Schweige-Fasten

Aus wikishia

«Schweige-Fasten» ist aus Absicht der Näherung zu Gott und Fasten einen Teil des Tages oder komplett nicht laut zu sprechen. Laut schiitischen und sunnitischen Juristen ist das Schweige-Fasten verboten. Natürlich ist es nicht verboten, wenn jemand ohne Absicht des Fastens schweigt, auch wenn dies den ganzen Tag dauert. Es wird gesagt, dass das «Schweige-Fasten» bei den Israeliten üblich war, aber im Islam ist es abgeschafft.

Konzept und Hintergrund des Schweige-Fastens

«Schweige-Fasten» ist wenn man vom Morgenanbruch (persisch: طلوع فجر) bis in die Nacht oder einen Teil des Tages in der Absicht Gott näher zu kommen (persisch: تقرب)und der Absicht zu fasten nicht spricht.[1] Schiitische Juristen sprachen über die Regelung des Schweige-Fastens oder des Schweigens tagsüber ohne Absicht zu fasten.[2]

Muhammad Mahdi Naraghi im Kapitel «verbotenes Fasten» im Buch Tazkirah Al-Ahbab (Buch), das vierte verbotenen Fasten «Schweige-Fasten» genannt, und betrachtet es als ein Fasten, bei dem der Fastende zusätzlich zur Absicht des Fastens erst am Abend wieder spricht und gibt an, dass unter Gelehrten bekannt ist, dass dieses verboten ist und das Fasten ebenfalls ungültig macht. [3]

Allama al-Majlisi, schiitischer Gelehrter (gestorben: Jahr 1110 n. H.), ist der Ansicht, dass das Schweige-Fasten unter Israeliten erlaubt war und als eine der Bedingungen Zufriedenheit der Gottesdienst-Leistenden war. Aber im Islam wurde es abgeschafft.[4] Einige verwendeten auch Vers 26 der Sure Maryam, dass das Schweige-Fasten unter den Israeliten legitim war, aber der Islam es verbat.[5]

In einigen Überlieferungen wurde das Schweige-Fasten als „Zam“ interpretiert [6]. «Zam» war ein Zügel mit dem Kamele geführt wurden und die Gottesdienst leistenden der Israeliten steckten sich etwas Ähnliches in den Mund, damit sie tagsüber nicht sprechen konnten.[7]

Verbot des Schweige-Fastens

Das Schweige-Fasten ist sowohl in der Rechtsprechung der Schia[8] als auch der [[Ahl as-Sunna wa al-Jama'a|Sunna][9] verboten.

Standpunkt der Schiiten

Schiitische Juristen ordneten das Schweige-Fasten in verbotenes Fasten ein.[10] Der Grund für das Verbot des Schweige-Fasten wurde in vielen Überlieferungen des Propheten und der Imame erörtert, die diese Praxis verurteilten.[11] Der schiitische Jurist Muhammad Fadl Lankarani (verstorben im Jahr 1386 n. H.) ist der Ansicht, dass Verpflichtendes und Verbotenes für den Fastenden in den Regelungen spezifiziert ist und Schweigen vom Verbotenen ist. Dieses trotzdem zu tun ist also Bid'a und somit verboten.[12]

Juristen sehen im Schweigen ohne Absicht des Fastens, auch wenn es den ganzen Tag andauert ohne Probleme.[13]

sunnitische Sicht

Die Juristen der Sunna sehen das Schweige-Fasten als verboten an, und belegen dies im Zusammenhang mit Überlieferungen des Propheten (Friede sei mit ihm).[14] Zum Beispiel Abu Hanifah (gestorben 150 n. H.), Imam Hanafi Ahl al-Sunnat, [15] Zamakhshari (gestorben 538 n.H.), einer der sunnitischen Koran-Kommentatoren[16] und Ibn Qudameh (gestorben 620 n H.) [17] gehören zu den Gelehrten, die Schweige-Fasten als verboten sehen.

Themenbezogene Anfragen

Fußnoten