Ausleihe

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Ausleihe or Qardh (Arabic: قَرْض) Das Verleihen von Eigentum an andere ist mit der Verpflichtung des Empfängers verbunden, es an den Geber zurückzugeben. Das Verleihen entsprechend der Verse des Koran und der Hadithe wird als wünschenswert erachtet und der Geber erhält einen großen Lohn. In Bezug auf die Bedeutung der Leihgabe wird erwähnt, dass die Qarz al-Hasna (arabisch: قرض الحسنه) eine Kreditvergabe an Gott ist. Ein Qarz al-Hasna Kredit ist eine Leihgabe, die aus rechtmäßig erworbenem Eigentum stammt und nicht durch ein Dankbarkeitverlangen verdorben wird. In den Hadithen wird auch geboten, sich bei der Rückgabe einer Leihgabe gut zu verhalten. Neben den allgemeinen Bedingungen wie Volljährigkeit, Verstand, Absicht und freier Wille werden auch spezifische Bedingungen genannt, wie z. B. wenn eine Frist für die Rückgabe festgelegt wird, kann der Geber seine Gabe nicht vor der festgelegten Frist zurückverlangen. Aber auch eine verspätete Rückgabe gilt als Sünde. Die Bedingung, bei einem Kredit mehr als das zurückzahlen zu müssen, als der Empfänger erhielt gilt als Wucherei und ist verboten.

Konzeptologie

Eine Leihgabe bedeutet die Übergabe von Eigentum an einen anderen mit der Verpflichtung des Empfängers, es zurückzugeben.[1] In den Versen des Koran wird der Ausdruck Qarz al-Hasna verwendet, wenn es sich um ein gutes Darlehen handelt.[2] Dementsprechend ist Qarz Hasana auch ein Darlehen, das aus rechtmäßigem Eigentum stammt und nicht durch Dankbarkeitverlangen etc. verdorben werden darf.[3] Im rechtswissenschaftlichen Sinne bedeutet Qarz al-Hasna ein zinsloses Darlehen.[4]

Bedeutung und Stellung

In den Versen des Koran und den Überlieferungen wird die Bedeutung von Qarz al-Hasna betont und gilt als Darlehen an Gott.[5] Laut einer Überlieferung des Propheten des Islams ist dieses Darlehen sogar der Almosentätigkeit überlegen.[6] Vers 245 der Sure al-Baqarah, Vers 12 der Sure al-Ma'ida, Vers 11 und 18 der Sure al-Hadid, Vers 17 der Sure at-Taghabun und Vers 20 der Sure al-Muzzammil handeln von diesen Leihgaben bzw. Krediten.[7] Gemäß den Versen des Koran und den Überlieferungen des Propheten (s.) und der Ahl al-Bait (a.) ist das Verleihen eines der erstrebenswertesten Dinge und der Darlehensgeber wird am Tag des Jüngsten Gerichts reichlich belohnt werden.[8] Gutes Verhalten bei der Rückgabe einer Leihgabe und Toleranz gegenüber dem Empfänger wurde auch von den unfehlbaren Imamen empfohlen. Einer Überlieferung von Imam as-Sadiq (a.) zufolge wird jemand, der einem Bedürftigen Geld leiht und sich dabei gut verhält, wenn er es zurücknimmt von seinen Sünden gereinigt werden.[9] Trotz des Gebots in den Hadithen etwas auszuleihen, war diese Sache verpönt. Unter anderem heißt es in einer Überlieferung, die Imam Ali (a.) zugeschrieben wird, dass es verboten ist etwas zu leihen, da es zur Demütigung während des Tages und zu Traurigkeit in der Nacht führt.[10]

Die Rechtsprechung einer Leihgabe

Unter Leihgabe versteht man in der Rechtsprechung z.B. Übertragung von Geld auf das Eigentum eines anderen gegen die Verpflichtung dieses Geld zurückzugeben.[11] Neben allgemeinen Bedingungen wie Volljährigkeit, Verstand, Absicht und freier Wille gibt es auch spezifische Bedingungen dafür; wie beispielsweise im Gegensatz zu Wein und Schweinefleisch muss das Eigentum unter anderem besitzbar sein. Außerdem sollte das, was verliehen wird eindeutig und nicht vage sein.[12]

Einige Kreditentscheidungen

Nach schiitischer Rechtsprechung kann der Kreditgeber sein Darlehen nicht vor Ablauf der Frist verlangen, wenn im Darlehensvertrag eine solche für die Rückzahlung festgelegt ist; Wenn die Frist jedoch nicht festgelegt ist, kann er sie jederzeit verlangen.[13] Wenn der Kreditgeber seine Forderung will, muss der Schuldner sie sofort bezahlen und eine Verzögerung bei der Rückzahlung des Darlehens wird als Sünde angesehen.[14]

Wucher bei Krediten

Hauptartikel: Wucher bei Krediten

Eine der rechtswissenschaftlichen Fragen im Zusammenhang mit einem Darlehen ist die Frage des Wuchers; Wucher bei einem Kredit bedeutet, dass der Kreditgeber wesentlich mehr als den geliehenen Betrag zurückerhält, unabhängig davon, ob dies bei der Kreditvergabe angegeben wurde oder nicht.[15] Natürlich gilt ein zusätzlicher Betrag, den der Kreditnehmer dem Kreditgeber zum Zeitpunkt der Rückzahlung der Schulden gibt, nicht als Riba (Zins) und ist nach Meinung schiitischer und sunnitischer Juristen nicht verboten.[16]

Fußnoten

  1. Muassisa Dairat al-Ma'arif Fiqh Islami, Farhang Fiqh , B.6, S.549
  2. Siehe: Vers 245 der Sure al-Baqarah, Vers 12 Sure der al-Ma'ida, Vers 11 und 18 der Sure al-Hadid, Vers 17 der Sure at-Taghaban und Vers 20 der Sure Al-Muzzammil
  3. Tabrisi, Majma' al-Bayan, B.2, S.607
  4. Jawadi Amoli, Tasnim, B.11, S.583
  5. Makarim Schirazi, Reba wa Bankdari Islami, S.127
  6. Kulaini, Al-Kafi, B.4, S.10
  7. Makarim Schirazi, Reba wa Bankdari Islami, S.127
  8. Fallah Zadeh, Ahkam Din, S.186; Khomeini, Tahrar al-Wasila, B.1, S.652
  9. Saduq, Thawab al-A'mal, S.289
  10. Kulaini, Al-Kafi, B.5, S.95; Siehe auch: Amidi, Qurar al-Hikam, S.363; Ibn Abi al-Hadid, Scharh Nahj al-Balagha, B.20, S.306
  11. Khomeini, Tahrar al-Wasila, B.1, S.651
  12. Khomeini, Tahrar al-Wasila, B.1, S.652
  13. Usuli, Tauzih al-Masa'il Maraji', B.2, S.391
  14. Usuli, Tauzih al-Masa'il Maraji', B.2, S.391
  15. Najafi, Jawahir al-Kalam, B.25, S.5-7; Makarim Schirazi, Baresi Torogh Farar az Reba, S.17-19
  16. Scafi'i Mazandarani, Wam wa Reba Dar Negaresch Islami, S.75

Quellenverzeichnis

  • Amidi, Abdulwahid, Qurar al-Hikam wa Dorar al-Kalam, Qom, Dar al-Kitab al-Islami, 1410n.H
  • Ibn Abi al-Hadid, Abdulhamid, Scharh Nahj al-Balagha, Qom, Makatabat Ayatollah Mar'aschi, 1964
  • Fallahzadeh, Mohammad hossein, Ahkam Din, Teheran, Naschr Masch'ar, 1386n.i.S
  • Jawadi Amoli, Abdullah, Tasnim, Qom, Naschr Isra, 1385n.i.S
  • Khomeini, Ruhollah, Tahrar al-Wasila, Najaf, Matba'at al-Adab, 1390n.i.S
  • Kulaini, Mohammad, Al-Kafi, Teheran, Dar al-Kotob al-Islamiyya, 1407n.H
  • Makarim Schirazi, Nasser, Baresi Torogh Farar az Reba, Qom, Madrasat al-Imam Ali b. Abi Talib, 1380n.i.S
  • Makarim Schirazi, Nasser, Reba wa Bankdari Islami, Qom, Madrasat al-Imam Ali b. Abi Talib, 1380n.i.S
  • Muassisa Dairat al-Ma'arif Fiqh Islami, Farhang Fiqh, Qom, Markaz Dairat al-Ma'arif Fiqh Islami, 1382n.i.S
  • Najafi, Mohammad Hassan, Jawahir al-Kalam fi Scharh Scharaye al-Islam, Teheran, Dar al-Kotob al-Islamiyya, 1362-1369n.i.S
  • Saduq, Mohammad b. Ali, Thawab al-A'mal wa Ighab a;-A'mal, Qom, Dar al-Scharif al-Razi, 1406n.H
  • Scafi'i Mazandarani, Mohammad, Wam wa Reba Dar Negaresch Islami, Maschhad, Astan Qods Razawi, 1379n.i.S
  • Tabrisi, Fazl b. Hssan, Majma' al-Bayan fi Tafsir al-Quran, Teheran, Naaser Khosro, 1372n.i.S
  • Usuli, Ihsan, Tauzih al-Masa'il Maraji', Qom, Daftar Intescharat Islami