Kein-Weg-Vers
Einige Koran-Exegeten beziehen sich auf die Allgemeingültigkeit dieses Verses und betrachten das Gesetz des Verbotes der Dominanz Ungläubiger über Gläubige in allen militärischen, politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Bereichen sowie in er hiesigen Welt als auch im Jenseits.
Dieser Vers ist eine der rechtswissenschaftlichen Grundlagen der Fatwas einiger schiitischer Gelehrter. Beispielsweise zitierte Sayyid Ruhollah Khomeini in Imam Khomeinis Widerstand gegen Kapitulation (persisch: مخالفت امام خمینی با کاپیتولاسیون) diesen Vers und belegte dies durch die Kein-Weg-Regel (persisch: قاعده نفی سبیل).
Nomenklatur und Grund der Offenbarung
Der 141. Vers der Sure An-Nisa «Und Gott wird niemals den Ungläubigen gegen die Gläubigen einen Weg geben.»[Koran 1] verbietet jegliche Herrschaft Ungläubiger über Muslime[1] und wird als «Kein-Weg-Vers» bezeichnet.[2] Laut einer Überlieferung im Tafsir Qumi (persisch: تفسیر علی بن ابراهیم قمی (کتاب)) wurde dieser Vers in der Zurechtweisung von Abdullah ibn Abi (persisch:عبدالله بن ابی) und seinen Gefährten offenbart. Sie zogen sich in der Schlacht von Uhud (persisch: غزوه احد) aus der muslimischen Armee zurück mit der Absicht zu sagen, wenn die Ungläubigen die Muslime besiegten würden sie sagen, dass sie nicht auf ihrer Seite wären und wenn die Muslime obsiegten würden sie sagen, dass sie auf ihrer Seite wären.[3]
...وَلَنْ يَجْعَلَ اللهُ لِلْكَافِرِينَ عَلَى الْمُؤْمِنِينَ سَبِيلًا
und niemals wird Gott für die Ungläubigen gegen die Gläubigen einen Weg öffnen ... (Sure 4. Nisa / Vers 141)
Ausmaß Verneinung der Herrschaft der Ungläubigen über Muslime
Laut Allama Tabatabai umfasst dieses Urteil alle Ungläubigen und Heuchler. [4] Allerdings beschränken einige die angesprochenen Ungläubigen in diesem Vers auf Juden.[5]
Einigen Koran-Exegeten zufolge umfasst die Allgemeingültigkeit des Verses jede Art von Überlegenheit und Kontrolle Gläubiger über Ungläubigen, sowohl in Bezug auf Beweise als auch auf Vernunft, [6] sowohl in der hiesiegen Welt als auch dem Jenseits[7] und ebenfalls in Bezug auf islamsicher Jurisprudenz und Rechtsprechung.[8] Natürlich sehen einige dieses Gesetz als spezifisch für den Tag des Gerichts (persisch: قیامت).[9] Yaqub Jafari sieht im Tafsir Kawthar Einschränkungen diesem Vers zuzuordnen wegen seiner offensichtlich allgemeinen Bedeutung als unhaltbar und ohne Beleg.[10]
Nach der Interpretation des Verses umfasst die Negation der Dominanz alle militärischen, politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Aspekte.[11] Deshalb wurde gesagt, dass jede Vereinbarung oder Übereinkunft, die Ungläubigen einen Weg öffnet Muslime zu beeinflussen, verboten (persisch: حرام) ist und dass die Gläubigen sich dagegen stellen müssen.[12]
Dem Vers zufolge betrachten einige die Negation eines Weges als Ausdruck zweier positiver und negativer Aspekte: Sein positiver Aspekt drückt die Pflicht der islamischen Gesellschaft und ihrer Herrscher aus Unabhängigkeit zu wahren und Gründe und Umstände für Abhängigkeit zu beseitigen und sein negativer Aspekt bezieht sich auf die Negierung der Herrschaft von Ausländern über das gesellschaftspolitische Schicksal der Muslime [13]
Gesetzgebungsfähigkeit de Gesetzes Keine Herrschaft
Die Entscheidung im Vers ist keine Vorschrift. Es bedeutet, dass Gott will, dass kein Ungläubiger irgendeine Art von Herrschaft über Gläubige hat. Vielmehr bedeutet der Vers eine Erlassung eines Gesetzes, die bedeutet, dass Gott keine Regelung erließ, die Herrschaft Ungläubiger über Gläubigen zur Folge hat. Daher wird jede Regelung, die allgemeine Dominanz Ungläubiger über Gläubige erfordert, als Situations-bedingte Ausnahme diesem Vers zugeordnet.[14]
Beispiele für scheinbare Dominanz von Ungläubigen über Muslime, über die in der Geschichte berichtet wird, gelten als lediglich vorübergehend und ist auf mangelnden Glauben [15] oder Prüfung Gottes[16] zurückzuführen. Es wurde auch gesagt, dass Überlegenheit der Gläubigen entsteht, wenn sie sich dem Glauben verschreiben[17] und es meiden mit verräterischen Nichtmuslimen herumzuhängen und Kontakte zu knüpfen[18] und Spaltungen innerhalb der islamischen Gemeinschaft zu provozieren.[19]
Hauptartikel: kein Weg-Gesetz (persisch: قاعده نفی سبیل)
Der Kein-Weg-Vers ist der Beleg des Prinzips des Verbots einen Weg für Ungläubige zu ermöglichen. Diese Regel hat Vorrang vor jeder Regelung die Ungläubigen über Muslime stellt.[20] Die Regel der Verneinung des Weges wird in verschiedenen Kapiteln der Rechtswissenschaft verwendet.[21] Nach dieser Regel erben Ungläubige nicht von Muslimen. Es ist nicht erlaubt, einen muslimischen Sklaven an einen Ungläubigen zu verkaufen. Ein ungläubiger Großvater hat keine Vormundschaft über ein muslimisches Kind und die Ehe einer muslimischen Frau mit einem ungläubigen Mann ist ungültig.[22]
Reflexion des Verses und Regel in bezüglich politischer Rechtsprechung
Der Vers, der jeglichen Weg für Ungläubige über Gläubige verbietet und die daraus abgeleiteten Regeln fanden Niederschlag in der politischen Jurisprudenz (persisch:فقه سیاسی). Die Regel der Ablehnung eines Weges basiert auf der Rechtsprechung Fatwa zum Tabak-Verbot (persisch: فتوای تحریم تنباکو) von Seyyed Mohammad Hasan Shirazi, Dschihad-Gesetz mit den Russen durch die schiitischen Gelehrten während der Zeit von Muzaffaruddin Shah und Imams Khomeinis Opposition zur Kapitulation.[23] Zur Ablehnung einer Kapitulation der Muslime erwähnte Imam Khomeini auch diesen Vers zum Beleg.[24]
Ähnliche Verse und Erzählungen
In anderen Versen wie 51 und 52 Sure Ma'edeh wird erwähnt, dass man Herrschaft und Vormundschaft Ungläubiger nicht akzeptieren darf. Auch die Atla-Überlieferung (persisch: حدیث اعتل), die in [[Man la yahduruh al-faqih (Buch)] der vier Schia-Büchern[25] (persisch: کتب اربعه) aufgeführt ist und sich auf Überlegenheit des Islam und Verneinung jeglicher Überlegenheit anderer bezieht.[26]
Einige verwendeten ein rationales Argument, um den Vers der Verneinung eines Weges der Ungläubigen über Gläubige zu bestätigen. In diesem wird Herrschaft Ungläubiger über Muslime als hässlich beschrieben und Gott macht nichts Hässliches. Daher wird Gott logischerweise nicht zulassen, dass Ungläubige über Muslime siegen.[27]
Leugnung des Märtyrertums von Imam Hussein durch Übertreiber
Einige Übertreiber[28] leugneten unter Berufung auf diesen Vers das Märtyrertum von Imam Hussain (a.) und glaubten an die Himmelfahrt des Imams wie Prophet Jesus (a.) und sagten, dass Hanthala bin Asad Shabami wie der Imam wurde und Umar bin Saads Armee ihn tötete und nur dachten, sie hätten den Imam zum Märtyrer gemacht. Imam Riza (a.) lehnte dieses ab, verfluchte (persisch: لعن) die Urheber dieser Aussage und betrachtete die Leugnung der Autorität der Ungläubigen über die Propheten als Beweis. [29]
Fußnoten
Koran
- ↑ وَ لَنْ یجْعَلَ اللَّهُ لِلْکافِرِینَ عَلَی الْمُؤْمِنِینَ سَبِیلًا
wa Lan jadsch’al allahu lil-Kafirina ala al-Muminina Sabila