Entwurf:Pflicht-Ghusl
Das obligatorische Ghusl (غُسل واجب/Ghusl Wajib) ist Baden bzw. Duschen, um große Unreinheiten zu entfernen, sowie Ghusl, die sich aus Gelübden, Eiden und Ähnlichem ergeben. Die Durchführung der sechs Arten der obligatorischen Ghusl-Rituale ist für die Gültigkeit bestimmter gottesdienstlicher Handlungen wie das Gebet erforderlich. Zu diesem Ghusl gehören die rituelle Dusche nach Geschlechtsverkehr, Totenwäsche, Ghusl nach Totenberührung (persisch: غسل مس میت) und die drei Ghusl speziell bei Frauen: Ghusl nach Menstruation (persisch: غسل حیض), Geburtsblutung (Nafas) und Gebärmutterausscheidungen (Istihada).
Nach Ansicht der islamischen Juristen (Mujtahid) ist Ghusl an sich nicht verpflichtend. Es wird vielmehr zur Voraussetzung für Handlungen, die rituelle Reinheit erfordern. Ghusl im Zusammenhang mit Gelübden, Bündnissen und Eiden ist ausschließlich zur Erfüllung religiöser Pflichten erforderlich und keine Bedingung für die Ausübung von Gottesdiensten.
Die meisten schiitischen Rechtsgelehrten vertreten die Ansicht, dass wenn mehrere Ghusl für jemand verpflichtend ist, diese dann mit einer einzigen und entsprechenden Absicht für alle gleichzeitig durchgeführt werden kann. Alle schiitischen Rechtsgelehrten sind der Ansicht, dass die rituelle Reinigung (Wudu) nach der rituellen Ghusl Janabat[Anmerkung 1] nicht erforderlich ist und viele von ihnen sehen diesbezüglich einen Konsens[Anmerkung 2] (Ijma). Uneinigkeit besteht jedoch hinsichtlich anderer verpflichtender Ghusl.
Definition und Bedeutung der obligatorischen Waschungen
Das obligatorische Ghusl wird nach einer großen Unreinheit für jeden verpflichtend und man erlangt dadurch die rituelle Reinheit. Die islamisch-juristische Bedeutung der obligatorischen Dusche liegt darin begründet, dass laut Fatwas der Rechtsgelehrten außer beim Gelübde-Ghusl<reg group=Anmerkung>Ein Gelübde (arabisch: Nadhar/نذر) in dem man bei Erfüllung eines Wunsches oder Bitte von Gott dieses Ghusl durchführt.</ref> die Gültigkeit einiger gottesdienstlicher Handlungen wie das Gebet, Fasten und einiger Rituale der Hadsch von der Durchführung dieses Ghusl abhängt. Auch der Zutritt zu Moscheen, heiligen Stätten schiitischer Imame oder Berührung von Versen des Korans ist ohne dieses Ghusl nicht erlaubt. Bezüglich der drei Ghusl speziell für Frauen gilt nach allgemeiner Sicht der Rechtsgelehrten, dass diese auch für andere Gottesdienst-Rituale notwendig ist.
Arten der obligatorischen rituellen Dusche =
In der schiitischen Rechtsprechung sind sechs Arten des Ghusl sowie für Gelübde und Eide obligatorisch:[1] Die sechs Arten sind:
- Ghusl Janabat
- Ghusl Totenberührung
- Totenwäsche-Ghusl
- Speziell für Frauen drei Ghusl, die aufgrund der drei Blutarten obligatorisch sind: Menstruations-Ghusl, Wochenbett-Ghusl, Istihadah-Ghusl[Anmerkung 3].
Das Ghusl wird durch ein Gelübde (persisch: نذر)[Anmerkung 4], Bund oder Eid verpflichtend, beispielsweise für jemanden der sich verpflichtete sich für eine Ziyara das Ghusl vorzunehmen.[2] Nach gängiger Rechtsauffassung sind nur Totenwäsche und Ghusl für Gelübde direkt verpflichtend (persisch: وجوب نفسی). Andere obligatorische Ghusl sind nicht direkt verpflichtend; das heißt ihre Durchführung ist nur bedingt verpflichtend (persisch: واجب غیری), z.B. ist das Gebet ohne rituelle Reinheit ungültig und das Ghusl wird erst verpflichtend wenn man etwas vornehmen will was rituelle Reinheit voraussetzt, also die Bedingung der rituellen Reinheit eintritt.[3]
Regeln des obligatorischen Ghusl
Schiitische Rechtstexte enthalten folgende Regeln für das obligatorische Ghusl:
- Das Ghusl wird entweder sequenziell oder als Irtimas-Ghusl[Anmerkung 5][4]
- Der Zeitpunkt für das obligatorische Ghusl wird durch die Voraussetzung der Ausübung des Gottesdienstes bestimmt (wie z. B. Ghusl nach Sexualverkehr) und hängt vom Zeitpunkt des Gottesdienstes ab. Beispielsweise muss jemand der fasten möchte muss er das Ghusl vor der Morgendämmerung (persisch: طلوع فجر) vollzogen haben.[5] Oder für das Gebet ist es natürlich vor Ausführung des Gebetes verpflichtend.[6]
Regelung zu Wudu nach obligatorischer ritueller Dusche
Schiitische Rechtsgelehrte betrachten zur Erreichung der rituellen Reinheit das verpflichtende Ghusl Janabat (Ghusl nach Sexualverkehr) ausreichend, Wudu muss nicht zusätzlich ausgeführt werden und es gibt dazu einen Konsens (Ijma) der islamischen Gelehrten.[7] Bekannte Rechtsgelehrte halten Wudu nach Ghusl Janabat als unzulässig.[8] Scheich at-Tusi gab jedoch eine Fatwa heraus in der es empfohlen (Mustahab) ist Wudu zusammen mit der obligatorischen rituellen Dusche zu vollziehen.[9] Hinsichtlich der Frage ob andere obligatorische Ghusl ausreichend zur Erlangung der rituellen Reinheit ist oder zusätzlich [[Wuzu|Wudu] nötig ist, sehen die schiitischen Taqlid-Autoritäten unterschiedlich. Die bekanntesten von ihnen sehen es allerdings nicht als ausreichend und man muss [[Wuzu|Wudu] ebenfalls vollziehen.[10]
Unter den Autoritäten des 14. und 15. islamischen Jahrhunderts sind Autoritäten wie Khoei, Sistani und Shabiri Zanjani der Ansicht, dass bei mittelmäßiger Istihada die rituelle Dusche ausreicht und Wudu nicht notwendig ist.
Eine statt mehrerer Ghusl
Wenn jemand aufgrund der religiösen Pflicht mehrere obligatorische oder empfohlene Ghusl (oder Kombination aus beiden) zu vollziehen hat und beabsichtigt alle durch eine einzige durchzuführen, ist diese eine für alle gültig.[11] Selbst wenn alle Ghusl empfohlen sind oder eine Kombination aus obligatorisch und empfohlen, so sind die meisten Rechtsgelehrten der Ansicht, dass ein einziges ausreichend ist.[12]
Themenbezogene Abfrage
- empfohlene Ghusl (persisch: غسلهای مستحب)
Anmerkungen
- ↑ Sexualverkehr führt zu großer Unreinheit und das Ghusl mit der Absicht die rituelle Reinheit nach diesem wieder zu erlangen heißt Ghusl Janabat.
- ↑ Im Islam ist nicht ein allgemeiner Konsens gemeint, sondern nur unter bestimmten Gelehrten. In der schiitischen Sicht sind die Bedingungen für den Konsens strenger. Z.B. muss sichergestellt sein, dass es keine authentischen Überlieferungen zu diesem gibt, die gegenteiliges aussagen.
- ↑ Istihada ist aus den Genitalien austretendes Blut aus anderen Gründen als Menstruation, Geburt, Verlust der Jungfräulichkeit und Verletzung.
- ↑ Gemeint ist ein mit Gott geschlossener Vertrag in der Form: Wenn Gott diesen oder jenen Wunsch erfüllt, dann mache ich folgendes, also z.B. rituelle Dusche, Spende, Fasten, ….
- ↑ Unter Ghusl Irtimas/ارتماسی versteht man das einmalige vollständige Untertauchen in rituell reinem Wasser. Zum Beispiel taucht man in einem Schwimmbecken mit der Absicht des Ghusl-Irtimasi einmal komplett unter. Der Kopf muss dabei vollkommen unter Wasser gewesen sein.