Individuelle Verpflichtung

Aus wikishia

Individuelle Verpflichtung (Arabisch: الواجب العيني) ist eine Art religiöse Verpflichtung, die alle religiös Erwachsenen erfüllen müssen. Eine individuelle Verpflichtung ist das Gegenteil einer kollektiven Verpflichtung, die andere Gläubige nicht erfüllen müssen, wenn einige andere diese erfüllt haben. Zu den individuellen Verpflichtungen zählen die täglichen Pflichtgebete, Fasten, Zakat, Freundlichkeit gegenüber den Eltern und das Pflegen von Verwandschaftbeziehungen. Wenn Zweifel besteht, ob eine Verpflichtung kollektiv oder individuell ist, sollte man sich nach Auffassung der Usuli-Gelehrten auf deren Individualität stützen.

Rechtliche Definition

Eine individuelle Verpflichtung ist eine Verpflichtung, die für alle religiös Erwachsene verpflichtend ist; Das bedeutet, dass die verpflichtete Person ihrer Verpflichtung unbedingt nachkommen muss, auch wenn es bereits andere getan haben.[1] Die täglichen Pflichtgebete, Fasten, Hajj,[2] Freundlichkeit gegenüber den Eltern, Frieden, Einhaltung des Bundes, Zakat[3] gehören zu den individuellen Verpflichtungen.

Der Unterschied zur kollektiven Verpflichtung

Siehe auch: Kollektive Verpflichtung

Eine individuelle Verpflichtung steht im Gegensatz zu einer kollektiven Verpflichtung, die nicht an eine bestimmte Person gerichtet ist; Das heißt, aus Sicht des Religiongesetzes reicht es aus, "wer auch immer es tut". Deshalb wird diese Verpflichtung wenn sie von einigen religiös Erwachsenen erfüllt wird von anderen aufgehoben;[4] wie zum Beispiel das Gebieten des Guten und das Verwehren des Schlechten, der Dschihad, die Beantwortung des Salams,[5] das Leichentuch und die Beerdigung, das Gebet für die Toten und die Rettung von Menschenleben.[6]

Nach Auffassung der Rechtsgelehrten liegt der Grund, dass die Verpflichtung bei der kollektiven Verpflichtung durch die Erfüllung einiger Gläubiger der Verantwortung anderer entzogen wird, darin, dass die Handlung selbst wünschenswert wäre, aber es nicht von Wichtigkeit ist, wer sie ausführt.[7]

Erkennen der individuellen und kollektiven Verpflichtung

Usuli-Gelehrte sagen, dass wir bei Fällen, in denen wir keinen Beweis dafür haben, ob Gottes Gebot eine kollektive oder eine individuelle Verpflichtung ist, uns auf die Tatsache stützen sollten, dass es sich um eine „individuelle“ Verpflichtung handelt;[8] denn die Vernunft vorschreibt, wenn wir nicht sicher sind, ob die Ausführung von Gottes Geboten durch andere dazu führt, dass diese Verpflichtung von uns aufgehoben wird, wir sie ausführen.[9]

Fußnoten

  1. Mozaffar, Usul al-Fiqh, B.1, S.140; Hosseini, Al-Dalil al-Fiqhi, S.301; Welaie, Farhang Taschrihi Istelahat-e Usul, S.336
  2. Hosseini, Al-Dalil al-Fiqhi, S.301
  3. Al-Ajam, Mosu'at Mostalahat Usul al-Fiqh Ind al-Moslimin, B.2, S.1690
  4. Mozaffar, Usul al-Fiqh, B.1, S.140; Hosseini, Al-Dalil al-Fiqhi, S.309; Welaie, Farhang Taschrihi Istelahat-e Usul, S.337
  5. Al-Ajam, Mosu'at Mostalahat Usul al-Fiqh Ind al-Moslimin, B.2, S.1690
  6. Mozaffar, Usul al-Fiqh, B.1, S.140
  7. Mozaffar, Usul al-Fiqh, B.1, S.140-141
  8. Mozaffar, Usul al-Fiqh, B.1, S.124-125; Akhond Khorasani, Kefayat al-Usul, S.252; Sobhani, Al-Wasit, B.1, S.100
  9. Mozaffar, Usul al-Fiqh, B.1, S.124-125

Quellenverzeichnis

  • Akhond Khorasani, Mohammad Kazim, Kefayat al-Usul, Qom, Mo'asisat Al al-Bait, 1409n.H
  • Al-Ajam, Rafiq, Mosu'at Mostalahat Usul al-Fiqh Ind al-Moslimin, Beirut, Maktabat Lobnan Nascherun, 1998
  • Hosseini, Mohammad, Al-Dalil al-Fiqhi, Damaskus, Markaz Ibn Idris Hilli Li-Dirasat al-Fiqhiyya, 2007
  • Mozaffar, Mohammad Riza,Usul al-Fiqh, Qom, Intescharat Islami, 1430n.H
  • Sobhani, Ja'far, Al-Wasit fi Usul al-Fiqh, Qom, Mo'asisa Imam Sadiq, 1388n.i.S
  • Welaie, Isa, Farhang Taschrihi Istelahat-e Usul, Teheran, Naschr Ney, 1387n.i.S