Sure al-Kauthar

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Sure al-Kauthar
Ma᾽un
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Suren Nr108
Ǧuz30
Offenbarung
Offenbarungsreihenfolge15
Mekkanisch/MedinensichMekkanisch
Statistik
Versanzahl3
Wortanzahl10
Buchstabenanzahl43

Die Sure al-Kauṯar (arabisch: سوره الکوثر) ist die kürzeste Koransure. Nach Mehrheit der Koranexperten wurde sie in Mekka offenbart. Die Namensgebung ist darauf zurückzuführen, dass es sich in ihrem ersten Vers um eine Gabe genannt „Kauṯar“ handelt, welche Gott dem Propheten Muhammad (s.) verlieh. „Kauṯar“ wird in den meisten Koranübersetzungen mit „Fülle“ übersetzt. In den Koranexegesen wird diese Fülle auf den Teich von Kauṯar, einen Fluss im Paradies, Nubuwwa (Prophetentum), die Offenbarungen, aus denen der Koran besteht und die Šafāʿa (Fürsprache) bezogen.

Über den Herabsendungsanlass der Sure al-Kauṯar wird berichtet, dass es eine Antwort auf ʿĀṣ ibn Wāʾil ist, der den Propheten „Abtar“, übersetzt „ohne Anhang“, bezeichnete. Mit der Offenbarung dieser Sure tröstete Gott den Propheten mit der Verleihung der Fülle. Weiterhin verkündete Gott ihm, dass sein Hasser der Kinderlose ist. Nach Mehrheit der schiitischen Gelehrten ist mit Kauṯar Fāṭima az-Zahrāʾ(s.), die Tochter des Propheten Muhammad (s.) gemeint, da sie die Familienlinie des Propheten weiterführte.

Vorstellung

Benennung

Der Sure wurde der Name „Kauṯar“ gegeben, weil in ihrem ersten Vers eine Gabe „Kauṯar“ (die Fülle) genannt wird.[1]

Reihenfolge und Offenbarungsort

Der Ort, an dem die Sure al-Kauṯar offenbart wurde, ist umstritten. Eine Anzahl von Koranexperten sind der Meinung, dass sie in Mekka herabgesandt wurde und eine Anzahl von ihnen sehen sie als eine medinensische Sure an. Jedoch halten sie die meisten Korankommentatoren für eine mekkanische Sure.[2] Sie ist in der Reihenfolge ihrer Offenbarung die 15. Sure, die dem Propheten Muhammad (s.) verkündet wurde. Allerdings ist sie in der heutigen Muṣḥaf gebräuchlichen Sammlung die 108. Sure[3] und befindet sich im dreißigsten Teil (Ğuzʾ) des Korans (Qurʾāns).

Anzahl der Verse und Wörter

Die Sure enthält 3 Verse, 10 Wörter und 43 Buchstaben. Sie ist die kürzeste Koransure.[4]

Inhalt

Die Sure hat wie die Suren Ḍuḥā (der helle Morgen) und Inširāḥ (die Weitung) in all ihrer Verse den Propheten Muhammad (s.) angesprochen.[5] Im ersten Vers der Sure steht, dass die Gabe „Kauṯar“ dem Propheten gegeben wurde.[6] Das Wort wird in den meisten Koranübersetzungen mit „Fülle“ übersetzt.[7] Der zweite Vers fordert den Propheten auf, für seinen Herrn zu beten und zu opfern.[8] Der letzte Vers besagt, dass derjenige, der den Propheten hasst, ist es, der vom Segen der Nachkommenschaft abgeschnitten ist.[9]

Herabsendungsanlass

Zum Grund für die Offenbarung der Sure al-Kauṯar wird berichtet, dass ʿAbdullāh, der kleine Sohn des Propheten, verstorben war. Da der Prophet keinen Sohn mehr hatte, beleidigte ihn ʿĀṣ ibn Wāʾil, einer seiner Hasser, während einer Versammlung der Adligen der Quraisch, und nannte ihn „ohne Anhang“.[10] Mit der Offenbarung dieser Sure tröstete Gott den Propheten und verlieh ihm Kauṯar (die Fülle). Er verkündete außerdem dem Propheten, dass sein Hasser es ist, der gestutzt, d. h. ohne Anhang oder ohne Nachkommen ist.[11] Oder als Verwünschung: „Wer dich hasst, soll gestutzt sein!“

Bezug zu Fāṭima az-Zahrāʾ(s.)

Es gibt unterschiedliche Auffassungen zwischen den Korankommentatoren darüber, wer oder was mit Kauṯar gemeint ist. In den Koranexgesen wird diese Fülle auf folgende Aspekte bezogen: den Teich von Kauṯar, das Paradies, einen Fluss im Paradies, die Fülle, Nubuwwa (Prophetentum), die Offenbarungen, aus denen der Koran besteht, die große Anzahl der Gefährten und Anhänger des Propheten, sowie die große Anzahl der Generationen, die von Fāṭima az-Zahrāʾ(s.) stammen und die Šafāʿa (Fürsprache).[12]

Laut Tafsīr nimūna sind sich die meisten schiitischen Gelehrten einig, dass die Fülle auf Fāṭima az-Zahrāʾ(s.), Tochter des Propheten Muhammad (s.), bezieht. Denn die Sure behandelt diejenigen, die den Propheten ohne Anhang bezeichneten, wohingegen die Nachkommen des Propheten aus seiner Tochter Fāṭima az-Zahrāʾ(s.) weitergeführt wurde. Es sind die Zwölf Imame der Schiiten, die mit Imāmat (der Führung) beauftragt wurden.[13]

Rezitation der Sure in den Gebeten

Es empfiehlt sich, die Sure al-Kauṯar in den empfohlenen Gebeten zu rezitieren. Darunter zu erwähnen ist:

  • Das Gebet des 11. Vorabends des Monats Ramaḍān: Das Gebet besteht aus zwei Abschnitten (Rakʿa). In jedem Gebetsabschnitt werden die Sure al-Ḥamd einmal und die Sure al-Kauṯar 20 Mal rezitiert.[14]
  • Das Gebet des 18. Vorabends des Monats Ramaḍān: Dieses besteht aus vier Abschnitten. In jedem Gebetsabschnitt werden die Sure al-Ḥamd einmal und die Sure al-Kauṯar 25 Mal rezitiert.[15]

Vorzüglichkeiten

Abū Baṣīr überliefert von Imam Sadiq (a.), dass jeder, der die Sure al-Kauṯar in den Ritualgebeten rezitiert, er am Tage der Auferstehung aus dem Teich von Kauṯar trinken und den Propheten unter dem Baum von Ṭūbā begleiten wird.[16] Es wird auch in Mağmaʿ al-bayān vom Propheten wiedergegeben, dass Gott jeden, der diese Sure rezitiert, aus den paradiesischen Flüssen trinken lässt. Gott belohnt ihn weiterhin für Anzahl der Opfertiere, welche die Diener Gottes am Tage des Opferfests geschlachtet haben, sowie für Anzahl der Opfertiere, die von den Buchbesitzern und Götzedienern abgestochen wurden.[17]

Text und Übersetzung

Sure 108: al-Kautar
Übersetzung Der text der Sure
Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen بِسْمِ اللَّـهِ الرَّ‌حْمَـٰنِ الرَّ‌حِيمِ
Wir haben dir ja al-Kauṯar gegeben. (1) إِنَّا أَعْطَيْنَاكَ الْكَوْثَرَ ﴿1﴾
So bete zu deinem Herrn und opfere. (2) فَصَلِّ لِرَبِّكَ وَانْحَرْ ﴿2﴾
Gewiß, derjenige, der dich haßt, – er ist vom Guten abgetrennt. (3) [18] إِنَّ شَانِئَكَ هُوَ الْأَبْتَرُ ﴿3﴾

Fußnoten

  1. Ḫurram Šāhī, Dānešnāmeh Qurʾān wa Qurʾān pažūhī, 1377 nach dem Iranischen Kalender, B. 1, S. 1269.
  2. Makārim Šīrāzī, Tafsīr-i nimūna, 1374 nach dem Iranischen Kalender, B. 27, S. 368.
  3. Maʿrifat, Āmūzeš-e ʿulūm-e Qurʾān, 1371 nach dem Iranischen Kalender, B. 2, S. 166.
  4. Ḫurram Šāhī, Dānešnāmeh Qurʾān wa Qurʾān pažūhī, 1377 nach dem Iranischen Kalender, B. 1, S. 1269.
  5. Makārim Šīrāzī, Tafsīr-i nimūna, 1374 nach dem Iranischen Kalender, B. 27, S. 370.
  6. Makārim Šīrāzī, Tafsīr-i nimūna, 1374 nach dem Iranischen Kalender, B. 27, S. 370-371.
  7. Ṭabarsī, Mağmaʿ al-bayān, 1372 nach dem Iranischen Kalender, B. 10, S. 835.
  8. Makārim Šīrāzī, Tafsīr-i nimūna, 1374 nach dem Iranischen Kalender, B. 27, S. 372.
  9. Makārim Šīrāzī, Tafsīr-i nimūna, 1374 nach dem Iranischen Kalender, B. 27, S. 374-375.
  10. Ṭabarsī, Mağmaʿ al-bayān, 1372 nach dem Iranischen Kalender, B. 10, S. 836.
  11. Makārim Šīrāzī, Tafsīr-i nimūna, 1374 nach dem Iranischen Kalender, B. 27, S. 369.
  12. Ṭabarsī, Mağmaʿ al-bayān, 1372 nach dem Iranischen Kalender, B. 10, S. 836-837.
  13. Makārim Šīrāzī, Tafsīr-i nimūna, 1374 nach dem Iranischen Kalender, B. 27, S. 375; Ṭabāṭabāʾī, al-Mīzān, B. 20, S. 370.
  14. Scheich ʿAbbās Qummī, Mafātīḥ al-Ğinān (Buch), Abschnitt der Nachtsgebete des Monats Ramaḍān.
  15. Scheich ʿAbbās Qummī, Mafātīḥ al-Ğinān (Buch), Abschnitt der Nachtsgebete des Monats Ramaḍān.
  16. Scheich Ṣadūq, Ṯawāb al-aʿmāl, 1406 nach der Hidschra, S. 126-127.
  17. Ṭabarsī, Mağmaʿ al-bayān, 1372 nach dem Iranischen Kalender, B. 10, S. 835.
  18. Islam.de/13827.php?sura=108

Quellenverzeichnis

  • Ḫurram Šāhī, Bahāʾ ad-dīn, Dānešnāmeh Qurʾān wa Qurʾān pažūhī, Teheran, 1377 nach dem Iranischen Kalender.
  • Ṣadūq, Ibn Bābawaih, Muḥammad ibn ʿAlī, Ṯawāb al-aʿmāl wa ʿiqāb al-aʿmāl, Qom, Dār al-Šarīf Raḍī, 1406 nach der Hidschra.
  • Scheich ʿAbbās Qummī, Mafātīḥ al-Ğinān (Buch), Teheran, Uswa-Verlag, 1384 nach dem Iranischen Kalender.
  • Ṭabāṭabāʾī, Sayyid Muḥammad Ḥusain, al-Mīzān fī tafsīr al-Qurʾān, Qom, Intišārāt Islāmī, 1417 nach der Hidschra.
  • Ṭabarsī, Faḍl ibn Ḥasan, Mağmaʿ al-bayān fī tafsīr al-Qurʾān, Teheran, Nāṣir ḫusru-Verlag, 1372 nach dem Iranischen Kalender.
  • Maʿrifat, Muḥammad Hādī, Āmūzeš-e ʿulūm-e Qurʾān, 1. Aufl., 1371 nach dem Iranischen Kalender.
  • Makārim Šīrāzī, Nāṣir, Tafsīr-i nimūna, Teheran, Dār al-Kutub al-Islāmiya, 1374 nach dem Iranischen Kalender.