Zabiha Ahl al-Kitab
Ḏabiḥa Ahl al-Kitāb (Arabisch: ذبيحة أهل الكتاب) bezieht sich auf Tiere, die von der Ahl Kitab, also von den Anhängern der Schriftreligionen (die ein heiliges Buch besitzen), geschlachtet werden.[1] Gemäß Scheich Baha'i (gest. 1031 n.H./1931) vertreten die meisten schiitischen Gelehrten, darunter Scheich at-Tussi[2], Scheich al-Mufid[3] und Seyyed al-Murtada[4], die Auffassung, dass es verboten ist, das Fleisch der vom Volk der Schrift geschlachteten Tiere zu verzehren,[5] selbst wenn während des Schlachtvorgangs der Name Gottes erwähnt wird.[6] Auch Imam Khomeini teilt diese Meinung.[7] Die Juristen stützen sich dabei auf Hadithe [8] und erachten die Erlaubnis des Verzehrens von Nahrungsmitteln von der Ahl Kitab im Vers 5 der Sure al-Ma'ida nur als gültig für Nahrung wie Hülsenfrüchte, jedoch nicht für das Fleisch von geschlachteten Tieren.[9] Ihrer Meinung nach sind auch Körperteile wie die Haut von Tieren, also alles was einen geschlossenen Blutkreislauf durchläuft und von der Ahl al-Kitab geschlachtet wurde, als unrein zu betrachten, demzufolge darf Haut sowie Leder nicht verwendet werden.[10]
Laut Scheich Baha'i vertreten nur wenige Gelehrte die Ansicht, dass das von der Ahl al-Kitab geschlachtete Tier erlaubt sei.[11] 'Allama al-Hilli schrieb dies Ibn Abi 'Aqil[12] und Ibn Junaid al-Skafi zu. Laut Scheich as-Saduq[14] und al-Muhaqqiq al-Ardabili[15] ist das Opfern erlaubt, sofern beim Schlachtvorgang der Name Gottes erwähnt wird.[16]
Zu diesem Thema wurden verschiedene Werke verfasst, unter anderem: Das Buch "Tahrim Dhaba'ih Ahl al-Kitab" von Scheich al-Mufid[17] (gest. 413 n.H.), er argumentiert auf der Grundlage des Korans, der Hadithe und des Konsens, dass die Opfer der Ahl Kitab verboten sind [18] und liefert Begründungen gegen die Ansichten derer, die das Verbot infrage stellen.[19]
Das Buch "Hurmat Dhaba'ih Ahl al-Kitab" von Scheich Baha'i[20] (gest. 1031 n.H./1931) wurde auf Wunsch des safawidischen Schahs Abbas verfasst.[21] Zunächst analysiert er die Positionen schiitischer und sunnitischer Gelehrter,[22] und bezweifelt in diesem Werk das Verbot der Opferung von Tieren der Ahl al-Kitab, verzichtet jedoch auf die Abgabe von Fatwas und äußert seine Meinung mit den Worten "Gott ist sich der Tatsachen der Dinge bewusst".[23]