Ringspende

Aus wikishia

Die Ringspende (persisch: خاتم بخشی)- Ein Ereignis bei dem Imam Ali (a.) während der Verbeugung im Gebet einem armen Mann seinen Ring, den er an der Hand trug, schenkte. Diese Begebenheit wurde in schiitischen und sunnitischen Überlieferungssammlungen wiedergegeben, und Kommentatoren zufolge bezieht sich der Wilayah-Vers ebenfalls auf dieses Ereignis. Das Spenden des Ringes zählt zu den Tugenden von Imam Ali (a.). Schiitische Juristen sagten unter Bezugnahme auf dieses Ereignis: Kleinere vom Gebet abweichende Körperbewegungen machen das Gebet nicht ungültig. Es gibt auch welche die sagen, dass das Hören auf Stimmen anderer Menschen während des Gebets den mystischen Zuständen nicht widerspricht, da Ali (a.) während des Gebets einem Mann zuhörte, der Gott sein Leid klagte. Als Antwort darauf heißt es, dass sowohl das Gebet von Ali (a.) als auch sein Almosen Gott galten; Daher besteht zwischen beiden kein Widerspruch.

Ereignis

Einigen Überlieferungen zufolge betrat eines Tages ein mittelloser Mann die Moschee des Propheten (s.) und bat um Hilfe, aber niemand gab ihm etwas. Er erhob seine Hände zum Himmel und sagte: o Gott! Sei mein Zeuge, dass ich in der Moschee deines Gesandten um Hilfe gebeten habe, aber niemand hat mir etwas gegeben. In dem Moment machte Ali (a.), der sich verneigt hatte, ein Zeichen mit dem kleinen Finger seiner rechten Hand, der mittellose Mann ging zu ihm und zog ihm den Ring vom Finger.[1] Scheich Mufid geht davon aus, dass dieser Vorfall am 24. Dhul-Hijjah stattfand.[2] Einer anderen Überlieferung zufolge hatte der Prophet (s.) Imam Ali (a.) in den Jemen geschickt, als er Mekka erreichte gab er im Gebet während der Verbeugung einem armen Mann seinen Ring.[3] Faiz Kashani (gestorben 1091 n.H.) vermutet, dass der Vers nach der Spende des zweiten Ringes offenbart wurde.[4]

Herabsendung des Wilaya-Verses

Hauptartikel: Al-Wilaya-Vers

Exegeten verbinden den Herabsendungsanlass des Verses „Euer Schutzherr ist (allein) Allah und (auch) Sein Gesandter und diejenigen, die glauben, die das Gebet verrichten, die Abgabe entrichten und zu den sich Verbeugenden gehören“,[Koran 1] bekannt als Wilaya-Vers, mit dem Ereignis der Ringspende.[5] Laut Qazi Azad ad-Din, ein sunnitischer Theologe, sind sich die Exegeten über die Offenbarung dieses Verses zu Ehren von Ali (a.) einig;[6] In einigen sunnitischen Interpretationen heißt es jedoch, dass der Wilaya-Vers bezüglich anderer Menschen offenbart wurde.[7] Viele Gefährten wie Ibn Abbas,[8] Ammar,[9] Abu Dharr,[10] Anas Ibn Malik,[11] Abu Rafi' Madani[12] und Miqdad[13] verstanden die Offenbarung des Wilaya Verses als im Zusammenhang stehend mit der Ringspende bzw. der Würde von Ali ( a.). Dieses Ereignis wird in schiitischen und sunnitischen Überlieferungs- und Kommentarbüchern erwähnt.[14]

Eigenschaften des Ringes

Von Imam Sadiq (a.) wurde überliefert, dass das Gewicht des Ringes, den Ali (a.) einem armen Mann gab vier Mithqal betrug und das Gewicht des Edelsteins, ein Rubin, fünf Mithqal, der Preis dafür war mit der Damaskussteuer (dreihundert Kamelladungen mit Silber und vier mit Gold) gleichzusetzen. Dieser Ring gehörte einst Marwan Ibn Tawq, der von Ali (a.) im Krieg getötet wurde. Ali brachte diesen Ring als Kriegsbeute zum Propheten (s.). Der Prophet (s.) schenkte ihm diesen Ring.[15] Über den Wert des Rings, den Imam Ali (a.) spendete besagt eine Überlieferung in Majma' al-Bayan, dass sich das Material des Rings nur auf Silber beschränkte.[16]

Anwendungen in Fiqh

Einige schiitische Juristen beziehen sich um zu beweisen, dass geringfügige Körperbewegungen das Gebet nicht ungültig machen auf das Ereignis der Ringspende von Imam Ali während seiner Verbeugung im Gebet.[17] Einige argumentieren auch damit, dass die Absicht eine Tat des Herzens ist und nicht ausgesprochen werden muss.[18] Wenn man bedenkt, dass in diesem Vers auch Zakat erwähnt wird, erschliesst sich aus dieser Geschichte, dass Zakat auch die empfohlene Almosengabe miteinschließt.[19]

Andere glauben jedoch im Gebet Armen Aufmerksamkeit zu schenken und ihre Stimmen zu hören sei nicht mit der mystischen Verfassung vereinbar, die Ali (a.) während des Gebets laut Überlieferungen hatte. Als Antwort darauf heißt es, dass sowohl das Gebet von Ali (a.) als auch sein Almosen Gott galten; Daher besteht kein Widerspruch darin Stimmen von Mittellosen zu hören und ihnen zu spenden, während man um Gottes Wohlgefallen betet; So wie der Prophet (s.) ein Kind weinen hört, während er betet und das Gebet früher als gewöhnlich beendet, damit die Mutter des Kindes zu ihm gehen kann.[20] Allamah Majlisi sagt, die Aufmerksamkeit auf einen anderen Gottesdienst im Gebet widerspricht nicht der Vollkommenheit des Gebets und der Präsenz des Herzens im Gebet.[21]

Koranverse

  1. إِنّما وَلیکُمُ اللهُ و رَسولُهُ والّذینَ ءَامَنوا الَّذینَ یقِیمُونَ الصَّلوةَ و یؤتُونَ الزَّکوة و هُم راکِعونَ؛
    Sure Ma'ida, Vers 55

Fußnoten

  1. Haskani, Schawahid al-Tanzil, B.1, S.209-239
  2. Mofid, Masar al-Schia, S.41
  3. Ibn Tawus, Al-Iqbal be A'mal al-Hasana, B.1, S.454
  4. Feiz Kaschani, Al-Safi, B.2, S.46
  5. Haskani, Schawahid al-Tanzil, B.1, S.209-239
  6. Iji, Scharh al-Mawaqif, S.405
  7. Tabari, Jame al-Bayan, B.10, S.425
  8. Haskani, Schawahid al-Tanzil, B.1, S.232
  9. Soyuti, Al-Dorr al-Manthur, B.3, S.106
  10. Ibn Taymiyya, Al-Tafsir al-Kabir, B.12, S.26
  11. Haskani, Schawahid al-Tanzil, B.1, S.225
  12. Tabarani, Al-Mu'jam al-Kabir, B.1, S.320-321
  13. Haskani, Schawahid al-Tanzil, B.1, S.228
  14. Soyuti, Al-Dorr al-Manthur, B.3, S.105; Ibn Abi Hatam, Tafsir al-Quran al-Azim, B.4, S.1162; Tabari, Jame al-Bayan, B.4, S.390
  15. Bahrani, Al-Borhan, B.2, S.326-327; Nuri, Mostadrak al-Wasa'il, B.7, S.259-260
  16. Tabrisi, Majma al-Bayan, B.3, S.363
  17. Fazel Miqdad, Kanz al-Irfan, B.1, S.158; Fazil Kazimi, Masalik al-Afham, B.1, S.244
  18. Majlisi, Bihar al-Anwar, B.81, S.281; Astarabadi, Ayat al-Ahkam, S.244
  19. Fazel Miqdad, Kanz al-Irfan, B.1, S.158
  20. Tabasi, Nischan Wilayat wa Khatam-Bakhschi, S.49; Saduq, Ilal al-Scharaye, B.2, S.344; Tabatabaee, Sunan an-Nabi, S.307
  21. Majlisi, Bihar al-Anwar, B.81, S.281

Quellenverzeichnis