Husain Ibn Ruh Naubakhti
Ḥusain Ibn Rūḥ Naubaḫtī (arabisch:حسین بن روح نوبختی) gestorben 326 nach der Hidschra (nach der islamischen Zeitrechnung), 940 n. Chr., ist der dritte spezielle Abgesandte von den vier Stellvertretern Imam Mahdis (a.) in der Zeit der kleinen Verborgenheit. Er zählte zu den Anhängern Imam Hasan Askaris (a.) und zu den nahestehenden Gefährten des zweiten Botschafters nämlich Muḥammad Ibn ʿUṯmān ʿAmrī in der Stadt Baġdād. Am Ende seines Lebens ernannte dieser Ḥusain Ibn Rūḥ auf Befehl von Imam Mahdi (a.) zu seinem Stellvertreter. Zu Beginn seiner Stellvertretung genoss er großen Respekt vom abbasidischen Herrschaftssystem und er erreichte eine höhere Position. Doch er geriet später in Schwierigkeiten, musste in einem Versteck leben und wurde schließlich unrechtmäßig zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Zu den bedeutendsten Ereignissen seiner Zeit zählt die Geschichte von Šalmaġānī. Šalmaġānī war sein vertrauenswürdiger Bevollmächtigter, der später mit seinen Überzeugungen in die Irre ging und von der Wahrheit abwich. In einem Brief von Imam Mahdi (a.) wurde er von ihm verflucht. Die wissenschaftliche Position Ḥusain Ibn Rūḥs wird aufgrund seiner rechtswissenschaftlichen Niederschriften und seines umfassenden Wissens über dieses Themengebiet in den wissenschaftlichen Diskussionsführungen als hervorragend betrachtet. Seine Stellvertreterschaft dauerte 21 Jahre an..
Biografie
Es wurde keine Zeitangabe über den Zeitpunkt seiner Geburt gemacht. Sein Beiname ist “Abul-Qāsim“. Den Quellen nach wurden ihm folgende Titel verliehen: “Naubaḫtī“, “Rūḥī“[1] und “Qummī“[2]. Der Titel “Qummī“ wäre darauf zurückzuführen, dass er den Dialekt der Leute von Ābih, einer Region im Iran, sprach. Ebenso auf seine enge Beziehung zur dortigen Bevölkerung.[3][4][5] Doch er ist vor allem bekannt als “Naubaḫtī“, da seine Abstammung mütterlicherseits auf die Großfamilie “Naubaḫtī“ zurückzuführen ist.[6] Einige sind der Auffassung, dass er zum Stamm "Banū Naubaḫt" gehörte, welcher in der Stadt Qum ansässig war und später zur Zeit des ersten Botschafters Imam Mahdis (a.) nach Baġdād gezogen war.[7]
Beziehung zu Imam al-Ḥasan al-ʿAskarī (a.)
Es kommt zu Differenzen zwischen den Historikern darüber, ob Ḥusain Ibn Rūḥ Naubaḫtī zu den Gefährten des Imams Askari gehörte. Ibn Šahr Āšūb führte ihn in seinem Buch Al-Manāqib als Gefährten sowie Sonderassistenten des Imams an,[8] während die anderen Riğāl-Gelehrten kein Wort davon erwähnten. Einige halten diese Ansicht aufgrund des Märtyrertods Imam Askaris 260 nach der Hidschra und des Ablebens Ḥusain Ibn Rūḥs im Jahre 326 für unmöglich.[9]
Charaktereigenschaften
Ḥusain Ibn Rūḥ war einer der vernünftigsten und klügsten Menschen und war mit den Umständen seiner Zeit vertraut. Er betrieb Taqiyya (Verstellung), immer wenn er sich mit den Schia-Gegnern konfrontiert sah,[10] bis er einen seiner Diener wegen der Beschimpfung Muʿāwiyas verdrängte.[11] “Das, was ihn zu dieser hohen Position bzw. zum Stellvertreter Imam Mahdis (a.) brachte, waren seine Verdienste, mit denen er sich als zuverlässig erwiesen hat“, schrieb Ğāsim Ḥusain in dem Buch “Tārīḫ siyāsī Ġaiba“.[12] Umm Kulṯūm, Tochter des zweiten Botschafters sagte über ihn: “Er stehe in so enger Beziehung zu ihrem Vater, dass ihm dieser sein Privatleben anvertraute.“[13]
Abū Sahl Naubaḫtī sagte über die Geheimhaltung des Imam Mahdis (a.) von Ḥusain Ibn Rūḥ: “Er würde, auch wenn er den Imam unter seinem Umhang versteckt hätte, ihn niemals enttarnen selbst wenn er mit einer Schere zerstückelt würde.”[14]
Ableben
Ḥusain Ibn Rūḥ starb am 18 Ša'bān 326 nach der Hidschra. Sein Grabmal befindet sich im irakischen Stadtteil “Naubaḫtiya“ in Schurdscha von Baġdād bzw. im ʿAṭṭārān-Basar (Händlerviertel in orientalischen Städten) und wurde zu einer Pilgerstätte. Schiiten haben den Besuch seiner Pilgerstätte ins Leben gerufen. [15]
Stellvertreterschaft
Nach dem Ableben des zweiten Abgesandten Imam Mahdis (a.) in 305/917 wurde Ḥusain Ibn Rūḥ zum dritten ernannt. Er fungierte zuvor als Finanzdirektor bezüglich des Einsammelns der religiösen Abgaben, war sehr vertrauenswürdig, stand dem zweiten Stellvertreter sehr nahe [16][17] und trat vermittelnd zwischen ihm und verschiedenen Agenten in Baġdād auf.[18]
Es agierten zwar fast zehn Agenten in Baġdād, jedoch setzte Muḥammad Ibn ʿUṯmān ʿAmrī, bzw. der zweite Stellvertreter während seiner Erkrankung, Ḥusain Ibn Rūḥ zu seinem Nachfolger und Bevollmächtigten ein und forderte schiitische Persönlichkeiten auf, sich nach seinem Tod an ihn zu wenden.[19] ʿAllāma Mağlisī schrieb: “ Der Tag, an dem der zweite Stellvertreter starb, betrat Ḥusain Ibn Rūḥ sein Haus und erhielt von seinem Diener einen Kasten in dem sich die Gegenstände befanden,[20] die bei den Zwölf Imamen der Schiiten bewahrt werden und zu einem der Kriterien für die Anerkennung des Imams angerechnet werden. (Dazu zählen das Schwert und der Ring des Propheten Muhammad (s.), der Stock von Moses, Sulaimans Ring usw.). Nach einigen Tagen am 5. Šawwāl 305/917 legte Imam Mahdi (a.) seine in einem Schriftstück niedergelegte Bestätigung über Ḥusain Ibn Rūḥ vor. [21]
Aus manchen Berichten geht hervor, dass das gesellschaftliche Ansehen und die Macht Ḥusain Ibn Rūḥs unter den Imamiten im Gegensatz zum ersten und zweiten Botschafter offensichtlich so einflussreich war, dass eine Anzahl der Schiiten beschloss die Agenten in ihrer Nähe zu ignorieren und ihn unmittelbar zu kontaktieren.[22]
Agenten und Bevollmächtigten
Mit der Zusammenarbeit von zehn Agenten in Bagdad und weiteren aus verschiedenen islamischen Regionen begann Ḥusain Ibn Rūḥ seine Aufgabe als Stellvertreter des Imam Mahdis (a.). Die Namen einiger seiner Agenten und Bevollmächtigten lauten:
- Muḥammad Ibn Nafīs in der Stadt Ahwāz
- Ğaʿfar Ibn Aḥmad Ibn Matīl
- Abū ʿAbdallāh al-Kātib
- Aḥmad Ibn Matīl
- Aḥmad Ibn Ibrāhīm al-Naubaḫtī
- Abū Sahl al-Naubaḫtī
- Muḥammad Ibn al-Ḥasan al-Ṣairafī in Balḫ
- Muḥammad Ibn Ğaʿfar al-Asadī al-Rāzī in Rey
- Al-Ḥasan Ibn ʿAlī al-Wiğnāʾ al-Naṣībī in Nuṣaibīn
- Muḥammad Ibn Hammām al-Iskāfī
- Al-Qāsim Ibn ʿAlāʾ in Aserbaidschan
- Muḥammad Ibn ʿAlī Šalmaġānī, der später auf Irrwege geriet und von seinem Posten entlassen wurde.[23]
Einfluss in der abbasidischen Regierung
Er besaß Einfluss in der abbasidischen Regierung, während der Lebenszeit Muḥammad Ibn ʿUṯmān ʿAmrīs und bekam Zuschüsse von staatlichen Übergeordneten.[24] Zu stark war noch die Beeinflussung durch ihn nach der Übernahme der Stellvertreterschaft von Imam Mahdi (a.), zur Zeit von Muqtadir Abbasi. Die Herrschaft erwies ihm Respekt. Dies ist auf einige Gründe zurückzuführen: Einflussnahme der Großfamilie Naubaḫtī auf die Regierung und die von Abul-Ḥasan ʿAlī Ibn Muḥammad vom Stamm Āl Furāt, der als wirkender Minister in der Verwaltungsbehörde zu den Verehrern der Schiiten gehörte.[25][26] Gemäß der Aussage von Umm Kulṯūm, Tochter von Muḥammad Ibn ʿUṯmān ʿAmrī, erhielt Ḥusain Ibn Rūḥ finanzielle Hilfe vom Stamm Āl Furāt.[27] Ein weiterer Grund für seinen großen Einfluss war eine Vorsichtsmaßnahme, die ihn davor bewahren sollte in Aufruhre wie in Qarāmaṭa zu geraten.[28]
Doch nach dem Machtantritt des Ḥāmid Ibn ʿAbbās, welcher die Schia-Gegner unterstützte, stieß Ḥusain Ibn Rūḥ auf Schwierigkeiten. [29]
Im Verborgenen
In manchen Quellen wird von der Verborgenheit Ḥusain Ibn Rūḥs einige Zeit nach seiner Ernennung zum Stellvertreter von Imam Mahdi (a.) berichtet. Es soll ein Zeitraum von fünf Jahren gewesen sein, von 306/918 bis 311/923, als Ḥāmid Ibn ʿAbbās ins Ministerium zum Vorsitzenden berufen wurde.[30] Gemäß Scheich Tusi fungierte Muḥammad Ibn ʿAlī Šalmaġānī in dieser Zeit als Vermittler zwischen ihm und den Leuten.[31] Darüber sind in den Quellen keine genauen Auskünfte enthalten..
Gefangenschaft
Ḥusain Ibn Rūḥ wurde von 312/924 bis 317/929 zur Zeit des Muqtadir, des abbasidischen Kalifen, in Gefangenschaft genommen. In den schiitischen Quellen wird kein Grund für seine Inhaftierung genannt. Doch die historischen Berichte weisen auf zwei Gründe hin:
- Er weigerte sich das Eigentum zu zahlen, welches die Regierung von ihm verlangte.
- Er pflegte eine Beziehung zu den Anhängern der Qarāmaṭa-Sekte, die zu jener Zeit in Baḥrain dominierte. [32]
Einige zeitgenössische Forscher sehen als Ursache für seine Haftstrafe seinen Rang als Stellvertreter an, denn dies war manchen Personen lästig. Nach seiner Haftentlassung konnte ihm niemand erhebliche Schwierigkeiten bereiten aufgrund der Persönlichkeiten der Großfamilie “Naubaḫt“, welche gesellschaftlich hohes Ansehen in der abbasidischen Herrschaft genossen. [33]
die Geschichte von Šalmaġānī
Šalmaġānī zählte zuerst zu den schiitischen Gelehrten in Baġdād und stand in enger Beziehung zu Ḥusain Ibn Rūḥ. Dieser ernannte ihn zu seinem Bevollmächtigten und überließ ihm die Angelegenheiten der Schiiten. Er stellte die Briefe und Handschriften von Imam Mahdi (a.) während des geheimen Lebensabschnitts des Ḥusain Ibn Rūḥs zu.[34] Doch er stellte sich später als Bāb (das Tor zu Imam Mahdi (a.)) während der Inhaftierung von Ḥusain Ibn Rūḥ vor und missbrauchte damit seine Position. Er vollzog danach eine Apostasie und wurde ein Apostat Murtad. Als seine Abweichung offenkundig wurde, teilte Ḥusain Ibn Rūḥ, der im Gefängnis war, den Schiiten mit, ihm den Gehorsam aufzusagen. Im Jahre 312/924 sprach Imam Mahdi (a.) einen Fluch gegen ihn aus. [35]
Der wissenschaftliche Stellenwert
Er verfasste ein Buch mit dem Titel “al-Taʾdīb“ zum Thema Rechtswissenschaft (Fiqh) und schickte es aus mancherlei Gründen zur Bewertung und Kommentierung nach Qum. Er bat die Gelehrten der Hadith-Schule, das Werk mit kritischen Anmerkungen zu versehen. Bis auf eine Ausnahme wurde das Buch von den Gelehrten genehmigt und zu ihm zurückgeschickt.[36]
In der Zeit seiner Stellvertreterschaft führte er Diskussionen, welche in den Quellen ausführlich erwähnt wurden. [37][38][39] Seine Antworten auf in Debatten gestellte Fragen lassen auf seine Vorherrschaft in religiösen Angelegenheiten sowie auf seine wissenschaftliche Position schließen.[40]
Von ihm sind auch Überlieferungen vorhanden.[41] Scheich Tusi hat das Bittgebet “Ziyārah Rağabiya“, welches im Monat Rağab gesprochen wird, von Ḥusain Ibn Rūḥ und dieser von Imam Mahdi (a.) wiedergegeben.[42]
Weblinks
- Die Vier Stellvertreter
- ʿUṯmān Ibn Saʿīd ʿAmrī
- Muḥammad Ibn ʿUṯmān ʿAmrī
- ʿAlī Ibn Muḥammad Samarī
- Verborgenheit Imam al-Mahdīs (a.)
Fußnoten
- ↑ Ṭūsī, al-Ġaiba, 1411 n. H., S. 225.
- ↑ Al-Kaššī, Riğāl al-Kaššī, 1348 nach dem Sonnenkalender, S. 557.
- ↑ Šaiḫ Ṣadūq, Kamāl ad-dīn, 1395 n. H., B. 2, S. 503-504.
- ↑ Ṭūsī, al-Ġaiba, 1411 n. H., S. 195.
- ↑ Iqbāl Āštiyānī, Ḫāndān Naubaḫtī, 1345 nach dem Sonnenkalender, S. 214.
- ↑ Iqbāl Āštiyānī, Ḫāndān Naubaḫtī, 1345 nach dem Sonnenkalender, S. 214.
- ↑ Ğāsim Ḥusain, Tārīḫ siyāsī ġaibat Imām dawāzdahum, 1385 nach dem Sonnenkalender, S. 192.
- ↑ Ibn Šahr Āšūb, al-Manāqib, 1379 n. H., B. 4, S. 423.
- ↑ Ğāsim Ḥusain, Tārīḫ siyāsī ġaibat Imām dawāzdahum, 1385 nach dem Sonnenkalender, S. 192.
- ↑ Ṭūsī, al-Ġaiba, 1411 n. H., S. 112.
- ↑ Ṭūsī, al-Ġaiba, 1411 n. H., S. 386.
- ↑ Ğāsim Ḥusain, Tārīḫ siyāsī ġaibat Imām dawāzdahum, 1385 nach dem Sonnenkalender, S. 193-194.
- ↑ Ṭūsī, al-Ġaiba, 1411 n. H., S. 372.
- ↑ Ṭūsī, al-Ġaiba, 1411 n. H., S. 391.
- ↑ Ṭūsī, al-Ġaiba, 1411 n. H., S. 238.
- ↑ Ğāsim Ḥusain, Tārīḫ siyāsī ġaibat Imām dawāzdahum, 1385 nach dem Sonnenkalender, S. 192.
- ↑ Al-Ḏahabī, Siyar aʿlām al-nubalāʾ, 1413 n. H., B. 15, S. 222.
- ↑ Šaiḫ Ṣadūq, Kamāl ad-dīn, 1395 n. H., B. 2, S. 501-502.
- ↑ Ṭūsī, al-Ġaiba, 1411 n. H., S. 371.
- ↑ Mağlisī, Biḥār al-anwār, 1403 n. H., B. 85, S. 211.
- ↑ Ṭūsī, al-Ġaiba, 1411 n. H., S. 372.
- ↑ Ğāsim Ḥusain, Tārīḫ siyāsī ġaibat Imām dawāzdahum, 1385 nach dem Sonnenkalender, S. 198.
- ↑ Ğāsim Ḥusain, Tārīḫ siyāsī ġaibat Imām dawāzdahum, 1385 nach dem Sonnenkalender, S. 196.
- ↑ Ġaffār zādeh, Zendegānī nuwāb ḫāṣ Imām zamān, 1375 nach dem Sonnenkalender, S. 237.
- ↑ Ğāsim Ḥusain, Tārīḫ siyāsī ġaibat Imām dawāzdahum, 1385 nach dem Sonnenkalender, S. 198.
- ↑ Ğaʿfariyān, Ḥayāt fekrī wa siyāsī aʾimma, 1381 nach dem Sonnenkalender, S. 583.
- ↑ Ṭūsī, al-Ġaiba, 1411 n. H., S. 372.
- ↑ ʿAẓīm zāde Tehrānī, ʿIlal dastgīrī Ḥusain Ibn Rūḥ Naubaḫtī (Die Ursachen der Inhaftierung Ḥusain Ibn Rūḥ Naubaḫtīs), 1382 nach dem Sonnenkalender.
- ↑ Ğaʿfariyān, Ḥayāt fekrī wa siyāsī aʾimma, 1381 nach dem Sonnenkalender, S. 583.
- ↑ ʿAẓīm zāde Tehrānī, ʿIlal dastgīrī Ḥusain Ibn Rūḥ Naubaḫtī (Die Ursachen der Inhaftierung Ḥusain Ibn Rūḥ Naubaḫtīs), 1382 nach dem Sonnenkalender.
- ↑ Ṭūsī, al-Ġaiba, 1411 n. H., S. 303-304.
- ↑ ʿAẓīm zāde Tehrānī, ʿIlal dastgīrī Ḥusain Ibn Rūḥ Naubaḫtī (Die Ursachen der Inhaftierung Ḥusain Ibn Rūḥ Naubaḫtīs), 1382 nach dem Sonnenkalender, überliefert von al-Ḏahabī in Tārīḫ al-Islām.
- ↑ Mūsawī; Kasāʾī, Pažūhešī pīrāmūne zendegī siyāsī wa farhang Nuwāb Arbaʿa, 1378 nach dem Sonnenkalender.
- ↑ Ṭūsī, al-Ġaiba, 1411 n. H., S. 228, 239, 251 u. 252.
- ↑ Ṭūsī, al-Ġaiba, 1411 n. H., S. 187, 252 u. 253.
- ↑ Amīn, Aʿyān aš-šīʿa, 1421 n. H., B. 6, S. 22.
- ↑ Ṭūsī, al-Ġaiba, 1411 n. H., S. 324, 373, 378, 388 u. 390.
- ↑ Šaiḫ Ṣadūq, Kamāl ad-dīn, 1395 n. H., 1403 n. H., B. 2, S. 519.
- ↑ Mağlisī, Biḥār al-anwār, 1403 n. H., B. 53, S. 192.
- ↑ Ṣadr, Tārīḫ al-ġaiba, 1412 n. H., B. 1, S. 483.
- ↑ Ḫūʾī, Muʿğam Riğāl al-Ḥadīṯ, B. 5, S. 236.
- ↑ Ṭūsī, Miṣbāḥ al-mutihağid, 1411 n. H., S. 821.
Quellenverzeichnis
- Amīn ʿĀmilī, Sayyid Muḥsin, Aʿyān aš-šīʿa, Beirut, Dār al-Taġāruf, 1421 n. H..
- Ṣadūq, Muḥmmad Ibn ʿAlī, Kamāl ad-dīn wa tamām an-niʿma, Teheran, Islāmiya, 1395 n. H..
- Nağāšī, Aḥmad Ibn ʿAlī, Riğāl al-Nağāšī, Qum: Mūsā Šubairī Zanğānī, 1407 n. H..
- Ibn Šahr Āšūb Māzandarānī, Muḥmmad Ibn ʿAlī, al-Manāqib Āl Abī Ṭālib, Qum, ʿAllāma, 1379 n. H..
- Ṭūsī, Muḥmmad Ibn Ḥasan, Riğāl al-Kaššī (Iḫtiyār maʿrifat al-Riğāl, Mašhad, Universität Mašhad, 1348 nach dem Sonnenkalender.
- Ṭūsī, Muḥmmad Ibn Ḥasan, al-Ġaiba, Qum, al- Maʿārif al-Islāmiya-Institut, 1411 n. H..
- Ṭūsī, Muḥmmad Ibn Ḥasan, Miṣbāḥ al-mutihağid, Beirut, Fiqh al-Šīʿa-Institut, 1411 n. H..
- Al-Ḏahabī, Siyar aʿlām al-nubalāʾ, Išrāf wa taḫrīğ: Šuʿaib al-Arnuʾūṭ, Forschung von Ibrāhīm al-Zībaq, Beirut, Al-Risāla-Institut, 1413 n. H..
- Ḫūʾī, Sayyid Abu l-Qāsim, Muʿğam Riğāl al-Ḥadīṯ, Beirut, Dār al-Zahrāʾ, 1403 n. H..
- Ṣadr, Sayyid Muḥmmad, Tārīḫ al-ġaiba, Beirut, Dār al-Taġāruf, 1412 n. H..
- Iqbāl Āštiyānī, ʿAbbās, Ḫāndān Naubaḫtī, Teheran, 1345 nach dem Sonnenkalender.
- Ğaʿfariyān, Rasūl, Ḥayāt fekrī wa siyāsī Imāmān šīʿa, Qum, Anṣāriyān, 1381 nach dem Sonnenkalender.
- Ğāsim, Muḥmmad Ḥusain, Tārīḫ siyāsī ġaibat Imām dawāzdahum, Übersetzung von Muḥammad Taqī Āyatallāhī, Teheran, Amīr Kabīr, 1385 nach dem Sonnenkalender.
- Ġaffār zādeh, ʿAlī, Zendegānī nuwāb ḫāṣ Imām zamān, Qum, Nubūġ-Verlag, 1379 nach Sonnenkalender.
- ʿAẓīm zāde Tehrānī, Ṭāhira, ʿIlal dastgīrī Ḥusain Ibn Rūḥ Naubaḫtī, Tārīḫ Islām, 1382 nach Sonnenkalender, Nr. 13.
- Mūsawī, Sayyid Ḥasan; Kasāʾī, Nūrallāh, Pažūhešī pīrāmūne zendegī siyāsī wa farhang Nuwāb Arbaʿa, Fakultät für Literatur und Humanwissenschaft, Teheran Universität, 1378 nach Sonnenkalender, Nr. 15.