Ulu al-Amr Vers

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Dieser Artikel bezieht sich auf den Ulu al-Amr Vers. Siehe auch Ulu l-Amr

Der Ulu al-Amr Vers (Arabisch: آیة أولي الأمر) oder Ita'a Vers (إطاعة) (Sure an-Nisa, Vers 59) befiehlt den Gläubigen, Gott, seinem Gesandten und den Ulu al-Amr (Inhaber der Befehlsgewalt) Gehorsam zu leisten. Schiiten und einigen Sunniten wie Fakhr ar-Razi zufolge verweist der Vers auf die Unfehlbarkeit der Ulu al-Amr.

Schiiten verbinden die Ulu al-Amr mit ihren Imamen und sind der Auffassung, der Vers deutet auf ihre Unfehlbarkeit hin und auch, dass diesen zu folgen ist. Sunniten jedoch sind sich diesbezüglich nicht einig. Die rechtgeleiteten Kalifen, gerechte Herrscher (die nach dem Islam regieren), Religionsgelehrte und die islamische Gemeinschaft selbst sind einige der Gruppen, welche sie mit Ulu al-Amr bezeichnen.

Text und Übersetzung

يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُواْ أَطِيعُواْ الله وَأَطِيعُواْ الرَّسُولَ وَأُوْلِي الأَمْرِ مِنكُمْ فَإِن تَنَازَعْتُمْ فِي شَيْءٍ فَرُدُّوهُ إِلَى الله وَالرَّسُولِ إِن كُنتُمْ تُؤْمِنُونَ بِاللهِ وَالْيَوْمِ الآخِرِ ذَلِكَ خَيْرٌ وَأَحْسَنُ تَأْوِيلاً
O die ihr glaubt, gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten und den Befehlshabern unter euch! Wenn ihr miteinander über etwas streitet, dann bringt es vor Allah und den Gesandten, wenn ihr wirklich an Allah und den Jüngsten Tag glaubt. Das ist am besten und am ehesten ein guter Ausgang.[1]

Begründungen

Aus Sicht schiitischer Exegeten deutet der Ulu al-Amr Vers auf die Unfehlbarkeit der Ulu al-Amr hin, also auf die Inhaber der Befehlsgewalt.[2] Laut Allama Tabatabai, da der Begriff Ulu al-Amr ohne Wiederholung des Verbs „gehorchet“ mit dem Propheten (s.) zusammenhängt, zeigt es, dass dem Gesandten Gottes (s.) ohne wenn und aber zu gehorchen ist, so ist auch die bedingungslose Befolgung der Ulu al-Amr eine Pflicht.[3] Wenn Gott befiehlt, jemandem ohne Weiteres zu folgen und zu gehorchen, folglich ist dieser unfehlbar, denn sollte er es nicht sein und zur Sünde neigen, so wäre dies widersprüchlich, denn einerseits ist man verpflichtet ihm aufgrund der Anordnung Gottes zu gehorchen und andererseits darf man sich nicht an ihn lehnen und ihm nicht gehorchen (da der Mensch nicht sündigen darf).[4] Fakhr ar-Razi, sunnitischer Exegete ist der Ansicht dieser Vers deutet auf die Unfehlbarkeit der Ulu al-Amr hin.[5]

Ibn Taimiya,[6] Imam der Salafiya und Nasir al-Qifari[7] ein Wahhabite sind der Meinung, dass der Satz "... dann bringt es vor Allah und den Gesandten, wenn ihr wirklich an Allah und den Jüngsten Tag glaubt", impliziere, dass wir außer Gott und den Propheten (s.) keine anderen unfehlbaren haben, denn den Gläubigen wird befohlen, sich bei Streitigkeiten an Gott und den Gesandten zu wenden. Sollte also außer dem Propheten noch eine andere unfehlbare Person existieren, so würde dieser Befehl auch diese miteinschliessen. Dagegen wurde argumentiert, dass mit Streitigkeiten in diesem Vers Unstimmigkeiten in Bezug auf allgemeine Gesetze des Islam gemeint sind, deren Gesetzgebung Gott und dem Gesandten Gottes (s.) obliegen und die Imame stets als Vollstrecker der Gesetze Gottes und des Propheten agierten.[8] Auf Grund des Verses 83 der Sure an-Nisa, ist das sich Wenden an die Imame wie an Gott und an den Propheten (s.) möglich, denn die Imame sind bezüglich des Schutzes der Sharia (des Religiongesetzes) wie ein Prophet.[9]

Wer sind die Ulu al-Amr

Imame der Shia

In vielen Überlieferungen aus schiitischen[10] und sunnitischen Quellen[11] sind es die Imame (a.), welche mit Ulu al-Amr gemeint sind.[12] Anhand dieser Überlieferungen sagen schiitische Gelehrte, die Ulu al-Amr sind die zwölf Imame.[13] Einige dieser Überlieferungen sind unten angeführt:

Die rechtgeleiteten Kalifen und jeder gerechte Herrscher

Sunnitische Gelehrte sind unterschiedlicher Meinung darüber, wer mit Ulu al-Amr gemeint ist. Manche glauben mit Ulu al-Amr sind die rechtgeleiteten Kalifen gemeint, andere wiederum gehen davon aus, es handele sich um Religionsgelehrte und wieder andere meinen es sind die Kommandeure aus den Saria Schlachten.[17] Nach Samakhschari, sunnitischer Exegete, ist mit Ulu al-Amr jeder gerechte Herrscher gemeint, der nach den religiösen Gesetzen handelt und herrscht und wie die rechtgeleiteten Kalifen und die ihnen folgenden Herrscher agiert.[18] Fakhr ar-Razi ist der Meinung, dass damit die Leute des Hal wa Aqd gemeint sind, welche durch den Konsens der muslimischen Gemeinschaft Authorität finden.[19]

Ansicht von Allamah Tabatabai

Allamah Tabatabai schreibt in seinem Tafsir al-Mizan, die Ulu al-Amr Leute sind jene, die bezüglich Unfehlbarkeit und Befehlsgewalt wie die Propheten sind und dies negiert nicht die Möglichkeit, dass der Begriff Ulu al-Amr weit umfangreicher, aber in seiner Entsprechung bestimmt und eingeschränkt ist, wie z.B in diesem Vers das Wort Gesandter eine weitgreifende Bedeutung hat, aber nur Muhammad damit gemeint ist.[20]

Verwandte Abfragen

Fußnoten

  1. Sure al-Nisa, Vers 59
  2. Tusi, Al-Tibyan fi Tafsir al-Koran, B.3, S.236; Tabatabaee, Al-Mizan, B.4, S.391
  3. Tabatabaee, Al-Mizan, B.4, S.391
  4. Mozaffar, Dala'il as-Sidq, B.2, S.17
  5. Fakhr Razi, Al-Tafsir al-Kabir, B.10, S.113-114
  6. Ibn Taymiyya, Minhaj al-Sunna al-Nabawiyya, B.3, S.381
  7. Qiffari, Usul Mazhab al-Schia al-Imamiyya, B.2, S.792
  8. Siehe: Tabatabaee, al-Mizan, B.4, S.388-389; Makarim Schirazi, Tafsir Nemune, B.3, S.441
  9. Tusi, Al-Tibyan fi Tafsir al-Koran, B.3, S.236
  10. Siehe: Bahrani, Qayat al-Maram, B.3, S.109-115
  11. Ibn Marduya, Manaqib Ali b. Abi Talib, S.236; Hakim Haskani, Schawahid al-Tanzil, B.1, S.190-191
  12. Makarim Schirazi, Ayat Wilayat dar Koran, S.116
  13. Tusi, Al-Tibyan fi Tafsir al-Koran, B.3, S.236; Tabatabaee, al-Mizan, B.4, S.399
  14. Kharaz Qomi, Kifayah al-Athar, S.54-55
  15. Bahrani, Al-Burhan, S.383-386
  16. Ayyaschi, Tafsir Ayyaschi, S.252
  17. Siehe: Fakhr Razi, At-Tafsir al-Kabir, B.10, S.113-114
  18. Zamakhschari, Al-Kaschaf, B.1, S.524
  19. Fakhr Razi, At-Tafsir al-Kabir, B.10, S.113
  20. Tabatabaee, al-Mizan, B.4, S.401