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Entwurf:Dschihad der Frau

Aus wikishia

Der Dschihad der Frau bezieht sich auf direkte Beteiligung von Frauen an militärischen Auseinandersetzungen, der in der Islamische Jurisprudenz nicht verpflichtend ist[1] und von einigen Rechtsgelehrten als unrechtmäßig betrachtet wird.[2] Diese Regelung bezieht sich auf den präventiven Dschihad;[3] aber beim defensiven Dschihad wird die Beteiligung von Frauen im Bedarfsfall als verpflichtend angesehen.[4] Nach Auffassung des schiitischen Gelehrten Seyyed Mohammad Hossein Hosseini Tehrani bedeutet die fehlende Verpflichtung zum Dschihad für Frauen nicht, dass ihre Anwesenheit auf dem Schlachtfeld verboten ist! Vielmehr ist damit die Nichtteilnahme am direkten Kampf gemeint und Durchführung von Unterstützungsaufgaben wie die Versorgung Verwundeter und Logistik ist für sie zulässig.[5] In historischen Quellen werden Beispiele für Anwesenheit von Frauen in den Kriegen des Propheten (s.) (persisch: جنگ‌های پیامبر(ص)) berichtet; so kümmerten sich beispielsweise in der Schlacht von Uhud (persisch: غزوه احد) 14 Frauen, darunter Fatima az-Zahra (s.) und Aischa (persisch: عایشه), um das Wasserholen, Bereitstellung von Verpflegung und Behandlung Verwundeter.[6]

جِهَادُ الْمَرْأَةِ حُسْنُ التَّبَعُّل
Dschihad der Frau ist gute Eheführung

Al-Kulaynī, Al-Kāfī, 1407 AH, Vol. 5, p. 507.

In Überlieferungen werden einige Handlungen von Frauen zum Dschihad gezählt, darunter:

Fußnoten

ir:جهاد زن