Totenwäsche

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Die Totenwäsche (arabisch: Ghusl mayyit/غُسل مَیِّت) ist einer von den obligatorischen Waschungen, die sich auf das Waschen eines toten Muslims mit besonderen Ritualen bezieht. Bei diesem Waschen müssen die Toten dreimal mit Wasser, gemischt mit Zedernholz, gemischt mit Kampfer und reinem Wasser gewaschen werden. Wenn Zeder oder Kampfer nicht verfügbar sind, sollte der tote Körper in reinem Wasser gewaschen werden und wenn nicht möglich ihn mit Wasser zu waschen, sollte man die Sandreinigung anwenden. Das Waschen einer Leiche eines mindestens vier Monate alten Kindes ist Pflicht. Natürlich ist das Märtyrertum von dieser Regelung ausgenommen und seine Leichnam wird ohne Ghusl beerdigt. Das Waschen des Leichnams ist obligatorisch und Annahme von Lohn dafür ist verboten.

Bedeutung und Position

Die Totenwäsche eines Verstorbenen ist eine Gesellschafts-Pflicht, bei denen nach dem Tod eines Muslims andere ihn waschen müssen und es ist nicht erlaubt ihn vor der Wäsche zu beerdigen.[1] Daher gibt es auf Friedhöfen üblicherweise einen Ort zum Waschen der Toten,[2] der Waschraum genannt wird.[3] Und die Person, die die Toten badet, wird Totenwäscher (arabisch: غَسّال, persisch: مرده‌شور) genannt.[4] In Werken der Überlieferungen und islamischer Jurisprudenz wird diese Debatte über die Urteile der Toten diskutiert.[5] Im Buch Wasa'il al-Shi'ah wurden im Kapitel über Totenwäsche 175 Überlieferungen darüber erwähnt.[6] In Überlieferungen gilt das Waschen eines Verstorbenen als Grund, dass der Gewaschene vor der Hitze des Feuers bewahrt wird und ein Licht ihn in den Himmel begleitet.[7] Laut einer Überlieferung von Imam Baqir (a.) führt das Waschen eines toten Gläubigen außerdem zur Vergebung nicht schwerwiegender Sünden für ein Jahr des Totenwäschers.[8] Der tote Körper ist vor der Totenwäsche unrein, daher ist nach Berühren des toten Körpers nach seinem Erkalten die rituelle Dusche obligatorisch, aber nach der Totenwäsche ist seine Unreinheit aufgehoben und daher die rituelle Waschung nach Berühren des toten Körpers nicht mehr obligatorisch.[9]

Verfahren der Totenwäsche

Gemäß Fatwa der autorosierten islamsichen Juristen sollten die Toten dreimal in folgender Reihenfolge gewaschen werden: mit Zedern-Wasser, mit Kampfer-Wasser und schließlich mit reinem Wasser. Bei der Totenwäsche, wie auch bei anderen rituellen Waschungen sollten nach dem Fassen der Absicht zuerst Kopf und Hals gewaschen werden, dann die rechte und dann die linke Seite des toten Körpers.[10] Wenn kein Zedernholz oder Kampfer vorhanden ist, sollte der tote Körper mit normalem Wasser gewaschen werden, aber es gibt unterschiedliche Ansichten darüber, ob eine Waschung ausreicht oder drei notwendig sind.[11] Wenn es nicht möglich ist den Leichnam mit Wasser zu waschen, miss er mittels Sandreinigung rituell gereinigt werden, aber es gibt unterschiedliche Ansichten, ob es notwendig ist dieses wie das Waschen dreimal durchzuführen oder einmal ausreichend ist.[12]

Ausnahmen

andere Regelungen

  • Die Totenwäsche muss ein erwachsener und verständiger Muslim der Zwölfer-Schia durchführen.[18] Ebenfalls sollte der Leichnam eines Mannes von einem Mann und der Leichnam einer Frau von einer Frau gewaschen werden.[19] Natürlich sind Privat-Verwandtschaft und Ehemann und Ehefrau von dieser Regelung ausgenommen, obwohl es als Vorsichtsmaßnahme gilt, dass Genitalien nur von gleichgeschlechtlichen gewaschen werden sollten.[20]
  • Der Mehrheit der Fatwas zufolge ist es verboten für das Waschen einer Leiche Lohn zu entrichten und einigen Fatwas zufolge ist diese Totenwäsche ungültig, wenn dies nicht mit der Absicht der Näherung zu Gott nicht vereinbar ist. Selbstverständlich ist es zulässig für Vorbereitungsleistungen und Reinigungsarbeiten einen Lohn zu vereinbaren.[21]
  • Wenn ein zum Tode Verurteilter vor Vollstreckung des Urteils selbst die eigene Totenwäsche durchführt, ist nach der Hinrichtung natürlich keine Totenwäsche notwendig.[22]
  • Die Totenwäsche in der Tauchmethode [Anmerkung 1] ist nicht korrekt.[23]
  • Vor der Totenwäsche muss der Leichnam frei von Unreinheiten sein. Manche halten es natürlich für ausreichend, jeden Körperteil vor der Totenwäsche zur Entfernung der Unreinheiten abzuwischen.[24]
  • Die Person, die den Toten wäscht, muss Erlaubnis des Vormundes einholen.[25]
  • Totenwäsche für Ungläubige ist nicht zulässig.[26]
  • Es wird empfohlen, dass im Grab der Kopf des Verstorbenen höher als seine Füße ist und seine Sicht wie im Sterbezustand zur Qibla zugewandt ist.[27]
  • Trocknen des Leichnams nach dem Waschen mit einem sauberen Tuch.
  • Die Person, die den Leichnam wäscht, sollte sich beim Waschen mit Gottesgedenken und Istighfar beschäftigen und den Satz «ربِّ عَفْوَک عفوَک»=«Herr! Verzeihe! Verzeihe!» ständig wiederholen.[28]
  • Der Totenwäscher sollte Mängel, die er am Leichnam bemerkt, nicht weitersagen.[29]
  • Sollte der Verstorbene nach der Totenwäsche wieder zum Leben erwachen, ist diese keine rituelle Reinigung.[30]

Totenwäsche eines Imams (AS)

Nach einigen Überlieferungen erfolgt die Totenwäsche eines Imams nur vom nachfolgenden Imam[31] und in Werken der Überlieferungen ist ein Kapitel diesem Thema mit dem Titel «أَنَّ الْإِمَامَ لَا يُغَسِّلُهُ إِلَّا إِلامَام»=«Totenwäsche eines Imams nur durch einen Imam» gewidmet.[32] Nach dem Martyrium von Imam Mahdi (a.) wird Imam Hussain (a.) zurückkehren und die Totenwäsche ausführen und das Ritualgebet für Verstorbene für ihn verrichten.[33]

Themenbezogene Anfragen

Anmerkungen

  1. Bei der rituellen Waschung oder Reinigung ist es möglich zu waschende Körperteile unter Wasser zu tauchen.

Fußnoten

  1. Yazdi, Al-Urwat al-Wuthgha, B.2, S.30
  2. Bahrami, «Waschraum»
  3. Dehkhoda, Loghatnameh
  4. Dehkhoda, Loghatnameh
  5. Sehen Sie: Horr Amili, Wasail al-Schia, B.2, S.477-544; Yazdi, Al-Urwat al-Wuthgha, B.2, S.22
  6. Sehen Sie: Horr Amili, Wasail al-Schia, B.2, S.477-544
  7. Mofid, Al-Ikhtisas, S.40
  8. Saduq, Thawab al-A'mal, S.195
  9. Hakim, Mostamsik al-Urwat al-Wuthgha, B.1, S.336
  10. Yazdi, Al-Urwat al-Wuthgha, B.2, S.46-47
  11. Bahrani, Al-Hadaigh an-Nazirah, B.3, S.455
  12. Yazdi, Al-Urwat al-Wuthgha, B.2, S.48
  13. Ansari, Kitab at-Taharah, B.4, S.399
  14. Hilli, Nahayat al-Ahkam, B.2, S.235
  15. Yazdi, Al-Urwat al-Wuthgha, B.1, S.294
  16. Yazdi, Al-Urwat al-Wuthgha, B.1, S.295
  17. Yazdi, Al-Urwat al-Wuthgha, B.2, S.32
  18. Yazdi, Al-Urwat al-Wuthgha, B.2, S.38-39
  19. Yazdi, Al-Urwat al-Wuthgha, B.2, S.32
  20. Yazdi, Al-Urwat al-Wuthgha, B.2, S.33-35
  21. Bani Haschimi Khomeini, Tauzih al-Masail Maraji', B.1, S.222-223
  22. Yazdi, Al-Urwat al-Wuthgha, B.2, S.41
  23. Khuie, Mausuat al-Imam al-Khuie, B.9, S.9
  24. Yazdi, Al-Urwat al-Wuthgha, B.2, S.47
  25. Yazdi, Al-Urwat al-Wuthgha, B.2, S.22
  26. Yazdi, Al-Urwat al-Wuthgha, B.2, S.30
  27. Yazdi, Al-Urwat al-Wuthgha, B.1, S.303
  28. Yazdi, Al-Urwat al-Wuthgha, B.1, S.304-305
  29. Yazdi, Al-Urwat al-Wuthgha, B.1, S.305
  30. [hx5b104c02a9cbd7cda5c6756fd9199fbff1ef5070 Ayatullah Makarims Website]
  31. Kulaini, Al-Kafi, B.1, S.384
  32. Kulaini, Al-Kafi, B.1, S.384
  33. Kulaini, Al-Kafi, B.8, S.206