Sure al-Ma'arij
al-Haqqah al-Ma'arij Nuh | |
Suren Nr | 70 |
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Ǧuz | 29 |
Offenbarung | |
Offenbarungsreihenfolge | 77 (79) |
Mekkanisch/Medinensich | Mekkanisch |
Statistik | |
Versanzahl | 44 |
Wortanzahl | 217 |
Buchstabenanzahl | 972 |
Die Sure al-Ma᾽āriǧ (arabisch: سورة المعارج) ist die 70. Sure des Korans und eine der mekkanischen Suren dieses heiligen Buches. Ma᾽āriǧ bedeutet Stufen (auch Himmelsleiter). Da dieses Wort im dritten Vers der Sure vorkommt, wird sie al-Ma᾽āriǧ genannt. Sie beginnt mit einer Erzählung über jemanden, der die Wilāya Imam ᾽Alī᾽s (a.) leugnete, mit der Begründung der Prophet (s.) hätte diese Entscheidung aus persönlichen Gründen getroffen und jener deshalb göttliche Bestrafung wünschte. Danach werden die Eigenschaften des Tages der Auferstehung angeführt und anschließend die paradiesischen und höllischen Zustände der Gläubigen bzw. Ungläubigen im Jenseits. Zum Schluss folgt eine an die Polytheisten und Ungläubigen gerichtete Mahnung hinsichtlich des Tages der Auferstehung. Der Herabsendungsanlass der ersten drei Verse der Sure al-Ma᾽āriǧ bezieht sich auf das Ghadir Ereignis, insbesondere auf einen Leugner der Wilāya Imam ᾽Alī᾽s (a.). Vom Propheten (s.) wurde überliefert, wer die Sure al-Ma᾽āriǧ (regelmäßig) rezitiert, dem wird Gott den Lohn derjenigen zuteil werden lassen, die ihre Versprechen halten und ihre Gebete regelmäßig verrichten.
Vorstellung
Benennung
Der Name der Sure wurde ihrem dritten Vers entnommen. Gott bezeichnet sich in diesem Vers als zi al-Ma᾽āriǧ (Herr der Himmelsleiter). Weitere Titel der Sure sind Sa᾽ala oder Wāqi᾽. Beide Wörter treten im ersten Vers auf.[1]
Offenbarungsort und Reihenfolge der Suren
Die Sure al-Ma᾽āriǧ zählt zu den mekkanischen Suren und ist in der Offenbarungsreihenfolge die 79. Sure, welche auf den Propheten (s.) herabgesandt wurde. In der jetzt vorliegenden Koranversion (Muṣḥaf), ist sie die 70. Sure und befindet sich im 29. Ǧuz᾽ des Korans. Einige schiitische Koranexegeten sind der Meinung, nicht alle Verse dieser Sure sind in Mekka offenbart worden.[2]
Ṭabāṭabāī beispielsweise erläutert, dass angesichts des Kontextes und des Inhalts dieser Verse einige davon bestimmt in Mekka offenbart wurden.[3] Zwar impliziert der Formulierungsstil der ersten Verse, dass es sich um eine mekkanische Sure handeln könnte, es wird ja auch über das Schicksal der Ungläubigen am Tag der Auferstehung gesprochen. Trotzalledem enthält diese Sure auch Verse, die zu dem Schluss führen, dass der erste Teil davon nicht in Mekka, sondern in Medina herabgesandt wurde. Der 24. Vers handelt von der Almosengabe, also eine Angelegenheit, welche von allen Gelehrten einhellig bestätigt in Medina Darlegung fand. Wenn also dieser Vers in Medina offenbart wurde, dann müssten zwangsläufig auch die vorausgehenden Verse in Medina offenbart worden sein, da sie inhaltlich miteinander verbunden sind.[4]
Ṭabāṭabāī erwähnt auch, dass in diesen Versen Gott die Munāfiqīn (Heuchler) erwähnt, die zahlreich immer die Nähe des Propheten (s.) suchten, was historisch gesehen mehr den Verhältnissen von Medina entsprach, denn die Heuchelei enstand ja ursprünglich dort.[5]
Anzahl der Verse und weitere Eigenschaften
Die Sure enthält 44 Verse, 217 Wörter und 972 Buchstaben.
Inhalt
Inhaltlich lässt sich die Sure al-Ma᾽āriǧ in vier Kategorien unterteilen:
- Im ersten Teil geht es um die sofortige Bestrafung desjenigen, der manchen der Aussagen des Propheten (s.) die Wahrhaftigkeit aberkannte.[6]
- Im zweiten Teil geht es um die Auferstehung, ihre Besonderheiten und Vorstufen, sowie die Zustände der Ungläubigen am Tage der Auferstehung.
- Im dritten Teil werden einige der Merkmale der Rechtschaffenden und der Frevler, welche letztendlich diese ins Paradies oder in die Hölle führen werden, angeführt.
- Im vierten Teil werden die Polytheisten und die Ungläubigen vor dem Tag der Auferstehung gewarnt.[7]
Bekannte Verse
Einer fragte nach der Strafe, die hereinbricht, für die Ungläubigen – da ist keiner, der ihr wehrt (Vers 1 und 2)
Laut des Tafsirs Maǧma᾽ al-Bayān und einiger sunnitischen Gelehrten, beziehen sich die Verse auf das Ereignis von Ġadīr. Im Zusammenhang mit dem Herabsendungsanlass wird überliefert, nachdem der Prophet (s.) den Muslimen verkündet, ᾽Alī (a.) als seinen Nachfolger ernannt zu haben, begehrte einer der Anwesenden namens Na᾽maān b. Ḥāriṯ Fahrī auf und fragte: Du hast uns aufgerufen den Monotheismus, deine Prophetie, den Jihad, die Ḥaǧǧ, das Fasten, die Gebete und die Almosengabe zu akzeptieren, was wir auch taten. Doch das ist dir nicht genug, sodass du jetzt auch noch diesen jungen Mann zu unserem Walī (Führer, Nachfolger) (nach dir) erklärst. Trafst du diese Entscheidung selbst oder war es ein Befehl Gottes? Als dann der Prophet (s.) erwiderte, es war eine Anordnung Gottes, da bat dieser hartnäckige Ungläubige , dass Gott einen Stein vom Himmel auf ihn herabsendet, sollte dieser Befehl wirklich von Ihm sein. Ein Stück Fels flog vom Himmel auf ihn herab, er starb sofort, wobei der Vers offenbart wurde.[8]
"und die, in deren Gut ein bestimmter Anteil, dem Bettler und Bedürftigen zugedacht ist (Vers 24 und 25)
Betont wird hier die Verantwortung der Vermögenden gegenüber den Armen, indem sie von ihrem Besitz zwei Anteile abgeben, einen für die Mittellosen und einen für diejenigen, die um Hilfe bitten. Imam aṣ-Ṣādiq (a.) wurde einst eine Frage über haq ma᾽lūm (ein bekanntes Recht) gestellt, er antwortete: Dieses Recht ist etwas anderes als die Almosengabe, aber ebenso verpflichtend, es ist ein Anteil des Besitzes, der für die Vermeidung von Unglück und für die Pflege verwandschaftlicher Beziehungen ausgegeben werden sollte.[9]
Vorzüglichkeiten
Hauptartikel: Vorzüglichkeiten der Suren
Bezüglich der Vorzüglichkeit des Rezitierens der Sure al-Ma᾽āriǧ heißt es laut einer Ḥadīṯe des Propheten (s.), dass Gott dem Rezitierenden den Lohn derjenigen zuteil werden lässt, welche ihre Versprechen halten und auf ihre Gebete achten.[10] Von Imam al-Bāqir (a.) wurde überliefert, nach dessen Sünden wird Gott nicht fragen und ihn zusammen mit dem Propheten (s.) und der Ahl al-Bait (a.) verweilen lassen.[11]
In dem Tafsir al-Burhān werden für das Rezitieren der Sure gewisse Auswirkungen angeführt wie Befreiung von Gefangenen und Erfüllung von Wünschen.[12]
Übersetzung
Im Namen Gottes, des barmherzigen Erbarmers
- Einer fragte nach der Strafe, die hereinbricht!
- für die Ungläubigen – da ist keiner, der ihr wehrt -,
- von Gott, dem Herrn der Stufen.,
- Die Engel und der Geist steigen auf zu ihm, an einem Tag, der fünfzigtausend Jahre währt.,
- Sei geduldig, schön geduldig!
- Siehe doch, sie sehen sie weit entfernt,,
- wir aber sehen sie ganz nahe.!
- Am Tage, da der Himmel wie heißes Öl sein wird,
- und die Berge wie Wolle,
- und an dem kein Freund nach einem Freunde fragen wird,.
- derweilen sie einander sehen. Der Missetäter wünscht, sich von der Strafe jenes Tages freizukaufen durch seine Söhne, !
- seine Frau und seinen Bruder,
- seine Sippe, die ihm Schutz gewährt,,
- und alle, die auf der Erde sind – dass ihn das alles rettet..
- O nein! Sie ist das "Flammenmeer",.
- die Haut abziehend,
- das den ruft, der den Rücken kehrte und sich abwandte,.
- der sammelte, ja häufte.
- Siehe, unruhig ist der Mensch ershaffen
- Wenn ihn Schlimmes trifft, ist er verzweifelt,
- Und wenn ihn Gutes trifft, ist er missgünstig -,
- 'nur nicht die Betenden,,
- die ständig ihr Gebet verrichten,
- 'und die, in deren Gut ein bestimmter Anteil.
- dem Bettler und Bedürftigten zugedacht ist."
- und die fest glauben an den Tag des Gerichts!
- und die sich ängstigen vor der Strafe ihres Herrn ?
- - siehe, vor der Strafe ihres Herrn ist niemand sicher -,,
- und die sich des Verkehrs enthalten.
- – außer mit ihren Ehefrauen und ihren Sklavinnen -, dann sind sie nicht zu tadeln.
- Wer jedoch darüber hinaus Begehrlichkeiten hat, das sind die Gesetzesbrecher -.
- und die das ihnen Anvertraute und ihre Pflicht bewahren!
- und die ihr Zeugnis abgeben,
- und die ihr Gebet einhalten:!
- die werden in Gärten sein, geehrt.,
- Was ist mit denen, die ungläubig sind, dass dass sie den Hals nach dir recken ,
- in Gruppen, von rechts und von links?.
- Erstrebt ein jeder denn von ihnen, dass er den Garten der Glückseligkeit betrifft?,
- Nein doch! Wir erschufen sie aus etwas, wovon sie Wissen haben..
- Doch ich schwöre beim Herrn des Ostens und des Westens: Wir sind wirklich dessen mächtig
- Besseres als sie einzutauschen. Hindern kann man uns daran nicht.:
- "Doch lass sie nur leichtfertig reden und tändeln, bis sie ihrem Tag begegnen, der ihnen angedroht wurde,?"
- dem Tag, an dem sie eilends aus den Gräbern kommen, als ob sie zu Opfersteinen liefen
- mit gesengtem Blick, derweil sie Schmach beschwert. Das ist der Tag, der ihnen angedroht wurde.,
Fußnoten
- ↑ Dānešnāme-ie Qur᾽ān wa Qur᾽ānpažūhī, 1377 n.i.S., B.1, S.1258.
- ↑ Ma᾽refat, Āmūzeš-e ᾽Ulūm-e Qur᾽ānī, 1371 n.i.S., B.1, S.167.
- ↑ Ṭabāṭabāī, al-Mīzān, 1417 n.H., B.20, S.6.
- ↑ Ṭabāṭabāī, al-Mīzān, 1417 n.H., B.20, S. 5-6.
- ↑ Ṭabāṭabāī, al-Mīzān, 1417 n.H., B.20, S.6.
- ↑ Für die Meinung der Koranexegeten diesbezüglich siehe: Qur᾽ān – Tarǧome, Tawḍīhāt wa Wāžehnāmehā az Bahā ad-Dīn Ḫuramšāhī, S.568.
- ↑ Dānešnāme-ie Qur᾽ān wa Qur᾽ānpažūhī, 1377 n.i.S., B.1, S.1258.
- ↑ aṭ-Ṭabarsī, Maǧma᾽ al-Bayān, 1390 n.i.S., B.10, S.530.
- ↑ Maǧlisī, Biḥār al-Anwār, 1403 n.H., B.93, S.95.
- ↑ aṭ-Ṭabarsī, Maǧma᾽ al-Bayān, 1390 n.i.S., B.10, S.527.
- ↑ Scheich Ṣadūq, Ṯawāb al-A᾽māl, 1382 n.i.S., S.119.
- ↑ Baḥrānī, al-Burhān, 1416 n.H., B.5, S.481.
Quellenverzeichnis
- Qur᾽ān-e Karīm, übersetzt von Muḥammad Mahdī Fulādwand, Teheran, Dār al-Qur᾽ān al-Karīm, 1418 n.H.
- Baḥrānī, Sayyid Hāšim, al-Burhān, Teheran, Buniyād Bi᾽ṯat, 1416 n.H.
- Ṯa᾽labī, al-Kašf wa al-Bayān ᾽an Tafsīr al-Qur᾽ān, Dār Iḥyā at-Turāṯ al-᾽Arabī, Beirut, 1422 n.H.
- Dānešnāme-ie Qur᾽ān wa Qur᾽ānpažūhī, B.2, Bahā ad-Dīn Ḫuramšāhī, Teheran: Dustān-Nāhīd, 1377 n.i.S.
- Scheich Ṣadūq, Muḥammad b. ᾽Alī, Ṯawāb al-A᾽māl wa ᾽Iqāb al-A᾽māl, Forschung: Ṣādeq Ḥasanzādeh, Teheran, Armaġān-e Ṭūbā, 1382 n.i.S.
- Ṭabāṭabāī, Sayyid Muḥammad Ḥusein, al-Mīzān fī Tafsīr al-Qur᾽ān, Beirut, Mu᾽asisa al-A᾽lamī lil Maṭbū᾽āt, 2. Aufl., 1390 n.H.
- Aṭ-Ṭabarsī, Faḍl b. Ḥasan, Maǧma᾽ al-Bayān, Korrektur Faḍlullah Yazdī Ṭabāṭabāī und Hāšem Rasūlī, Teheran, Nāṣir Ḫosrow, 3. Aufl., 1372 n.i.S
- Qurṭubī, aǧ-Ǧāmi᾽ li Aḥkām al-Qur᾽ān, Naṣer Ḫosrow, Teheran, 1364 n.i.S..
- Maǧlisī, Biḥār al-Anwār, Qum, Daftar-e Entešārāt- Eslāmī, 1374 n.i.S.
- Ma᾽refat, Muḥammad Hādī, Āmūzeš-e ᾽Ulūm-e Qur᾽ān, Markaz Čāp wa Našr-e Sazmān-e Tabliġāt-e Eslāmī, 1. Auflg., 1371 n.i.S.
- Makārem Šīrāzī, Nāṣer, Tafsīr Nemūneh, Teheran, Dār al-Kutub al-Islāmiya, 1.Auflg., 1374 n.i.S.