Entwurf:Ewiges Verbot (der Ehe)
Mit „Ewigem Verbot“ (arabisch: حرام اَبدی/Haram Adiabat oder حرمت مُؤبد/Hurumat Mu’bad) wird das ewige Verbot (persisch: حرام ) der Ehe zwischen Mann und Frau bezeichnet. In der schiitischen Rechtsprechung sind Ehebruch, Li'an[Anmerkung 1], Verlesen des Ehevertrags während der Iddah[Anmerkung 2] und Ihram[Anmerkung 3], Liwat mit Sohn, Vater oder Bruder dieser Frau sowie nach neunter Scheidung vom Ehemann die Gründe für ein ewiges Verbot der Ehe zwischen einem Mann und einer Frau.
Der Begriff „ewig verboten“ wird in den Rechtsgebieten Ehe, Scheidung, Hadsch und Ehebruch verwendet. Die Artikel 1050 bis 1059 des iranischen Zivilgesetzbuches sind Fällen von „ewig verboten“ gewidmet.
Begriffserklärung
„Ewiges Verbot“ (der Ehe) bedeutet im Gegensatz zum vorübergehenden Verbot, dass einem Mann und einer Frau die Ehe für immer verboten ist.[1] Der Begriff „ewiges Verbot“ hat zwei Bedeutungen:
- Dauerhaftes Verbot der Ehebruch durch Inzest (mit Blutsverwandten, Still-Verwandtschaft ).[2]
- Dauerhaftes Verbot der Eheschließung mit Nicht-Verwandten, mit denen die Eheschließung zwar erlaubt ist, aber aufgrund Schaffung von Bedingungen dauerhaft verboten wird.[3]
Dieser Begriff wird in den Abschnitten der Rechtsprechung (persisch: ابواب فقه ) zu Ehe, Scheidung, Hadsch[Anmerkung 4] und Li'an[Anmerkung 5] verwendet.[4] Die Artikel 1050 bis 1059 des iranischen Zivilgesetzbuches sind Fällen ewigen Verbots der Ehe gewidmet.[5]
Ursachen
In der Islamischen Jurisprudenz werden Bedingungen und Ursachen genannt, die eine Ehe zwischen Mann und Frau auf ewig verbieten:
- Li'an: Wenn Li'an zwischen einem Mann und seiner Frau stattfindet, ist ihnen der Umgang miteinander für immer verboten.[6] Bei Li'an beschuldigt der Mann seine Frau mit besonderen Eiden vor einem Richter des Ehebruchs und die Frau bestreitet mit ähnlichen Eiden die Anschuldigung ihres Mannes.[7] Mit dem Li'an wird die Strafe für Qadhf vom Mann aufgehoben (eventuelle Verleumdung des Ehebruchs gegen die Frau) und die Hadd-Strafe[Anmerkung 6] des Ehebruchs der Frau entfällt.[8]
- Neunmalige Scheidung: Nach der Rechtsprechung der Schia hat ein Mann, der die dritte Scheidung von seiner Frau vollzog nicht das Recht, sie erneut zu heiraten, es sei denn durch muhallal (jemand heiratet diese Frau und lässt sich dann von ihr scheiden).[9] Und wenn dies dreimal geschah, er sich also neunmal von ihr schied ist die Ehe mit ihr für ihn für immer verboten.[10]
- Ifdha: Wenn ein Mann mit einer Frau unter dem Pupertätsalter (persisch: بلوغ) Ifdah praktiziert, ist ihm diese Frau für immer verboten.[11] Ifdah bedeutet, Harn- und Menstruationsgänge zu vereinen.[12]
- Ehebruch: Nach allgemein bekannter Ansicht der Juristen ist einem Mann die Ehe zu dieser Frau für immer verboten, wenn er mit deren Mutter oder Tochter Ehebruch beging, bevor er sie heiratet.[13] Ebenso führt der Ehebruch eines Mannes mit einer verheirateten Frau und einer Frau vor Ende der Scheidungsfrist der widerruflichen Scheidung (persisch: طلاق رجعی) der Frau, dass dem Mann die Ehe zu dieser für immer verboten ist.[14]
- Liwat: Wenn ein Mann vor der Heirat mit dem Sohn, Bruder oder Vater einer Frau Unzucht beging, ist ihm diese Frau für immer verboten.[15]
- Heirat im Zustand der Scheidungsfrist: Es ist nicht erlaubt eine Frau zu heiraten, die sich in der Scheidungsfrist befindet.[16] Wird die Ehe also im Wissen dass diese Frau in der Scheidungsfrist befindet und die Ehe daher verboten ist, ist Ehe dieser Frau dem Mann auf ewig verboten, auch wenn kein Geschlechtsverkehr stattfand.[17] Im Falle der Unwissenheit ist die Frau dem Mann nur dann auf ewig verboten, wenn eine Penetration stattfand. Fand keine Penetration statt ist lediglich der Ehevertrag ungültig und die Frau kann nach Ablauf der Scheidungsfrist geheiratet werden.[18]
- Heirat im Ihram-Zustand: Die Heirat eines Mannes oder einer Frau im Ihram-Zustand ist verboten und ungültig.[19] Eine Heirat mit dem Wissen, dass sie im Ihram-Zustand, auch ohne Sexualverkehr führt zum ewigen Ehe-Verbot mit dieser Frau für den Mann.[20] Im Falle der Unwissenheit, so bekannte Auffassung, ist selbst wenn sie Geschlechtsverkehr hatten nur der Ehe-Vertrag ungültig ist.[21]
Anmerkungen
- ↑ Beschuldigung des der Frau des Ehebruchs durch den Mann und Abstreiten der Frau dieses jeweils mit Eiden.
- ↑ Frist de Heiratsverbots der Frau nach erfolgtem Scheidung
- ↑ Besonderer Zustand während der Riten der rituellen Wallfahrt nach Mekka, in dem einige normalerweise Erlaubtes untersagt ist.
- ↑ Rituelle Wallfahrt zur Kaaba in Mekka
- ↑ Beschuldigung der Frau des Ehebruchs durch den Ehemann und Abstreiten der Frau durch jeweilige Eide.
- ↑ im Koran oder Überlieferungen festgelegtes Maß der Strafe wie z.B. bei Mord, Unzucht, Diebstahl.