Erfüllung des Bittgebets

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Erfüllung des Bittgebets ist die Beantwortung und die Annahme der Bitte der Diener seitens Gottes. Gott versprach im Koran Seinen Dienern ihre Bittgebete zu erfüllen, auch wenn in manchen Fällen aufgrund von Weisheit die Erfüllung verspätet erfolgt. In dem Brief von Imam Ali (a.) an Imam al-Hasan (a.) in der Nahj al-Balaqa wurden drei Weisheiten für die verspätete Erfüllung der Bittgebete angeführt: Manchmal liegt es an der Absicht (niyya) der Person, manchmal beabsichtigt Gott der Person einen größeren Lohn zu erteilen und manchmal gewährt Gott ihm etwas besseres zu einer anderen Zeit.

Mustajab ad-Daʼwa wird jemand genannt dessen Bittgebete angenommen werden. In den Überlieferungen heißt es, dass das Beten der Eltern für ihre Kinder, das Bittgebet eines Unterdrückten gegen den Unterdrücker, das Bittgebet des gerechten Führers für sein Volk und das Bittgebet des Gläubigen für seinen Glaubensbruder einige Beispiele von Bittgebeten sind, welche nicht abgelehnt werden.

Koranverse und Überlieferungen implizieren, dass die Annahme des Bittgebets von einigen Dingen abhängig ist wie die Übereinstimmung der inneren Absicht mit dem was beim Bittgebet auf die Zunge kommt, die Hoffnung allein auf Gott und die Gotteserkenntnis. Ebenso werden Sünde, ein illegaler Lebensunterhalt und die Unterlassung des Gebietens von Gutem und des Verwehrens von Schlechtem als Faktoren angegeben, welche die Erfüllung von Bittgebeten verhindern.

Die Erfüllung des Bittgebets ist nicht auf eine bestimmte Zeit oder einen gewissen Ort beschränkt, aber laut Überlieferungen ist das Aussprechen von Bittgebeten in einigen Zeiten wie am Tag von Arafa und in der Qadr-Nacht und an manchen Orten wie neben der Kaaba, am Grab des Propheten (s.) und am Grab der unfehlbaren Imame, vor allem unter der Kuppel des Schreins von Imam al-Husain (a.) der Erfüllung näher.

Göttliches Versprechen

Die Erfüllung des Bittgebets bedeutet, Bitten anzunehmen und zu beantworten.[1] Gott verspricht Seinen Dienern in mehreren Versen des Koran die Erfüllung der Bittgebete. [2] „Al-Mujīb“ „Der Antworter auf die Bitten der Diener“ ist einer der Namen Gottes.[3]

Laut Allamah Tabatabai ist die Erfüllung des Bittgebets eine immerwährende Angelegenheit im Leben des Menschen.[4] Aber das Versprechen um die Erfüllung der Bittgebete sollte nicht die Bemühung des Menschen zum Erreichen von Zielen ersetzen und dazu führen, dass man die äußerlichen Mittel beseitelegt und der natürliche Weg in seinem Leben beeinträchtigt wird.[5]

Mittel und Bedingungen

Die Erfüllung der Bittgebete ist laut des Koran und der Überlieferungen von einigen Bedingungen und Ursachen abhängig:

Einheitlichkeit zwischen Herz und Zunge beim Bittgebet. Im Koran wird die Erfüllung der Bittgebete als eine zweifelsfreie Angelegenheit beschrieben, unter der Bedingung, dass man Gott von ganzem Herzen anruft und seine Bitte wahrhaftig ist.[6] Allamah Tabatabai interpretierte das wahre Bittgebet mit "das Anrufen Gottes gleichzeitig mit Herz und Zunge".[7] Es wurde auch von Imam Ali (a.) überliefert, Gott erfüllt kein Bittgebet, welches mit einem nachlässigen unachtsamen Herzen ausgesprochen wird.[8]

Die Hoffnung aufgeben auf andere außer Gott: Man sollte sein Herz von äußeren und imaginären Mitteln entfesseln und Gott mit Ehrlichkeit (ikhlas) anrufen, denn Gott verbindet im Vers 186 der Sure al-Baqara das Erhören des Rufes des Bittenden damit, dass er Ihn anruft.[9]

Bittgebet begleitet von Gotteserkenntnis: Einer Überlieferung von Imam as-Sadiq (a.) zufolge, in der eine Gruppe über das Unerfülltbleiben der Bittgebete fragte, begründet der Imam dies mit der mangelnden Gotteserkenntnis des Bittenden.[10]

Demut beim Bittgebet: Im Vers 55 der Sure al-Aʼraf werden die Gläubigen aufgefordert, Gott in einer demütigen und ergebenen Haltung anzurufen. Einer der Zustände, bei denen Imam as-Sadiq (a.) nach das Bittgebet angenommen wird ist, wenn der Bittende sich mit tränenfeuchten Augen, zitterndem Körper und gebrochenem Herzen vor Gott stellt oder niederwirft.[11]

Bittgebet begleitet von guten Werken: Für die Erfüllung des Bittgebets wird das Verrichten von guten Taten zumal die Spendenabgabe empfohlen. [12] Im Koran verspricht Gott denjenigen, die glauben und rechtschaffene Werke tun, dass Er ihre Bittgebete erhört.[13]

Das Bittgebet mit anderen Gläubigen: In einem Hadith von Imam as-Sadiq (a.) heißt es, es gibt keine Versammlung von vierzig Gläubigen, in der man Gott um etwas bittet und Gott ihre Bitte ablehnt. Der Imam selbst versammelte bei Problemen seine Familie und seine Kinder um sich, sprach Bittgebete und sie sagten 'amin'.[14]

Das Voreilen im Bittgebet: Das Bittgebet vor Schwierigkeiten und Unheil, also in Zeit der Bequemlichkeit und der Gesundheit hat gewisse Auswirkungen: Erhörung des Bittgebets, Abwendung von Unheil, Beseitigung von Bedürfnissen bei Schwierigkeiten. Laut einer Überlieferung von Imam as-Sadiq (a.), wer, bevor er vom Unheil heimgesucht wird betet, so wird sein Bittgebet beim Auftreten des Unheils erhört und die Engel werden wenn sie seine Stimme hören sagen, die Stimme ist uns bekannt und deren Bittgebet bleibt nicht unerhört und wer im Bittgebet nicht voreilt (und nur bei Schwierigkeiten Bittgebete macht) so wird dieses nicht erfüllt und wenn dieser ein Bittgebet ausspricht, so sagen die Engel, diese Stimme ist uns unbekannt.[15] In einer anderen Überlieferung von Imam as-Sadiq (a.) heißt es, wer in Beqeumlichkeit nicht viel Bittgebete macht und es nur bei Problemen tut, dem wird gesagt, wo warst du bisher?![16]

Auch das Bittgebet begleitet von istiqfar[17] und das Bittgebet mit dem Mittlerschaftsersuchung an die Ahl al-Bait (a.)[18] sind weitere Bedingungen und Mittel für die Erfüllung von Bittgebeten.

Gottesdienst

Im Bittgebet von al-Kumail wird der Gottesdienst der Diener als Bedingung für die gewährleistete Erfüllung des Bittgebets vorgestellt. Imam Ali (a.) sagte im letzten Teil des Bittgebets: ...denn Du hast Deinen Dienern vorgeschrieben, Dir zu dienen, und ihnen befohlen, Dich anzuflehen, und ihnen die Erhörung versichert.[19]

Zeit und Ort

Die Erhörung des Bittgebets beschränkt sich nicht auf gewisse Zeiten und Orte, aber einige Zeiten und Orte werden für die Erhörung des Bittgebets empfohlen. In den Überlieferungen heißt es, die Qadr-Nächte, Mitte des Monats Scha'ban, 27. Rajab, Eid al-Fitr, Arafa Tag, Eid al-Adha, erste Tag des Monats Muharram, bei Morgendämmerung und bei Adhan, die Nacht auf Frteitag, während Regen, nach den Pflichtgebeten, beim Anblick der Ka'ba und in gewissen Monaten wie Rajab, Scha'ban und Monat Ramadhan, finden die Bittgebete die meiste Erhörung.[20]

In den Überlieferungsquellen heißt es, dass die Stadt Mekka, Masjid al-Haram, Kaaba, neben Hajar al-Aswad, Rukn Yamani und Hijr Ismail, ʼArafat Ismail, um das Grab des Propheten (s.), Rawzat an-Nabi, die Schreine der schiitischen Imame zumal unter der Kuppel von Imam al-Husain (a.),[21] die Sahlah Moschee und die Moschee von Kufa Orte sind, an denen die Bittgebete der Erhörung näher sind.[22]

Hindernisse

Im Koran und in den Überlieferungen werden Hindernisse für das Erhören von Bittgebeten angeführt, darunter sind folgende:

Sünde: Gemäß einer Überlieferung von Imam al-Baqir (a.) ist die Sünde einer der wichtigsten Gründe für das Entbehren des Menschen von der Erfüllung seines Bittgebets.[23] Imam as-Sajjad (a.) erwähnt folgende Dinge als Hindernisse: schlechte Absichten, Boshaftigkeit, Heuchelei bezüglich der Rechte der Glaubensbrüder, das verspätete Verrichten der Pflichtgebete, Schimpfen und das Unterlassen der Spendenabgabe.[24] Auch einer weiteren Überlieferung nach ist das Unterdrücken,[25] der Ungehorsam gegenüber den Eltern, das Abbrechen der Beziehungen zu den Verwandten,[26] das Brechen eines Versprechens [27] und die Zuträgerei [28] weitere Hindernisse für das Erhören der Bittgebete. Im Bittgebet von Kumail wird Gott gebeten, jene Sünden zu vergeben, die das Bittgebet zurückhalten.[29]

Illegaler Lebensunterhalt: Laut den Überlieferungen verhindern ein illegaler Lebensunterhalt und das sich Ernähren von diesem bis zu vierzig Tage das Erhören des Bittgebets.[30] In einer göttlichen Überlieferung verpricht Gott die Erhörung der Bittgebete Seiner Diener, nur der illegale Lebensunterhalt behindert dies.[31]

Bittgebet bei Schwierigkeiten: Den Überlieferungen nach heißt es, wer möchte, dass sein Bittgebet bei Schwierigkeiten erhört wird, so sollte er auch in guten Zeiten Gott und das Bittgebet nicht vergessen.[32]

Zweifel an der Wilaya der Ahl al-Bait (a.): Einer Überlieferung zufolge heißt es, wer Zweifel in seinem Herzen bezüglich der Wilayat der Ahl al-Bait (a.) hegt, wenn er auch sein ganzes Leben Bittgebete ausspricht, sie werden nicht erhört werden.[33]

Verrat und Untreue: In seiner Antwort auf eine Person, die fragte, warum seine Bitte nicht erfüllt wurde, erwähnte Imam Ali (a.) Verrat und Untreue der Herzen der Menschen an acht Stellen. Gott kennen und seinen Rechten nicht gerecht werden, an den Propheten (s.) glauben, aber seinem Verhalten nicht folgen, den Koran rezitieren, aber nicht danach handeln, die Hölle in Worten fürchten, aber in Taten darauf zugehen, beim Reden ins Paradies gehen, sich aber in Taten davon distanzieren, die Gaben Gottes nutzen, aber Ihm gegenüber Undankbarkeit zeigen, die Fehler anderer Menschen zu sehen, aber die Fehler von sich selbst nicht zu sehen und Feindschaft mit Satan in Reden kundtun, sich aber mit ihm in den Taten anfreunden, die Imam Ali (a.) als Hindernisse für die Erfüllung des Bittgebets erwähnte.[34]

Ebenso werden das Unterlassen des Gebotes Gutes zu gebieten und Verwerfliches zu verwehren[35] und die Vernachlässigung des Gebets[36] als Hindernisse für die Erfüllung der Bittgebete genannt.

Bittgebet ohne Bemühung und Pflichtbewusstsein: Auch wenn man im Bittgebet Gott anruft und Ihn bittet, so bedeutet es nicht, dass man seine Pflicht vernachlässigt und sich nicht der erforderlichen Mittel für die Realisierung seiner Anliegen bedient. Prinzipiell sollte das Bittgebet mit Bewegung einhergehen, von einem Bittgebet während des Stillstands, der Unachtsamkeit und des Sich-drückens-vor-der-Pflicht ist keine Erhörung zu erwarten. In einigen Hadithen werden jene erwähnt, die ohne Beachtung der Mittel, welche Gott uns zur Verfügung gestellt hat, Ihn um die Beseitigung ihrer Probleme bitten. Einige Beispiele in den Überlieferungen sind wie folgt:

  1. Eine Person, der Gott ein Vermögen beschert hat und sie dieses verschwendet oder es inkorrekt verwendet, aber Gott um ihren Lebensunterhalt bittet.
  2. Ein Mann, der aufgrund der Übellaunigkeit seiner Frau und durch ihren ständigen Ärger seine Geduld verliert und Gott bittet, ihn von dieser Frau zu befreien, wobei Gott ihm den Weg der Scheidung als Option vorgelegt hat.
  3. Eine Person, die sich wegen permanenten Drangsals durch ihren Nachbarn beschwert, diesen verflucht, während er sein Haus doch verkaufen und an einem angemessenen Ort sich eine Wohnung verschaffen kann.
  4. Wer zuhause sitzt, nicht tätig ist und Gott um seinen Lebensunterhalt bittet, während Gott ihm die Wege für den Erwerb eines Lebensunterhalt vorgelegt hat.
  5. Jemand, der einem anderen Geld geliehen hat und der Schuldner es abstreitet, daraufhin seine Hände emporhebt und Gott um die Rückgabe seines Geldes bittet, während Gott ihm befohlen hat, sich einen Zeugen zu nehmen.[37]

Zwei Punkte sollten beachtet werden, erstens es gibt nur wenige Fälle, bei denen die Personen im Glauben sind das Bittgebet bedeute, man bräuchte sich nicht bemühen, planen und nach etwas streben, ihre Angelegenheiten würden schon durch Bittgebete geordnet werden. Zweitens beabsichtigen die erwähnten Überlieferungen nur die Aufmerksamkeit auf die Tatsache zu lenken, dass jedes Problem eine Lösung hat und nicht, dass sobald man mit seiner Frau ein Problem bekommt nur an die Alternative Scheidung denkt oder wenn jemand ein Problem mit seinem Nachbarn hat nur daran denkt, seinen Wohnsitz zu ändern.

Weisheiten

Laut Allamah Tabatabai ist die Erhörung des Bittgebets, sollten die Bedingungen auch eingehalten und die Hindernisse beseitigt werden, eine der definiten göttlichen Traditionen. [38] Aber gelegentlich erfahren die Bittgebete anlässlich gewisser Vorteile und aufgrund von Weisheit verzögert Erhörung.[39] Einige dieser Weisheiten sind folgende:

Nachteile für die Diener: Manchmal spricht eine Person ein Bittgebet aus, dessen Erfüllung nicht zu seinen Gunsten ist, so verschiebt Gott dessen Erhörung oder erfüllt es gar nicht. Im Koran heißt es gerichtet an die Muslime, manchmal gefällt euch etwas, was zu eurem Nachteil ist oder etwas ist euch zuwider, während es zu eurem Nutzen ist (al-Baqara 216).[40] Imam Ali (a.) sagte zu seinem Sohn Imam al-Hasan (a.): Wie viele Dinge, welche du anstrebst, während die Vernichtung deiner Religion und deines Diesseits sich in diesen verbirgt.[41]

In dem Brief von Imam Ali (a.) an Imam al-Hasan (a.), welcher in der Nahj al-Balaqa erwähnt wird, werden drei Weisheiten für die Verschiebung der Erhörung des Bittgebets angeführt: Manchmal liegt es an der Absicht des Bittenden, manchmal beabsichtigt Gott der Person einen größeren Lohn zu bescheren und gelegentlich möchte Er der Person etwas besseres zu einer anderen Zeit erteilen.[42] Von Imam as-Sajjad (a.) wurde überliefert: „Das Bittgebet des Gläubigen hat drei Vorteile: Entweder wird es für ihn gutgeschrieben oder sie werden im Diesseits erfüllt oder ein Unheil wird von ihnen abgewandt“.[43]

Mustajab ad-Daʼwa

Hauptartikel: Mustajab ad-Daʼwa

Mustajab ad-Daʼwa ist jemand, dessen Bittgebete erhört werden oder der Erhörung näher sind.[44] Überlieferungen besagen, das Bittgebet der Eltern für ihre Kinder, das Bittgebet des Unterdrückten gegen den Unterdrücker, das Bittgebet des Umra-Verrichtenden, das Bittgebet des Fastenden, das Bittgebet des Imams und des gerechten Führers für sein Volk und das Bittgebet des Gläubigen für seine Glaubensbrüder werden sicherlich erhört.[45]

Auch heißt es in einer Überlieferung von Imam al-Hasan (a.), wer sein Herz vor Dingen hütet, die entgegen der Zufriedenheit Gottes sind, die ihm nicht einmal durch seinen Sinn gehen, ich versichere, dass er ein Mustajab ad-Daʼwa ist.[46]

Fußnoten

  1. Ibn Manzur, Lisan al-Arab, 1414 n.H., unter jawaba.
  2. Sure al-Baqara, Vers 186; Sure al-Qafir, Vers 60; Sure Schura, Vers 26.
  3. Ibn Manzur, Lisan al-Arab, 1414 n.H., unter jawaba.
  4. Tabatabai, al-Mizan, 1390 n.H., B.2, S.31.
  5. Makarem Schirazi, Tafsir Nemuneh, 1371 n.i.S., B.1, S.647.
  6. Sure al-Baqara, Vers 186.
  7. Tabatabai, al-Mizan, 1390 n.H., B.2, S.33.
  8. al-Kulaini, al-Kafi, 1407 n.H., B.2, S.33.
  9. Tabatabai, al-Mizan, 1390 n.H., B.2, S.33; Fakhr ar-Razi, at-Tafsir al-kabir, 1420 n.H., B.5, S.262.
  10. al-Majlisi, Bihar al-Anwar, 1403 n.H., B.90, S.368.
  11. Hurr al-Amili, Wasa’il asch-Schi’a, 1409 n.H., B.7, S.73.
  12. Hurr al-Amili, Wasa’il asch-Schi’a, 1409 n.H., B.4, S.165; Ibn Schu’ba al-Harani, Tuhaf al-Uqul, 1404 n.H., S.111.
  13. Sure Schura, Vers 26.
  14. al-Kulaini, al-Kafi, 1407 n.H., B.2, S.487.
  15. al-Kulaini, al-Kafi, 1407 n.H., B.2, S.472.
  16. al-Kulaini, al-Kafi, 1407 n.H., B.2, S.472.
  17. al-Kulaini, al-Kafi, 1407 n.H., B.2, S.486.
  18. al-Majlisi, Bihar al-Anwar, 1403 n.H., B.91, S.21.
  19. Mafatih al-Janan, Bittgebet von Kumail.
  20. al-Kulaini, al-Kafi, 1407 n.H., B.2, S.477-478, 522-525: B.3, S.414. 416; B.4, S.67, 155; as-Saduq, al-Amali, 1376 n.i.S., S.671, 354, 701; at-Tirmizi, Sunan, 1403 n.H., B.5, S.223.
  21. Ibn Fahd al-Hilli, Iddat ad-Da’i wa Najah as-Sa’i, 1407 n.H., S.57.
  22. Asch’ari Qummi, an-Nawadir, 1408 n.H., S.140; al-Kulaini, al-Kafi, 1407 n.H., B.4, S.409, 411, 530-532, 551; Qazi Nu’man, Da’a’im al-Islam, B.1, S.293; as-Saduq, al-Amali, 1376 n.i.S., S.684; at-Tusi, Tahzib al-Ahkam, 1407 n.H., B.6, S.35, 108
  23. al-Kulaini, al-Kafi, 1407 n.H., B.2, S.271.
  24. as-Saduq, Ma’ani al-Akhbar, 1403 n.H., S.271.
  25. al-Kulaini, al-Kafi, 1407 n.H., B.2, S.334.
  26. al-Kulaini, al-Kafi, 1407 n.H., B.2, S.448; al-Halawani, Nazhat an-Nazir, 1408 n.H., S.37.
  27. al-Majlisi, Bihar al-Anwar, 1403 n.H., B.93, S.368.
  28. al-Majlisi, Bihar al-Anwar, 1403 n.H., B.93, S.268.
  29. at-Tusi, Misbah al-Mujtahid, 1411 n.H., S.844.
  30. al-Majlisi, Bihar al-Anwar, 1403 n.H., B.90, S.358, 373.
  31. Ibn Fahd al-Hilli, Iddat ad-Da’i wa Najah as-Sa’I, 1407 n.H., S.139.
  32. Hurr al-Amili, Wasa’il asch-Schi’a, 1409 n.H., B.7, S.40.
  33. al-Kulani, al-Kafi, 1407 n.H., B.2, S.401.
  34. al-Majlisi, Bihar al-Anwar, 1403 n.H., B.90, S.376-377.
  35. al-Majlisi, Bihar al-Anwar, 1403 n.H., B.90, S.358, 378.
  36. al-Majlisi, Bihar al-Anwar, 1403 n.H., B.83, S.21.
  37. al-Kulaini, al-Kafi, Dar al-Hadith, B.97, S.514.
  38. Tabatabai, al-Mizan, 1390 n.H., B.2, S.32.
  39. Qera’ati, Tafsir Nur, 1388 n.i.S., B.1, S.289.
  40. Sure al-Baqara, Vers 216.
  41. Nahj al-Balaqa, Korrektur Subhi Salih, 1414 n.H., S.399.
  42. Nahj al-Balaqa, Korrektur Subhi Salih, 1414 n.H., S.399.
  43. Ibn Schu’ba al-Harani, Tuhaf al-Uqul, 1404 n.H., S.280.
  44. Dehkhoda, Loqatnahmeh, 1377 n.i.S., unter mustajab.
  45. al-Kulani, al-Kafi, 1407 n.H., B.2, S.510; al-Majlisi, Bihar al-Anwar, 1403 n.H., B.90. S.356; B.93, S.256.
  46. al-Kulaini, al-Kafi, 1407 n.H., B.2, S.62.

Quellenverzeichnis

  • Nahj al-Balaqa, Korrektur Subhi Salih, Qum, Hejrat, 1414 n.H.
  • Ibn Schu'ba al-Harani, Hasan b. Ali, Tuhaf al-Uqul, Korrektur Ali Akbar Ghafari, Qom, Jeme'e-ie Mudarrisin, 1404.
  • Ibn Manzur, Muhammad b. Mukram, Lisan al-Arab, Beirut, Dar al-Fikr – Dar Sadir, 1414 n.H.
  • Ibn Fahd al-Hilli, Ahmad b. Muhammad, Iddat ad-Da'I wa Najah as-Sa'I, Korrektur Ahmad Muwahhedi Qummi, Teheran, Dar al-Kutub al-Islami, 1407 n.H.
  • Asch'ari Qummi, Ahmad b. Muhammad b. Isa, an-Nawadir, Qom, Mo'asese-ie Imam Hadi, 1408 n.H.
  • at-Tirmizi, Muhammad b. Isa, Sunan at-Tirmizi wa huwa al-Jamiu a-Sahih, B.3 und 5, Abdurrahman Muhammad Uthmanuf, Beirut, 1403 n.H.
  • Hurr al-Amili, Muhammad b. Hasan, Wasa'il asch-Schi'a, Qom, Mu'asisat Al-I al-Bait aleihim as-salam, 1409 n.H.
  • Dehkhoda, Loqatnahmeh, Teheran, Entescharat-e Daneschgah Teheran, 1377 n.i.S.
  • as-Saduq, Muhammad b. Ali, al-Amali, Qom, Naschr-e Mo'asese-ie Be'that, 1417 n.H.
  • as-Saduq, Muhammad b. Ali, Ma'ani al-Akhbar, Korrektur Ali Akbar Ghafari, Qom, Daftar-e Entescharat-e Islamim 1403 n.H.
  • Tabatabai, Sayyid Muhammad Husain, al-Mizan fi Tafsir al-Quran, Beirut, Mu'asisat al-A'lami lil Matbu'at, 1390 n.H.
  • at-Tusi, Muhammad b. Hasan, Tahzib al-Ahkam, Hasan Musawi Khorsan, Beirut, 1401 n.H.
  • at-Tusi, Muhammad b. Hasan, Misbah al-Mutihajjid, Beirut, Mu'asisat Fiqh asch-Schi'a, 1411 n.H.
  • Fakhr ar-Razi, Muhammad b. Umar, at-Tafsir al-Kabir, Beirut, Dar Ihya' at-Turath al-Arabi, 1420 n.H.
  • Qazi Nu'man, Nu'man b. Muhammad, Da'a'im al-Islam wa Dhikr al-Halal wa al-Haram wa al-Qazaja wa al-Ahkam, Auflg. Asif b. Ali Asqar Faizi, Kairo [1963-1965], Offset [Qom, Bita]
  • Qera'ati, Mohsen, Tafsir Nur, Teheran, Markaz-e Farhangi Darsha-i az Quran, 1388 n.i.S.
  • al-Kulaini, Muhammad b. Ya'qub, al-Kafi, Teheran, Dar al-Kutub al-Islamiyya, 1407 n.H.
  • al-Kulaini, Muhammad b. Ya'qub, al-Kafi, Teheran, Dar al-Kutub al-Islamiyya, 1407 n.H.
  • Muttaqi al-Hindi, Ali b. Hisam ad-Din, Kanz al-Ummal fi Sunan al-Aqwal wa al-Af'al, Bikri Hayani wa Sifwat Saqa, Beirut, 1409 n.H.
  • al-Majlisi, Muhammad Baqir, Bihar al-Anwar, Beirut, Dar Ihya at-Turath al-Arabi, 1403 n.H.
  • Makarem Schirazi, Naser, Tafsir Nemuneh, Teheran, Dar al-Kutub al-Islamiyya, 1371 n.i.S.