Vers des Zeugen

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Der Vers über des Zeugen oder der al-Schahid Vers (Arabisch: آية الشاهد) (Sure Hud: 17) handelt von der Bestätigung des Prophetentums Muhammads (s.) durch den Koran, die früheren Offenbarungsschriften und die wahren Gläubigen. Dieser Vers wurde offenbart nachdem die Polytheisten den Propheten (s.) der Lüge bezichtigt hatten und diente der Stärkung seiner Standhaftigkeit und seines Glaubens.

In schiitischen und sunnitischen Überlieferungsquellen und Kommentaren wird der Begriff „Zeuge“ in diesem Vers mit Imam Ali (a.) verbunden; Einige Gelehrte bezogen es jedoch auf andere oder anderes wie Gabriel oder auf die Zunge des Propheten (s.) und den Koran. Hakim al-Hiskani legte in seinem Buch Schawahid at-Tanzil mehr als 16 Überlieferungen vor, als Beweis dafür, dass mit „Zeuge“ Imam Ali (a.) gemeint ist.

Herangezogen wird der Vers über den Zeugen u.a. als Beweis für die Wilaya (Vormundschaft, Führungsauftrag) und das Kalifat bzw. die Nachfolgeschaft von Imam Ali (a.); Denn diesem Vers zufolge muss der Zeuge die Seele des Propheten (s.) sein, und laut des al-Mubahala Verses ist Imam Ali (a.) die Seele des Propheten. Von den früheren Offenbarungsschriften wird im al-Schahid Vers lediglich die Thora erwähnt; Koran-Exegeten begründen dies mit dem Verbreitetsein jüdischen Gedankenguts in dem Umfeld, in dem der Koran offenbart wurde, hinzu kommt die Tatsache, dass die dortigen Christen an weit entfernten Orten wie Schamat (Levante) und Jemen lebten.

Text und Übersetzung

Der 17. Vers der Sure Hud wird al-Schahid Vers genannt.[1]

Inhalt

In Tafsir al-Mizan sieht Allameh Tabatabai den al-Schahid Vers als Grundlage für die Festigung des Glaubens des Propheten (s.) an das Buch Gottes. Ihm zufolge wurde dieser Vers gegen die Bezichtigung des Propheten der Lüge durch die Polytheisten offenbart.[2]

In den Koranexegesen Majma' al-Bayan und Nemuneh gibt es für diesen Vers zwei Auslegungen:

  • In der ersten Auslegung wird der Versteil „Ist denn einer (den anderen gleich), der sich auf einen klaren Beweis von seinem Herrn stützt“[Koran 1] mit dem Propheten (s.) verbunden, woraufhin die Wahrheit seines Prophetentums auf drei Arten bewiesen wird; 1. Der Koran, der ein klarer Beweis ist; 2. Frühere Offenbarungsschriften wie die Thora, in der seine Zeichen angegeben sind; 3. Opferbereite Anhänger und wahre Gläubige wie Ali b. Abi Talib, als ein Zeichen für die Wahrhaftigkeit einer Konfession.[3]
  • In einer anderen Auslegung wird der Versteil auf alle Gläubigen bezogen, die mit klaren und überzeugenden Beweisen sowie solchen, die in den vorrausgegangenen Offenbarungsschriften zu finden sind die Wahrhaftigkeit des Prophetentums Muhammads bestätigen und an den Propheten (s.) glauben und zum Koran eilen.[4]

Wer ist der Zeuge?

Koranexegeten vertreten verschiedene Ansichten darüber auf wen oder was das Wort „Zeuge“ in Vers 17 der Sure Hud bezogen wird; In vielen Überlieferungsbüchern[5] und in schiitischen und sunnitischen Koranexegesen ist mit „Zeuge“ in diesem Vers Imam Ali (a.) gemeint, der als allererster Mann an den Propheten (s.) glaubte.[6] Hinzu kommt, dass sich in einer Überlieferung Imam Ali (a.) selbst als Zeuge in diesem Vers betrachtet.[7]

Hakim al-Hiskani legte in Schawahid at-Tanzil mehr als 16 Überlieferungen zum Beleg vor, dass der Zeuge in diesem Vers Imam Ali (a.) ist; Unter anderem überliefert er von Anas b. Malik, dass mit „Ist denn einer (den anderen gleich), der sich auf einen klaren Beweis von seinem Herrn stützt,“ Muhammad (s.) und mit „und auf den ein Zeuge von Ihm folgt,“ Ali Ibn Abi Talib (a.) gemeint ist.[8] Weiter heißt es in der Überlieferung, dass Ali (a.) die Zunge des Gesandten Gottes (s.) gegenüber den Menschen in Mekka war, als sie ihren Vertrag brachen.[9] In einem anderen Hadith zitiert al-Hasakani von Ibn Abbas, dass das Wort „Zeuge“ im Vers einzig und allein mit Imam Ali (a.) zu verbinden ist.[10]

Bezüglich dessen, wer mit dem Wort „Zeuge“ im genannten Vers zu verbinden ist gibt es unter muslimischen Koranexegeten auch andere Meinungen; Nach dem, was Fazl b. Hasan at-Tabrisi in Majma al-Bayan anführte, brachten Ibn Abbas und Mujahid, zwei der späteren Koranexegeten, das Wort Zeuge im Vers mit Gabriel, der dem Propheten (s.) den Koran von Gott offenbarte, in Verbindung. Einer anderen Meinung zufolge bezieht sich „Zeuge“ auf die Zunge des Propheten (s.), die das Mittel zur Rezitation des Korans ist.[11]

Allameh Tabatabai weist all diese Ansichten zurück und bezieht sich auf einige Überlieferungen,[12] wonach der Zeuge in „auf den ein Zeuge von Ihm folgt“ Imam Ali (a.) ist.[13]

Es bedeutet die Wilaya und das Kalifat von Imam Ali (a.)

Bedient wird der al-Schahid Vers auch um die Wilaya (Vormundschaft über die Muslime, Führungsauftrag) und das Kalifat Imam Alis (a.) zu beweisen. Nach Ansicht einiger Forscher bedeutet das Wort „Yatluh“ in diesem Vers folgen, nicht rezitieren. Denn die Pronomen „yatluho“ und „minho“ in diesem Vers beziehen sich auf „Afaman“ (Ist denn einer). Folglich ist mit „Minho“ ein Zeuge gemeint, der eine intrinsische und spirituelle Verbindung mit dem Propheten (s.) hat und wie seine Seele ist.[14] Außerdem wird darauf hingewiesen, dass das Verb im Partizip Präsens (Yatluh) auf Kontinuität hinweist, worauf der Gehorsam des Zeugen gegenüber dem Gesandten Gottes (s.), auf allen Ebenen und zu jeder Zeit und dass ein solcher Gehorsam lediglich mit der Position der Vormundschaft (Wilaya) des Nachfolgers (Wasi) des Gesandten Gottes (s.) einhergeht, wie dies auch in den Überlieferungen und Versen wie dem Vers von al-Mubahala mit Imam Ali (a.) verbunden wird.[15]

Warum die Thora erwähnen?

Im Zeugenvers wird in den früheren Büchern nur der Name der Thora erwähnt; Kommentatoren sehen den Grund dafür in der Verbreitung jüdischer Ideen in der Umgebung, in der der Koran offenbart wurde, und in der Tatsache, dass Christen an weit entfernten Orten wie Shamat und Jemen lebten.[16] Ein weiterer Grund ist, dass die Eigenschaften des Propheten (s.) in der Thora ausführlicher erwähnt werden.[17]

Koranverse

  1. أَفَمَنْ کانَ عَلی بَینَةٍ مِنْ رَبِّهِ

Fußnoten

  1. Hilli, Nahj al-Hagh, S.195
  2. Tabatabaee, Al-Mizan, B.10, S.183
  3. Tabrisi, Majma al-Bayan, B.5, S.226; Makarim Schirazi, Tafsir Nemune, B.9, S.51-52
  4. Tabrisi, Majma al-Bayan, B.5, S.226; Makarim Schirazi, Tafsir Nemune, B.9, S.53-54
  5. Sehen Sie: Kulaini, Al-Kafi, B.1, S.190; Ibn Hayun Maghribi, Da'aim al-Islam, B.1, S.19
  6. Huwaizi, Nur al-Thaqalain, B.2, S.344-346; Tabrisi, Majma al-Bayan, B.5, S.226-227; Soyuti, Al-Dorr al-Manthur, B.3, S.324
  7. Hilali, Kitab Solaim b. Ghais, B.2, S.903; Ibn Uqda Kufi, Fazail Amir al-Mu'minin, S.193
  8. Hiskani, Schawahid at-Tanzil, B.1, S.359-370
  9. Hiskani, Schawahid at-Tanzil, B.1, S.366
  10. Hiskani, Schawahid at-Tanzil, B.1, S.365
  11. Tabrisi, Majma al-Bayan, B.5, S.226-227
  12. Tabatabaee, Al-Mizan, B.10, S.194-196
  13. Tabatabaee, Al-Mizan, B.10, S.185
  14. Mansuri und Sadeghi, «Wujuh-e Mojhtalif Adabi Dar Ibarat Aghazin Aye 17 Sure Hud», S.119
  15. Mansuri und Sadeghi, «Wujuh-e Mojhtalif Adabi Dar Ibarat Aghazin Aye 17 Sure Hud», S.119
  16. Makarim Schirazi, Tafsir Nemune, B.9, S.56
  17. Makarim Schirazi, Tafsir Nemune, B.9, S.56

Quellenverzeichnis