Sure al-Anfal
al-A'raf al-Anfal at-Tauba | |
Suren Nr | 8 |
---|---|
Ǧuz | 9, 10 |
Offenbarung | |
Offenbarungsreihenfolge | 88 |
Mekkanisch/Medinensich | Medinensich |
Statistik | |
Versanzahl | 75 |
Wortanzahl | 1244 |
Buchstabenanzahl | 5388 |
Die Sure al-Anfāl (arabisch: سورة الأنفال) ist die 8. Sure des Korans und eine der medinensischen Suren dieses Heiligen Buches. Sie befindet sich im 9. Und 10. Ǧuz᾽. Da das Wort al-Anfāl, was Beute bedeutet, und die damit verbundenen Rechtbestimmungen im ersten Vers der Sure vorkommt, trägt sie den Namen al-Anfāl. Aufgegriffen werden in der Sure al-Anfāl die Rechtsvorschriften hinsichtlich der Kriegsbeute und des öffentlichen Vermögens, Ḫums, Ğihād (Djihad), der Pflichten der Kämpfer, des Umgangs mit (Kriegs)gefangenen, der Notwendigkeit der militärischen Bereitschaft und Merkmale eines Gläubigen. Der Vers des Friedens und der Vers der unsichtbaren göttlichen Hilfe sind unter anderen einige der bekannten Verse der Sure al-Anfāl. Die Versen Anfāl, Ḫums und Ulu al-Arḥām sind Rechtsbestimmungen enthaltenden Versen der Sure al-Anfāl. Bezüglich des Rezitierens der Sure al-Anfāl wurde tradiert, wer sie (regelmäßig) rezitiert, dem wird nie Heuchelei das Herz befallen.
Vorstellung
Benennung
Diese Sure trägt den Namen al-Anfāl, da das Wort Anfāl, was Kriesbeute und öffentliches Vermögen bedeutet, im ersten Vers der Sure zweimal vorkommt, während ebenfalls einige Rechtsvorschriften hinsichtlich dessen angeführt werden.[1] Ein anderer Titel dieser Sure ist Badr, begründet damit, sie sei bezüglich der Badr-Schlacht offenbart worden.[2] Einigen Koranexegeten zufolge wurde diese Sure herabgesandt, als sich die Muslime nachder Badr-Schlacht über die Verteilung der Kriegsbeute heftig diskutierten.[3] Die Sure heißt auch al-Ğihād, was auf dem Befehl des Propheten (s.) zurück geht, diese Sure in den Schlachten zur Ermutigung der Kämpfer zu rezitieren.[4]
Offenbarungsort und Reihenfolge der Suren
Die Sure al-Anfāl zählt zu den medinensichen Suren[5] und ist in der Offenbarungsreihenfolge die 88. Sure, welche auf den Propheten (s.) herabgesandt wurde. In der jetzt vorliegenden Koranversion (Muṣḥaf) ist sie die 8. Sure und befindet sich im 9. bis 10. Ǧuz᾽ des Korans.[6] Diese Sure wurde vor der Sure ĀlʿImrān und nach der Sure al-Baqara offenbar, obwohl einige sie als die vierte und fünfte medinensische Sure betrachten.[7]
Anzahl der Verse und weitere Eigenschaften
Die Sure al-Anfāl enthält 75 Verse, 1244 Wörter und 5388 Buchstaben. Sie zählt zu den Maṯānī-Suren bzw. zu den mittellangen Suren des Korans, welche die Hälfte eines Ğuzʿ umfassen.[8] Da zwischen dieser Sure und der Sure at-Tauba kein Bismillah vorkommt nicht trennt, sehen einige die beiden Sure als eine Sure an[9]und diese Qarīnatain nennen.[10]
Inhalt
In der Sure al-Anfāl geht es hauptsächlich darum, unter welchen Bedingungen, von denen die wichtigste der Gehorsam gegenüber Gott und seinem Gesandten ist, die Gläubigen von unsichtbaren Hilfen und göttlicher Unterstüzung profitieren können. Zusätzlich werden die Folgen aufgezeigt, welche der Gehorsams bzw, Ungehorsam hinsichtlich der Gebote Gottes nach sich ziehen.[11]
Im Tafsīr Nemūneh werden die Inhalte der Sure al-Anfāl wie folgt zusammengefasst:
- Finanzielle Angelegenheiten des Islam wie beispielsweise die Kriegsbeute als Unterstützung der Staatskasse;
- Die Schlacht von Badr und ihre lehrreichen Ereignisse sowie die Erwähnung der Eigenschaften der Gläubigen;
- Die Bestimmungen des Dschihad und die Pflichten der Muslime gegenüber dem Feind;
- Die Auswanderung des Propheten (s.) nach Medina und die Lailat al-Mabīt;
- Der Zutand der Polytheisten und ihres Aberglaubens vor dem Islam;
- Die Regeln des Ḫums und die Modalität ihrer Einteilung;
- Die Notwendigkeit militärischer, politischer und sozialer Bereitschaft für den Dschihad zu jeder Zeit und an jedem Ort;
- Die Überlegenheit der spirituellen (geistigen) Kräfte der Muslime gegenüber dem Feind, trotz seines offensichtlichen zahlenmäßigen Überlegenheit;
- Das Uteil bezüglich Kriegsgefangener und der Umgang mit ihnen;
- Der Befehl zur Schliessung eines Paktes mit den Polytheisten und diesen einzuhalten;
- Die Auseinandersetzung mit den Heuchlern und der Weg, sie zu erkennen.[12]
Historische Geschichten und Erzählungen
Die Sure al-Anfāl wurde im zweiten Jahr nach der Hiğra und nach dem Sieg der Muslime in der Schlacht von Badr offenbart. In verschiedenen Versen der Sure wird auf die unsichtbare göttliche Hilfe hingewiesen und auf die Ereignisse, welche zu ihrem Sieg führten.[13]
Offenbarungsanlässe einiger Verse
Einige Verse der Sure al-Anfāl wurden herabgesandt, um die Unstimmigkeiten, welche nach der Badr-Schlacht auftraten, zu beseitigen und zwar ging es um die Modalität der Verteilung der Beute.
Es wurde von Ibn ʿAbbās überliefert, dass der Prophet (s.) in der Schlacht von Badr jedem seine Pflicht erteilte, definierte und jeglichen Verstoß streng verbot. Die jungen Muslime begaben sich an die Front, während die Älteren mit der Flagge zurückblieben. Als der Feind besiegt und große Beute erlangt wurde, sagten die jüngeren Muslime: Wir haben den Feind in die Knie gezwungen und so gehört die Kriegsbeute uns. Die Älteren hingegen sagten: Wir haben uns für den Schutz des Propheten Gottes eingesetzt, und wenn ihr versagt hättet, hätten wir euch den Rücken gestärkt, also kommt auch uns ein Anteil der Kriegsbeute zu. Daraufhin wurde der Vers offenbart Sie fragen dich nach der (zugedachten) Beute. Sag: Die (zugedachte) Beute gehört Allah und dem Gesandten.[14] Somit wurde dem Propheten (s.) die Befugnis über die Beute erteilt, woraufhin der Prophet (s.) jedem seinen Teil gab.[15]
Die Niederlage der Polytheisten durch Wunder
Basierend auf einer Erzählung forderte Gabriel am Tag der Badr-Schlacht den Propheten (s.) auf, eine Handvoll Staub dem Feind entgegen zu schleudern. Als sich die beiden Armeen gegenüber standen, befahl der Prophet (s.) ʿAlī (a.), ihm eine Handvoll Sand zu bringen. Er schleuderte ihn den Polytheisten entgegen und sagte: Mögen diese Gesichter entstellt und hässlich werden. Laut der Überlieferungen ging der Sand in die Augen und Münder der Polytheisten, die irritiert waren, die Muslime griffen sie an und triumphierten. Anschließend wurde der Vers Und nicht du hast geworfen, als du geworfen hast, sondern Allah hat geworfen[16] offenbart. At-Tabarsi hält dies Geschehen für ein göttliches Wunder.[17]
Verrat an Gott und seinem Gesandten
Scheich aṭ-Ṭūsī ist, bezüglich des Zitats von Ğābir b. ʿAbdullah Anṣarī über den Grund der Offenbarung des Verses O die ihr glaubt, verratet nicht Allah und den Gesandten, und handelt nicht verräterisch in Bezug auf die euch anvertrauten Güter, wo ihr wisset![18], der Ansicht, dass dieser Vers über die Heuchler offenbart wurde, welche während der Schlacht von Badr Abū Sūfyān über das Kommen des Propheten (s.) in Kenntnis setzten und dieser mit seiner Karwane entkommen konnte.[19] Einige andere sind der Meinung, dass dieser Vers über Abū Labāba Anṣārī sei, der im Konflikt der Muslime mit dem Stamm der Banī Quraiẓah diese über die Absicht des Propheten (s.) informierte, nach dem Urteil von Saʿd b. Maʿāḏ handeln zu wollen.[20]
Freilassung der Kriegsgefangenen in Badr gegen Lösegeld
Laut Ibn ʿAbbās bezüglich des Offenbarungsanlasses des 70. Verses dieser Sure, wurde dieser Vers über ihn, ʿAqīl und Nawfal ibn Ḥarṯ, als sie in der Schlacht von Badr gefangen genommen wurden, offenbart. Er hatte 150 Miṯqāl Gold für das Heer der Polytheisten mitgebracht, welches den Muslimen in die Hände fiel. Ibn ʿAbbās sagte, ich bat den Gesandten Gottes (s.) dieses Gold als mein Lösegeld anzunehmen. Aber der Prophet (s.) meinte, dass dieses Gold der Krieg eingebracht hat und dass er nicht nur sein Lösegeld bezahlen müsse, sondern auch das für ʿAqīl. Ich sagte ihm, dass ich auf diese Weise für den Rest meines Lebens betteln gehen müsse. Der Prophet (s.) sagte: Vor dem Krieg hast du Umm al-Faḍl etwas Gold anvertraut, also wirst du nicht arm werden." Ibn ʿAbbās sagte, mit dieser Nachricht vom Propheten, von der niemand etwas wissen konnte, wusste ich, dass er ein Prophet (s.) ist und die Wahrheit sagt, so glaubte ich an ihn und im Nachhinein bescherte mich Gott entgegen dieses Goldes mit großem Reichtum und ich bitte bei Gott um Vergebung.[21]
Bekannte Verse
Mehrere Verse der Sure al-Anfāl, einschließlich des Verses des Friedens und des Verses Nasr (Unterstützung durch die unsichtbare Hilfe Gottes), gehören zu den bekannten Versen dieser Sure.
Vers 4
Die (wahren) Gläubigen sind ja diejenigen, deren Herzen sich vor Ehrfurcht regen, wenn Allahs gedacht wird, und die, wenn ihnen Seine Zeichen verlesen werden, es ihren Glauben mehrt, und die sich auf ihren Herrn verlassen.
Der zweite Vers der Sure al-Anfāl beschreibt zusammen mit dem dritten Vers fünf Attribute der Gläubigen, die als Zeichen des wahren Glaubens und aller Tugenden angesehen werden.[22]Diese Attribute sind folgende:
- Ehrfurcht, wenn Allahs gedacht wird
- Zunehmender Glaube durch das Hören der Koranverse
- Gottvertrauen
- Verrichten des Gebets
- Das Spenden vom dem von Gott erteilten Lebensunterhalt.[23]
Die ersten drei dieser fünf Attribute beziehen sich auf die spirituellen und esoterischen Aspekte und die beiden letzten auf die Beziehung zu Gott und zu Seiner Schöpfung.[24]
Vers 24
O die ihr glaubt, leistet Allah und dem Gesandten Folge, wenn er euch zu dem aufruft, was euch Leben gibt. Und wisset, daß Allah zwischen dem Menschen und seinem Herzen trennt und daß ihr zu Ihm versammelt werdet!
Der Kern des 24. Verses der Sure al-Anfāl macht den Aufruf zu einem Leben aus, in dem alle Aspekte (spirituelle, materielle, kulturelle, wirtschaftliche und politische) miteinbezogen werden.[25] aṭ-Ṭabarsī führt in seinem Tafsīr Mağmaʿ al-Bayān bezüglich des Gehorsams gegenüber Gott und Seinem Gesandten und damit, was mit Leben in diesem Vers gemeint sein könnte, vier Möglichkeiten an:
- Mit Aufruf sei der Djihad auf dem Wege Gottes gemeint und mit Leben das Märtyrertum, da Märtyrer in der Nähe Gottes ihr Leben bzw. ihre Existenz fortsetzen.
- Gemeint sei die Annahme des Glaubens, denn der Glaube ist die Vitalität des Herzens und der Unglaube dessen Tod.
- Gemeint sei der Koran und die Religonserkenntnis; denn Unwissenheit ist der Tod und Wissen Leben und dass der Koran durch das Wissen die Mittel zum Leben verschafft und das Mittel der Erlösung dient.
- Mit Aufruf sei das Paradies, in dem die ewige Existenz stattfindet, gemeint.[26]
Vers des Friedens 61
Und wenn sie sich dem Frieden zuneigen, dann neige auch du dich ihm zu und verlasse dich auf Allah! Gewiß, Er ist ja der Allhörende und Allwissende.
Der 61. Vers der Sure al-Anfāl ist als der Vers des Friedens (auch Salm) bekannt.[27] In diesem Vers befiehlt Gott dem Propheten (s.), sollten die Ungläubigen oder die Angehörigen der Banī Qureiẓa und Banī Naḍir Stämme, welche gegen den Friedensvertrag verstoßen, der abermaligen Friedensschliessung zugeneigt sein, so soll er, unter der Bedingung es diene dem Vorteil der muslimischen Gemeinschaft, als deren Führer mit ihnen Frieden schliessen.[28] Dieser Vers zeigt, dass der Krieg für den Islam keine Priorität hat und so weit es möglich ist zuerst der Frieden angestrebt wird und Friedensanfragen von anderen angenommen werden sollen.[29]
Vers 62
Und wenn sie dich betrügen wollen – gewiß, so ist deine Genüge Allah. Er ist es, Der dich mit Seiner Hilfe und mit den Gläubigen gestärkt hat.
Der 62. Vers der Sure al-Anfāl wird der Vers von Nasr genannt.[30] In diesem Vers bittet Gott den Propheten (s.) nicht betrübt zu sein, weil Gottes Entscheidung für ihn ausreichend ist und Er ihn mit Seiner Hilfe und mit der Hilfe der Gläubigen stärken wird.[31] Gemäß einer Überlieferung von Abū Hureira, welche sich in den sunnitischen Quellen befindet, stünde auf dem Thron geschrieben: Es gibt keinen Gott außer Allah, Er ist einzig und hat keinen Gesellen, Muhammad ist mein Diener und Gesandter und ich habe ihn mit ʿAlī, dem Sohn von Abū Ṭālib, unterstützt.[32]
Ayat al-Ahkam
Von einigen Versen der Sure al-Anfāl verwendeten Rechtsgelehrten, wie Vers 1 über die Rechtsbestimmung bezüglich der Beute (Anfāl), Vers 11 über die Reinmachens des Wassers, Verse 15, 57, 60, 66, 67 über den Dschihad und seine Regeln und Vers 41 über Ḫums, um Rechtsnormen abzuleiten. Die Verse, in denen entweder eine Scharia-Entscheidung vorliegt oder die verwendet werden, um auf die Entscheidungen zu schließen, werden als Ayāt al-Aḥkām bezeichnet.[33] In der folgenden Tabelle sind ein Teil der Ayat al-Ahkam der Sure al-Anfāl aufgelistet:
Vers | Text | Inhalt | Thema | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | Sie fragen dich nach der (zugedachten) Beute. Sag: Die (zugedachte) Beute gehört Allah und dem Gesandten. | Khums | Diejenigen, die Anspruch auf die Beute des Krieges haben | ||||
11 | Als Er Schläfrigkeit euch überkommen ließ als (Gefühl der) Sicherheit von Ihm und Wasser vom Himmel auf euch herabsandte, um euch damit zu reinigen | Rituelle Reinheit | Die Reinigungsfähigkeit von Wasser | ||||
15-16 | O die ihr glaubt, wenn ihr auf die, die ungläubig sind, trefft, während sie (zur Schlacht) anrücken, dann kehrt ihnen nicht den Rücken. Wer ihnen an jenem Tag den Rücken kehrt – außer, er setzt sich ab zum Kampf, oder er schließt sich einer (anderen) Schar an –, zieht sich fürwahr Zorn von Allah zu, und sein Zufluchtsort ist die Hölle – ein schlimmer Ausgang! | Jihad | - | 27 | O die ihr glaubt, verratet nicht Allah und den Gesandten, und handelt nicht verräterisch in Bezug auf die euch anvertrauten Güter, wo ihr wisset! | Anvertraute | Wahrung der Vertrauensstellungen |
38 | Sag zu denen, die ungläubig sind: Wenn sie aufhören, wird ihnen vergeben, was bereits vergangen ist. Wenn sie aber (dazu) zurückkehren, – so hat sich schon die Gesetzmäßigkeit an den Früheren vollzogen. | Gottesdienst | Die Ungläubigen sind verpflichtet, göttliche Pflichten zu erfüllen | ||||
41 | Und wisset: Was immer ihr erbeutet, so gehört Allah ein Fünftel davon und dem Gesandten, und den Verwandten. | Khums | Khums und wo es ausgegeben werden muss | ||||
57 | Wenn du nun auf sie im Krieg triffst, dann verscheuche mit ihnen diejenigen, die hinter ihnen stehen, auf daß sie bedenken mögen. | Jihad | Wie man mit den Ungläubigen umgeht | ||||
60 | Und haltet für sie bereit, was ihr an Kraft und an kampfbereiten Pferden (haben) könnt, um damit den Feinden Allahs und euren Feinden Angst zu machen, sowie anderen außer ihnen, die ihr nicht kennt. | Jihad | Militärische Bereitschaft | ||||
66 | Jetzt (aber) hat Allah es euch leicht gemacht. Er weiß ja, daß in euch Schwaches (angelegt) ist. | Jihad | Flucht aus der Schlacht | ||||
67 | Es steht keinem Propheten zu, Gefangene zu haben, bis er (den Feind überall) im Land schwer niedergekämpft hat. Ihr wollt Glücksgüter des Diesseitigen, aber Allah will das Jenseits. Allah ist Allmächtig und Allweise. | Jihad | Die Entscheidungen der Gefangenen | ||||
69 | Eßt nun von dem, was ihr erbeutet habt, als etwas Erlaubtes und Gutes, und fürchtet Allah! Gewiß, Allah ist Allvergebend und Barmherzig. | Khums | Die Tatsache, dass alle Kombattanten einen Anteil an der Beute haben | ||||
72 | Gewiß, diejenigen, die glauben und ausgewandert sind und sich mit ihrem Besitz und ihrer eigenen Person auf Allahs Weg abgemüht haben, und diejenigen, die (jenen) Zuflucht gewährt und (ihnen) geholfen haben, sie sind einer des anderen Schutzherren. | Jihad | Andere Entscheidungen des Dschihad | ||||
75 | Aber die Blutsverwandten stehen einander am nächsten; (dies steht) im Buch Allahs. Gewiß, Allah weiß über alles Bescheid. | Erbschaft | Einige Erbschaftsentscheidungen |
Vorzüge und Eigenschaften
Bezüglich des Vorzugs der Rezitation der Sure al-Anfāl wurde vom Propheten (s.) tradiert, wer die Suren al-Anfāl und at-Tauba rezitieren, für sie werde ich am Tag der Auferstehung meine Fürsprache einlegen und Zeugnis ablegen, dass er von Heuchelei entfernt sei und gemäß der Anzahl der Heuchler und Heuchlerinnen auf der Welt werden ihm zehn hasana erteilt, und zehn Sünden werden von ihm vergeben, und er wird um zehn Grad erhöht, und der Thron und seine Träger begrüßen ihn zu Lebzeiten in dieser Welt.[34] Auch von Imam as-Sadiq (a.) heißt es, dass jeder, der die Suren von al-Anfāl und at-Tauba rezitiert, Heuchelei niemals in sein Herz eindringen wird und als Schiiten von der Abrechnung verschont bleiben werden.[35] Im Tafsīr al-Burhān wird für das Rezitieren dieser Sure Eigenschaften wie der Sieg über den Feind und die Rückzahlung von Schulden angeführt.[36] Die Rezitation dieser Sure in jedem Monat wurde als mustaḥab angesehen.[37]
Fußnoten
- ↑ Ṣafawī, "Sure-ie Anfāl", S.697.
- ↑ as-Suyūṭī, al-Itiqān, 1412 n.H., B.1, S.197.
- ↑ aṭ-Ṭabarsī, Mağmaʿ al-Bayān, 1390 n.i.S., B.2, S.795.
- ↑ aṭ-Ṭabarī, Tārīḫ aṭ-Ṭabarī, 1417 n.H., B.3, S.199.
- ↑ Die Verse 30 bis 36 der Sure al-Anfāl wurden als mekkanisch angesehen, weil sie über die Ereignisse in Mekka berichten. Natürlich wurde diese Ansicht als inkorrekt angesehen, da in Medina mehrere Verse enthüllt wurden, die sich jedoch auf die Ereignisse vor der Auswanderung beziehen.
- ↑ Maʿrefat, Āmūzeš-e ʿUlūm-e Qurʿān, 1371 n.i.S., B.2, S.166.
- ↑ Ḥusainīzādeh und Ḫāmehgar, "Sure-ie Anfāl", S.24.
- ↑ Ḫuramšāhī, "Sure-ie Anfāl", S.1238.
- ↑ al-Ālūsī, Rawḥ al-Maʿānī, 1415 n.H., B.10, S.230.
- ↑ as-Suyūṭī, al-Itiqān, 1412 n.H., B.4, S.120.
- ↑ Ḥusainīzādeh und Ḫāmehgar, "Sure-ie Anfāl", S.26.
- ↑ Makārem Šīrāzī, Tafsīr Nemūneh, 1371 n.i.S., B.7, S.77-78.
- ↑ Ṭabāṭabāī, al-Mīzān, 1390 n.H., B.9, S.5.
- ↑ Sure al-Anfāl, Vers 1.
- ↑ aṭ-Ṭabarsī, Mağmaʿ al-Bayān, 1372 n.i.S., B.4, S.796; Wāḥidī, Asbāb Nuzūl al-Qurʿān, 1411 n.H., S.235; Moḥaqeq, Nemūne-ie Bayenāt dar Šaʿn-e Nuzūl-e Āyāt, 1361 n.i.S., S.365.
- ↑ Sure al-Anfāl, Vers 17.
- ↑ aṭ-Ṭabarsī, Mağmaʿ al-Bayān, 1372 n.i.S., B.4, S.814.
- ↑ Sure al-Anfāl, Vers 27.
- ↑ aṭ-Ṭūsī, at-Tibyān, Dār Iḥyā at-Turāṯ al-ʿArabī, B.5, S.106.
- ↑ aṭ-Ṭabarsī, Mağmaʿ al-Bayān, 1372 n.i.S., B.4, S.823; Wāḥidī, Asbāb Nuzūl al-Qurʿān, 1411 n.H., S.238.
- ↑ aṭ-Ṭabarsī, Mağmaʿ al-Bayān, 1372 n.i.S., B.4, S.860; Wāḥidī, Asbāb Nuzūl al-Qurʿān, 1411 n.H., S.245.
- ↑ Ṭabāṭabāī, al-Mīzān, 1390 n.H., B.9, S.11.
- ↑ Ṭabāṭabāī, al-Mīzān, 1390 n.H., B.9, S.11.
- ↑ Makārem Šīrāzī, Tafsīr Nemūneh, 1371 n.i.S., B.7, S.86.
- ↑ Makārem Šīrāzī, Tafsīr Nemūneh, 1371 n.i.S., B.7, S.127.
- ↑ aṭ-Ṭabarsī, Mağmaʿ al-Bayān, 1372 n.i.S., B.4, S.820.
- ↑ Maʿrefat, at-Tamhīd, 1411 n.H., B.2, S.355.
- ↑ Abūlfutūḥ ar-Rāzī, Rawḍ al-Ğinān, 1408 n.H., B.9, S.143; Ṣādeqī Tehrānī, al-Furqān, 1406 n.H., B.12, S.278.
- ↑ Qarašī Banāī, Aḥsan al-Ḥadīṯ, 1375 n.i.S., B.4, S. 160.
- ↑ ʿAlāmeh al-Ḥilī, Nahğ al-Ḥaqq, 1407 n.H., S.185.
- ↑ Ḫorāsānī, "Āyāt-e Nāmdar", S.405.
- ↑ Mottaqī al-Hindī, Kanz al-ʿUmāl, 1413 n.H., B.11, S.624.
- ↑ Muʿīnī, "Āyāt al-Aḥkām", S.1.
- ↑ aṭ-Ṭabarsī, Mağmaʿ al-Bayān, 1377 n.i.S., B.5, S.6.
- ↑ Ibn Babawai, Ṯawāb al-Aʿmāl, 1382 n.i.S., S.106, S.237.
- ↑ Baḥrānī, Tafsīr al-Burhān, 1416 n.H., B.2, S.639.
- ↑ Kāšif al-Ġiṭāʿ, Kašf al-Ġiṭāʿ, 1422 n.H., B.3, S.471.
Quellenverzeichnis
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- Abūlfutūḥ ar-Rāzī, Ḥusain b. ʿAlī, Rawḍ al-Ğinān wa Rawḥ al-Ğanān fī Tafsīr al-Qurʾān, Mashhad, Astān-e Quds Raḍawi, 1408 n.H.
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- as-Suyūṭī, Abd ar-Raḥmān b. Abī Bakr, Ad-Durr al-Manṯūr fī al-Tafsīr bi l-Maʿṯūr, Qom, Ketābkhāne-ie Ayatollāh Marʿašī Nağafī, 1404 n.H.
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- aṣ-Ṣadūq, Muḥammad b. ʿAlī, Ṯawāb al-Aʿmāl wa ʿIqāb al-Aʿmāl, editiert von Ṣādeq Hasanzādeh, Teheran, Armaġān-e Tūbā, 1382 n.i.S.
- Ṣafawī, Salmān. "Sūre-ie Isrāʿ", Dānešnāme-ie muʿāṣir-e Qurʾān-e Karīm, Qom, Intešārāt-e Salmān-e Azādeh, 1396 n.i.S.
- Ṭabāṭabāʾī, Sayyed Muḥammad Ḥusain, al-Mīzān fī Tafsīr al-Qurʾān, Qom, Intešārāt-e Islāmī, 1417 n.H.
- aṭ-Ṭabrisī, Faḍl b. al-Ḥasan, Mağmaʿ al-Bayān fī Tafsīr al-Qurʾān, Teheran, Naṣer Ḫosrow, 1372 n.i.S.
- aṭ-Ṭūsī, Muḥammad b. al-Ḥasan, al-Tibyān fī Tafsīr al-Qurʾān, editiert von Aḥmad Qaṣīr al-ʿĀmilī, Beirut, Dār Iḥyāʾ al-Turāth al-ʿArabī.
- al-Ḥillī, al-Ḥasan b. Yūsuf, Nahğ al-Ḥaqq, Qom, Dār al-Hiğra, 1407 n.H.
- Qurašī Banāī, ʿAlī Akbar, Tafsīr-e Aḥsan al-Ḥadīṯ, 3. Auflg., Teheran, Bunyād-e Biʿṯat, 1375 n.i.S.
- Kāshif al-Ġiṭāʿ, Ğaʿfar, Kašf al-Ġiṭāʿ,' an Mubhamāt aš-Šarīʿa al-Ġirāʿ, Qum, Intešārāt-e Daftar-e Tablīghāt-e Islāmī, 1422 n.H.
- Muṭṭaqī Hindī, ʿAlāʿ ad-Dīn, Kanz al-ʿUmmāl fī al-Sunan wa al-ʿAf'āl, Beirut, ar-Risāla, 1413 n.H.
- Maʿrefat, Muḥammad Hādī, al-Tamhīd fī ʿUlūm-e Qurʾān, Qom, Muʾassese-ie Našr-e Islāmī, 1411 n.H.
- Maʿrifat, Muḥammad Hādī, Āmūzeš-e ʿUlūm-e Qurʾān, Markaz-e Chāp wa Našr-e Sāzmān-e Tablīġāt, 1371 n.i.S.
- Muʿīnī, Muḥsin, Ayāt al-Aḥkām, 12 Jahrgang, Ausgabe 1 und 2, Teheran, Frühling und Sommer 1376 n.i.S.
- Makārem Shīrāzī, Nāṣer, Tafsīr-e Nemūneh, Teheran, Dār al-Kutub al-Islāmīyya, 1371 n.i.S.
- Nağafī, Muḥammad Ḥasan, Ğawāhir al-Kalām fī Ṯaubah al-Ğadīd, Qom, Muʾassisat Dāʾirat al-Maʿārif al-Fiqh al-Islāmī, 1421 n.H.
- Wāḥidī, Alī b. Aḥmad, Asbāb al-Nuzūl al-Qurʾān, Beirut, Dār al-Kutub al-ʿIlmīyya, 1411 n.H.