Sexualverkehr
Bei «Sexualverkehr», oder Geschlechtsverkehr handelt sich um sexuelle Intimität zwischen einem Menschen und einem anderen Menschen oder Tier. In der islamischen Jurisprudenz werden die Vokabeln «جِماع» (Dschima’/deutsch Vereinigung), «مُواقعه» (muwaqa'ah/deutsch: geschehen), «وَطْی» (wati/deutsch: nähern)[Anmerkung 1] und «دخول» (Dukhul/deutsch einführen) im Sinne von Geschlechtsverkehr verwendet. Die Rechtsprechung zum Geschlechtsverkehr bezieht besteht der vollzogene Geschlechtsverkehr bei Penetration zumindest im Umfang der Vorhaut. Juristen unterteilen Geschlechtsverkehr in drei Arten erlaubt (persisch: مباح) wie Ehe, verboten (persisch: حرام) wie Unzucht und scheinbar erlaubt und schlagen unterschiedliche Regelungen für jede Art vor. Entsprechend ihren Geschlechtsverkehr-Fatwas, von vorne oder hinten, wird die durch Janabah entstandene Unreinheit durch Ganzkörperdusche[Anmerkung 2] gereinigt. Gleichgeschlechtlicher Geschlechtsverkehr ist verboten und zwischen Mann und Mann wird er «Liwat» genannt und zwischen Frau und Frau «Musahaqa». Geschlechtsverkehr mit einem Tier ist verboten und mit einer Frau von hinten verpönt. Dies sind einige Auszüge aus den islamischen Gesetzgebung über Geschlechtsverkehr.
Definition und Rechtslage
In der Rechtswissenschaft wird Geschlechtsverkehr mit Vokabeln wie «جِماع» (Dschima’/deutsch Vereinigung), «مُواقعه» (muwaqa'ah/ deutsch: geschehen), « وَطْی» (wati/ deutsch: nähern) und «دخول» (Dukhul/deutsch einführen) bezeichnet, womit der Geschlechtsverkehr eines Menschen mit einem anderen Menschen oder Tier gemeint ist.[1] Die islamischen Gesetze für Geschlechtsverkehr werden in vielen Teilen der Rechtswissenschaft in Kapiteln wie Rituelle Reinheit, Fasten, I'tikaf, Hajj, Ehe, Scheidung, Reinigung, Ilaa[Anmerkung 3]und Hudud[Anmerkung 4] behandelt.[2] Natürlich beziehen sich diese Regelungen und Gesetze speziell auf den Geschlechtsverkehr, bei dem das Eindringen mindestens im Maß des beschnittenen Teils ist.[3]
Arten des Geschlechtsverkehrs
Die Islamische Jurisprudenz unterteilt Geschlechtsverkehr in drei Arten: erlaubter Geschlechtsverkehr, scheinbar zulässiger Geschlechtsverkehrs und verbotener Geschlechtsverkehr mit jeweils unterschiedlichen Regelungen.[4]
erlaubter Geschlechtsverkehr
Wenn der Geschlechtsverkehr unter Voraussetzungen gemäß der islamischen Gesetzgebung stattfindet, ist er erlaubt. Diese nach der islamischen Gesetzgebung erlaubten Bedingungen sind: Bestand dauerhafter Ehe, Bestand Zeitehe, Besitzverhältnis (Sklaven) und Erlaubnis (sexueller Nutzung des eigenen Sklaven für anderen).[5]
scheinbar erlaubter Geschlechtsverkehr
Der Geschlechtsverkehr zwischen einem Mann und einer Frau, wenn nur die Annahme besteht, dass der Geschlechtsverkehr auf legitime Weise erfolgte, wird als scheinbar erlaubter Geschlechtsverkehr oder im Sinne der Rechtsprechung im arabischen als «وطی» (Wati) (scheinbar legitime sexuelle Intimität) bezeichnet. Zum Beispiel wenn ein Mann Geschlechtsverkehr mit einer Frau hat, von der er lediglich annimmt, sie sei seine Frau.[6]
Nach Fatwa der Juristen gibt es für scheinbar legitimen Geschlechtsverkehr keine Höchststrafe.[7] Darin muss die Frau auch die Trennungsfrist[8] einhalten und erhält Ersatzmitgift (persisch: مهر المثل).[9] Natürlich, so Autor von Jawahir (persisch: صاحبجواهر), gilt: Wenn das Missverständnis nur auf Seiten des Mannes liegt, also die Frau weiß, dass keine Privat-Verwandtschaft mit ihm besteht, verfällt ihr Recht auf Ersatzmitgift.[10]
Verbotener Geschlechtsverkehr
Verkehr, der ohne Einhaltung der religiösen Gesetze und mit Wissen und freiem Willen stattfindet, wird als verbotener Intimverkehr bezeichnet.[11] Einige Beispiele für verbotenen Geschlechtsverkehr sind: Unzucht, Liwat, Masahaqa[Anmerkung 5], Geschlechtsverkehr mit einem Tier,[12] Geschlechtsverkehr in Zuständen besonderen wie Menstruation (persisch: حیض), Nifas (persisch: نفاس)[Anmerkung 6], Fasten und Ihram[Anmerkung 7]. [13]
Unreinheit-Zustand nach Geschlechtsverkehr erhalten
Siehe auch: Janaba (persisch: جنابه)
Gemäß Fatwa der Juristen verursacht Geschlechtsverkehr den Zustand der Janaba[Anmerkung 8], egal ob von vorne oder hinten.[14] Intimverkehr zwischen zwei Männern sowie mit Tieren verursachen ebenfalls Janabat.[15] Zu den Verboten in der islamischen Gesetzgebung gilt Berühren geschriebener oder gedruckter Koran-Zeilen, Berühren des Namens Gottes. Vermeiden als obligatorische Vorsichtsmaßnahme gilt für des Berührens der Namen der Imame, Aufenthalt in der Moschee und Rezitierens eines Niederwerfungs-Verses aus dem Koran.[16] Jemand, der Geschlechtsverkehr hatte und mindestens um die Vorhaut eindrang, muss zum Verrichten des Gebetes oder Fasten die rituelle Dusche vornehmen[18].
Einige Regelungen zum Geschlechtsverkehrs
Gemäß Fatwa der Marija Taqlid gelten die Regeln des Geschlechtsverkehrs, wenn mindestens mindestens im Maß des der Beschneidung eingedrungen wurde.[19] Einige der aus Werken der islamischen Jurisprudenz zitierten Gesetze und Regelungen zum Geschlechtsverkehr lauten wie folgt:
- In der Ehe ist es verboten (persisch: حرام ) sich für mehr als vier Monate dauerhaft dem Geschlechtsverkehr zu enthalten.[20]
- Verkehr mit einem Tier ist verboten und wird mit Tazir[Anmerkung 9][21].
- Geschlechtsverkehr mit einer Frau unter dem Pubertätsalter (persisch: بلوغ) ist verboten.[22]
- Homosexueller Verkehr ist verboten und wird gemäß Hudud[Anmerkung 10](persisch: حدود) Zwischen zwei Männern wird dieser «Liwat» und zwischen zwei «Musahaqa».[23]
- Wenn ein Mann Geschlechtsverkehr mit einem anderen Mann hatte ist es verboten, dessen Mutter, Schwester oder Tochter zu heiraten.[24]
- Es ist zwar erlaubt von hinten Sex mit der Frau zu haben, davon wird aber stark abgeraten (persisch: کراهت).[25]
- Geschlechtsverkehr zu Beginn, Mitte und am Ende jedes (Mond-)Monats ist verboten, mit Ausnahme der ersten Nacht zum Monat Ramadan.[26]
- Geschlechtsverkehr in den Nächten zum Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag sowie Donnerstagmittag ist empfohlen (persisch: مستحب).[27]
- Abgeraten ist der Geschlechtsverkehr in der Nacht und am Tag an dem Mond oder Sonne verfinstert ist, sowie Sonnenuntergang, im Morgengrauen bis zum Sonnenaufgang und nach dem Schlafen im Schlaf ist abgeraten. [28]
- Geschlechtsverkehr in der Nacht der Ankunft eines Reisenden ist abgeraten.[29]
- Geschlechtsverkehr in Richtung Qibla und vollem Magen ist abgeraten. [30]
- Intimverkehr mit einer Frau bewirkt ewiges Eheverbot mit den Stieftöchtern (persisch: ربیبه) und Enkelinnen seiner Gattin sowie Töchtern ihrer früheren und eventuellen zukünftigen Ehemännern.[31]
Themenbezogene Anfragen
- Genießen (persisch: استمتاع)
- Feuchte Träume (persisch: احتلام)
Fußnoten
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