Sure al-Mumtahana

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Sure al-Mumtahana
al-Mumtahana
Suren Nr60
Offenbarung
Offenbarungsreihenfolge91
Mekkanisch/MedinensichMedinensisch
Statistik
Versanzahl13
Wortanzahl325
Buchstabenanzahl1560

al-Mumtahana (arabisch: سورة الممتحنة) ist die 60. Sure des edlen Korans. Sie ist eine medinensische Sure und befindet sich im 28. Juzʿ dieses Heiligen Buches. Die Benennung der Sure al-Mumtahahan geht auf ihren 10. Vers zurück, in dem dem Propheten (s.) befohlen wird die Auswanderinnen zu prüfen, um den Grund und ihre Motive, ihre Ehemänner zu verlassen und von Mekka nach Medina auszuwandern, in Erfahrung zu bringen. Die Sure al-Mumtahana spricht auch über die Freundschaft der Gläubigen mit den Ungläubigen, was heftig untersagt wird. Bezüglich der Vorzüglichkeit der Rezitation der Sure wurde vom Propheten (s.) überliefert, wer diese Sure rezitiert, dem senden die Engel ihre Grüße und bitten für ihn um Vergebung und wenn er am selben Tag stirbt, so stirbt er als Märtyrer und die Gläubigen werden am Tag der Auferstehung für ihn vermitteln.

Vorstellung

Benennung

Die Sure wird al-Mumtahana genannt, manche lesen al-Mumtahina[1] und andere al-Mumtahana.[2]. Im 10. Vers wird dem Propheten (s.) befohlen, die Auswanderinnen zu prüfen, um den Grund und ihre Motive, ihre Ehemänner zu verlassen und von Mekka nach Medina auszuwandern, in Erfahrung zu bringen, um anschliessend über sie eine Entscheidung zu treffen.[3] Diese Sure wird auch Imtihan [4] und Mawadda genannt.[5] Mawaddat bedeutet Liebe und Vertraulichkeit[6] und kommt dreimal in der Sure vor.

Offenbarungsort und Reihenfolge der Suren

Die Sure al-Mumtahana zählt zu den medinensischen Suren des Korans. Sie ist die 91. auf den Propheten (s.) herabgesandte Sure und die 60. der heute vorliegenden Koranversion (Mushaf[7] und befindet sich im 28. Juzʿ.

Anzahl der Verse und weitere Eigenschaften

Die Sure al-Mumtahana enthält 13 Verse, 352 Wörter und 1560 Buchstaben. Sie zählt zu den al-Mufassalat-Suren (Suren mit kurzen Versen) und umfasst etwa ein Viertel eines Hizb.[8]

Inhalt

Die Sure al-Mumtahana handelt von der Freundschaft zwischen Gläubigen und Ungläubigen, wobei dies ernsthaft verboten wird. Am Anfang der Sure, am Ende und in der Mitte werden einige Urteile über Auswanderinnen und ihre Zugehörigkeit erwähnt.[9]

Offenbarungsanlass

Das Verbot über die Freundschaft mit den Polytheisten

Als Offenbarungsanlass der Verse zu Anfang der Sure ist angegeben, dass Hatib b. Abi Baltaʿa zu den Muslimen gehörte, die nach Medina eingewandert waren, dessen Familie aber in Mekka geblieben war und er keine Verwandten in Medina hatte, die ihn hätten unterstützen können. Vor dem Aufbruch zur Eroberung Mekkas schrieb er einen Brief und gab ihn einer Frau namens Sareh, die diesen den Menschen von Mekka übergeben und über die Bewegung des Propheten (s.) Mitteilung machen sollte. Er wollte auf diese Weise seine Familie unterstützen, aber der Prophet (s.) wurde über die beiden Spione informiert und gab Imam ʿAli (a.), al-Zubair und Miqdad den Auftrag diese Frau aufzuhalten. Sie fanden sie auf dem Weg zwischen Medina und Mekka.[10] Zuerst leugnete sie alles. Ihre Sachen wurden durchsucht, aber gefunden wurde nichts. Also beschlossen sie zurückzukehren, doch da sagte Imam ʿAli (a.), weder der Prophet (s.) lügt noch wir. Als die Frau seine Wut bemerkte, holte sie schnell den Brief aus ihrem dichten Haar hervor, sie hatte ihn dort versteckt. Der Prophet (s.) bat, Hatib zu ihm zu bringen. Dieser entschuldigte sich bei ihm und sagte, er sei doch ein gläubiger Mensch und hätte dies nur getan, um seine Familie zu unterstützen. Daraufhin wurden die ersten Verse dieser Sure offenbart und den Muslimen wurde die Freundschaft mit den Polytheisten verboten.[11]

Der Test für die Einwanderinnen nach Medina

Zum Offenbarungsanlass bezüglich des 10. Verses der Sure al-Mumtahana wird Folgendes erwähnt: In Hudaibiya unterzeichnete der Prophet (s.) einen Friedensvertrag mit den Polytheisten von Mekka. In diesem Friedensvertrag heißt es, dass, sollte ein Mann der Polytheisten nach Medina gehen, die Muslime ihn zurückbringen werden, sollte jedoch eine Person von Medina nach Mekka gehen und dort Zuflucht suchen, die Polytheisten ihn nicht zurückbringen müssen. Nach einer Weile ging eine Frau namens Sabi'a, die Tochter von Harith, von Mekka nach Medina. In dieser Zeit wurden die Verse 10 bis 12 offenbart. Der Prophet (s.) forderte diese Frau auf zu schwören, dass sie nur deshalb nach Medina wolle, weil sie Religion suchte und Unglauben ablehnte. Dieser Schwur war die Prüfung, die im 10. Vers erwähnt wird mit den Worten: Wenn treue Frauen als Einwanderer zu dir kommen, prüfe sie. Allah kennt ihren Glauben am besten. Nach diesem Schwur argumentierte der edle Prophet (s.), dass im Vertrag nur von Männern die Rede sei und nicht von den Frauen und keine der eingewanderten Frauen je an die Polytheisten zurückgab. Basierend auf den 10. Vers dieser Sure zahlten sie die Mitgift dieser Frauen an ihre polytheistischen Ehemänner zurück und diese Frauen konnten somit in Medina wieder heiraten.[12]

Historische Geschichten

In der Sure al-Mumtahana werden die Geschichten über Ibrahims (a.) Ablehnung der Götzenanbetung und über die Bitte um Vergebung für seinen Vater Azar erwähnt.[13]

Vorzug und Auswirkung

Wer die Sure al-Mumtahana rezitiert, für den werden die Gläubigen am Tag des Gerichts Fürsprache einlegen und er wird vor einigen Krankheiten geschützt sein. In einer Überlieferung von Imam al-Sajjad (a.) wird erwähnt, dass jeder, der diese Sure in seinen obligatorischen und empfohlenen Gebeten rezitiert, Gott sein Herz darauf vorbereitet, den Glauben anzunehmen, seine Augen leuchten lässt, ihn niemals in Armut bringen wird und dass er und seine Kinder nicht vom Wahnsinn heimgesucht werden.[14] Es wird vom Propheten (s.) überliefert, dass jedem, der diese Sure rezitiert, die Engel Grüße senden und Gott bitten, ihm zu vergeben; Und wenn er an diesem Tag stirbt, er als Märtyrer gestorben ist und dass die Gläubigen am Tag des Gerichts für ihn eintreten werden.[15]

Fußnoten

  1. al-Qurtubī, al-Ğāmiʿ li Aḥkām al-Qurʿān, 1407 n.H., B.18, S.49.
  2. 2 Ibn Ḥağar, Fatḥ al-Bārī, Dār al-Fikr, B.8, S.633.
  3. Dānešnāmeh Qurʿān wa Qurʿānpajuhī, 1377 n.i.S., B.2, S.1255.
  4. Dānešnāmeh Qurʿān wa Qurʿānpajuhī, 1377 n.i.S., B.2, S.1255.
  5. as-Suyūtī, al-Ittiqān fī ʿUlūm al-Qurʿān, 1421 n.H., B.1, S.201.
  6. Rāġib Iṣfahānī, Mufradat, 1412 n.H., Wort wadda.
  7. Maʿrefat, Āmūzeš-e ʿUlūm Qurʿān, 1371 n.i.S., B.2, S.168.
  8. Dānešnāmeh Qurʿān wa Qurʿānpajuhī, 1377 n.i.S., B.2, S.1255.
  9. Tabātabāī, al-Mīzān, Tarğome, 1374 n.i.S., B.19, S.388.
  10. Ibn Ḫaldūn, Tārīḫ Ibn Ḫaldūn, 1363 n.i.S., B.1, S.441.
  11. Makārem Šīrāzī, Tafsīr Nemūneh, 1374 n.i.S., B.24, S.9.
  12. at-Tabrisī, Mağmaʿ al-Bayān fī Tafsīr al-Qurʿān, 1372 n.i.S., B.9, S.410.
  13. at-Tabrisī, Mağmaʿ al-Bayān fī Tafsīr al-Qurʿān, 1372 n.i.S., B.9, S.410.
  14. aṣ-Ṣadūq, Ṯawāb al-Aʿmāl, 1368 n.i.S., S.118.
  15. Baḥrānī, Tafsīr al-Burhān, 1334 n.i.S., B.5, S.351.

Quellenverzeichnis

  • Baḥrānī, Hāshim b. Sulaimān, al-Burhān fī Tafsīr al-Qurʾān, Maḥmūd b. Ğaʿfar Mūsawī Zarandī, Teheran: 1334 n.i.S.
  • Ibn Khaldūn, ʿAbd ar-Raḥmān b. Muḥammad, Tārīḫ Ibn Ḫaldūn, übersetzt von Muḥammad Āyatī, Teheran, Muʾassese-ie Muṭāliʿāt wa Taḥqīqāt-e Farhangī, 1363 n.i.S.
  • Khurramshāhī, Bahāʾ ad-Dīn, Dānešnāma-ie Qurʾān wa Qurʾānpajūhī, Teheran, Dūstān-Nāhīd, 1377 n.i.S.
  • Makārim Šīrāzī, Nāṣir, Tafsīr-e Nemūneh, Teheran, Dār al-Kutub al-Islāmīyya, 1374 n.i.S.
  • Maʿrefat, Muḥammad Hādī, Āmūzeš-e ʿUlūm-e Qurʾān, [n.p]: Markaz-e Chāp wa Našr-e Sāzmān-e Tablīghāt-e Eslāmī, 1371 n.i.S.
  • Rāġib al-Iṣfahānī, Ḥusain b. Muḥammad, Mufradāt alfāẓ al-Qurʾān, Ṣafwān ʿAdnān Dāwūdī, Beirut, Dār al-Shāmīyya, 1412 n.H.
  • aṣ-Ṣadūq, Muḥammad b. ʿAlī, Ṯawāb al-Aʿmāl wa ʿIqāb al-aʿmāl, Qom, Raḍī, 1368 n.i.S.
  • as-Suyūṭī, ʿAbd ar-Raḥmān b. Abī Bakr, al-Itqān fī ʿUlūm al-Qurʾān, Fawāz Aḥmad Zamralī, 2. Auflg. Beirut, Dār al-Kutub al-ʿArabī, 1421 n.H.
  • Ṭabāṭabāī, Muḥammad Ḥusain, al-Mīzān, übersetzt ins Persische Muḥammad Bāqir Musawī Hamidānī, 5. Auflg. Qom, Daftar-e Entešārāt-e Islāmī, 1374 n.i.S.
  • At-Tabrisī, Faḍl b. Ḥasan, Mağmaʿ al-Bayān, Teheran, Nāṣer Ḫosrow, 1372 n.i.S.