Vereinzelte Überlieferungen
«خبر واحد» = «Vereinzelte Überlieferungen»“ sind Überlieferungen, die aufgrund der kleiner Anzahl ihrer Berichterstatter nicht sicher von den 14 Unfehlbaren stammen. Dem gegenüber stehen die Mutawatir Überlieferungen, die in so viel vertrauenswürdigen Überlieferungswegen weiter gegeben wurden, dass man quasi absolut sicher ist, dass diese von einem der Unfehlbaren stammen. Die Frage der Authentizität vereinzelner Überlieferungen gilt als eine der wichtigsten Themen der Prinzipien der islamischen Rechtswissenschaft (persisch:اصول فقه).
Die «vereinzelte Überlieferung» wird in vier Hauptarten eingeteilt: Sahih Hadith, Hasan Hadith, Hadith Muwathaq und Schwacher Hadith.
Gelehrte der Prinzipien der islamischen Rechtsprechung betrachten Überlieferungen, die sicher von einem der Unfehlbaren stammt als Beleg. Aber in anderen sind sie sich nicht einig. Es wird gesagt dass mit Ausnahme einer Gruppe früherer Mujtahid andere schiitische Gelehrte vereinzelte Überlieferungen im Bereich der islamischen Gesetzgebung für gültig halten und unterscheiden sich nur hinsichtlich der Bedingungen ihrer Gültigkeit. Die meisten schiitischen Gelehrten sind der Ansicht, dass die Überlieferung nur dann gültig ist, wenn dessen Überlieferungsweg vertrauenswürdig ist.
Einige wie Sayyid Abu al-Qasim Khoei und Mohammad Hadi Muarefat akzeptierten die Gültigkeit vereinzelner Überlieferungen im Bereich der Glaubensüberzeugung. Doch die meisten Juristen sind gegen diese Ansicht. Über die Authentizität vereinzelter Überlieferungen sind sich auch sunnitische Gelehrte uneinig. Es wird gesagt, dass die meisten von ihnen auch vereinzelte Überlieferungen in der islamischen Gesetzgebung unter Bedingungen als Beleg akzeptieren.
Definition
Vereinzelte Überlieferungen (arabisch: خبر واحد) verfügen nicht über ausreichende Anzahlvertrauenswürdiger Überlieferungswege, so dass man nicht sicher sein kann, dass diese tatsächlich von einem der 14 Unfehlbaren stammen.[1] Vereinzelte Überlieferungen stehen Mutawatir Überlieferungen gegenüber, deren vertrauenswürdige Überlieferungswege so zahlreich sind, dass man quasi absolut sicher sein kann, dass diese von einem der Unfehlbaren überliefert wurden.[2]
Arten vereinzelter Überlieferungen
Vereinzelte Überlieferungen gibt es in verschiedenen Typen und Kategorien[3]. In einer Art der Kategorisierung werden sie entsprechend den Merkmalen der Überlieferungswege in vier Hauptkategorien unterteilt: Sahih Hadith, Hasan Hadith, Zuverlässiger Hadith und Schwacher Hadith:[4]
- Sahih Hadith: (deutsch: richtige Überlieferung) Es gibt Überlieferungswege dessen Berichterstatterkette ausschließlich aus vertrauenswürdige Schiiten bestehen.[5]
- Hasan Hadith: (deutsch: gute Überlieferung) Es gibt Überlieferungswege, die ausschließlich aus Schiiten bestehen, aber bei manchen besteht Zweifel an dessen Vertrauenswürdigkeit.[6]
- Hadith Muwathaq: (vertrauenswürdige Überlieferung) Es gibt Überlieferungswege deren Berichterstatter ausschließlich aus vertrauenswürdigen besteht, jedoch sind nicht alle Schiiten.[7]
- Hadith Daif: (deutsch: schwache Überlieferung) Wenn es keinen Überlieferungsweg gibt, der eine der vorherigen erfüllt, bezeichnet man diese Überlieferung als «schwach». Z.B. wenn in allen bekannten Überlieferungswegen sowohl unzuverlässige Berichterstatter als auch Nicht-Schiiten vorhanden sind.[8]
Musnad Hadith, Mutasil (Überlieferungsweg vollständig), Hadith Marfu (Überlieferungsweg unterbrochen), Hadith Muanan (Überlieferungsweg mit ‚an, also unbekannt auf welche Art), Muallaq, Maschhur (weit bekannt), Qharib (fremd), Hadith (Typen), Maqtu (unterbrochen), Hadith Mursal und Hadith Maudhu (erfunden) sind andere Begriffe im Zusammenhang mit vereinzelten Überlieferungen, die die obigen Haupttypen detaillierter gruppieren.[9]
In einer anderen Klassifizierung, die auf dem Kriterium Gewissheit oder Zweifel basiert, wird die vereinzelte Überlieferung in lediglich zwei Typen unterteilt: Nämlich ob vorhandene Belege ausreichen, dass man sicher sein kann, dass diese von einem der Unfehlbaren übermittelt wurde oder Mangel an einem solchen.[10] Einige der Bedingungen, die nach Ansicht einiger schiitischer Gelehrter die Überlieferungen notwendig sind: Mit dem Verstand vereinbar, nicht gegensätzlich zum Koran, Konsens[Anmerkung 1] der Muslime oder Schiiten.[11]
Bedeutung des Themas der Glaubwürdigkeit vereinzelter Überlieferungen
Laut Mohammed Kazem Khorasani ist die Frage der Gültigkeit vereinzelter Überlieferungen eine der wichtigsten Themen in der Wissenschaft der Prinzipien der islamsischen Jurisprudenz [12]. Der Grund liegt darin, dass die meisten Üebrlieferungen, die vom Propheten Gottes und den Imamen überliefert wurden vereinzelte Überlieferungen sind und viele Entscheidungen über islamische Gesetze durch vereinzelte Überlieferungen profitieren.[13] In der islamischen Rechtswissenschaft wird dieses Thema unter dem Titel «Authentizität vereinzelner Überlieferungen» (arabisch: حجیّت خبر واحد/Hujjiat Khabar Wahid) diskutiert.[14] Natürlich geht es hier um eine vereinzelte Überlieferungen, die nicht durch wissenschaftliche Belege untermauert sind. Denn alle Gelehrten der Prinzipien der islamischen Jurisprudenz akzeptieren die Autorität einer vereinzelten Überlieferung, die von wissenschaftlichen Belegen begleitet wird und haben darin keinen Zweifel.[15]
Authentizität vereinzelter Überlieferungen
Gelehrte der Prinzipien der islamischen Jurisprudenz haben viele Meinungsverschiedenheiten über vereinzelte Überlieferungen, die nicht durch authentische wissenschaftliche Belege begleitet werden.[16] Eine Gruppe frührerer schiitischer Juristen, darunter Seyyid Mortaza, Hamzah bin Ali bin Zahra Halabi, Abdul Aziz Halabi und Ibn Idris Hilli betrachteten eine solche Überlieferung als nicht authentisch.[17] Natürlich, so Faid Kashani, ließen sie nicht alle vereinzelten Überlieferuungen außer acht! Wenn vielmehr einer der folgenden Belege vorliegt, werden auch diese akzeptiert:
- Existenz dieser Überlieferung in Usul Arbamia (persisch: اصول اربعمائه)
- Vorhandensein der Überlieferung in einem oder zwei Originalen mit mehreren und aurthendichen Überliefrungswegen
- Existenz der Übrlieferung im Original, der einer Konsens-Gefährten (persisch: اصحاب اجماع) stammt wie Zarara bin Ain und Muhammad bin Muslim Thaqafi Kufi;
- Existenz der Überlieferung in einem Werk das einem der 14 Unfehlbaren vorgelegt und von ihm bestätigt wurde.
- Existenz der Überlieferung in vertrauenswürdigen Weken früherer Gelehrter der Schiiten.[18]
Laut Scheich Morteza Ansari hält die überwiegende Mehrheit der schiitischen Mujtahids die vereinzelte Übverlieferung für allgemein authentisch[19], aber stellen Kriterien für ihre Akzeptanz auf und sind sich über diese Kriterien nicht einig.[20] Beispielsweise sagen Sheikh Tusi, Sayyid Ibn Tavus und Allameh Hilli, dass eine vereinzelte Überlieferung ein Beleg dafür ist, wenn diese über einen verlässlichen Überlieferungsweg verfügt und dessen Inhalt ebenfalls verlässlichen.[21] Einigen Akhbaristen[Anmerkung 2] wird zugeschrieben, dass sie die Überlieferungen, die in authentischen schiitischen Hadith-Büchern erscheinen allgemein für authentisch halten.[22] Zusätzlich zu dieser Bedingung schlugen einige auch das Kriterium vor, dass diese Überlieferungen nicht viel bekannten Überliefungen widersprechen.[23] Andere sagen, dass eine Überlieferung akzeptiert wird, wenn dessen Berichtererstatter im Überlieferungsweg gerecht sind.[24]
Laut Abd al-Hadi Fadli, Autor von «Usul al-Hadith», sind die meisten schiitischen Gelehrten der Ansicht, dass vereinzelte Überlieferungen gültig sind, wenn dessen Überlieferungswege vertrauenswürdig sind.[25]
Sunnitische Sicht
Laut Schukani, sunnitischer mujtahid[Anmerkung 3] (gestorben: 1250 n. H.), sind sich Gelehrte der Sunniten auch über die Authentizität vereinzelter Überlieferungen uneinig. Die meisten von ihnen, darunter auch Ahmed bin Hanbal[26] sind der Ansicht, dass diese gültig sind.[27] Andere, wie Ibrahim Nazam (zweites und drittes Mondjahrhundert), sagen dass sie nicht gültig sind es sei denn, es gibt Belege außerhalb des Überlieferung selbst, die auf seine Authentizität schließen lässt.[28]
Argumente der Unterstützer
Befürworter der Gültigkeit der vereinzelten Überlieferungen beziehen sich auf Verse des Korans, Überlieferungen, Konsens und Lebensart der Weisen (persisch: سیره عقلاء, um dies zu belegen:[29]
Ayah Naba, Ayah Nafer und Ayah Ahl al-Dhikr gehören in diesem Zusammenhang zu Versen des Korans darüber.[30] Dem Vers zufolge sollen, wenn Übertreter Nachricten bringen, dessen Worte nicht ohne Untersuchung angenommen werden.[31] Sie sagten, dass die Bedeutung besteht, dass es nicht notwendig ist Wahrheit oder Falschheit Nachrichten von gerechten zu überprüfen. Dadurch wird die vereinzelte Überlieferung gülltig.[32]
Sie betrachteten Lebensart von Weisen (سیره عقلا) als stärksten Beleg für die Gültigkeit der vereinzelten Überlieferungen.[33] Die Erklärung dieses aus den Worten von Scheich Morteza Ansari lautet wie folgt: Alle Menschen vertrauen Nachrichten einer zuverlässigen Person in normalen Angelegenheiten ihres Lebens. Wenn das islamische Gesetz (persisch: شارع) gegen dieses wäre, würde es ihn zwangsläufig verbieten. Wie in anderen Fällen, in denen es dagegen was, ist es verboten. Da die islamische Gesetzgebung dies nicht verbat folgt daraus, dass diese Praxis genehmigt ist.[34]
Argumente der Gegner
Laut Scheich Ansari zitieren Gegner der Autorität der vereinzelten Überlieferungen Verse des Korans, Überliefrungen und Konsens um ihren Standpunkt zu belegen.[35] Sie beziehen sich auf Verse, die es verbieten etwas zu tun, das kein Wissen bringt[36] wie Vers 36 der Sure Isra, der besagt, dass man etwas nicht befolgen soll von dem man nichts weiß und Vers 36 der Sure Junus in dem es heißt: Vermutungen machen den Menschen niemals unabhängig von der Wahrheit.
Sie beziehen sich auch auf viele Überlieferungen denen zufolge man nicht auf die Überlieferungen reagieren sollte von denen man nicht sicher ist, ob diese von einem der 14 Unfehlbaren stammt. Es sei denn es wird durch eine zuverlässige Quelle aus dem Koran oder absolut sicheren Überlieferungen bestätigt.[37]
Authentizität vereinzelter Überlieferungen in Glaubens-Überzeugungen
Schiitische Gelehrte, sogar diejenigen, die die Autorität der vereinzelten Überlieferungen akzeptieren wie Sheikh Tusi, Allama Hilli, Schahid Thani, Sheikh Morteza Ansari und Mohammed Kazem Khorasani kennen diese als Belege nur im Bereich der Ahkam an. Das heißt sie sind der Ansicht, dass es keine Autorität im Bereich der Glaubens-Überzeugungen hat.[38] Eines der Argumente in diesem Zusammenhang ist, dass diese Überliefrungen verdächtig sind. Man braucht jedoch Gewissheit in Glaubens-Überzeugungen. Daher wird die Anforderung der Authentizität der Überlieferungen zur Taklif ma Lajutaq (Pflicht, die nicht erledigt werden kann), was unmöglich ist.[39]
Andererseits akzeptierten einige zeitgenössische schiitische Gelehrte wie Sayyid Abu al-Qasim Khoei und Mohammad Hadi Muarefat die Autorität einer vereinzelten Überliefrung in Glaubens-Überzeugungen.[40]
Es gibt auch unterschiedliche Sichten unter den Gelehrten der Sunna über Autorotät der vereinzelten Überliefrungen. Zum Beispiel akzeptiert Fakhr Razi keine vereinzelten Überliefrungen in Glaubensfragen[41], aber Ibn Taymiyyah Harrani glaubt, dass akzeptierte vereinzelte Überlieferungen die Autorität haben Glaubensfragen zu belegen.[42]
Themenbezogene Anfragen
- Draya al-Hadith (persisch: درایة الحدیث)
- Mutawatir Überlieferungen
- Mustafiz Überliefrungen (persisch: خبر مستفیض)
Anmerkungen
- ↑ Unter Konsens versteht man hier nicht einfach ein Konsens von Muslimen, sondern Konsens von islamischen Gelehrten mit der Bedingung, dass alle der gelehrten Muslime über eine entsprechende Kenntnis/Verständnis des Themas verfügen.
- ↑ Abweichlergruppe, die Koran-Exegese ohne Überieferungen der Ahl al-Bayt nicht abzeptieren und solchen gar manclmal als Exegese nach eigener Meinung werten
- ↑ islamischer Gelehrter, der ohne fremde Hilfe selbst aus Koran, Überliefrungen und logischen Schlüssen Regeln und Gesetze herleiten kann