System der Islamischen Republik Iran
Das System der Islamischen Republik Iran ist das politische System Irans nach der Islamischen Revolution (1979), das durch ein Referendum an die Stelle des Pahlavi-Monarchiesystems (persisch: نظام شاهنشاهی پهلوی) trat. Der Gründer dieses Systems ist Seyyid Ruhollah Khomeini, der die Führung der Islamischen Revolution innehatte. Auf Grundlage der Verfassung der Islamischen Republik Iran (persisch: قانون اساسی جمهوری اسلامی ایران) (verabschiedet 1979) ist die offizielle Religion der Islamischen Republik der Schiismus und ihre Führung liegt bei einem Faqih, der von den Vertretern der Expertenversammlung für die Führung (persisch:مجلس خبرگان رهبری) gewählt wird.
Durchführung des Referendums
Das System der Islamischen Republik ist das politische System Irans nach der Revolution von 1979. Dieses politische System erhielt seine offizielle Legitimation im Referendum vom 10. und 11. Farvardin 1358 (1979). An diesem Referendum nahmen 98,2 % der Wahlberechtigten teil, von denen mehr als 97 % für die Islamische Republik (persisch: جمهوری اسلامی) stimmten. Von insgesamt 20.422.438 abgegebenen Stimmen waren 20.054.834 Stimmen dafür und 367.604 dagegen. Nach Abschluss des Referendums bezeichnete Imam Khomeini in einer Botschaft den 12. Farvardin als „Tag der Regierung Gottes“ und verkündete offiziell die Errichtung der Islamischen Republik.[1]

Stellung von Islam und Schia im System der Islamischen Republik
Die Verfassung der Islamischen Republik Iran basiert auf den Lehren des Islam und der schiitischen Glaubensrichtung. Der islamische Charakter des Systems, sein republikanischer Charakter sowie die Führung durch einen Faqih gehören zu den grundlegenden Prinzipien der Verfassung der Islamischen Republik Iran. Die Verwirklichung von Gerechtigkeit, Unabhängigkeit und nationaler Einheit gehört zu den hohen Zielen dieses Systems.
Die offizielle Konfession der Islamischen Republik Iran ist der Schiismus.[2] Dennoch haben die Anhänger anderer islamischer Rechtsschulen und Religionen Gottes – darunter Zoroastrier, Juden und Christen –, die als Leute des Buches anerkannt sind, das Recht ihre religiösen Zeremonien im Rahmen des Gesetzes abzuhalten, ihre persönlichen Statusangelegenheiten und religiösen Unterweisungen gemäß ihrer eigenen Religion zu praktizieren, religiöse, kulturelle, soziale und wohltätige Vereinigungen zu gründen sowie im Islamischen Parlament (persisch: مجلس شورای اسلامی) vertreten zu sein und soziale Rechte wahrzunehmen.[3]
Auch Minderheiten, die nicht zu den „Leuten des Buches“ gehören, genießen – sofern sie nicht gegen den Islam und die Islamische Republik konspirieren – bestimmte Rechte[4] und profitieren von islamischer Gerechtigkeit und Gleichbehandlung.[5]
Gebieten des Guten und Verbieten des Schlechten
Im System der Islamischen Republik wird Gutes Gebieten und Schlechtes Verbieten als eine Form der „gegenseitigen allgemeinen Kontrolle“ verstanden. Die Führung (das Oberhaupt und die drei Staatsgewalten) ist für die Verwirklichung dieses Prinzips verantwortlich, unter anderem durch die allgemeine Aufsicht des Oberhaupts, durch die Ausarbeitung politischer Programme und sozialer Reformgesetze sowie durch exekutive Kontrolle und gerichtliche Maßnahmen. In der Islamischen Republik gilt dieses Prinzip – entsprechend Artikel 8 der Verfassung und unter der Voraussetzung der moralischen Eignung der Herrschenden sowie der Volkssouveränität – als eine gegenseitige Pflicht der Bevölkerung. Seine praktische Form besteht in gegenseitiger Ermahnung und Mahnung; praktische Maßnahmen und Strafen liegen jedoch in der Verantwortung des Staates und nicht der Bevölkerung.[6]
Prinzipien und Grundlagen des Systems der Islamischen Republik
Die Prinzipien und Grundlagen des Systems der Islamischen Republik Iran sind in der Verfassung dieses Landes festgelegt. Diese Prinzipien beruhen auf den Lehren des Islam, insbesondere der schiitischen Imamiyya-Richtung, sowie auf Willen und Beteiligung der Bevölkerung an der Bestimmung ihres eigenen Schicksals. Die Verfassung versucht eine Verbindung zwischen der Souveränität Gottes und dem Volkswillen herzustellen und eine politische Struktur zu schaffen in der islamische Werte neben republikanischen Mechanismen verwirklicht werden.
Zu den wichtigsten Grundlagen dieses Systems gehören Souveränität Gottes, Rolle der Bevölkerung bei Bestimmung ihres politischen Schicksals, Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit, Unabhängigkeit des Landes, Ablehnung ausländischer Vorherrschaft sowie Wahrung der nationalen Einheit und territorialen Integrität. Darüber hinaus müssen Gesetzgebung und Verwaltung des Landes im Rahmen islamischer Normen erfolgen und kein Gesetz darf im Widerspruch zu den Vorschriften des Islam stehen.[7]
Die Verfassung der Islamischen Republik Iran betont zudem legitime Freiheiten, Würde des Menschen sowie Beteiligung der Bevölkerung an der Verwaltung der Angelegenheiten des Landes. Die Bürger nehmen durch verschiedene Wahlen – darunter die Wahl des Präsidenten, der Mitglieder des Islamischen Parlaments (persisch: مجلس شورای اسلامی) und der lokalen Räte – Einfluss auf die Bestimmung der Verantwortlichen und auf die Politik des Landes.[8]
Außenpolitik der Islamischen Republik Iran
Die Außenpolitik der Islamischen Republik Iran beruht auf Prinzipien wie Unabhängigkeit, Ablehnung sowohl der Unterwerfung unter fremde Vorherrschaft als auch Ausübung von Vorherrschaft über andere, Wahrung der territorialen Integrität des Landes, Verteidigung der Rechte der Muslime sowie Pflege friedlicher Beziehungen zu anderen Staaten. Diese Grundsätze werden in der Verfassung der Islamischen Republik Iran ausdrücklich hervorgehoben.[9]
Nach der Verfassung unterstützt die Islamische Republik Iran die gerechten Kämpfe der Unterdrückten gegen die Unterdrücker in allen Teilen der Welt, während sie zugleich eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten vermeidet. Ziel dieser Politik ist die Schaffung gerechter Beziehungen zwischen den Nationen auf Grundlage gegenseitigen Respekts.[10]
Darüber hinaus wird in der Außenpolitik der Islamischen Republik Iran der Grundsatz „Weder Ost noch West“ betont – ein Slogan der während der Islamischen Revolution geprägt wurde und den Versuch ausdrückt die politische Unabhängigkeit des Landes gegenüber den großen Weltmächten zu bewahren.[11]
Staatsstruktur der Islamischen Republik Iran
Die Staatsstruktur der Islamischen Republik Iran ist auf Grundlage der Verfassung dieses Landes gestaltet. In diesem System gilt die Souveränität als Gott gehörend, während die Bevölkerung durch gesetzliche Mechanismen an der Verwaltung der Angelegenheiten des Staates beteiligt ist. Die politische Struktur der Islamischen Republik ist eine Kombination aus religiösen und republikanischen Institutionen in der verschiedene Organe die Führung des Landes übernehmen.[12]
In der Verfassung der Islamischen Republik Iran gehören zu den wichtigsten Organen der Staatsgewalt das Amt des Oberhaupts, Exekutive, Legislative und Judikative. Darüber hinaus spielen weitere Institutionen wie der Wächterrat (pesisch: شورای نگهبان), die Expertenversammlung (persisch: مجلس خبرگان رهبری), der Schlichtungsrat zur Wahrung des Staatsinteresses (persisch: مجمع تشخیص مصلحت نظام) sowie lokale Räte eine Rolle in der politischen Struktur des Landes.[13]
In dieser Struktur steht das Amt des Oberhaupts an der Spitze des Systems und überwacht die allgemeine Koordination der staatlichen Institutionen. Daneben haben die drei Gewalten jeweils bestimmte Aufgaben bei Verwaltung des Landes und sind gemäß der Verfassung voneinander unabhängig, handeln jedoch unter allgemeiner Aufsicht des Oberhaupts.[14]
Oberhaupt
Das Amt des Oberhaupts gilt im System der Islamischen Republik Iran als das höchste politische und religiöse Amt des Landes. Nach der Verfassung ist das Oberhaupt für Festlegung der allgemeinen Richtlinien des Systems, Überwachung ihrer ordnungsgemäßen Umsetzung sowie allgemeine Führung des Landes verantwortlich.[15]
Gemäß der Verfassung muss das Oberhaupt ein gerechter islamischer Rechtsgelehrter sein, der über Zeitkenntnis, Mut sowie Führungs- und Verwaltungskompetenz verfügt. Die Wahl des Oberhaupts obliegt der Expertenversammlung (persisch: مجلس خبرگان رهبری), deren Mitglieder durch allgemeine Wahlen vom Volk gewählt werden.[16]
Zu den Befugnissen und Aufgaben des Oberhaupts gehören unter anderem Festlegung der allgemeinen Richtlinien des Systems, Oberbefehl über die Streitkräfte, Erklärung von Krieg und Frieden, Ernennung und Absetzung bestimmter hochrangiger Amtsträger sowie Beilegung von Konflikten zwischen den drei Staatsgewalten.[17]
Exekutive
Die Exekutive in der Islamischen Republik Iran liegt beim Präsidenten und beim Ministerrat. Der Präsident gilt nach dem Amt des Oberhaupts als der höchste offizielle Amtsträger des Landes und ist für Umsetzung der Verfassung sowie Leitung der Exekutivangelegenheiten des Staates verantwortlich.[18]
Der Präsident wird durch direkte Volkswahl für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt und eine Wiederwahl ist nur für eine weitere aufeinanderfolgende Amtszeit möglich. Nach seiner Wahl muss er für die Mitglieder seines Kabinetts das Vertrauen des Islamischen Parlaments (persisch: مجلس شورای اسلامی) erhalten.[19]
Der Ministerrat ist für Verwaltung der Exekutivangelegenheiten des Landes sowie Umsetzung der vom Parlament verabschiedeten Gesetze verantwortlich. Jeder Minister leitet eines der Ministerien und ist sowohl dem Präsidenten als auch dem Islamischen Parlament (persisch: مجلس شورای اسلامی) rechenschaftspflichtig.[20]
Legislative
Die Legislative in der Islamischen Republik Iran besteht aus zwei Hauptinstitutionen: dem Islamischen Parlament (persisch: مجلس شورای اسلامی) und dem Wächterrat (persisch: شورای نگهبان). Die Hauptaufgabe dieser Gewalt ist Gesetzgebung sowie Aufsicht über Angelegenheiten des Landes.[21]
Das Islamische Parlament (persisch: مجلس شورای اسلامی) besteht aus vom Volk gewählten Abgeordneten, die für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt werden. Dieses Parlament ist für Verabschiedung von Gesetzen, Prüfung von Regierungsvorlagen sowie Kontrolle der Tätigkeit der Regierung verantwortlich.[22]
Der Wächterrat (persisch: شورای نگهبان) ist ein Organ, das die Aufgabe hat die Beschlüsse des Parlaments zu überprüfen um sicherzustellen, dass die Gesetze nicht im Widerspruch zu den Vorschriften des Islam und der Verfassung stehen. Dieser Rat besteht aus zwölf Mitgliedern: sechs islamischen Rechtsgelehrten, die vom Oberhaupt ernannt werden, sowie sechs Juristen, die auf Vorschlag des Leiters der Judikative und mit Zustimmung des Parlaments gewählt werden.[23]
Judikative
Die Judikative in der Islamischen Republik Iran ist für Behandlung von Rechtsstreitigkeiten, Durchsetzung der Gerechtigkeit sowie für Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Gesetze verantwortlich. Sie soll die individuellen und sozialen Rechte der Bürger schützen und für Gerechtigkeit in der Gesellschaft sorgen.[24]
An der Spitze der Judikative steht der Leiter der Judikative, der vom Oberhaupt ernannt wird. Er ist für die Verwaltung des Justizsystems verantwortlich und ernennt unter anderem den Präsidenten des Obersten Gerichtshofes sowie den Generalstaatsanwalt.[25]
Zu den wichtigsten gerichtlichen Institutionen gehören der Oberste Gerichtshof, die Generalstaatsanwaltschaft sowie die allgemeinen Gerichte und Revolutionsgerichte, die jeweils spezifische Aufgaben bei der Bearbeitung von Fällen und der Anwendung der Gesetze haben.[26]
Bibliographie
- Negāhī be Mabānī-ye Taḥlīlī-ye Nezām-e Jomhūrī-ye Eslāmī-ye Īrān, Mohammad-Javād Arastā, Qom, Būstān-e Ketāb, 1. Auflage, 1389 SH.
Siehe auch
- Islamische Republik (persisch: جمهوری اسلامی)
- Religiöse Demokratie (persisch: مردمسالاری دینی)
- Islamische Revolution
- Partei der Islamischen Republik
Fußnoten
- ↑ Imam Khomeini, Sahifeh-ye Nur, Tehran 1371 SH (1992/1993), Bd. 3, S. 486; Roozhā va Ruydādhā, Tehran: Nashr-e Ramin, 1378 SH (1999/2000), Bd. 1, S. 81
- ↑ Vgl.: Qānun-e Asāsi-ye Jomhuri-ye Eslami-ye Iran, Nashr-e al-Hoda, 1388 SH (2009/2010), Artikel 4, 5, 8, 12, 19–20, 26, 61, 64, 67, 72, 91, 94, 109, 115, 157, 162–163, 167
- ↑ Qānun-e Asāsi, Nashr-e al-Hoda, 1388 SH (2009/2010), Artikel 3, 13, 19–20, 26
- ↑ Vgl.: Qānun-e Asāsi, Nashr-e al-Hoda, 1388 SH (2009/2010), Artikel 19, 42
- ↑ Vgl.: Hashemi, Hoquq-e Asasi-ye Jomhuri-ye Eslami-ye Iran, 1374 SH (1995/1996), Bd. 1, S. 161–166
- ↑ Vgl.: Hashemi, Hoquq-e Asasi-ye Jomhuri-ye Eslami-ye Iran, 1374 SH (1995/1996), Bd. 1, S. 222–226, 228–234
- ↑ Qānun-e Asāsi-ye Jomhuri-ye Eslami-ye Iran, Nashr-e al-Hoda, 1388 SH (2009/2010), Artikel 2, 4, 5, 56, 57
- ↑ Qānun-e Asāsi, Nashr-e al-Hoda, 1388 SH (2009/2010), Artikel 6, 7, 56
- ↑ Qānun-e Asāsi-ye Jomhuri-ye Eslami-ye Iran, Nashr-e al-Hoda, 1388 SH (2009/2010), Artikel 152 und 154
- ↑ Qānun-e Asāsi, Nashr-e al-Hoda, 1388 SH (2009/2010), Artikel 154
- ↑ Vgl.: Hashemi, Hoquq-e Asasi-ye Jomhuri-ye Eslami-ye Iran, 1374 SH (1995/1996), Bd. 1, S. 345–348
- ↑ Qānun-e Asāsi-ye Jomhuri-ye Eslami-ye Iran, Nashr-e al-Hoda, 1388 SH (2009/2010)
- ↑ Ebd., Artikel 57, 91, 107, 110
- ↑ Qānun-e Asāsi, Nashr-e al-Hoda, 1388 SH (2009/2010), Artikel 57 und 110
- ↑ Qānun-e Asāsi-ye Jomhuri-ye Eslami-ye Iran, Nashr-e al-Hoda, 1388 SH (2009/2010), Artikel 110
- ↑ Qānun-e Asāsi, Nashr-e al-Hoda, 1388 SH (2009/2010), Artikel 107 und 109
- ↑ Qānun-e Asāsi, Nashr-e al-Hoda, 1388 SH (2009/2010), Artikel 110
- ↑ Qānun-e Asāsi-ye Jomhuri-ye Eslami-ye Iran, Nashr-e al-Hoda, 1388 SH (2009/2010), Artikel 60 und 113
- ↑ Qānun-e Asāsi, Nashr-e al-Hoda, 1388 SH (2009/2010), Artikel 114 und 133
- ↑ Qānun-e Asāsi, Nashr-e al-Hoda, 1388 SH (2009/2010), Artikel 133 und 137
- ↑ Qānun-e Asāsi-ye Jomhuri-ye Eslami-ye Iran, Nashr-e al-Hoda, 1388 SH (2009/2010), Artikel 58 und 71
- ↑ Qānun-e Asāsi, Nashr-e al-Hoda, 1388 SH (2009/2010), Artikel 62 und 76
- ↑ Qānun-e Asāsi, Nashr-e al-Hoda, 1388 SH (2009/2010), Artikel 91 und 96
- ↑ Qānun-e Asāsi-ye Jomhuri-ye Eslami-ye Iran, Nashr-e al-Hoda, 1388 SH (2009/2010), Artikel 156
- ↑ Qānun-e Asāsi, Nashr-e al-Hoda, 1388 SH (2009/2010), Artikel 157 und 162
- ↑ Qānun-e Asāsi, Nashr-e al-Hoda, 1388 SH (2009/2010), Artikel 161 und 172
Anmerkungen
Quellen
- Imām Khomeinī, Rūḥollāh, Ṣaḥīfe-ye Nūr, Bd. 3, Teheran, 1371 SH (1992/1993).
- „Dar hame-porsī-ye Qānun-e Asāsī mīlīūnhā nafar raʾy-e ārī dādand“ („Beim Referendum über die Verfassung stimmten Millionen mit Ja“), Eṭṭelāʿāt, Nr. 16016, 12 Āzar 1358 SH (3. Dezember 1979).
- Rūzhā va Rūydādhā, zusammengestellt vom Büro für ideologisch-politische Angelegenheiten des Oberkommandos der Streitkräfte, Bd. 1, Teheran: Nashr-e Rāmīn, 1378 SH (1999/2000).
- Qāsem Shaʿbānī, Hoquq-e Asāsī va Sākhtār-e Hokūmat-e Jomhūrī-ye Eslāmī-ye Īrān, Teheran, 1379 SH (2000/2001).
- Moḥammad Shafīʿī-far, „Jāygāh-e Velāyat-e Faqīh dar Hoquq-e Asāsī-ye Jomhūrī-ye Eslāmī-ye Īrān“, Hokūmat-e Eslāmī, Jahr 4, Nr. 3 (Herbst 1378 SH / Herbst 1999).
- „Matn-e kāmel-e pīshnehādī-ye pīsh-nevīs-e Qānun-e Asāsī“ („Vollständiger Text des vorgeschlagenen Verfassungsentwurfs“), Eṭṭelāʿāt, Nr. 15880, 26 Khordād 1358 SH (16. Juni 1979).
- Jalāl-od-Dīn Madanī, Hoquq-e Asāsī dar Jomhūrī-ye Eslāmī-ye Īrān, Teheran, 1360–1369 SH (1981–1990).
- Jalāl-od-Dīn Madanī, Hoquq-e Asāsī va Nahādhā-ye Sīyāsī-ye Jomhūrī-ye Eslāmī-ye Īrān, Teheran, 1373 SH (1994/1995).
- Gholām-Ḥasan Moqīmī, „Darāmadī bar Mafhūm-e Jomhūrī“, ʿOlūm-e Sīyāsī, Jahr 1, Nr. 4 (Frühjahr 1378 SH / Frühjahr 1999).
- Moḥammad Manṣūrnežād, „Tafkīk-e Qovā, Velāyat-e Moṭlaqe-ye Faqīh va Esteqlāl-e Qovā“, Hokūmat-e Eslāmī, Jahr 4, Nr. 1 (Frühjahr 1378 SH / Frühjahr 1999).
- „Naḥve-ye Vāgozārī-ye 80 Darsad Sahām-e Bongahe-ye Bozorg-e Dowlatī Taʿyīn Shod“ („Die Art der Übertragung von 80 % der Anteile großer staatlicher Unternehmen wurde festgelegt“), Hamshahrī, Jahr 14, Nr. 404, 12 Tīr 1385 SH (3. Juli 2006).
- Moḥammad Hāshemī, Hoquq-e Asāsī-ye Jomhūrī-ye Eslāmī-ye Īrān, Bd. 1, Teheran 1374 SH (1995/1996); Bd. 2, Qom 1374 SH (1995/1996).
- Moḥammad Hāshemī, Hoquq-e Beshar va Āzādī-hā-ye Asāsī, Teheran 1384 SH (2005/2006).
Weblinks
- Artikelquelle: http://rch.ac.ir/article/Details/13394 Dāneshnāme-ye Jahān-e Eslām
- Zeitschrift *ʿOlūm-e Sīyāsī*: http://www.shareh.com/persian/magazine/uloum_s/47/03.htm Naqsh-e Aḥzāb dar Sīyāsat Pas az Enqelāb-e Eslāmī
- Zeitschrift *ʿOlūm-e Sīyāsī*: http://www.shareh.com/persian/magazine/uloum_s/48/07.htm Taʾsīr-e Enqelāb-e Eslāmī-ye Īrān bar Taḥavvolāt-e Sīyāsī-ye Mantaghe-ye Qafqāz