Mufsid fi al-Ardh

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Mufsid fi al-Ardh (arabisch: مُفسِد فِی الاَرض) (deutsch: Korrupter im Land) ist jemand, der durch Begehung einiger Sünden und unangemessenen Handlungen Freiheit, Sicherheit, Gerechtigkeit und öffentlichen Frieden stört und die Gesellschaft aus der geregelten Mäßigung bringt. Dieser Begriff leitet sich von einem Term im Koran ab. Eine Gruppe von Juristen, die sich auf den Vers Staatsfeindschaft (arabisch: محاربة) beziehen, betrachteten den Titel des Korrupten im Land unabhängig vom Staatsfeind und erwägen dafür die Todesstrafe. Eine andere Gruppe betrachtet diese beiden Titel als gleich und setzte dafür die Strafen für «Staatsfeindschaft» an.

Schiitische Juristen betrachten Entführung, Angewohnheit Nichtmuslime im Land (Ahl al-Dhimma) zu töten, Angewohnheit Leichentücher zu stehlen, Zauberei und Wiederholung von islamisch Verbotenem als Beispiele für Korruption im Land. Gemäß Artikel 286 des 2013 verabschiedeten Strafgesetzbuchs der islamischen Republik Irans sind Beispiele für «Korruption im Land» Verbrechen gegen innere und äußere Sicherheit des Landes, Verbreitung von Lügen, Störung des Wirtschaftssystems des Landes und Eröffnung von Korruptions- und Prostitutionszentren. Für Korruption im Land wird die Todesstrafe in Betracht gezogen.

Bedeutung und Position

Korruption im Land ist ein aus dem Koran übernommener Titel, der aufgrund seiner strengen Bestrafung Gegenstand vieler Diskussionen ist. Der Titel des Verderbers der Erde[1] und der Ausdruck „Korruption im Land“ (arabisch: فساد فی الأرض)[2] Es wird in vielen Versen des Korans verwendet.

In schiitischen Überlierungs- und rechtswissenschftlichen Quellen gibt es keinen eigenständigen Abschnitt mit dem Titel „Korrupter im Land“ oder „Korruption im Land“. Überlieferungen zu diesem Thema werden in verschiedenen Kapiteln wie Kapitel Vergeltung[3] und Blutgeld/Schmerzensgeld (arabisch: دیات),[4] behandelt. Außerdem wurden Urteile zu verschiedenen rechtswissenschaftlichen Themen diskutiert wie Usurpation, Garantie, Vergeltung, Staatsfeindschaft (arabisch: محاربة), Strafgesetze (arabisch: حدود) und Blutgeld/Schmertzensgeld.[5]

Unterschied zu Staatsfeindschaft

Hauptartikel: Staatsfeind

Eine Gruppe von Juristen, die sich auf den Streitvers (arabisch: آیة محاربة) beziehen betrachten «Korruption im Land» als etwas anderes als «Streitigkeit», und eine andere wiederum halten diese beiden Titel als synonym. Einige Ansichten von Juristen sind wie folgt:

  • Imam Khomeini (1902-1989), schiitischer Jurist und Gründer des Systems der Islamischen Republik Iran, setzte den Korrupten im Land mit dem Krieger gleich. Ihm zufolge ist ein Krieger jemand, der seine Waffen zieht und ausrückt um die Menschen zu erschrecken und Korruption und Unheil im Land zu verursachen.[6]
  • Nach Muhammad Momin Qomi (1937-2018), schiitischen Juristen ist die Korruption im Land das Thema des Verses, und «Staatsfeindschaft» gilt als eines der Beispiele für Korruption im Land. Wann immer der Titel „Korruption im Land“ verwirklicht wird auch wenn es keinen Titel dafür gibt. Wenn es sich um «Staasfeindschaft» handelt folgen die vier im Vers erwähnten Strafen (Hinrichtung, Erhängen, Amputation der Hände und Füße oder Verbannung).[7]
  • Laut Mohammed Fazil Lankarani (1310-1386) ist der Bezug der Nachahmung die Beziehung zwischen dem Korrupten im Land und dem Staatsfeind imBezug auf Öffentlichem und Privaten. Es bedeutet, dass jeder Korrupte im Land korrupt ist aber jeder Verderber ist kein Verderber und jeder Verderber wird nicht bestraft.
  • Nasser Makarem Shirazi (geboren 1926), Autorität der Rechtsbefolgung (persisch: مرجع تقلید) ist der Ansicht dass der Korruption im Land und Streitigkeit zwei getrennte Konzepte sind. Wer zum Beispiel in großem Umfang Drogen verteilt ist ein Korrupter im Land aber kein Krieger weil er keine Waffe zog. Aber jemand, der Menschen auch nur einmal mit einer Waffe bedroht ist ein Krieger aber ist kein Korrupter im Land es sei denn diese Aktion wird wiederholt.[8]

Die Meinungsverschiedenheiten der Juristen über das Verhältnis der beiden Titel „Korrupter im Land“ und „Staatsfeind“ wirkten sich auch im Strafgesetzbuch der Islamischen Republik Iran aus. Im Jahr 2013 im Strafgesetzbuch der islamischen Republik Iran gilt: Der Titel «Korruption im Land» wird separat von «Staatsfeind» definiert.[9] Daher wird im Jahr 2013 verabschiedeten islamischen Strafgesetzbuch der Titel „Korruption im Land“ getrennt von „Staatsfeindschaft“ behandelt.

Beispiele

Juristen gaben als Beispiele für Korruption im Land wir folgt an:

  • Einige Juristen, gemäß den in Überlieferungen vorgesehenen Strafen für einige Verbrechen wie In Brand stecken von Häusern und Besitztümern anderer Menschen,[10] Entführung[11], Serienmord an Nichtmuslime im Land (arabisch: اهل ذمه) [12] als Beispiele für «Korruption im Land».
  • Laut Mohammed Fazel Lankarani sind alle Verbrechen mit Mord, Ehebruch, Inzucht, Lawat und so weiter Beispiele für Korruption im Land.[13]
  • Der Artikel 286 des 2013 verabschiedeten Strafgesetzbuchs der islamischen Republik Iran wie z. B. Verbrechen gegen körperliche Unversehrtheit von Einzelpersonen, Verbrechen gegen innere oder äußere Sicherheit des Landes, Veröffentlichung von Lügen, Störung des Wirtschaftssystems des Landes, Brandstiftung und Zerstörung , Eröffnung von Korruptions- und Prostitutionszentren oder deren Unterstützung in einer Weise die zu schwerwiegender Störung der öffentlichen Ordnung des Landes, zu Unsicherheit oder zu erheblichen Schäden an der körperlichen Unversehrtheit von Menschen oder öffentlichem und privatem Eigentum sowie zur Ausbreitung von Korruption und Prostitution führt sind Beispiele für Korruption im Land entsprechend der Website des Forschungsrates des Islamischen Rates.[14]
  • Einige betrachten auch Bildung von Prostitutionsbanden, Drogenhandel und dergleichen, die dazu führen dass ein Teil der Gesellschaft aus der Mäßigung gerät als Beispiele für Korruption im Land.[15]
  • Im 2013 verabschiedeten Strafgesetzbuch in der islamischen Republik Iran wurde «Korruption im Land» als Wirtschaftsverbrechen bezeichet.[16] Zur Bekämpfung der Wirtschaftskorruption wurden strafrechtliche Auswirkungen wie Unmöglichkeit der Aussetzung und Aufschiebung der Strafe und Betonung ihrer Vollstreckung sowie die Todesstrafe berücksichtigt.[17] Einige Gelehrte halten die Verhängung der Todesstrafe für Wirtschaftskorrupte für nicht rechtskräftig und vertreten die Auffassung dass diese Bestrafung keine abschreckende Wirkung bei der Bekämpfung von Wirtschaftskorruption hat.[18]

Strafen

Es gibt unterschiedliche Meinungen über Art und Höhe der Bestrafung eines Korrupten im Land weil es unterschiedliche Definitionen und Beziehungen zwischen den beiden Titeln „Korruption im Land“ und „Staatsfeindschaft“ gibt.[19] Wer diese beiden Titel für gleichwertig setzt die Strafen für «Staatsfeindschaft» fest.[20] Juristen beziehen sich auf den Staatsfeind-Vers (arabisch: آیة محاربة) und setzen die Bestrafung auf vier Arten: Hinrichtung, Kreuzuigung (Fesseln der Hände und Füße an etwas Ähnliches wie ein Kreuz),[21] Abschneiden der Hände und Füße kreuzweise sowie Exil, was unter den Juristen allgemein einig ist (arabisch: اجماع).[22] Philosophie der Bestrafung des «Staatsfeindes» ist das Blut und Leben unschuldiger Menschen zu schützen und zu verhindern dass Gewalttätige Leben, Eigentum und Ehre anderer schädigen.[23]

Nach Ansicht einiger Juristen muss für «Korruption im Land» die Todesstrafe angesetzt werden.[24] Desweiteren ist im Strafgesetzbuch der islamischen Republik Iran gemäß Artikel 26 die Strafe für Korruption auf die Todesstrafe angesetzt.[25]

Uneinigkeit über Todesstrafe

Gemäß Sayyed Mohammad Mousavi Bojnurdi, einem damaligen Mitglied des Obersten Justizrates im Iran und laut Sayyed Ruhullah Khomeini ist Korruption im Land an sich kein Straftitel für die Todesstrafe es sei denn Waffen geht mit dem Tragen einer Waffe einher.[26] Als Antwort auf das Schreiben von Abdulkarim Mousavi Ardebili, dem Vorsitzenden des Obersten Gerichtshofs Irans, bezüglich der Todesstrafe für Korruption im Land erlaubte er ihnen daher gemäß der Ansicht Hossein Ali Montazeri zu verfahren.[27] Montazeri hält es für zulässig den Korrupten im Land hinzurichten.

verwandte Abfragen

Fußnoten

  1. Sure Baqarah, Vers 60; Sure A'raf, Vers 74; Sure Hud, Vers 85, Sure Shuara, Vers 183; Sure Ankabut, Vers 36; Sure Kahf, Vers 94; Sure Sad, Vers 28
  2. Sure Ma'idah, Vers 33; Sure Qasas, Verse 77 und 83.
  3. Scheich Hurr Amili, Wasa'il al shia, B.29, S.9
  4. Kulaini. al-Kafi, B.14, S.277
  5. دایرة المعارف الفقه الاسلامی، الموسوعة الفقهیة، ۱۴۲۳ق، ج۱۵، ص۲۹۷.
  6. Imam Khomeini, Tahrir al-Easila, B.2, S.492.
  7. لنکرانی، تفصیل الشریعة، ۱۴۲۲ق، ص۴۲۸.
  8. https://makarem.ir/main.aspx?typeinfo=21&lid=0&catid=46774&mid=261400
  9. فرح‌زادی و فتح‌اللهی، «مقایسه محاربه با مفاهیم مشابه»، ص۱۱۶.
  10. Allama Hilli, Mokhtalaf al-Schia, B.9, S.353
  11. Allama Hilli, Mokhtalaf al-Schia, B.9, S.337.
  12. Schahid al-Thani, Masalik al-Afham, B.15, S.142; Mohaqiq Hilli, Scharaye' al-Islam, B.4, S.986.
  13. Fazil Lankarani, Tafsil al-Schari'a, S.639
  14. https://rc.majlis.ir/fa/law/show/845048
  15. فرح‌زادی و فتح‌اللهی، «مقایسه محاربه با مفاهیم مشابه»، ص۱۱۴.
  16. میرخلیلی و حیدری، «بررسی مبانی فقهی اعدام مجرمان اقتصادی»، ص۸۵.
  17. «قانون مجازات اسلامی، مصوب ۱۳۹۲ش، ماده ۴۷ و ۲۸۶»، Website Forschungszentrum des Islamischen Rates Iran.
  18. میرخلیلی و حیدری، «بررسی مبانی فقهی اعدام مجرمان اقتصادی»، ص۹۴.
  19. شاهرودی، «محاربه چیست و محارب کیست؟»، ص۱۸۷.
  20. شاهرودی، «محاربه چیست و محارب کیست؟»، ص۱۸۷.
  21. Musawi Ardabili, Fiqh al-Hodud wa al-Ta'zirat, B.3, S.609.
  22. Musawi Ardabili, Fiqh al-Hodud wa al-Ta'zirat, B.3, S.588.</.
  23. Makarim Schirazi, Tafsir Nemune, B.4, S.361.
  24. فاضل لنکرانی، تفصیل الشریعة: الحدود، ۱۴۲۲ق، ص۶۳۹.
  25. «قانون مجازات اسلامی مصوب ۱۳۹۲ش»، Website des Forschungszentrums des Rates der islamischen Republik Iran.
  26. «امام مخالف اعدام مفسد فی الارض بود»، Portal Imam Khomeini
  27. Imam Khomeini, Sahifa Imam, B.20, S.397.

Quellenverzeichnis

  • ابطحی کاشانی، سید محمد، «بحثی پیرامون مفسد فی الارض»، در فصلنامه نور علم، شماره ۴، ۱۳۶۳ش.
  • ابن‌منظور، جمال الدین، لسان العرب، بیروت، دار صادر، ۱۴۱۴ق.
  • امام خمینی، سید روح‌الله، تحریر الوسیله، نجف اشرف، دار الکتب العلمیة، ۱۳۹۰ق.
  • امام خمینی، سید روح‌الله، صحیفه امام، تهران، مؤسسه تنظیم و نشر آثار امام خمینی، ۱۳۸۹ش.
  • «امام مخالف اعدام مفسد فی الارض بود»، سایت پرتال امام خمینی، تاریخ درج مطلب: ۱۲ اسفند ۱۳۹۲ش، تاریخ بازدید: ۲۲ آذر ۱۴۰۰ش.
  • بای، حسینعلی، «افساد فی الارض چیست؟ و مفسد فی الارض کیست؟»، فقه و حقوق، شماره ۹، ۱۳۸۵ش.
  • حر عاملی، محمد بن حسن، وسائل الشیعه، قم، مؤسسة آل البیت علیهم‌السلام لإحیاء التراث، چاپ سوم، ۱۴۱۶ق.
  • دایرة المعارف الفقه الاسلامی، الموسوعة الفقهیة، قم، دایرة المعارف الفقه الاسلامی، ۱۴۲۳ق.
  • راغب اصفهانی، ابوالقاسم حسین بن محمد، مفردات عن غریب القرآن، دمشق، دار القلم، ۱۴۱۲ق.
  • شاهرودی، سید محمود، «محاربه چیست؟ محارب کیست؟»، مجله فقه اهل بیت، شماره ۱۱ و ۱۲، ۱۳۷۶ش.
  • علامه حلی، حسن بن یوسف، مختلف الشیعة، قم، مؤسسة النشر الاسلامی، ۱۴۱۹ق.
  • فاضل لنکرانی، محمد، تفصیل الشریعة، قم، مرکز فقه الائمة الاطهار، ۱۴۲۲ق.
  • فرح‌زادی، علی‌اکبر، و سید کامران فتح‌اللهی، «مقایسه محاربه با مفاهیم مشابه»، دوفصلنامه فقه مقارن، شماره ۲، پاییز و زمستان ۱۳۹۲ش.
  • «قانون مجازات اسلامی مصوب ۱۳۹۲ش»، سایت مرکز پژوهش‌های مجلس شورای اسلامی، تاریخ بازدید: ۵ آذر ۱۴۰۰ش.
  • کلینی، محمد بن یعقوب، الکافی، قم، دار الحدیث، چاپ اول، ۱۳۸۷ش.
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  • محقق حلی، جعفر بن حسن، شرایع الاسلام، تهران، استقلال، چاپ دوم، ۱۴۰۹ق.
  • منتظری، حسینعلی، رسالة الحقوق فی الاسلام، تهران، انتشارات سرایی، چاپ هفتم، ۱۳۹۴ش.
  • موسوی اردبیلی، سیدعبدالکریم، فقه الحدود و التعزیرات‌، قم، مؤسسة النشر لجامعة المفید رحمه الله‌، چاپ دوم، ۱۴۲۷ق.
  • مؤمن قمی، محمد، کلمات سدیده، قم، مؤسسه النشر الاسلامی، ۱۴۱۵ق.
  • مکارم شیرازی، ناصر، تفسیر نمونه، تهران، دارالکتب الاسلامیه، ۱۳۷۱ش.
  • «وجه تفاوت افساد فی الارض و محاربه»، سایت اطلاع رسانی دفتر آیت الله مکارم شیرازی، تاریخ بازدید: ۲ آذر ۱۴۰۰ش.

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