreist (als rein von allen Imperfektionen), verehrt und Seine über alles hinausgehende Größe erwähnt sowie den Lohn dafür bis zum [[ | Überlieferungen besagen, daß Imam ʿAlī (a.) beim Wuḍūʿ einige [[Bittgebet|Bittgebete]] las. In diesen Überlieferungen heißt es auch, daß jedem, der diese Bittgebete während der Durchführung des Wuḍūʿs liest, Gott von einem jeden dieser Wuḍūʿ-Tropfen einen Engel erschafft, der Gott lobpreist (als rein von allen Imperfektionen), verehrt und Seine über alles hinausgehende Größe erwähnt sowie den Lohn dafür bis zum [[Tag der Auferstehung]] für den Wuḍūʿ Verrichtenden aufschreibt.<ref>Kuleinī, ''Furūʿ Kāfī'', 1388 nach iranischem Sonnenkalender, B.1, S.184.</ref> | ||
Die Bittgebete für jede einzelne Handlung sind folgende: | Die Bittgebete für jede einzelne Handlung sind folgende: | ||
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Die [[schiitischen]] und [[Ahl as-Sunna wa al- | Die [[schiitischen]] und [[Ahl as-Sunna wa al-Jama'a|sunnitischen]] Überlieferungsquellen enthalten mehr als 400 [[Überlieferungen|Ḥadīṯe]] über die Regeln der Wuḍūʿ, ihre Eigenschaften und Vorzüglichkeiten. All diese wurden von dem [[Prophet Muhammad (s.)|Propheten (s.)]] und den [[Zwölf Imame der Schiiten|schiitischen Imamen (a.)]] überliefert. | ||
Laut dieser Hadithe löscht Wuḍūʿ die [[Sünde|Sünden]], mildert die Wut, verlängert die Lebenszeit, lässt das Gesicht erstrahlen am Tage der Auferstehung und vermehrt den Lebensunterhalt. | Laut dieser Hadithe löscht Wuḍūʿ die [[Sünde|Sünden]], mildert die Wut, verlängert die Lebenszeit, lässt das Gesicht erstrahlen am Tage der Auferstehung und vermehrt den Lebensunterhalt. | ||
Einige Überlieferungen sprechen auch die Vorzüglichkeit der Wiederholung von Wuḍūʿ an | Einige Überlieferungen sprechen auch die Vorzüglichkeit der Wiederholung von Wuḍūʿ an |
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