Shafa'a

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Shafāʿa (Arabisch: الشفاعة) bzw. die Fürsprache ist die Vermittlung eines Geschöpfes zwischen Gott und anderen Geschöpfen zur Erlangung des Guten und zur Abwehr gegen das Übel im Diesseits und im Jenseits. Die Shafaʿa ist ein religiöser Begriff, an den die Mehrheit der Muslime glaubt. Nach schiitischer Überzeugung ist die Fürsprache alleinig Gott vorbehalten und allen ist verwehrt, Fürsprache einzulegen ohne Seine Genehmigung. Und Gott erlaubt nur dann, wenn Er mit dem Glauben einer Seiner Diener zufrieden ist, den Fürsprechern für ihn Fürsprache einzulegen. Der Glaube an die Fürsprache nimmt unter den Schiiten einen besonderen Platz ein.

Auch Sunniten erkennen das Prinzip der Fürsprache an, zumal in ihren Quellen die Fürsprache des Propheten (s.) für die Gläubigen explizit erwähnt wird. Unter den Muslimen sind es die Wahhabiten, die das Bitten um die Fürsprache an andere außer Gott als Beigesellung (shirk) abtun und nur die direkte Bitte an Gott als zulässig betrachten.

Definition

Das Wort Shafa'a leitet sich von seiner Wurzel "ش ف ع" ab, was "etwas anhängen oder an etwas anderes anfügen" bedeutet.[1] Mit Fürsprache wird die Mittlerschaft eines Geschöpfs zwischen Gott und anderen Geschöpfen bezeichnet, diese Mittlerschaft bedeutet Gutes zukommen zu lassen oder vor dem Übel zu schützen.[2] Betrachtet wird die Fürsprache auch dahingehend, dass sie zur Veränderung des Sündigen führt und von seiner verdienten Strafe abgesehen wird. Wie eine Überlieferung von Imam ʿAli (a.) besagt, dass die Reue (at-Tauba) eines sündigen Menschen mit der Befreiung von Strafe einhergeht und die Vergebung Gottes verdient: "Keine Mittlerschaft ist erlösender als die Reue".[3] Nach Tabatabai hat die Person, die von der Fürsprache erfasst wird, jegliche Mittel, um die Gnade Gottes zu erhalten, wodurch Gott ihm entweder die Strafe erlässt oder ihm seinen Rang erhöht. Und mit der Zuwendung hin zu einem Fürsprecher, vervollständigt sich die Kausalität diesbezüglich und er wird von Gott begnadigt.[4]

Motahhari beschreibt die Fürsprache mit "objektive und überirdische Form spiritueller Beziehungen in dieser Welt".[5] Er meint, wenn der Mensch einen anderen Menschen rechtleitet, so verkörpert sich eine Beziehung des Folgens und Führens zwischen ihnen und am Tag der Auferstehung wird der Lehrer in wahrlicher Gestalt für den Schüler Fürsprache einlegen, deshalb wird gerade Imam al-Husain (a.) Fürsprecher für viele Menschen sein, denn seine Denkschule leitete viele recht.[6] Der Glaube an die Fürsprache existiert auch in anderen Religionen wie dem Judentum und Christentum.[7]

Das Verhältnis zu Tawassul

Die Fürsprache hat eine enge Verbindung mit dem Begriff Tawassul, wobei letzteres eine Person betrifft, die bei jemandem Zuflucht sucht und diesen um Fürsprache bittet und die Fürsprache denjenigen, der um Fürsprache gebeten wurde und wiederum Gott um Vergebung für jene Person bittet.

Fürsprache im Koran

In vierundzwanzig Koranversen wird von der Fürsprache gesprochen. Die meisten Anwendungen des Begriffs Fürsprache im Koran betreffen die Negierung der Mittlerschaft von Götzen und jener Götter, welche die Beigeseller (Mushrikun) von Mekka als ihre Fürsprecher ansahen:

Sie dienen anstatt Allahs, was ihnen weder schadet noch nützt, und sagen: "Das sind unsere Fürsprecher bei Allah." Sag: Wollt ihr denn Allah kundtun, was Er nicht kennt, weder in den Himmeln noch auf der Erde? Preis sei Ihm! Erhaben ist Er über das, was sie (ihm) beigesellen.[8]

Der Koran negiert Fürsprache von Götzen, erkennt jedoch die Fürsprache von Personen oder gar Gegenständen unter Umständen an. Beispielsweise die Fürsprache des Propheten (s.) ist im Koran klar bestätigt und deshalb sind sich die Muslime in Bezug auf die Akzeptanz des Prinzips der Fürsprache einig, wenngleich in manchen ihrer Urteile und Stellungnahmen sie untereinander nicht ganz stimmig sind. Z.B bei dem Vers:

"...Und (einen Teil) der Nacht, verbringe ihn damit, zusätzlich für dich. Vielleicht wird dich dein Herr zu einer lobenswerten (Rang)stellung erwecken."[9]

Schiitische[10] und sunnitische[11] Koranexegeten teilen die Ansicht, dass hier mit lobenswerte Rangstellung eben der Rang der Fürsprache gemeint sei, den Gott seinem Gesandten versprochen hat.

Koranverse, in denen von der Fürsprache gesprochen wird, sind wie folgt einzuteilen: Einige von diesen negieren die Fürsprache am Tag der Auferstehung absolut,[12][13] wobei in anderen die Fürsprache nur Gott vorbehalten ist[14][15], und in einigen anderen wieder die Fürsprache mancher Geschöpfe unter bestimmten Bedingungen bestätigt wird:

"Es gibt keinen Fürsprecher außer nach Seiner Erlaubnis. Dies ist doch Allah, euer Herr, so dient Ihm! Bedenkt ihr denn nicht?"[16]

"An jenem Tag nützt die Fürsprache nicht, außer durch denjenigen, dem es der Allerbarmer erlaubt und mit dessen Worten Er zufrieden ist."[17]

"Er weiß, was vor ihnen und was hinter ihnen liegt, und sie legen Fürsprache nur für denjenigen ein, dem Er zustimmt. Und sie sind aus Furcht vor Ihm besorgt."[18]

"Und wie viele Engel gibt es in den Himmeln, deren Fürsprache nichts nützt, außer nachdem Allah es erlaubt hat, wem Er will und wer Sein Wohlgefallen findet."[19]

"Wer ist es denn, der bei Ihm Fürsprache einlegen könnte – außer mit Seiner Erlaubnis?"[20]

"Auch nützt bei Ihm die Fürsprache nicht – außer, wem Er es erlaubt."[21]

und letztendlich sprechen manche Verse die Fürsprache einiger Personen ab.

Im Hinblick auf die gesamten Koranverse, die von der Fürsprache sprechen, lässt sich feststellen, dass diese eine Art der Fürsprache billigen, während sie eine andere Art ablehnen. Abgelehnt wird eine von Gott unabhängige Fürsprache, und betont wird demgegenüber, dass die Fürsprache essenziell Gott vorbehalten ist und dieses anderen nur durch seine Erlaubnis zukommt:

"Auch nützt bei Ihm die Fürsprache nicht – außer, wem Er es erlaubt."[22]

Die Fürsprache in den Überlieferungen

Bestätigt wird die Fürsprache im koranischen Sinne auch in den Überlieferungen des Propheten (s.) und der Ahl al-Bait (a.), aus denen sich die Bedingungen für ihre Gültigkeit sowie für ihre Eigenschaften erschließen.

  • Der edle Prophet (s.) sagte: "Gott hat mir fünf Privilegien erteilt… eines dieser Privilegien ist die Fürsprache, welche ich für meine Umma (Gemeinschaft) bewahrte, die Fürsprache für diejenigen, die Gott nichts beigesellen".[23]
  • Ebenso wurde vom Propheten (s.) überliefert, wie er einst sagte: "Drei Gruppen legen bei Gott für die Sünder Fürsprache ein und deren Fürsprache auch angenommen wird: Propheten, die Wissenden und die Märtyrer [Shohada]."[24]

Arten der Fürsprache

Ungültige Fürsprache: Ein gegen das Gesetz verstoßender Straftäter beeinflusst auf einem illegalen Weg den Willen des Gesetzgebers und wirkt so auf das Gesetz ein. In dieser Hinsicht ist Fürsprache im Diesseits unrechtmäßig [zulm] und im Jenseits unmöglich.[25] Einwände, die gegen eine Fürsprache erhoben werden, betreffen diese Art, eben jene, welche der edle Koran missbilligt.

Ungültige Fürsprache: Die ungültige Fürsprache rührt von dem falschen Glauben an "tawfiz" (Überlassung, Überantwortung) her, in der Bedeutung, dass Gott nachdem er das Universum erschaffen hatte, es anderen überliess und selbst nicht mehr in dieses eingreift; demnach könnten andere unabhängig von Ihm Fürsprache einlegen und wer diese überzeugen kann, für ihn fürzusprechen, der benötigt nicht mehr die Genehmigung Gottes.

Gültige Fürsprache: Die korrekte und vom Koran bewilligte Form der Fürsprache, die in den Überlieferungen des Propheten (s.) und der Ahl al-Bait (a.) bestätigt ist, ist, dass sie in ihrer Gesamtheit gänzlich Gott vorbehalten ist und niemand, außer mit Seiner Erlaubnis, Fürsprache einlegen kann. Also bedeutet "Fürsprache der Propheten und der Imame (a.)" nie, dass sie eine unabhängige Rolle dabei spielen oder dass für die Erlangung ihrer Fürsprache Dinge, außer die von Gott befohlenen, notwendig wären.

"Sie selbst legen demzufolge nur Fürsprache für jene ein, mit denen Gott zufrieden ist, und sie legen Fürsprache nur für denjenigen ein, dem Er zustimmt."[26]

Mit anderen Worten, der wesentliche Unterschied zwischen der korrekten Fürsprache und der falschen liegt darin, dass erstere mit Gott beginnt und bei dem Sünder endet und der Fürsprecher hier nur der Vermittler der Gnade Gottes zu dem Untergeordneten ist, aber bei einer inkorrekten Fürsprache wie bei der Vetternwirtschaft, sich eine weniger qualifizierte Person durch geheime Abmachung von einer höheren Person etwas erbittet.

Ebenso wurde vom Propheten (s.) überliefert, wie einst sagte: Drei Gruppen legen bei Gott für die Sünder Fürsprache einlegen und deren Fürsprache auch angenommen wird: Propheten, die Großgelehrten und die Märtyrer."[27]

Fürsprache für Vergebung und Fürsprache für Erhöhung des Ranges

Gelegentlich erfolgt die Fürsprache zur Erhöhung des Ranges. Diese Art wird von allen islamischen Konfessionen akzeptiert, und manchmal dient die Fürsprache für die Vergebung von Sünden, diese Art wird jedoch von der Muʿtazila und den Charidschiten abgelehnt. Diese beiden Gruppen lehnen die Fürsprache für diejenigen, die große Sünden begehen, Strafe verdienen und in die Hölle eingetreten sind ab. Sie sagen: "Derjenige, der in die Hölle gekommen ist, verlässt sie nicht".[28]

Die Fürsprache betrifft auch manchmal das Jenseits, wie die Fürsprache des Propheten (s.) für die Vergebung der Sünde am Tag der Auferstehung und manchmal geht es um diesseitige Angelegenheiten, wie für die Heilung von Krankheiten.

Bedingungen

Im Koran und in den islamischen Überlieferungen wird verstreut von den Bedingungen gesprochen. Unter anderem ist die wichtigste Bedingung für die Gültigkeit der Fürsprache die Zufriedenheit Gottes: "und sie legen Fürsprache nur für denjenigen ein, mit dem Er zufrieden ist." Demzufolge bedingt die Fürsprache für Sünder, dass sie gläubig sind.

Hindernisse für die Fürsprache

Nach einigen Koranversen und Hadithen disqualifiziert ein Teil von Taten und Glaubenssätzen die Person davon Fürsprache erhalten zu können. Dazu gehören folgende Gruppen:

Bedingungen für die Fürsprache

Die Fürsprecher besitzen laut Koran drei Eigenschaften:

  1. Den Glauben an Gott und das sich kundigsein über die Taten der Geschöpfe:[29] "Und diejenigen, die sie anstatt Seiner anrufen, verfügen nicht über die Fürsprache, außer wer der Wahrheit entsprechend bezeugt, und sie wissen (es)."[30]
  2. Im Besitz der Erlaubnis Gottes zu sein: "An jenem Tag nützt die Fürsprache nicht, außer durch denjenigen, dem es der Allerbarmer erlaubt und mit dessen Worten Er zufrieden ist."[31]
  3. Jemand der von Gott eine Verpflichtung entgegengenommen hat: "... verfügen sie nicht über die Fürsprache, außer demjenigen, der vom Allerbarmer eine (diesbezügliche) Verpflichtung entgegengenommen hat."[32]

Die schöpferische Schafaʿa, also der Einfluss von Mitteln und Ursachen existiert in der gesamten Schöpfung. Daher werden in den Hadithen Menschen, Gruppen und auch gewissen Orten das Recht der Fürsprache zugeschrieben, in dem Sinne, dass sie bei der Rechtleitung der Menschen eine Rolle spielen können. Fürbitter der juristischen Fürsprache sind entweder die rechtschaffenen Taten einer Person, oder die Propheten, Heiligen etc.

  • Der Prophet (s.): Die Fürsprache des Propheten (s.) wird als die Fürsprache al-Kubra [die große Fürsprache] bezeichnet. In mehreren Überlieferungen wird erwähnt, dass die Fürsprache des Propheten (s.) jene Gläubige umfasst, die große Sünden begangen haben.
  • Der Befehlshaber der Gläubigen (Imam ʿAli (a.))
  • Die reinen Imame
  • Sayyida Fatima az-Zahra (s.)
  • Der edle Koran
  • Die Propheten (a.) und die Freunde Gottes[33]
  • Die Reue: Der Vorteil von Fürsprechern wie Propheten und Engel ist, dass ihr Wort gegenüber der Reue am Tag der Auferstehung gültig ist, während die Reue nur das Diesseits betrifft (denn solange man noch am Leben ist wird die Reue angenommen, danach nicht mehr)
  • Die Engel[34]
  • Gelehrte[35]
  • Märtyrer
  • Gott, der Erhabene: Da Gott der Liebste der Lieben ist, wird Er, nachdem die Fürsprecher am Tag der Auferstehung Fürsprache leisteten, Gnade walten lassen auch für diejenigen, die Fürsprache und Fürbitter entbehrten.[36]

Auswirkungen

Laut islamischer Lehren dient die Fürsprache weder der Ermutigung zur Sünde noch ist sie eine Genehmigung für Sünder; Vielmehr hat sie folgende konstruktive Auswirkungen:

  • Hoffnungstiftend: Normalerweise, wenn der Mensch seinen Gelüsten unterliegt und er in große Sünden verfällt, überkommt ihn auch Hoffnungslosigkeit, was ihn wiederum noch mehr in Sündhaftigkeit versinken lässt. Demgegenüber erhofft sich der Mensch von der Fürsprache der Rechtschaffenen, dass, sollte er sich korrigieren können, seine schlechte Vergangenheit Ausgleich findet.
  • Aufbau einer spirituellen Verbindung zu den Freunden Gottes: Offensichtlich versucht jemand, der auf die Fürsprache hofft, eine solche Beziehung aufzubauen und tut das, was Gott und den Fürsprecher zufrieden stellt und nicht das, was seine Liebesschnur zu ihnen abreißen lässt. Diese Liebe und Verbindung führt zu mehr rechtschaffenen Taten.
  • Der Versuch, die Bedingungen für die Fürsprache zu erfüllen: Die auf die Fürsprache Hoffenden müssen ihre vergangenen Taten überprüfen und bessere Entscheidungen für die Zukunft treffen, denn die Fürsprache erfolgt nur dann, wenn ein entsprechender Hintergrund vorhanden ist. Sie ist eine Art Barmherzigkeit, die aufgrund eines angemessenen Hintergrunds desjenigen, für den Fürsprache eingelegt wird, und auch aufgrund der Ehre, Würde und der aufrichtigen Taten des Fürsprechers Verwirklichung findet.[37]

Wahhabiten und die Fürsprache

Alle Sunniten, aber auch Wahhabiten akzeptieren das Prinzip der Fürsprache. Ibn Taymiyya schreibt: Die Überlieferungen bezüglich der Fürsprache sind zahlreich und mutiwatir (häufig tradiert aus den verschiedensten Quellen)</ref>. Ein Teil dieser Überlieferungen sind zumeist in Sahih al-Bukhari und Muslim zu finden, aber auch in Sunan und Masanid.[38]

An einer Stelle heißt es:

"Für den Propheten (s.) gelten am Tage der Auferstehung drei Arten der Fürsprache, wobei bei der dritten diejenigen betroffen sind, die das Feuer verdient hätten. Seine Fürsprache und die der anderen Propheten umfassen diejenigen, die eigentlich dem Feuer überantwortet werden sollten, sie ihren Eintritt jedoch verhindern und diejenigen, die sich schon im Feuer befinden daraus erretten."[39]

Sie (die Wahhabiten) erkennen die Bitte um Fürsprache des Propheten und der Rechtschaffenden im Diesseits an, aber nur während der Lebenszeit des Fürsprechers und für den Tag der Auferstehung. ʿAbd ar-Rahman b. Hasan b. Muhammad ʿAbd al-Wahhab sagte: "Die Bitte um Fürsprache des Propheten, die auch angenommen wird, gilt nur für seine Lebenszeit, aber nach seinem Tod ist die Bitte um Fürsprache verboten."[40]

Der Streitpunkt zwischen Wahhabiten und den anderen Muslimen handelt von der Bitte auf Fürsprache der Propheten und der Heiligen, während sich diese im Barzakh befinden, denn die Wahhabiten streiten auch das Zwischenleben im Barzakh ab und bezeichnen diese Art der Fürsprache als unzulässig und als eine Art Beigesellung. ʿAdullah b. Muhammad b. ʿAbd al-Wahhab schreibt:

"Wir glauben angesichts der Überlieferungen an die Fürsprache unseres Propheten (s.) am Tag der Auferstehung. Ebenso verhält es sich mit den Engeln, Rechtschaffenden und Kindern, aber dennoch bitten wir um die Fürsprache ihres Schöpfers (Gott)... Die Fürsprache sollte man sich von Gott erbitten und nicht von Fürsprechern. Also sagt nicht : Oh Gesandter Gottes , o Wali Gottes ich bitte dich um Fürsprache oder dergleichen..., dessen nur Gott fähig ist. Die Bitte um Fürsprache von einem Fürsprecher ist nachdem dieser verstorben ist eine Art Beigesellung."

Die wichtigsten Einwände der Wahhabiten

Polytheismus

Von einem Fürsprecher Fürsprache zu erbitten bedeute: Jemand anderen als Gott anrufen, dies wäre Polytheismus in der Anbetung, denn Gott sagt:

"...so ruft neben Allah niemanden an."[41]

Antwort: Die obige Kritik entstand durch das Missverständnis der Wahhabiten über die Bedeutung der Einheit Gottes und des Polytheismus. Das wahre Verständnis über den Polytheismus und der Einheit Gottes impliziert, dass die Anrufung eines anderen als Gott an sich kein Polytheismus und nicht einmal verboten ist. Polytheismus bezieht sich auf Fälle, bei denen man glaubt, dass es eine unabhängige Gottheit und Herrschaft ausser der von Gott gibt und die Schiiten schreiben niemals ihren Imamen (a.) noch anderen Wesen solche Eigenschaften zu, sondern nur Gott allein. Die Bitte um Fürsprache von anderen ist laut aller Muslime zulässig, es ist so, als wenn wir jemanden bitten würden für uns Doa zu machen. So gesehen ist die Fürsprache einer Person mit der Erlaubnis Gottes legitim und zulässig.

Um Sünden zu vergeben lädt Gott die Menschen ein, den Propheten (s.) zu bitten Doa für ihre Vergebung zu machen> "Und wenn sie, wo sie sich selbst Unrecht zugefügt haben, zu dir kämen und dann Allah um Vergebung bäten, und der Gesandte für sie um Vergebung bäte, würden sie wahrlich Allah Reue-annehmend und Barmherzigkeit finden.[42]

Einige versuchten die Bedeutung dieses Verses so zu interpretieren, dass Menschen, die den Propheten (s.) belästigt hatten, ihn um Vergebung bitten mussten; sehen wir uns aber den Vers genauer an, dann kann schnell die Fehlerhaftigkeit dieser Interpretation festgestellt werden, denn wenn der Prophet (s.) im Begriff gewesen wäre den Menschen die Sünden ihm gegenüber zu vergeben, so hätte es in dem Vers heißen müssen "und der Gesandte hatte ihnen vergeben" währenddessen der Vers besagt, "der Gesandte hatte für sie gefleht".

Darüber hinaus verbietet der oben erwähnte Vers, auf den sich die Wahhabiten beziehen[43] den Muslimen, andere Gott gleichzustellen. Doch der Vers richtet sich an die Polytheisten, die ihre Mittel als unabhängig betrachteten. Und wenn die Bitte an jemanden außer an Gott ein polytheistischer Akt ist, würde es keinen Unterschied machen, ob diese Leute leben oder tot sind, dann hätte man niemanden auch nicht den Propheten (s.) schon zu ihren Lebzeiten um irgendetwas bitten dürfen.

In den authentischen sunnitischen Hadithen wird erwähnt, dass at-Tirmidhi von Anas b. Malik überlieferte, dass er den Propheten (s.) gebeten hatte Fürsprache für ihn am Tag des Gerichts zu machen. Er wird mit den Worten zitiert:

"Ich habe den Propheten (s.) gebeten, am Tag des Gerichts Fürsprache für mich zu machen. Der Prophet (s.) sagte: 'Das werde ich'. Ich sagte: 'Wo soll ich dann nach dir suchen?' Er (s.) sagte, 'zuerst in der Nähe der Sirat-Brücke'."[44]

Die Shafa'a gehört Gott

"Sag: Alle Fürsprache gehört Allah (allein)."[45]

Antwort: Die Shafa'a in Bezug auf diesen Aspekt, bedeutet "Einfluss auf die Schöpfung", und gehört zu den Manifestationen der Herrschaft Gottes und somit nur zu Ihm; dies widerspricht jedoch nicht dem Glauben an die Rechte der Fürsprache für den Propheten (a.) und die Rechtschaffenen; weil ihre Fürsprache nicht unabhängig ist, sondern von der Erlaubnis Gottes abhängt, während es auch in anderen Angelegenheiten dasselbe ist.

Im Koran sagt Gott:

"...daß alle Stärke Allah gehört,"[46]

was bedeutet, dass alle Kräfte die der Welt zugrundeliegen auf Gott zurückgehen und alle Geschöpfe nur Macht erlangen können durch Seine Erlaubnis und seinen Willen und zwar in dem Maße, wie Er es wünscht. Und nachdem Gott einem Wesen Macht verliehen hat, so kann dann dieses Wesen auch um Hilfe gebeten werden. Genauso wie der Vers

"Sag: Alle Fürsprache gehört Allah (allein)."[47]

Es bedeutet ebenso, dass, wenn Gott es für angemessen hält einem Wesen das Recht zu geben die Fürsprache auszuführen, dieses Wesen auch aufgefordert werden kann, die Erlaubnis, die Gott ihm für die Fürsprache gegeben hat, in die Tat umzusetzen.

Ähnlichkeit mit Polytheisten

Im Koran betrachtet Gott die Polytheisten zur Zeit des Propheten (s.) als Götzendiener, weil sie die Fürsprache von einem anderen als Gott erbaten. "Sie dienen anstatt Allah, was ihnen weder schadet noch nützt, und sagen: „Das sind unsere Fürsprecher bei Allah."[48]

Antwort: Es besteht kein Zweifel, dass die Polytheisten zur Zeit des Propheten (s.) ihren Götzen und Göttern das Recht der Fürsprache zuschrieben, aber dieser Vers impliziert, dass sie ihre Götzen wirklich anbeteten und nur nebenbei die Rechte der Fürsprache für sie berücksichtigten und sie aufgrund des Glaubens an ihre Fürsprache, aber einhergehend mit ihrer Anbetung getadelt wurden.

Polytheisten betrachteten bedingungslos die Rechte der Fürsprache für ihre Götzen, denen Gott nie eine solche Stellung gegeben hatte. Außerdem glaubten sie an ihre Göttlichkeit und beteten sie an; wenn man jedoch an die Rechte der Shafa'a glaubt, die Gott jemandem verlieh und daran, dass die Nutzung dieser Rechte nur mit Gottes Erlaubnis erfolgt, dann gäbe es kein Problem. Kein Muslim gibt einem Fürbitter den Rang der Göttlichkeit und betet ihn an, so dass seine Handlungen den Handlungen der Polytheisten ähnelt.

Es ist offensichtlich, dass nur Respekt zu zeigen und das Darih in heiligen Schreinen zu küssen, ohne an die Göttlichkeit zu glauben, nicht als Anbetung angesehen wird; denn wenn es so wäre, dann würde es auch als Anbetung gelten, den Eltern aus Respekt ihre Hände zu küssen.

Ein weiterer Punkt ist, dass Götzen aus Stein und Holz keine göttliche Erlaubnis haben und weder schaden noch nutzen können. Dieses war nur die Behauptung von Götzenanbetern, die an die Auswirkungen von Steinen und Hölzern glaubten. Ihre Überzeugungen unterscheiden sich von den Auswirkungen, welche die Fürbitter mit Gottes Erlaubnis haben.[49]

In dem oben erwähnten Vers spricht Gott die Götzenanbeter an: "Ihr glaubt an Positionen für Götzen, die ich ihnen nicht gegeben habe.", und es ist etwas ganz anderes, wenn man die Freunde Gottes um Fürsprache bittet.

Wenn also die Argumentation der Wahhabiten richtig wäre, dann wäre der Glaube an die Fürsprache völlig polytheistisch und dieses schließt auch die Wahhabiten mit ein, da sie im Allgemeinen an die Fürsprache glauben.

Überlieferung, der die Bitte um Fürsprache von den Leuten ablehnt

Es wird von Imam ʿAli (a.) in der Nahj al-Balagha überliefert, wie er sagt:

"Wisse, dass Der, in Dessen Hand sich die Schätze der Himmel und der Erde befinden, dir erlaubt hat, Ihn anzurufen (im Bittgebet) und es Sich für Dich verbindlich machte, Dir zu antworten. Er hat dir befohlen, Ihn zu bitten, auf dass Er dir gebe, dass du von Ihm Barmherzigkeit erbittest, auf dass Er dir Barmherzigkeit gewähre. Er hat zwischen dich und Sich nichts gestellt, was dich von Ihm abschirmt, Er hat dich nicht geheißen, Zuflucht zu suchen bei jemandem, der für dich bei Ihm Fürsprache einlegt, und Er hat dir (den Weg der) Reue nicht versperrt, falls du Schlechtes getan haben solltest."[50]

Antwort: Erstens gehört die Shafaʿa zu den Themen, die alle Muslime, sogar die Wahhabiten akzeptiert haben und auch im Koran und in den Hadithen erwähnt werden. Zweitens meinte Imam ʿAli (a.) mit dem Satz "Er hat dich nicht geheißen, Zuflucht zu suchen bei jemandem, der für dich bei Ihm Fürsprache einlegt," dass Gottes Barmherzigkeit gegenüber den Menschen nicht wie die der Menschen ist, so dass, wenn sie einige Menschen nicht kennen, auf andere verweisen, um sich so den ersteren vorzustellen, damit diese ihre Wünsche erfüllen können. Da Gott der Kenner der Geheimnisse und des Unsichtbaren ist und alle Menschen und ihre Bitten direkt kennt, verweist Er auf Menschen als Mittel und dies tut Er aufgrund Seiner Weisheit und der Kausalzusammenhänge in der Welt der Natur und der Spiritualität.

Gott, der Allmächtige, hat den Menschen nicht so in Bedrängnis gebracht, dass er sich unbedingt an einen Mittler oder Fürsprecher wenden muss; ein Mediator ist erforderlich, wenn kein Zugang zur Hauptperson besteht, wie z.B. aus Unkenntnis über die Rechte des Bittenden; während es bei Gott keine Zugangsbeschränkung gibt, entgegen der Meinung der Christen und Polytheisten, dass es ein Mittel zwischen Gott und den Menschen geben muss.

Bitte an Verstorbene

Hauptartikel: Der Besuch von Gräbern

Die Wahhabiten sagen, dass es verboten sei, die Fürsprache von Fürbittern nach ihrem Ableben zu erbitten, da es sich um einen polytheistischen Akt handeln würde und die Toten die Lebenden nicht hören können.

Antwort: Wenn manche Handlungen polytheistisch sind, dann wären sie sowohl im Diesseits als auch im Jenseits als solche zu betrachten, es würde keinen Unterschied geben. Darüber hinaus geht es beim Tod um den Körper, während die Seele fortlebt und die Bittgebete und die Fürsprache hört und die Beantwortung mit der Seele und nicht mit dem Körper verbunden ist.

Es gibt viele sunnitische Überlieferungen über das Aussprechen der Segnungsformel über den Propheten (s.) von nah oder fern, und es wird klargestellt, dass der Prophet (s.) diese Grüße und dieses Lob hört und darauf antwortet.[51]

Wir haben nicht das Recht, sie zu bitten

Muhammad ʿAbd al-Wahhab meint:

"Wenn jemand sagt, dem Propheten (s.) wurde das Recht erteilt Fürsprache einzulegen, so wäre die Antwort, dass Gott ihm das Recht gegeben hat die Fürsprache einzusetzen, aber Er hat dir verboten, ihn darum zu bitten, denn Er sagt:

"so ruft neben Allah niemanden an.[52]"[53]

Antwort: Erstens hat der obige Vers keinen Bezug zur Bitte um Fürsprache, denn es geht um die Polytheisten, die unabhängige Partner Gott beigesellten und diese um Fürsprache baten und daher können solche Verse nicht mit Gläubigen in Zusammenhang gebracht werden. Zweitens, wie oben schon erwähnt wurde, ist die Bedeutung dieses Verses und anderer Verse dieser Art (mit "مع" [mit] kommen), dass kein Wesen jemals auf der gleichen Ebene mit Gott betrachtet werden kann. Glaubt man aber, dass Gott einem Mittel oder einem Vermittler die Erlaubnis erteilt hat etwas zu tun und man davon ausgeht, dass alles nach Gottes Anordnung geschieht, so ist dies kein Akt des Polytheismus, sondern geht mit dem Monotheismus einher, genauso ist es, wenn Prophet Jesus (a.) laut Koran die Heilung der Kranken, die Wiederbelebung der Toten und sogar die Erschaffung eines Vogels aus Lehm abhängig von der Erlaubnis Gottes durchführt und sich dieses nicht selbst zuschreibt.[54]

Die Leugner der Fürsprache

Diejenigen, die die Fürsprache grundsätzlich leugnen, führen dafür auch folgende Gründe an:

Das Wagnis zum Sündigen

Einige meinen, dass der Glaube an die Fürsprache bei den Menschen das Wagnis zum Sündigen hervorruft und den Geist zur Übertretung bei Sündern und Kriminellen wiederbelebt; Daher ist der Glaube daran nicht mit dem Geist des islamischen Gesetzes und anderer Gesetze vereinbar.

Antwort: Erstens, wenn dem so wäre, könnte auch die Reue, die die Vergebung der Sünden bringt, als Ermutigung zum Sündigen betrachtet werden, obwohl die Reue zum ursprünglichen islamischen Glauben gehört und von allen Muslimen akzeptiert wird. Zweitens würde die Fürsprache nur dann zum Sündigen führen, wenn sie allgemein alle Sünder miteinschließt, aber wenn es unklar ist für welche Sünden und für welche Sünder und wann, möglicherweise am Tage des Gerichts, die Fürsprache gilt, so würde dies nicht zu einer Ermutigung zum Sündigen führen.

Es wird kein Mediator benötigt

"Gott ist den Menschen näher als ihre Adern und barmherziger als jeder andere gegenüber seiner Schöpfung."

Antwort: Es ist wahr, dass Gott uns näher ist als unsere Adern, aber die Weisheit hinter der Schöpfung des Menschen auf Erden erfordert, dass Gott Seine Gesandten schickt, um die Menschen zu führen, anstatt direkt zu ihnen zu sprechen, und diese Weisheit erfordert auch, dass die Position dieser Boten so hoch vor den Menschen sein muss, damit ihnen die Rechtleitung auf die beste Art und Weise vermittelt wird, deshalb verlieh Gott ihnen Unfehlbarkeit von Sünde und Irrtum, damit die Menschen ihnen vertrauensvoll folgen können und sie die Herzen der Menschen an sich ziehen können.

Im Koran erwähnt Gott einige Begebenheiten und fordert die Menschen auf, diese Menschen als Mittler zu nehmen, um bessere Ergebnisse zu erzielen. Z.B. die Brüder des Propheten Joseph (a.), die ihren Vater baten, für sie zu intervenieren und Gott um ihre Vergebung [55] zu bitten oder anderswo angeführt, dass die Bitte des letzten Propheten (s.) um Vergebung wirksamer ist, als das eigene Flehen der Menschen [56] oder erwähnt wird , dass die Menschen den Propheten Jesus (s.) als göttlichen Beweis ihrer Zeit bezeichneten, da durch ihn ihre Kranken geheilt und ihre Probleme gelöst wurden. [57] Wenn es falsch wäre einen Mittler zu nehmen, während man um die Nähe Gottes weiss, müsste dieses im Koran kritisiert worden sein und nicht als empfohlene Handlung des Menschen vorgestellt werden.

Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit

Die Fürsprache hebt die Strafe auf, entweder ist es gerecht oder ungerecht. Wenn es gerecht ist, dann ist die Bestrafung Gottes ungerecht, und wenn es nicht gerecht ist und die Bestrafung gerecht ist, dann ist Fürsprache der Fürbitter und ihre Handlung zur Aufhebung der Strafe ungerecht.

Antwort: Die Aufhebung der Strafe kann Barmherzigkeit sein, und weder Gerechtigkeit noch Strafe gelten dafür. Mit anderen Worten, die Aufhebung der Bestrafung ist Gnade und steht über der Gerechtigkeit. Gott, der Unbefleckte, hat die Bestrafung von Übeltätern gemäß Seiner Gerechtigkeit festgelegt, aber die Aufhebung der Bestrafung aufgrund der Fürsprache ist Barmherzigkeit. Gott hat Seine Diener gelehrt gerecht zu sein und hat ihnen befohlen es zu versuchen eine höhere Ebene als die Gerechtigkeit zu erreichen, welche die Barmherzigkeit ist.

"Allah gebietet Gerechtigkeit, gütig zu sein und den Verwandten zu geben;"[58]

Fußnoten

  1. Siehe: Ibn Manẓūr, Lisān al-ʿArab, unter dem Wort "šafaʿa"
  2. Sayyid Murtiḍā, Rasāʿil, 1405 n.H., B.2, S.273.
  3. al-Mağlisī, Biḥār al-Anwār, 1403 n.H., B.6, S.19.
  4. Tabātabāī, al-Mīzān, 1390 n.i.S., B.1, S.157.
  5. Motahharī, Mağmūʿeh Āṯār-e Šahīd Motahharī, B.1, S.252.
  6. Motahharī, Mağmūʿeh Āṯār-e Šahīd Motahharī, B.1, S.252.
  7. Dāʿrat al-Maʿārif-e Ketāb-e Muqaddas, S.411.
  8. Yunus: 18.
  9. al-Isrāʿ: 79.
  10. at-Tūsī, at-Tibyān, Dār Iḥyāʿ at-Turāṯ al-ʿArabī, B.6, S.512; at-Tabrisī, Mağmaʿ al-Bayān, 1372 n.i.S., B.6, S.671.
  11. Faḫr ar-Rāzī, Mafātīḥ al-Ġaib, 1420 n.H., B.21, S.387; al-Qurtubī, Yawm al-Fazaʿ al-Akbar, Maktabat al-Qurʿān, S.155.
  12. al-Baqara: 254.
  13. al-Baqara: 48.
  14. az-Zumar: 44.
  15. as-Sijda: 4
  16. Yunus, Vers 3
  17. Taha, Vers 109
  18. al-Anbiya, Vers 28
  19. an-Najm, Vers 26
  20. al-Baqara, Vers 255
  21. Saba, Vers 23
  22. Saba, Vers 23
  23. Musnad Aḥmad: 301/1: Sunan an-Nasāʿī: 209/1; Sunan ad-Dāramī: 2:873 etc.
  24. al-Mağlisī, Biḥār al-Anwār, 1403 n.H., B.8, S.34.
  25. Motahharī, Murtiḍā, ʿAdl-e ilāhī, S.234.
  26. al-Anbiya, Vers 28
  27. al-Mağlisī, Biḥār al-Anwār, 1403 n.H., B.8, S.34.
  28. Maqālāt al-Islāmiyīn, B.1, S.168 und 334; al-Kaššāf, az-Zamaḫšarī, B.1, S.152.
  29. Tabātabāī, al-Mīzān, B.18, S. 127.
  30. az-Zukhruf, Vers 86
  31. Taha, Vers 109.
  32. Mariam, Vers 87
  33. Muhammad b. Yazid Qazwīnī, Sunan Ibn Māğah, B.2, S.724 und siehe auch Sayyid Ḥumairī, Qurb al-Isnād, S.64.
  34. al-Anbiya, Vers 28
  35. Muhammad b. Yazid Qazwīnī, Sunan Ibn Māğah, B.2, S.724 und siehe auch Sayyid Ḥumairī, Qurb al-Isnād, S.64.
  36. Für Beipiele dieser Überlieferungen siehe: ʿIlm al-Yaqīn, B.2, S.1325, Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, B.4, Kitāb at-Tauḥīd, Kapitel 24, S.392, Hadith 7439; al-Mağlisī, Biḥār al-Anwār, 1403 n.H., B.8, S.362.
  37. Riḍwānī, Salafīgarī wa Pasoḫguī be Šobahāt, S465.
  38. Mağmūʿ Fatāwā Ibn Taymiyya, B.1, S.314.
  39. Mağmūʿ Fatāwā Ibn Taymiyya, B.1, S.314.
  40. Muḥammad b. ʿAbd al-Wahhāb, Kitāb at-Tauḥīd wa Qirrat ʿUyūn al-Muwaḥḥidīn, S.258.
  41. Sure al-Jin, Vers 18
  42. Sure an Nisa, Vers 64
  43. Koran:72:18
  44. At-Tirmiḏī, Sunan, B.4, S.621
  45. Sure az-Zumar, Vers 44
  46. Sure al-Baqara, Vers 165
  47. Sure az-Zumar, Vers 44
  48. Sure Yunus, Vers 18
  49. Koran, 10:18.
  50. Nahj al-Balaqa, Brief 31
  51. Abū Dāwūd, Sunan, B.2, S.218
  52. 72:18
  53. Muḥammad b. ʿAbd al-Wahhāb, Kašf al-Šubahāt, S.25.
  54. Koran, 3:44.
  55. Koran, 12:97, 98.
  56. Koran, 4:64.
  57. Koran, 3:49.
  58. an-Nahl, Vers 90

Quellenverzeichnis

  • Koran
  • Ibn Manẓūr, Muḥammad b. Mukram, Lisān al-ʿArab, Beirut, Dār Ṣādir, 1388 n.i.S.
  • Al-Mağlisī, Muḥammad Bāqir, Biḥār al-Anwār li Durar Aḫbār al-Aʿimma al-athār. Teheran: Al-Islamiyya, 1363 n.i.S.
  • Ar-Razī, Faḫr al-Dīn, At-Tafsīr al-Kabīr.
  • Ḥanbal, Aḥmad, Musnad Aḥmad.
  • An-Nasāʿī, Aḥamd b. ʿAlī. Sunan al-Kubrā
  • Motahharī, Murtiḍā. ʿAdl-e ilāhī..
  • New Catholic Encyclopedia. Washington DC: Gale,2002
  • Jawādī Amulī, 'Abd Allah, Tasnīm.
  • Al-Ašʿarī, Abu l-Ḥasan, Maqālāt al-Islāmiyyin.
  • Az-Zamaḫšarī, Maḥmūd, Al-Kaššāf, Beirut, Dār al-Kitāb al-ʿArabī, 1407 n.H.
  • Jawādī Amolī, 'Abd Allah, Maʿād dar Qur'ān.
  • Ḥumairī, ʿAbd Allah b. Ğaʿfar, Qurb al-Isnād.
  • Qazwīnī, Ibn Māğah, Sunan Ibn Māğah.
  • Al-Faiḍ al-Kāšānī, Muḥsin, 'Ilm al-Yaqīn fī Uṣūl al-Dīn.
  • Al-Buḫārī, Muḥammad b. Ismaʿil, Ṣaḥīḥ.
  • Riḍwānī, ʿAlī Asġar, Salafīgarī wa Pasoḫ be Šubahāt, Qom, Masğid Ğamkarān
  • Ibn Taymiyya, Mağmuʿ al-Fatāwā, Medina, Mağmaʿ al-Malik Fahad, 1416 n.H.
  • Muḥammad b. ʿAbd al-Wahhāb, Kitāb al-Tauḥid.
  • Gelehrten von Najd, Ad-Durar al-Sunniyya fī l-Ağwabāt an-Nağdiyya. 1417 n.H.
  • At-Tirmiḏī, Abū ʿIsā, Sunan al-Tirmiḏī, Ägypten, Maktaba wa Matbaʿa Muṣtafā al-Babī al-Ḥalabī, 1395 n.i.S.
  • Aš-Šarīf al-Raḍī, Nahj al-Balaġa
  • Abū Dāwūd, Sulaimān b. Ašʿaṯ, Sunan Abī Dāwūd, Beirut, Al-Maktaba al-ʿAthriyya
  • Muḥammad b. ʿAbd al-Wahhāb, Kašf al-Šubahāt, KSA, 1411 n.H.