Sure al-Baqara
al-Fatiha al-Baqara Al ʿImran | |
Suren Nr | 2 |
---|---|
Ǧuz | 1, 2, 3 |
Offenbarung | |
Offenbarungsreihenfolge | 87 |
Mekkanisch/Medinensich | medinensich |
Statistik | |
Versanzahl | 286 |
Wortanzahl | 6156 |
Buchstabenanzahl | 26256 |
Die Sure al-Baqara (arabisch: سورة البقرة) ist die zweite und größte Sure des Korans und wurde in Medina offenbart. Sie befindet sich im 1.2. und 3. Ǧuz dieses Heiligen Buches. Genannt wird sie al-Baqara (die Kuh), weil in dieser Sure die Geschichte der Kuh und der Israeliten erzählt wird.
Hauptsächlich geht es in der Sure al-Baqara um die Rechtleitung des Menschen und darum, dass der Mensch an all das, was Gott mittels seiner Propheten herabsandte, glauben muss und dass Er zwischen seinen Gesandten keinen Unterschied macht. Die Sure al-Baqara gilt inhaltlich als die umfassendste Sure, in der sowohl von Glaubensprinzipien die Rede ist, als auch von den Regeln bezüglich gottesdienstlicher, gesellschaftlicher, politischer und wirtschaftlicher Fragen. Sie erwähnt aber auch die Geschichte von Adam und den Engeln und einige Geschichten von den Israeliten, die Geschichte Abrahams (a.) und das Erwecken vom Tode sowie die Geschichte von Ṭālūt und Ğālūṭ.
Die Verse Āyat al-Kursī, Āyat Āman ar-Rasūl, der Qibla-Vers und der längste Vers (Vers 282) befinden sich in dieser Sure. In einer Überlieferung von dem Propheten (s.) heißt es, die Sure al-Baqara ist die vorzüglichste Sure des Korans und Āyāt al-Kursī, der vorzüglichste Vers dieser Sure.
Vorstellung
Benennung
Der Titel dieser Sure (Kuh) bezieht sich auf die Geschichte der Kuh und der Israeliten (Vers 67 bis 73). Der Koran befasst sich in dieser Sure mit den Vorwänden und Rechtfertigungen der Israeliten.[1] Weitere Namen dieser Sure sind Fuṭāṭ al-Qurʿān, Sanām al-Qurʿān, Sayyid al-Qurʿān und Zahrā.[2] Die Sure al-Baqara und die Sure Āl-i ʿImrān werden zusammen Zahrāwān genannt.[3]
Offenbarungsort und Reihenfolge der Suren
Die Sure al-Baqara ist eine medinensische Sure und ist in der Offenbarungsreihenfolge die 86. Sure, welche auf den Propheten (s.) herabgesandt wurde. In der jetzt vorliegenden Koranversion (Muṣḥaf) ist sie die zweite Sure und befindet sich im 1.,2. und 3. Ğuzʿ des Korans. [4] Die Sure al-Baqara zählt zu den Muṭafifīn Suren und gilt vor der Sure Āl-i ʿImrān als die erste Sure welche in Medina offenbart wurde.[5]
Anzahl der Verse, Wörter und Buchstaben "
Die Sure al-Baqara enthält 286 Verse, 6156 Wörter und 26256 Buchstaben. Sie ist die größte Sure des Korans und umfasst etwa zwei Fünftel davonʿ.[6] Die Sure al-Baqara ist die erste Sure der sieben Ṭiwāl Suren und die erste der 29 Muqaṭṭaʿāt Suren [7], die mit den Muqaṭṭaʿa-Buchstaben alif lām mīm beginnen.[8] Das längste Wort fasayakfīkahumullAh und der längste Vers befinden sich in dieser Sure.[9]
Inhalt
Ṭabāṭabāī sieht als hauptsächliche Absicht dieser Sure die Verkündung, dass der Mensch an all das, was Gott mittels seiner Propheten herabsandte glauben muss und dass Er zwischen seinen Gesandten keinen Unterschied macht. Außerdem handelt es sich, seiner Ansicht nach, um die Kritik an Ungläubigen und den Munāfiqīn sowie um die Tadelung der Ahl al-Kitāb aufgrund ihrer Neuerungen.[10] Die Sure al-Baqara gilt angesichts ihres Inhaltes als eine umfassende Sure, in der Glaubensprinzipien wie auch gottesdienstliche, gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Fragen angesprochen werden.[11] Das Tafsīr Nemūneh fasst die Inhalte der Sure al-Baqara wie folgt zusammen:
- Monotheismus
- Die Auferstehung und das Leben nach dem Tod
- Das Wunder des Korans und dessen Wichtigkeit
- Die Juden und die Munāfiqīn und ihre Unternehmungen gegen den Islam
- Regeln des Gebets
- Regeln des Fastens
- Der Djihad auf dem Wege Gottes
- Die Ḥağğ und der Gebetsrichtungswechsel
- Eheschliessung und Scheidung
- Regeln bezüglich des Handels und der Schulden
- Regeln bezüglich des Zins
- Die Spende auf dem Wege Gottes
- Qiṣāṣ
- Verbotenes Fleisch
- Glückspiel
- Wein
- Regeln bezüglich der Erbschaft[12]
Der Offenbarungsanlass einiger Verse
Von etwa über achtzig Versen der Sure al-Baqara wurden die Offenbarungsanlässe erwähnt.[13] Einige davon sind:
Die Verspottung der Gläubigen durch die Munāfiqīn (Heuchler)
Ibn ʿAbbās ist der Ansicht, dass der vierzehnte Vers der Sure al-Baqara, Und wenn sie diejenigen treffen, die glauben, sagen sie: „Wir glauben.“ Wenn sie jedoch mit ihren Teufeln allein sind, so sagen sie: „Wir stehen zu euch. Wir machen uns ja nur lustig“, in Bezug auf ʿAbdullah b. Ubei und seine heuchlerischen Anhänger offenbart worden war und zwar demzufolge; als sie einer Gruppe von den Gefährten des Propheten (s.) begegneten und sie mit lobenden Worten würdigten, aber unter sich selbst von ihnen angewidert waren und sich als Verspotter der Muslime präsentierten.[14]
Anhänger von anderen Religionen kommen auch ins Paradies
Vers 62: Gewiß, diejenigen, die glauben, und diejenigen, die dem Judentum angehören, und die Christen und die Ṣābier – wer immer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt und rechtschaffen handelt, – die haben ihren Lohn bei ihrem Herrn, und keine Furcht soll sie überkommen, noch werden sie traurig sein.
Scheich Ṭūsī schreibt, übernommen von Sadī, dass dieser Vers über Salmān al-Fārsī und seine christlichen Anhänger, welche durch ihn bereits vor der Biʿṯa zum Christentum übergetreten waren, herabgesandt wurde und sie darüber in Kenntnis setzt, dass der Prophet des Islam bald auserwählt wird und sie anwesend sein würden und glauben werden.[15]
Die Geschichte der Kuh und der Israeliten
Hauptartikel: Die Geschichte der Kuh und der Israeliten
Die Verse 67 bis 73 der Sure al-Baqara erzählen die bekannte Geschichte der Kuh und den Nachkommen Israels. Betont werden in diesen Versen die Rechtfertigungen der Israeliten und ihre Hartherzigkeit.[16] In Tafsīr Nemūneh wird diese Geschichte wie folgt erzählt: Einer der Israeliten wurde getötet und es kam zum Streit der israelitischen Stämme darüber, wer der Mörder ist. Daraufhin wandten sie sich an Moses (a.), damit er diesbezüglich ein Richtspruch fällt. Auf Geheiß Gottes sollte er eines der Gliedmaßen einer besonderen Kuh an den Körper des Ermordeten binden, als es geschehen war, wurde er auf wundersame Weise wieder zum Leben erweckt und konnte seinen Mörder vorstellen.
Die Regeln einiger Handlungen in den Nächten des Monats Ramaḍāns
ʿAlī Ibrāhīm Qummī schreibt bezüglich einer Überlieferung von Imam aṣ-Ṣādiq (a.), dass in der frühislamischen Zeit der Geschlechtsverkehr den ganzen Monat Ramaḍān über verboten war und dass, wenn man vor dem Ifṭār einschläft, bis zum Ifṭār des nächsten Tages nicht mehr essen durfte.[17]
ʿAlī b. Ibrāhīm überlieferte, während der al-Aḥzāb-Schlacht schlief einer der Gefährten des Propheten (s.), ein schon älterer und schwacher Mann, kurz vor dem Ifṭār ein und wurde den Tag darauf, während der Aushebung eines Grabens, ohnmächtig, wobei andererseits einige Muslime in den Nächten des Monats Ramaḍān mit ihren Frauen Gechlechtsverkehr hatten, diese Ereignisse führten dazu, dass der 187 Vers der Sure al-Baqara herabgesandt wurde und das vorherige Gesetz abrogiert bzw. aufgehoben wurde.[18]
Das Verbot der Eheschliessung mit den Polytheisten
Vers 221 der Sure al-Baqara wurde über einen Mann namens Marṯad b. Marṯad al-Ġanawī, der mutig und stark war, offenbart. Auf Befehl des Propheten (s.) ging dieser nach Mekka, um einige Muslime zu retten, die sich dort noch aufhielten. Als er in Mekka war, drückte eine Frau namens ʿInāq ihre Liebe zu ihm aus und bat ihn, sie zu heiraten. Da Marṯad jedoch den islamischen Gesetzen verpflichtet war, brauchte er für die Ehe die Erlaubnis des Propheten. Als er wieder zurück in Mekka war, traf er den Propheten (s.) und erzählte ihm von diesem Ereigniss , woraufhin der Vers 221 offenbart wurde, in dem die Ehe mit Polytheisten verboten wurde.[19]
Bekannte Verse
Verschiedene Verse der Sure al-Baqara, die sich auf die Statthalterschaft des Menschen beziehen sind al-Kursī Vers, aš-Širāʿ Vers, al-Istirğāʿ Vers, der Vers der Prüfung von Ibrāhīm (a.), und der Aman ar-Rasūl Vers.
Der Vers über die Statthalterschaft des Menschen
Hauptartikel: Der Vers über die Statthalterschaft des Menschen
Und als dein Herr zu den Engeln sagte: „Ich bin dabei, auf der Erde einen Statthalter einzusetzen“, da sagten sie: „Willst Du auf ihr etwa jemanden einsetzen, der auf ihr Unheil stiftet und Blut vergießt, wo wir Dich doch lobpreisen und Deiner Heiligkeit lobsingen?“ Er sagte: „Ich weiß, was ihr nicht wißt.“(30)
Vers 30 der Sure al-Baqara handelt von dem Menschen als Statthalter Gottes auf Erden und von einem Gespräch zwischen Gott und den Engeln über diese Statthalterschaft. Der Vers ist der erste von zehn Versen, der die Stellung des Menschen in der Schöpfung, seine Merkmale, Dispositionen und Fähigkeiten und die Wahrheit und die Auswirkungen dieser Stellvertretung Gottes auf Erden erwähnt .[20]
Gemäß dem 30. Vers der Sure al-Baqara; als Gott den Engeln verkündete einen Statthalter auf Erden bestimmen zu wollen, so dachten sich die Engel, dass dies zu Verderben und Blutvergießen auf der Erde führen würde. Viele Exegeten schließen aus dieser Antwort der Engel, dass es vorher schon Kreaturen gab, welche auf Erden Unheil anrichteten, so dass die Engel eine Wiederholung befürchteten.[21] In Mağmaʿ al-Bayān, überliefert von Ibn ʿAbbās und Ibn Masʿūd, heißt es, dass die Engel wussten, dass Adam (a.) selbst unfehlbar ist, aber sie stellten diese Frage, weil Gott ihnen gesagt hatte, dass einige der Nachkommen von Adam (a.) Unheil stiften werden.[22]
Laut Ṭabāṭabāī beruhte die Antwort der Engel auf ihrem Wissen über die irdische Natur des Menschen, die eine Kombination aus Wut und Begierde ist.[23]
Vers 102
Und sie folgten dem, was die Teufel unter der Herrschaft Sulaimāns (den Menschen) verlasen. Nicht Sulaimān war ungläubig, sondern die Teufel waren es, indem sie die Menschen in der Zauberei unterwiesen und in dem, was auf die (beiden) engel(haften Männer) in Babel, Hārūt und Mārūt, herabgesandt worden war.(120)
Der Vers 102 ist als Vers der Magie bekannt, da er sich auf die Popularität der Magie unter den Juden bezieht und auf den Vorwurf reagiert, dass Suleimān (a), Hārūt und Mārūt Magier wären.[24]
Vers der Abgrogation (106)
Was Wir an Versen aufheben oder in Vergessenheit geraten lassen – Wir bringen bessere oder gleichwertige dafür. Weißt du denn nicht, daß Allah zu allem die Macht hat?
Die Mehrheit der Exegeten interpretiert diesen Vers als die Antwort auf die Juden, welche die Muslime tadelten, weil Muḥammad etwas befiehlt, dann an einem anderen Tag seinen Befehl zurücknimmt und dass, wenn seine Worte der göttlichen Offenbarung entsprungen wären, es keinen Widerspruch in seinen Worten geben würde.[25] Der Vers dient als Beweis für Gottes Bestimmung bezüglich der Rechtsregeln bzw. dass er dazu fähig ist, den Gunsten seiner Diener (der Menschen) zu erkennen. Daher sollten Gläubige nicht auf die unangebrachten Worte böswilliger Menschen hören und nicht an der Aufhebung von Entscheidungen zweifeln.[26]
Badīʿ-Vers
(Er ist) der Schöpfer der Himmel und der Erde in ihrer schönsten Form. Und wenn Er eine Angelegenheit bestimmt, so sagt Er zu ihr nur: „Sei!“ und so ist sie.
Unter Bezugsnahme auf eine Überlieferung von Imam al-Bāqir (a.) deutet Ṭabāṭabāī Gottes Wesen als Urheber (Badīʿ), dass er alle Dinge mit seinem Wissen, ohne des Vorhandenseins eines vorherigen Musters erschaffen habe.[27] Es gibt immer einen Unterschied zwischen jeweils zwei Kreaturen auf der Welt, wobei jede eine ursprüngliche Existenz hat; das heißt, es wurde ins Leben gerufen, während bis davor es nichts ähnliches existierte. Daher ist Gott der Urheber des Himmels und der Erde.[28]
Vers der Prüfung von Ibrāhīm (a.)(124)
Hauptartikel: Vers der Prüfung von Ibrāhīm (a.)
Und (gedenkt,) als Ibrāhīm von seinem Herrn mit Worten geprüft wurde, da befolgte er sie. Er (Allah) sagte: „Ich will dich zu einem Vorbild für die Menschen machen.“ Er (Ibrāhīm) sagte: „Und von meiner Nachkommenschaft?“ Er sagte: „Mein Bund erstreckt sich nicht auf die Ungerechten.“(124)
Der Vers 124 der Sure al-Baqara ist als der Vers Ibrāhīms Prüfung bekannt. Die Diskussionen über diesen Vers gehen auf die Zeit der Imame der Schiiten zurück, in der ihre Gefährten versuchten, mittels dieses Verses die Unfehlbarkeit ihrer Imame zu begründen.[29] Schiitische Gelehrte glauben, dass der Vers die Unfehlbarkeit der Imame (a.) impliziert, und das Wort Imam im Vers sich auf eine andere Position als die der Prophetie bzw. den prophetischen Auftrag beziehen würde.[30] Im Gegensatz dazu nehmen sunnitische Gelehrte den Begriff "Imam", um sich auf Propheten oder auf Gott zu beziehen.[31]
Istirğāʿ-Vers (156)
Hauptartikel: Istirğāʿ-Vers
....die, wenn sie ein Unglück trifft, sagen: „Wir gehören Allah, und zu Ihm kehren wir zurück.“(156)
Der letzte Teil des 156 .Verses der Sure al-Baqara, welcher auf die Rückkehr der Menschen zu Gott hinweist, ist als al-Istirğā-Vers oder als Vers der Rückkehr bekannt.[32] Nach diesem Vers sind die geduldigen Menschen diejenigen, "die, wenn eine Katastrophe sie trifft, sagen: In der Tat gehören wir Allah, und tatsächlich werden wir zu Ihm zurückkehren.[33] Laut einiger Hadithe wird dieser Vers bei Katastrophen oder einem Verlust rezitiert .[34] In Mağmaʿ al-Bayān wird der Prophet zitiert, dass eine Person, die diesen Vers bei Katastrophen rezitiert, den Himmel bewohnen wird.[35]
Erfüllung des Bittgebets (Vers 186)
Hauptartikel: Erfüllung des Bittgebets
Und wenn dich Meine Diener nach Mir fragen, so bin Ich nahe; Ich erhöre den Ruf des Bittenden, wenn er Mich anruft. So sollen sie nun auf Mich hören und an Mich glauben, auf daß sie besonnen handeln mögen.(186)
Der Vers deutet aus folgenden Gründen auf den Willen Gottes bezüglich der Erfüllung von Bittgebeten hin:
- Verbform, 1. Person Singular.
- Es steht hier Meine Diener nicht Menschen.
- Es geht um die direkte Ansprache.
- Hervorgehoben wird die Nähe Gottes zu seinen Dienern.
- Die Erfüllung (des Bittgebets) ist hier an das Beten gebunden.[36]
Al-Širāʿ-Vers (207)
Hauptartikel: Al-Širāʿ-Vers
Unter den Menschen gibt es (auch) manchen, der sich selbst im Trachten nach Allahs Zufriedenheit verkauft. Und Allah ist zu den Menschen gnädig.(207)
Der Vers 207 der Sure al-Baqara ist bekannt als der aš-Širāʿ Vers (Vers des Verkaufs). Der Vers lobt diejenigen, die ihr Leben um der Zufriedenheit Gottes willen verkaufen. Über den Offenbarungsanlass dieses Verses gibt es reichliche Aussagen. Sowohl schiitische als auch einige sunnitische Gelehrte glauben, dass der Vers über Imam ʿAlī (a.) und das Ereignis von Lailat al-Mabit herabgesandt wurde.[37]
Āyāt al-Kursī (Vers 255)
Hauptartikel: Āyāt al-Kursī
Allah – es gibt keinen Gott außer Ihm, dem Lebendigen und Beständigen. Ihn überkommt weder Schlummer noch Schlaf. Ihm gehört (alles), was in den Himmeln und was auf der Erde ist. Wer ist es denn, der bei Ihm Fürsprache einlegen könnte – außer mit Seiner Erlaubnis? Er weiß, was vor ihnen und was hinter ihnen liegt, sie aber umfassen nichts von Seinem Wissen – außer, was Er will. Sein Thronschemel umfaßt die Himmel und die Erde, und ihre Behütung beschwert Ihn nicht. Er ist der Erhabene und Allgewaltige.(Vers 255)
Āyāt al-Kursī ist ein sehr bekannter Vers und wird von allen Muslimen geehrt und respektiert. Schon zu Lebzeiten des Propheten (s.) war dieser Vers unter diesem Titel bekannt [38] und der Prophet (s.) bezeichnete ihn als den mächtigsten Vers des Korans."[39] Es gibt verschiedene Überlieferungen der Ahl al-Bait (a.) über die Bedeutung und Interpretation von Āyāt al-Kursī.[40] Ṭabāṭabāī schreibt die Größe des al-Kursi-Verses der Tatsache zu, dass er genaue Inhalte über den wahren Monotheismus und die absolute Vormundschaft Gottes enthält und glaubt, dass alle großen Namen Gottes, mit Ausnahme der Namen bezüglich seines Wesens, auf seine Vormundschaft zurückgehen.[41]
Bezüglich des Wortes Kursī wurden diverse Bedeutungen angeführt, wie Herrschaftsbereich (Reich), Einflusssphäre des Wissens und ein Wesen größer als Himmel und Erde. Laut einer Überlieferung von Imam aṣ-Ṣādiq (a.) ist al-Kursī Gottes exklusives Wissen, über das er niemals einen Propheten, Boten und andere Autoritäten informiert hat.[42]
Vers über die Zwangslosigkeit hinsichtlich der Religion
Hauptartikel: Vers Lā Ikrāha fī ad-Dīn
Es gibt keinen Zwang im Glauben. (Der Weg der) Besonnenheit ist nunmehr klar unterschieden von (dem der) Verirrung. Wer also falsche Götter verleugnet, jedoch an Allah glaubt, der hält sich an der festesten Handhabe, bei der es kein Zerreißen gibt. Und Allah ist Allhörend und Allwissend.(256)
Der Vers 256 der Sure al-Baqara bezieht sich auf die Zwanglosigkeit bezüglich der Annahme der Religion. Insbesondere der Islam kann Ungläubigen, Polytheisten und anderen nicht aufgezwungen werden, weil der richtige Weg von dem falschen getrennt wurde. Nach diesem Vers haben erzwungene Worte und Handlungen aus Sicht der Scharia keinen Wert für das Diesseits und das Jenseits.[43]
Anlässlich der Offenbarung dieses Verses soll ein Gefährte des Propheten ihn gebeten haben, seine beiden Söhne zum Islam zurückkehren zu lassen, nachdem sie zum Christentum konvertiert waren. Als Antwort darauf wurde der Vers 256 der Sure al-Baqara offenbart, nach dem es keinen erzwungenen Glauben gibt.[44] Laut Makārem Šīrāzī in Tafsīr Nemūneh zeigt der Vers, dass der Islam niemals durch Zwang oder mittels eines Schwertes vorgerückt ist. Da der oben genannte Vers über grundlegende religiöse Überzeugungen wie Monotheismus und göttliche Eigenschaften spricht und diese Überzeugungen durch Vernunft bewiesen werden können, impliziert dieser Vers seiner Ansicht nach, dass bei der Annahme der Religion kein Zwang erforderlich ist.[45].
Ṭabāṭabāī spekuliert, dass sich "Zwang" hier in diesem Vers auf den existenziellen Zwang beziehen könnte,( ??im Sinne von Erschaffung von etwas außerhalb des Gedächtnisses??)[46] was heißt, da Glauben ein Akt des Herzens ist, ist der Zwang diesbezüglich nicht möglich.[47]
Der Infāq Vers (274)
Hauptartikel: Infāq Vers
Diejenigen, die ihren Besitz bei Nacht und Tag, heimlich oder öffentlich ausgeben, haben ihren Lohn bei ihrem Herrn, und keine Furcht soll sie überkommen, noch werden sie traurig sein.(274)
Dieser Vers wurde bezüglich der Spendenabgabe herabgesandt.[48] Den Offenbarungsanlass beziehen die Koranexegeten auf Imam ʿAlī (a.). Er spendete von seinen vier Dirham, einen in der Nacht, einen weiteren tagsüber, einen heimlich und einen öffentlich.[49] Dieser Vers schliesst alldiejenigen mit ein, welche in dieser Art ihre Spende leisten.[50]
Vers Āman ar-Rasūl
Hauptartikel: Āman ar-Rasūl
Der Gesandte (Allahs) glaubt an das, was zu ihm von seinem Herrn (als Offenbarung) herabgesandt worden ist, und ebenso die Gläubigen; alle glauben an Allah, Seine Engel, Seine Bücher und Seine Gesandten – Wir machen keinen Unterschied bei jemandem von Seinen Gesandten. Und sie sagen: „Wir hören und gehorchen. (Gewähre uns) Deine Vergebung, unser Herr! Und zu Dir ist der Ausgang.“
Die Verse von Āman ar-Rasūl, auch bekannt als der Vers von Āman ar-Rasūl, sind die Verse 285 und 286 der Sure al-Baqara. Die Themen dieser beiden Verse beziehen sich auf den Glauben an Gott, die Bestätigung der Propheten, den Glauben an die Auferstehung, die Einhaltung des Gottesrechts auf Gottesdienst, den von Herzen kommenden Glauben und den praktischen Gehorsam der Gläubigen, die Vergebung Gottes, die Menschen, die nicht über ihre Fähigkeiten hinaus verpflichtet werden, und die Leichtigkeit der Praktizierung des Islam.[51]
Andere bekannte Verse
Weitere bekannte Verse der Sure al-Baqara sind der Vers 23 über die Herausforderung der Gegner des Korans, der Vers 112 über die reine Unterwerfung unter Gott, der Vers 115 über die Gegenwart Gottes in Ost und West, der Vers 155 über die Prüfungen und Tests der geduldigen Menschen. Der Vers 159 ist bekannt als der Vers der Verschleierung, der Vers 177 handelt von der Natur der Güte, der Vers 201 handelt von Dhikr im Qunut, der Vers 207 ist bekannt als der Vers der Unterwerfung, der Vers 213 handelt von einer Nation, bei Vers 238 geht es über die Wichtigkeit der Einhaltung der Gebetszeiten und der Vers 269 besagt, dass Gott Weisheit gibt, wem er will.
Āyāt al-Aḥkām
Für die Entlehnung von Rechtsvorschriften beziehen sich Rechtsgelehrte auf einige Verse der Sure al-Baqara . Verse, welche eine Rechtbestimmung enthalten oder bei der Herleitung solcher angewandt werden, werden Āyāt al-Aḥkām genannt.[52] In folgender Tabelle sind einige Āyāt al-Aḥkām aus der Sure al-Baqara angeführt:
Ver | Text | Kapitel | Subjekt |
---|---|---|---|
21 | O ihr Menschen! Dient eurem Herrn, Der euch und diejenigen vor euch erschaffen hat, auf daß ihr gottesfürchtig werden möget! | Gottesdienst | Obligation des Gottesdienstes für alle Menschen |
27 | die Allahs Bund nach seiner Abmachung brechen und trennen, was Allah befohlen hat, daß es verbunden werden soll, und auf der Erde Unheil stiften – das sind die Verlierer. | Naḏr, Versprechen und Schwur | Verbot des Wortbruchs, Konsequenzen des Wortbruchs]] |
29 | Er ist es, Der für euch alles, was auf der Erde ist, erschuf | Speis und Trank | Das Prinzip der Zulässigkeit von allem, was keinen Schaden verursacht |
43 | Und verrichtet das Gebet, entrichtet die Abgabe und verbeugt euch (im Gebet) mit den sich Verbeugenden! | Gebet und Zakāt | Verpflichtung, sein Gebet zu verrichten und seine Zakāt zu bezahlen |
114 | Und wer ist ungerechter, als wer verhindert, daß an Allahs Gebetsstätten Sein Name genannt wird | Gebet | Verbot, die Verrichtung des Gebets in der Moschee zu verhindern |
124 | Und (gedenkt,) als Ibrāhīm von seinem Herrn mit Worten geprüft wurde, da befolgte er sie. Er (Allah) sagte: „Ich will dich zu einem Imam für die Menschen machen | Gebet | Gerechtigkeit des Imams des? Gemeinschaftsgebet und ... |
125 | Und als Wir das Haus zu einem Ort der Einkehr für die Menschen und zu einer Stätte der Sicherheit machten und (sagten): „Nehmt Ibrāhīms Standort als Gebetsplatz | Ḥağğ | Bestimmungen bezüglich des Ḥağğ, das Ṭawāf-Gebet und ... |
140 | Wer ist ungerechter, als wer ein Zeugnis von Allah bei sich verheimlicht? Und Allah ist nicht unachtsam dessen, was ihr tut. | Zeugenaussage | Verbot, sein Zeugnis zu verheimlichen |
144 | Wir sehen ja dein Gesicht sich (suchend) zum Himmel wenden. Nun wollen Wir dir ganz gewiß eine Gebetsrichtung zuweisen, mit der du zufrieden bist | Gebet | Qibla und ihre Bestimmung |
158 | Gewiß, aṣ-Ṣafā und al-Marwa gehören zu den (Orten der) Kulthandlungen Allahs... | Ḥağğ | Saʿy aṣ-Ṣafā wa al-Marwa |
168 | O ihr Menschen! Eßt von dem, was es auf der Erde gibt, als etwas Erlaubtem und Gutem... | Speis und Trank | Zulässigkeit von allem, was keinen Schaden verursacht |
170 | ...was wenn auch ihre Väter nichts begriffen und nicht rechtgeleitet waren? | Nachahmung (Taqlīd) | Unzulässig einem Nicht-Muğtahid bzw. einem Nicht-Experten zu folgen |
172 | O die ihr glaubt, eßt von den guten Dingen, mit denen Wir euch versorgt haben, und seid Allah dankbar, wenn ihr Ihm (allein) dient! | Speis und Trank | Zulässigkeit von allem, was keinen Schaden verursacht |
173 | Verboten hat Er euch nur (den Genuß von) Verendetem, Blut, Schweinefleisch und dem, worüber ein anderer (Name) als Allah(s) angerufen worden ist... | Fischfang und Schlachtung | Verbot von Aas, Blut, Schweinefleisch, und Ungeschlachtetem... |
177 | und diejenigen, die ihre Verpflichtung einhalten, wenn sie eine eingegangen sind | Naḏr, Versprechen und Schwur | Obligation der Einhaltung von Verprechen |
178-179 | ...vorgeschrieben ist euch Wiedervergeltung für die Getöteten... | Ḥudūd und Diyāt | Qiṣāṣ (Wiedervergeltung) und dessen Bestimmungen und Kategorien |
182 | Wer aber von Seiten eines Erblassers Abweichung oder Sünde befürchtet und zwischen ihnen schlichtet, den trifft keine Sünde. Allah ist Allvergebend und Barmherzig | Erbschaft | Vorteilhaftigkeit der Friedensstiftung zwischen Befeindeten |
183-185 | O die ihr glaubt, vorgeschrieben ist euch das Fasten... | Fasten | Fasten und einige von dessen Bestimmungen |
187 | Erlaubt ist euch, in der Nacht des Fastens mit euren Frauen Beischlaf auszuüben | Fasten | Gesetze bezüglich des Fastens |
188 | Und zehrt nicht euren Besitz untereinander auf nichtige Weise auf | Mutağir | Verbot, den Besitz untereinander auf nichtige Weise aufzehren |
190-191 | Und kämpft auf Allahs Weg gegen diejenigen, die gegen euch kämpfen, doch übertretet nicht! Allah liebt nicht die Übertreter | Ğihād | Bestimmungen des Ğihāds und die Gerechtigkeit im Ğihād |
194 | Wenn jemand gegen euch übertritt, dann geht (auch ihr) in gleichem Maß gegen ihn vor, wie er gegen euch übertreten hat | Ḥudūd und Diyāt | Einhaltung der Ebenbürtigkeit bei der Wiedervergeltung |
196 | Vollzieht die Pilgerfahrt und die Besuchsfahrt für Allah... | Ḥağğ | Einige Bestimmungen bezüglich der Ḥağğ- und ʿUmra-Riten |
198 | Doch wenn ihr von ʿArafāt hergeströmt seid, dann gedenkt Allahs bei der geschützten Kultstätte | Ḥağğ | Niederlassung im Mašʿar al-Ḥarām |
203 | Und gedenkt Allahs während einer bestimmten Anzahl von Tagen | Ḥağğ | Handlungen während der Tašrīq-Tage |
217 | Sie fragen dich nach dem Schutzmonat, danach, in ihm zu kämpfen. Sag: In ihm zu kämpfen ist schwerwiegend | Ğihād | Bestimmungen bezüglich der Ḥarām-Monate |
221 | Und heiratet Götzendienerinnen nicht, bevor sie glauben | Nikāḥ | Verbot der Eheschliessung mit Polytheisten |
222 | Sie fragen dich nach der Monatsblutung. Sag: Sie ist ein Leiden. So haltet euch von den Frauen während der Monatsblutung fern | Rituelle Reinheit | Bestimmungen bezüglich der Menstruation |
223 | Eure Frauen sind euch ein Saatfeld. So kommt zu eurem Saatfeld, wann und wie ihr wollt | Nikāḥ | Eheliche Beziehung |
224-225 | Und macht nicht Allah mit euren Eiden zu einem Hinderungsgrund... | Naḏr, Versprechen und Schwur | Verbot eines falschen Eides |
226-227 | Diejenigen, die schwören, sich ihrer Frauen zu enthalten, haben eine Wartezeit von vier Monaten | Scheidung | Īlāʿ und dessen Bestimmungen |
228 | Geschiedene Frauen sollen (mit sich) selbst drei Zeitabschnitte abwarten | Scheidung | ʿIdda für Scheidung |
229-232 | Dann (sollen die Frauen) in rechtlicher Weise behalten oder in ordentlicher Weise freigegeben (werden)... | Scheidung | Bestimmungen bezüglich der Scheidung |
233 | Und die Mütter stillen ihre Kinder zwei volle Jahre | Nikāḥ | Bestimmungen bezüglich Riḍāʿ, Obligation des Stillens des Säuglings |
234 | Und diejenigen von euch, die abberufen werden und Gattinnen hinterlassen – so sollen diese (mit sich) selbst vier Monate und zehn (Tage) abwarten | Nikāḥ | ʿIdda für den Tod |
235 | Und es ist für euch keine Sünde darin, daß ihr den Frauen Andeutungen auf einen Heiratsantrag macht | Nikāḥ | Heiratsvorschlag |
236-237 | Es ist für euch keine Sünde darin, wenn ihr euch von Frauen scheidet, solange ihr sie noch nicht berührt oder euch ihnen gegenüber (zu einer Morgengabe) verpflichtet habt | Scheidung | Bestimmungen bezüglich der Scheidung ohne eheliche Beziehung |
238 | Haltet die Gebete ein, und (besonders) das mittlere Gebet, und steht demütig ergeben vor Allah | Gebet | Einhaltung der Gebetszeiten |
240 | Diejenigen von euch, die abberufen werden und Gattinnen hinterlassen, sollen ihren Gattinnen eine Abfindung für ein Jahr vermachen, ohne daß sie aus (dem Haus) gewiesen werden | Testament | Willenserklärung für den Ehepartner/in |
245 | Wer ist es denn, der Allah ein schönes Darlehen gibt? So vermehrt Er es ihm um ein Vielfaches. Allah hält zurück und gewährt, und zu Ihm werdet ihr zurückgebracht | Darlehen | Wichtigkeit und Vorteilhaftigkeit des Darlehens |
264 | O die ihr glaubt, macht nicht eure Almosen durch Vorhaltungen und Beleidigungen zunichte | Leihen | Ungültigkeit der Belohnung für ein Darlehen |
270 | Und was immer ihr an Spenden ausgebt oder als Gelübde gelobt, Allah weiß es. Und die Ungerechten werden keine Helfer haben | Naḏr, Versprechen und Schwur | Obligation der Einhaltung des Naḏr |
275-276 | Diejenigen, die Zins verschlingen, werden nicht anders aufstehen als jemand, den der Satan durch Wahnsinn hin und her schlägt | Handel | Verbot des Zins |
278-280 | O die ihr glaubt, fürchtet Allah und laßt das sein, was an Zins(geschäften) noch übrig ist, wenn ihr gläubig seid | Handel | Bestimmungen bezüglich des Zins |
282-283 | O die ihr glaubt, wenn ihr auf eine festgesetzte Frist, einer vom anderen, eine Geldschuld aufnehmt, dann schreibt es auf... Und bringt zwei Männer von euch als Zeugen. Wenn es keine zwei Männer sein (können), dann sollen es ein Mann und zwei Frauen sein, mit denen als Zeugen ihr zufrieden seid, – damit, wenn eine von beiden sich irrt, eine die andere erinnere | Darlehen | Vertrag schreiben mit Zeugen |
283 | Und wenn dann einer von euch dem anderen (etwas) anvertraut, so soll derjenige, dem (es) anvertraut wurde, das ihm anvertraute Pfand (wieder) aushändigen | Anvertrautes | Rückgabe des Anvertrauten |
Vorzüge und Auswirkungen
Hauptartikel: Vorzüge der Suren
Laut einer Überlieferung in Mağmaʿ al-Bayān, stellte der Prophet (s.) die Sure al-Baqara als die vorzüglichste Sure und Āyat al-Kursī als den vorzüglichsten Vers dieser Sure vor.[53] Begründet wurde dieser Vorzug mit der Umfassenheit der Sure und dem monotheistischen Inhalt des al-Kursī Verses.[54]
Bezüglich der Auswirkungen dieser Sure wurde von Imam as-Sağād (a.), der die Worte des Propheten (s.) zitiert überliefert, wer vier Verse vom Beginn der Sure, dann Āyat al-Kursī und zwei Verse danach und die letzten drei Verse dieser Sure liest, dem wird in seinem Besitz und in seinem Leben kein Unheil wiederfahren, der Satan wird sich ihm nicht nähern und er wird den Koran nicht vergessen.<ref>Ḥuweizī, Nūr aṯ-Ṯaqalain, 1415 n.H., B.1, S.26.</ref
Fußnoten
- ↑ Makārem Šīrāzī, Tafsīr Nemūneh, 1371 n.i.S., B.1, S.59.
- ↑ Ḫuramšāhī, "Sure-ie Baqare", S.1236; Muḫaqeqiyān, "Sure-ie Baqare", S.700.
- ↑ Ḫuramšāhī, "Sure-ie Baqare", S.1236.
- ↑ Ḫuramšāhī, "Sure-ie Baqare", S.1236.
- ↑ Muḫaqeqiyān, "Sure-ie Baqare", S.700.
- ↑ Ḫuramšāhī, "Sure-ie Baqare", S.1236.
- ↑ Muḫaqeqiyān, "Sure-ie Baqare", S.700.
- ↑ Ḫuramšāhī, "Sure-ie Baqare", S.1236.
- ↑ Ḫuramšāhī, "Sure-ie Baqare", S.1236.
- ↑ Ṭabāṭabāī, al-Mīzān, 1390 n.H., B.1, S.43.
- ↑ Makārem Šīrāzī, Tafsīr Nemūneh, 1371 n.i.S., B.1, S.58.
- ↑ Makārem Šīrāzī, Tafsīr Nemūneh, 1371 n.i.S., B.1, S.58.
- ↑ Wāḥidī, Asbāb Nuzūl al-Qurʿān, 1411 n.H., S.24-98.
- ↑ Wāḥidī, Asbāb Nuzūl al-Qurʿān, 1411 n.H., S.27.
- ↑ aṭ-Ṭūsī, at-Tibyān, Dār Iḥyāʿ at-Turāṯ al-ʿArabī, B.1, S.284.
- ↑ Makārem Šīrāzī, Tafsīr Nemūneh, 1371 n.i.S., B.1, S.301.
- ↑ Qummī, Tafsīr al-Qummī, 1363 n.i.S., B.1, S.66.
- ↑ Qummī, Tafsīr al-Qummī, 1363 n.i.S., B.1, S.66.
- ↑ aṭ-Ṭabarsī, Mağmaʿ al-Bayān, 1372 n.i.S., B.2, S.560.
- ↑ Ṭabāṭabāī, al-Mīzān, 1390 n.H., B.1, S.114.
- ↑ aṭ-Ṭabarsī, Mağmaʿ al-Bayān, 1372 n.i.S., B.2, S.177.
- ↑ aṭ-Ṭabarsī, Mağmaʿ al-Bayān, 1372 n.i.S., B.2, S.177.
- ↑ Makārem Šīrāzī, Tafsīr Nemūneh, 1371 n.i.S., B.1, S.371.
- ↑ Makārem Šīrāzī, Tafsīr Nemūneh, 1371 n.i.S., B.1, S.371.
- ↑ al-Muġniya, al-Kāšif, 1424 n.H., B.1, S.170.
- ↑ Makārem Šīrāzī, Tafsīr Nemūneh, 1371 n.i.S., B.1, S.389.
- ↑ al-Kuleinī, al-Kāfī, 1407 n.H., B1. S.256.
- ↑ Ṭabāṭabāī, al-Mīzān, 1390 n.H., B.1, S.262-263.
- ↑ Fāryāb, "Taʿamolī dar Naẓarie-ie ʿAlāmeh Ṭabāṭabāī dar Mafhūm Emāmat dar Āye-ie Ebtelā", S.45.
- ↑ Siehe: Sayyid Murtiḍā, aš-Šāfī fī al-Imāma, 1410 n.H., B.3, S. 139 und 140; Ṭūsī, at-Tibyān fī Tafsīr al-Qurʿān, Dār Iḥyāʿ at-Turāṯ al-ʿArabī, B.1, S.449; Fāḍil Miqdād, al-Lawāmiʿ al-Ilāhiya fī al-Mabāḥiṯ al-Kalāmiya, 1422 n.H., S.332 und 333.
- ↑ Tūreh, Barrasī Taṭbīqī Wādjeh Imām dar Āye-ie Ibtilā, 1388 n.i.S., S.42-44.
- ↑ Ḫurāsānī, "Āye Istirğāʿ", S.369.
- ↑ Makārem Šīrāzī, Tafsīr Nemūneh, 1371 n.i.S., B.1, S.525.
- ↑ al-Kuleinī, al-Kāfī, 1407 n.H., B.1, S. 2, S.93.
- ↑ aṭ-Ṭabarsī, Mağmaʿ al-Bayān, 1372 n.i.S., B.1, S.437.
- ↑ Ṭabāṭabāī, al-Mīzān, 1390 n.H., B.2, S.30-31.
- ↑ Hāšemī, Barrasī Sabab-e Nuzūl Āye Ištirāʿ an-Nafs az Dīdgāh Farīqeyn, 1385 n.i.S., S.144-147.
- ↑ Ṭabāṭabāī, al-Mīzān, 1390 n.H., B.2, S.337.
- ↑ ʿAyāšī, at-Tafsīr, 1380 n.H., B.1, S.137.
- ↑ Siehe: Ṭabāṭabāī, al-Mīzān, 1417 n.H., B.2, S.337-241.
- ↑ Ṭabāṭabāī, al-Mīzān, 1417 n.H., B.2, S.337.
- ↑ aṣ-Ṣadūq, Maʿānī al-Aḫbār, 1406 n.H., S.29.
- ↑ al-Muġniya, al-Kāšif, 1424 n.H., B.1, S.396.
- ↑ Makārem Šīrāzī, Tafsīr Nemūneh, 1371 n.i.S., B.2, S.278.
- ↑ Makārem Šīrāzī, Tafsīr Nemūneh, 1371 n.i.S., B.2, S.279.
- ↑ Muʿīn, Loqatnāmeh, 1386 n.i.S., "Takwīn", B.1, S.445.
- ↑ Ṭabāṭabāī, al-Mīzān, 1390 n.H., B.2, S.342 und 343.
- ↑ aṭ-Ṭabarsī, Mağmaʿ al-Bayān, 1372 n.i.S., B.2, S.667.
- ↑ aṭ-Ṭūsī, at-Tibyān, Dār Iḥyāʿ at-Turāṯ al-ʿArabī, B.2, S.357.
- ↑ Makārem Šīrāzī, Tafsīr Nemūneh, 1371 n.i.S., B.2, S.360.
- ↑ Ṭabāṭabāī, al-Mīzān, 1390 n.H., B.2, S.440.; Sayyid Quṭb, Fī Ẓilāl al-Qurʿān, 1425 n.H., B.1, SS.344; Makārem Šīrāzī, Tafsīr Nemūneh, 1371 n.i.S., B.2, S.397.
- ↑ Muʿīnī, "Āyāt al-Aḥkām", S.1.
- ↑ aṭ-Ṭabarsī, Mağmaʿ al-Bayān, 1372 n.i.S., B.1, S.111.
- ↑ Makārem Šīrāzī, Tafsīr Nemūneh, 1371 n.i.S., B.1, S.59.
Quellenverzeichnis
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- Ṭūsī, Muḥammad b. al-Ḥasan, al-Tibyān fī Tafsīr al-Qurʾān, Beirut: Dār Iḥyāʾ al-Turāth al-ʿArabī, [n.d].
- Wāḥidī, Alī b. Aḥmad, Asbāb an-Nuzūl al-Qurʾān, Beirut: Dār al-Kutub al-Ilmīyya, 1411 n.H.