Entwurf:Atomwaffen-Fatwa
Die Fatwa über das Verbot der Herstellung und Einsatzes von Atomwaffen ist eine rechtswissenschaftliche Ansicht der der schiitischen Autorität (Marja' at-Taqlid) und Oberhaupt derr der Islamischen Republik Iran Seyyed Ali Khamenei, die als Reaktion auf Behauptungen über die Entscheidung Irans zur Entwicklung von Atomwaffen vorgebracht wurde. Seyyed Ali Khamenei betrachtet Massenvernichtungswaffen als eine Bedrohung für die Menschheit und somit als verboten (Harām).
Einige Forscher verwiesen zur Darlegung der Unzulässigkeit (Hurumat) dieses Urteils auf Verse aus dem Koran und Überlieferungen, die das Vorgehen gegen Zivilisten verbieten. Laut Abu l-Qasim Alidust reicht die Geschichte des Urteils über die Unzulässigkeit des Einsatzes von Waffen mit massiver Zerstörungskraft bei schiitischen Rechtsgelehrten mindestens zehn Jahrhunderte zurück.
Diese Fatwa fand in politischen Analysezentren und internationalen Thinktanks Beachtung und es wird berichtet, dass sie bei den Vereinten Nationen als offizielles Dokument registriert wurde. Das Buch „Nukleare Rechtswissenschaft“ (persisch: فقه هستهای), verfasst von einem Autorenkollektiv und das Buch „Die Atom-Fatwa aus völkerrechtlicher Perspektive“ (persisch: فتوای هستهای از منظر حقوق بینالملل) von Dschabir Siwani-Sad befassten sich mit den Belegen und Dimensionen des Verbots der Herstellung und des Einsatzes von Atomwaffen.
Bedeutung
Die Fatwa über das Verbot der Herstellung und des Einsatzes von Atomwaffen wurde als Reaktion auf Behauptungen über den Bau von Atomwaffen im Iran von der schiitischen Autorität (Marja' at-Taqlid) und Oberhaupt der Islamischen Republik Iran Seyyed Ali Khamenei erlassen.[1] Diese Fatwa wurde offiziell auf der ersten „Internationalen Konferenz für nukleare Abrüstung und Nichtverbreitung“ im Jahr 1389 AH (Solar-Hijri) im Iran verlesen.[2] Der damalige Leiter der iranischen Atomenergieorganisation Ali Akbar Salehi betrachtete in Reaktion auf Fragen bezüglich einer Bewegung des System der Islamischen Republik Iran in Richtung Bau einer Atombombe die Ehre Irans darin seine Würde zu wahren und der Fatwa über das Verbot der Herstellung und Einsatzes von Atomwaffen zu folgen.[3] Auch die damalige US-Außenministerin Hillary Clinton verwies im April 2012 im Rahmen der Vorbereitung von Verhandlungen der USA mit dem Iran auf diese rechtswissenschaftliche Ansicht des iranischen Oberhaupts.[4] Der damalige US-Präsident Barack Obama berief sich am 24. September 2013 bei den Vereinten Nationen auf diese Fatwa.[5]
Reaktionen
Es wird berichtet, dass die Fatwa von Seyyed Ali Khamenei weltweit auf Zustimmung stieß[6] und ein breites Echo in politischen Analysezentren und internationalen Thinktanks fand.[7] Ebenfalls wird laut einem Bericht der Zeitung Kayhan die Botschaft von Seyyed Ali Khamenei an die Internationale Konferenz für nukleare Abrüstung, welche die Fatwa über das Verbot der Herstellung und des Einsatzes von Atomwaffen enthielt bei den Vereinten Nationen als offizielles Dokument registriert.[8] Der damalige Präsident des Instituts für globale Sicherheit in den USA Jonathan Granoff forderte in einem Interview das iranische Oberhaupt auf in einem Schreiben an die religiösen Oberhäupter der Welt das Verbot des Einsatzes von Atomwaffen unter allen Umständen zu erklären, damit auch sie sich ihm anschließen können.[9]
Im Jahr 1392 AH (Solar-Hijri) (2013/14) traf und diskutierte eine sechsköpfige Gruppe von Priesterm und amerikanischen Fachleuten mit schiitischen Gelehrten in Qom, um die Gültigkeit dieser rechtswissenschaftlichen Ansicht zu prüfen. Sie berichteten der US-Regierung über das Verbot von Atomwaffen in der schiitischen Rechtswissenschaft und die Ergebnisse ihrer Reise, damit diese in den Atomverhandlungen des Westens mit dem Iran berücksichtigt werden.[10] Ebenfalls im Jahr 1400 AH (Solar-Hijri) (2021/22) sprach der persischsprachige Fernsehsender BBC mit der Ausstrahlung der Dokumentation „Eine Atom-Fatwa“ über die Möglichkeit einer Änderung und Zeitlichkeit der Fatwa von Seyyed Ali Khamenei;[11] jedoch wiesen Rechtsforscher diese Möglichkeit und den Einfluss von Zeit und Ort auf die Entstehung dieser Fatwa zurück.[12]
Historische Grundlage
Atomwaffen werden als eine Form von Massenvernichtungswaffen betrachtet.[13] Laut Abu l-Qasim Alidost erließen schiitische Rechtsgelehrte bereits seit mindestens zehn Jahrhunderten Fatwas über die Unzulässigkeit (Hurruma) des Einsatzes von Waffen und Mitteln, die eine massive Tötung von Menschen, Vernichtung von Lebewesen und Umweltzerstörung verursachen.[14] Auch Seyyed Ali Khamenei wiederholte seit dem 19. Februar 2010) seine Fatwa und bekundete erneut seine Ansicht gegen die Herstellung und Einsatz von Atomwaffen.[15]
Text der Fatwa und Übereinstimmung mit anderen Autoritäten

Der Text der Fatwa der Autorität (Marja' at-Taqlid) und Oberhaupt der Islamischen Republik Iran Seyyed Ali Khamenei wurde am 28. Farwardin im Jahr 1389 AH (Solar-Hijri) in seiner offiziellen Botschaft an die „Erste internationale Konferenz für nukleare Abrüstung und Nichtverbreitung“ von Ali Akbar Velayati verlesen.[16] In dieser Botschaft heißt es:
Unserer Überzeugung nach werden neben der Atomwaffe auch andere Arten von Massenvernichtungswaffen wie chemische und biologische Waffen als eine ernsthafte Bedrohung für die Menschheit betrachtet... Wir betrachten den Einsatz dieser Waffen als verboten (Harām) ...[17]
Es wird berichtet, dass in der ersten Hälfte der 1390er Jahre AH (Solar-Hijri) (ca. 2011-2016) auch die Äußerungen und Fatwas von religiösen Autoritäten (Maraji' at-Taqlid) wie Naser Makarem Schirazi, Hossein Nuri Hamedani, Jafar Sobhani und Abdollah Javadi Amoli die rechtswissenschaftliche Ansicht von Seyyed Ali Khamenei bestätigt und betont.[18] Ebenfalls betrachtetem der schiitische Rechtsgelehrte der Sekretär der Nationalen Konferenz für nukleare Rechtswissenschaft Abu l-Qasim Alidost und der schiitischer Rechtsgelehrter und Vertreter im Expertenrat (persisch: مجلس خبرگان رهبری) Ahmad Moballeghi diese Theorie angesichts ihrer Beweise als eine ewige Vorschrift Gottes, die weder veränderbar noch verhandelbar ist.[19]
Gründe
Es wurden verschiedene rechtswissenschaftliche Gründe für die Unzulässigkeit (Hurruma) der Herstellung und Einsatzes von Atomwaffen angeführt. Seyyed Ali Khamenei sieht den Grund für das Verbot der Produktion und Nutzung von Atomwaffen darin, dass die Glaubensgrundsätze des Islam dem Einsatz von Massenvernichtungswaffen entgegenstehen. Ihm zufolge bedeutet der Einsatz einer solchen Waffe die Zerstörung von Saat (Landwirtschaft) und Nachkommenschaft, wie es in Vers 205 der Sure al-Baqara erwähnt wird.[20] In diesem Zusammenhang betrachtete der schiitische Rechtsgelehrte Abu l-Qasim Alidost die Besserung der Verhältnisse der Menschen in ihrer Beziehung zu Gott und untereinander als eine der Intentionen der Scharia (persisch: مقاصد شریعت) und stellte klar, dass Besserung (Islah) niemals durch Verderben (Ifsad) und Einsatz von Massenvernichtungswaffen erreicht wird.[21] Im Folgenden wird eine Erläuterung der diesbezüglich vorgebrachten Gründe angeführt:
Koranverse
Ahmad Moballeghi,Der schiitischer Rechtsgelehrter hält die rechtlichen Gründe für diese Ansicht für vielfältig und verweist auf drei koranische Prinzipien:[22]
- Gemäß der Prinzip der Lastenübertragung (persisch: قاعده وزر), abgeleitet vom Vers 15 der Sure al-Isra' in dem es „Wa lā taziru wāziratun wizra uchrā“ heißt, sollen Unschuldige nicht an der Bestrafung von Übeltätern beteiligt werden, während der Einsatz von Atomwaffen Massenmord und Bestrafung Unschuldiger nach sich zieht und sogar zukünftigen Generationen schadet.
- Basierend auf dem Prinzip des Verbots des Strebens nach Verderben (persisch:قاعده حرمت سعی بر فساد), abgeleitet von Vers 205 der Sure al-Baqara ist jede Handlung, die zu Verderben auf Erden sowie Vernichtung von Saat (Landwirtschaft und Vieh) und Nachkommenschaft führt verboten (harām).
- Das Prinzip der Sündhaftigkeit (persisch: قاعده اثم), abgeleitet vom Ausdruck „Ithmuhumā akbaru min naf'ihimā“ in Vers 219 der Sure al-Baqara, betrachtet jede Handlung deren Schlechtigkeit und Verderben größer als ihr Nutzen ist als verboten (harām). Moballeghi zufolge ist Verderben (Fasād) durch Atomwaffen zweifellos größer als ihr möglicher Nutzen.
Naser Ghorban-Nia betrachtet Vers 190 und Vers 205 der Sure al-Baqara sowie die Vers 8 und Vers 32 der Sure al-Ma'ida als Bedeutung eines absoluten Verbots des Einsatzes von Atomwaffen.[23]
Überlieferungen

In der rechtlichen Untersuchung des Verbots von Atomwaffen als einem Beispiel für Massenvernichtungswaffen wird auf Überlieferungen als Argument zurückgegriffen, darunter:
- Abu l-Qasim Alidost und Mohammad Javad Fazel Lankarani berufen sich auf Überlieferungen, die Gießen von Gift in das Wasser des Feindes verbieten.[24]
- Einige Forscher argumentierten mit Überlieferungen, die Angriffe auf Zivilisten (Kinder, Frauen, Alte, Geisteskranke und Tiere) verbieten.[25]