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Entwurf:Tafsir bi Rayy

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Die Auslegung nach Meinung (arabisch: تفسیر به رأی /Tafsir biRayy) ist eine Methode der Koranauslegung, die auf persönlichen Ansichten und Überzeugungen des Interpreters basiert ohne Rücksicht auf rationale und narrative Gründe. In Überlieferungen der Unfehlbaren wird die Auslegung nach Meinung verurteilt und schwerwiegende Konsequenzen wie beispielsweise das Höllenfeuer für denjenigen angekündigt, der nach eigener Meinung interpretiert.

Historischen Untersuchungen zufolge entstanden die Überlieferungen über das Verbot der Auslegung durch Meinungen hauptsächlich im zweiten islamischen Jahrhundert. Daher lässt sich nicht eindeutig beweisen, dass das Verbot der Auslegung durch Meinungen bereits zur Zeit des Propheten Muhammad (s.) existierte.

Die Interpretation durch eigene Meinung unterscheidet sich grundlegend von der Interpretation durch Idschtihad, da die Interpretation dieser eigenen Meinung unter Verwendung verschiedener Quellen, gültiger Beweise und Gründe erfolgt, während die Interpretation durch eigene Meinung gemäß dieses Artikels ausschließlich auf persönlicher Meinung und ohne Gründe basiert.

Aus der Sicht von Kommentatoren wie Allamah Tabataba'i bezieht sich das Verbot der Interpretation auf Grundlage von eigenen Meinungen auf oberflächliche, nach eigenem Geschmack und unbegründete Interpretationen. Andererseits wurden Gründe für die Zulässigkeit einer Interpretation auf Grundlage von Meinungen angeführt, darunter Aufruf des Korans zur Reflexion, Zulässigkeit des Idschtihad und Handlungen der Gefährten des Propheten Muhammad (s.). Im Gegensatz dazu argumentieren Gegner, dass eine Interpretation ohne Rückgriff auf zuverlässige Quellen verboten ist und dass die Meinungsverschiedenheiten zwischen den Gefährten auf Unterschiede in der Entnahme oder Verständnis der Überlieferungen zurückzuführen sind, nicht auf Interpretation auf Grundlage persönlicher Meinungen.

Definition und Position

Laut Faiz Kashani ist Interpretation nach eigener Meinung eine Interpretation ohne Rücksicht auf offensichtliche Bedeutung der Verse bei der der Interpret den Koran auf Grundlage seiner eigenen Meinung und Wünsche interpretiert und zwar auf eine Weise zu der er ohne diesen Wunsch nie gelangt wäre.[1]

Allamah Tabataba'i, schiitischer Koran-Exeget des 14. islamischen Sonnenjahrhunderts, ist der Ansicht, dass sich das Verbot der „Interpretation durch eigene Meinung“ durch den Propheten Muhammad (s) sich auf Interpretation des Korans nach persönlichem Geschmack und ohne Rückgriff auf zuverlässige Quellen bezieht, nicht auf eine Interpretation auf Grundlage wissenschaftlichem Idschtihad.[2] Laut Tabataba'i widerspricht dieses Verbot nicht dem Nachdenken über den Koran und Präsentation von Überlieferungen darüber, die im Koran selbst und in Überlieferungen hervorgehoben werden. Vielmehr soll das Verbot oberflächliche und willkürliche Interpretationen vermeiden, nicht wissenschaftliche Anstrengungen auf Grundlage der Regeln der Sprache.[3]

Laut [[Sayyid Abu al-Qasim Khoei] (gestorben 1371 islamisches Sonnenjahr) in seinem Buch Al-Bayan fi Tafsir al-Quran (Buch) | (a.s.)]], wenn jemand nach dem Äußerlichen des Korans verfährt, aber Besonderheiten nicht beachtet in der Interpretation durch eigene Meinung gefangen wird.[4]

Der Koranexeget Motahari betrachtet die Interpretation durch eigene Meinung als Verrat und Spiel und unterscheidet sie von der Interpretation durch Reflexion und Nachdenken. [5] Er zitierte von den Usulin[Anmerkung 1], dass die Bedeutung der Interpretation durch eigene Meinung, die verboten ist, nicht bedeutet, dass die man kein Recht hat die Bedeutung des Korans mit eigenen Gedanken und Ansichten zu verstehen, sondern dass der Koran nicht auf Grundlage egoistischer Wünsche und Vorurteile interpretiert werden darf.[6] Der Koran selbst stellt klar und gebietet über ihn zu reflektieren und eigene Gedanken in die erhabenen Bedeutungen des Korans schweben zu lassen, sodass man das Recht hat die Bedeutung der Koranverse im Rahmen eigener Fähigkeiten direkt zu erfassen und entsprechend zu handeln. [7]

Laut Abdullah Javadi Amoli, Autor von Tafsir Tasnim, gilt jede Interpretation, die wissenschaftlichen und rationalen Prinzipien widerspricht oder mit moralischen Tugenden unvereinbar ist als eine auf eigene Meinungen basierende Interpretation.[8]

Der Begriff „Interpretation durch eigene Meinung“ (oder Tafsir biRayy) erscheint nicht im Koran[9] und der einzige Vers, der in diesem Zusammenhang erwähnt wird ist Vers 7 der Sure Al-Imran[Anmerkung 2], der sich nach Ansicht einiger Korangelehrter[10] nur auf einige Fälle von Interpretation durch eigene Meinung bezieht.[11] Kommentatoren wie Muhammad ibn Mas'ud al-Ayyashi (4. Jahrhundert n.H.),[12] Scheich at-Tusi (5. Jahrhundert n.H.)[13] und Faiz Kashani (11. Jahrhundert n. H.),[14] diskutierten das Verbot der Interpretation durch eigene Meinung in Teilen ihrer Bücher.

In einigen schiitischen[15] und sunnitischen[16] Werken der Überlieferungen ist die „Interpretation durch eigene Meinung“ ausdrücklich verboten. Diesen Überlieferungen zufolge ist die Interpretation des Korans auf Grundlage persönlicher Meinungen nicht nur ein Zeichen des Unglaubens und der Lüge gegenüber Gott, sondern macht die Person, die dies tut, auch zum Insassen des Höllenfeuers.[17] Die Interpretation durch eigene Meinung wird auch in den Büchern über Grundsätze der Rechtswissenschaft im Abschnitt Sichtbare des Korans ist Beleg (perssich: حجیت ظواهر قرآن)[18] untersucht.

Hintergrund der Überlieferungen zur Interpretation durch eigene Meinung

Ali Ahang, Forscher auf dem Gebiet der Koranauslegung und -wissenschaften, kommt durch eine historische Analyse der dem Propheten Muhammad (s.) zugeschriebenen Überlieferungen und exegetischen Berichte über das Verbot der Interpretation nach eigener Meinung zu dem Schluss, dass die schiitischen Überlieferunge-Gelehrten (persisch: محدث) seit der Zeit Imam Sadiq (a.) aufgrund ihrer Überlieferungs-zentrierten Perspektive gegen Meinungsführer und Qiyas[Anmerkung 3] standen und die Auslegung nach Meinung entschieden ablehnten. Dementsprechend entstanden jene schiitischen Überlieferungen, die das Verbot der Interpretation nach eigener Meinung in Form von Hadith Qudsi[Anmerkung 4] zum Ausdruck bringen, hauptsächlich im späten zweiten islamischen Jahrhundert[19]

Nach Ahangs Forschungen entstanden in sunnitische Quellen die dem Propheten (Friede sei mit ihm) zugeschriebenen Überlieferungen, die die Auslegung durch Meinung verbieten, größtenteils im zweiten islamischen Jahrhundert, während der Zeit des Konflikts zwischen den Leuten der Meinung und denen der Überlieferungen. Dieses Verbot existierte im ersten islamischen Jahrhundert nicht. Daher kann die Position des Propheten (Friede sei mit ihm) zur Auslegung durch Meinung nicht eindeutig geklärt werden und im ersten islamischen Jahrhundert kann die Existenz eines Konzepts namens „Auslegung durch eigene Meinung“ und dessen Verbot nicht belegt werden.[20]

Unterschied Interpretation nach eigener Meinung und rationaler bzw. Idschtihad-Interpretation

Es wurde gesagt, dass sich die rationale Interpretation[Anmerkung 5] und die Idschtihad-Interpretation[Anmerkung 6] in wichtigen Punkten von der Interpretation nach eigener Meinung unterscheiden. Bei der Interpretation nach eigener Meinung nähert sich der Interpret den Versen ohne rationale Gründe und textuellle Belege zu berücksichtigen und basiert ausschließlich auf seinem persönlichen Geschmack oder eigener Meinung. Bei der rationalen Interpretation hingegen wird versucht die Bedeutung der Verse anhand klarer rationaler Gründe und gültiger und korrekter Belege richtig zu verstehen. Die Idschtihad-Interpretation wird ebenfalls akzeptiert, wenn sie auf denselben gültigen Gründen basiert. Erfolgt sie jedoch ohne Berücksichtigung dieser korrekten Quellen, handelt es sich dann in Wirklichkeit um Interpretation nach eigener Meinung.[21]

Gründe für Gegner der Auslegung durch eigene Meinung

Die wichtigsten Gründe der Gegner der Interpretation durch eigene Meinungen sind zahlreiche Überlieferungen in schiitischen[22] und sunnitischen[23] Quellen der Überlieferungen in denen die Interpretation durch eigene Meinungen ausdrücklich verboten wird.

Seyyed Abul-Qasim Khoei,[24] Seyyed Muhammad Baqir Hakim (gestorben 1382 n. H.][25] und Abbas Ali Amid Zanjani (gestorben 1390 n. H.]][26] sehen diese Überlieferungen als absolut authentisch an.

Zu den in diesen Überlieferungen erwähnten Themen gehören: Verurteilung und Verdammung der Interpretation durch eigener Meinung, Unglaube eines solchen Interpreten und seine Bestrafung durch das Höllenfeuer,[27] unwissentliches Zuschreiben von Lügen[28] und Irreführung dieser Art der Interpretation.[29] Andere Überlieferungen besagen, dass sie selbst dann verurteilt wird wenn das Ergebnis der Interpretation korrekt ist.[30] Außerdem werden Verse zitiert wie der folgende:

Vers 33 Sure A’raf

«قُلْ إِنَّمَا حَرَّمَ رَبِّيَ الْفَوَاحِشَ مَا ظَهَرَ مِنْهَا وَ مَا بَطَنَ وَ الْإِثْمَ وَ الْبَغْيَ بِغَيْرِ الْحَقِّ وَ أَنْ تُشْرِكُوا بِاللَّهِ مَا لَمْ يُنَزِّلْ بِهِ سُلْطَانًا وَ أَنْ تَقُولُوا عَلَى اللَّهِ مَا لَا تَعْلَمُونَ» (Sprich: Siehe, mein Herr verbat Schändliches, was von ihnen offen und was verborgen ist und auch die Sünde und die Gewaltanwendung ohne vorliegende Berechtigung und auch, dass ihr Gott solche bei gesellt für die er keine Ermächtigung herab sendete und dass ihr über Gott das sagt, was ihr nicht wisst.)

Sie sind überzeugt, dass eine auf eigene Meinungen basierende Interpretation unwissenschaftlich ist und dass es in solchen Versen als verboten (persisch: حرام) gilt, Gott unwissenschaftliche Aussagen zuzuschreiben.[31]

Gründe der Befürworter einer Interpretation nach eigener Meinung

Befürworter der Interpretation nach eigener Meinung weisen auf Verse wie Vers 82 Sure Nisa:

(أَفَلَا يَتَدَبَّرُونَ الْقُرْآنَ وَ لَوْ كَانَ مِنْ عِنْدِ غَيْرِ اللَّهِ لَوَجَدُوا فِيهِ اخْتِلَافًا كَثِيرًا)

(Denken die nicht über den Koran nach und wenn er nicht von Gott käme, würden sie darin viele Widersprüche finden)

Und sie sagten, dass der Aufruf des Korans zur Reflexion die Erlaubnis zur Interpretation durch menschliche Vernunft und Verständnis anzeigt.[32] Als Antwort wurde gesagt, dass Reflexion im Koran zulässig ist, Interpretation durch eigene Meinung jedoch verboten, d. h. Auslegung durch eigene Sicht ohne Bezugnahme auf rationale Gründe und/oder korrekte narrative Belege.[33]

Es wurde auch gesagt, dass wenn die Interpretation durch eigene Meinung vollständig verboten wäre, auch der Idschtihad bedeutungslos wäre und viele koranische Gesetze und Regelungen abgelehnt würden, während der Mudschtahid[Anmerkung 7] seine Schlüsse ausschließlich dem Koran ziehen müsste.[34] Als Antwort wurde gesagt, dass die Interpretation durch eigene Meinung Idschtihad ohne authentische Belege verboten ist! Idschtihad, der auf rationalen und authentischen narrativen Beweisen basiert ist jedoch erlaubt und akzeptiert.[35]

Einige Befürworter der Interpretation nach eigener Meinung zitierten die Praxis der Gefährten des Propheten Muhammad (s.) und sagten, dass sie den Koran manchmal nach ihrem eigenen Idschtihad interpretierten.[36] Als Antwort wurde gesagt, dass die Unterschiede in der Auslegung unter den Gefährten nicht unbedingt auf persönliche Sichten zurückzuführen sei, sondern auch auf Unterschiede in der Reflexion der Überlieferungen oder unterschiedliche Interpretationen dieser und da die Unfehlbarkeit der Gefährten nicht belegt ist, kann ihre Praxis keine Erlaubnis für eine Auslegung nach eigener Meinung sein.[37]

Fälle von Interpretation nach eigener Meinung

Laut Amid Zanjani sind viele islamische Theologen – wie Fakhr al-Razi – und Philosophen – wie der Ikhwan al-Safa – und Mystiker und Sufis – wie Qushairi – unbeabsichtigt in die Falle der „Interpretation durch eigene Meinung“ getappt.[38]

Dementsprechend schreibt Fakhr Razi in seinem Kommentar zu Vers 6 Sure Baqara: (إِنَّ الَّذِينَ كَفَرُوا سَوَاءٌ عَلَيْهِمْ أَأَنْذَرْتَهُمْ أَمْ لَمْ تُنْذِرْهُمْ لَا يُؤْمِنُونَ)

dass dieser Vers auf Zulässigkeit des Unmöglichen basiert, denn wenn man Unglauben und Gottes Wissen über Unglauben annimmt, ist der Befehl zum Glauben unmöglich und dieses Unmögliche wird in dem Vers klar befohlen.[39] Die Suffi-Brüder und einige andere Philosophen verwendeten das Wort „ثَمَانِيَة“ in Vers 17 der Sure Al-Haqqah. (وَالْمَلَكُ عَلَىٰ أَرْجَائِهَا وَيَحْمِلُ عَرْشَ رَبِّكَ فَوْقَهُمْ يَوْمَئِذٍ ثَمَانِيَةٌ)

Sie interpretierten es im Sinne der acht ptolemäischen Himmel und betrachteten die Verse über Himmel und Hölle als symbolischen Ausdruck und Anspielung auf spirituelle und moralischen Konsequenzen menschlichen Handelns.[40] Qushayri, Vers 15 Sure Ar-Rum (فَأَمَّا الَّذِينَ آمَنُوا وَعَمِلُوا الصَّالِحَاتِ فَهُمْ فِي رَوْضَةٍ يُحْبَرُونَ) (und dann mit denjenigen, die glauben und Frommes verrichten, so freuen sich diese im Garten.)

را به سَماع صوفیه تفسیر می‌کند.[41]

interpretiert es als Samaa Sufi[Anmerkung 8].[41]

Nasser Makarem Shirazi (geboren 1305 islamisches Sonnenjahr) zitiert in seinem Buch «Tafsir Bar Raaye Wa Chaorj Wa Marj Adabi (Erklärung der Meinung und des literarischen Chaos) Beispiele zeitgenössischer Interpretation anch eigener Meinung zur Verteidigung des Kommunismus. Zum Beispiel in der Interpretation von Vers 4 der Sure An-Nas

(مِنْ شَرِّ الْوَسْوَاسِ الْخَنَّاسِ)

(Vom Bösen des Einflüstern des sich versteckenden) sagt er: «Aus dem Bann des sich selbst steigernden Systems»

In dieser Interpretation ist der Einflüsterer auf das bezaubernde kapitalistische System beschränkt und Dschinn wird so interpretiert, dass es als Unsichtbarkeit der Aktivitäten des kapitalistischen Systems gedeutet wird.[42]

Fußnoten

Anmerkungen

  1. Forscher bzw. Spezialisten, die die Prinzipien der islamischen Jurisprudenz erforschen
  2. In diesem Vers werden die Verse des Korans in metaphorische und wörtlich zu verstehende Verse eingeteilt. Diejenigen die vom Weg Gottes abhalten wollen interpretieren die metaphorischen Verse wörtlich.
  3. Qiyas bedeutet Analogie. Im Islam ist die Gesetzes- bzw. Regelfindung mittels Analogie gemeint. Diese darf aber nur bei Einhaltung korrekter Regeln angewendet werden.
  4. Mit Hatith Qudsi (deutsch: heilige Überlieferung) werden Überlieferungen bezeichnet, in dem der erste Sprecher Gott ist. Zum beispiel sagt der Prophet: Gott sagte: …, was bedeutet, dass der Prophet von Gott zitiert.
  5. Koran-Interpretion, deren Quelle der gesunde rationale Verstand ist. Die Verse werden gemäß der narrativen Bedeutung ihres Textes, auch unter Mithilfe Verstandes mäßiger Qullen wie z.B. auch Naturwissenschaften interpretiert.
  6. Interpretation der Verse, bei denen es keine narrative Erläuterung wie z.B. andere Koran-Verse oder Überlieferungen der Unfehlbaren. Allerdings erst nach ausreichender Bemühung der Suche nach authentischen narrativen Belegen.
  7. Gelehrter des Islam, der den Level erreichte selbstständig aus Koran und Überlieferungen Gesetze und Regelungen herleiten kann.
  8. Ein Ritual der Sufi sich in eine Extase durch eine Melodie Gottes zu bringen und den Suchenden dazu bringt immer weiter zu gehen. Sowohl schiitische als auch sunnitische Juristen untersuchten dies im Bezug aus Singen und erklärten dies für unzulässig.