Entwurf:Heilige Monate
Heilige Monate sind die Monate, in denen Kämpfe verboten sind. Diese Monate sind: Dhu al-Qa'da, Dhu al-Hijja, Muharram und Rajab. Der Koran besagt, dass die Heiligkeit dieser Monate gewahrt werden muss und in ihnen nicht gekämpft werden darf. Es sei denn es handelt sich um einen Verteidigungskampf. Das heißt Muslime sind nicht diejenigen, die den Kampf beginnen, sondern sind wegen Selbstverteidigung gezwungen zu kämpfen. Eine der juristischen Regelungen bezüglich der heiligen Monate besagt, dass jemand der einen Mord oder unabsichtliche Tötung begeht ein Drittel mehr als das reguläre Blutgeld entrichten muss.
Das Kriegsverbot in diesen Monaten war unter den Arabern auch im Vorislam üblich: Manchmal hoben sie jedoch die Heiligkeit eines dieser Monate auf und erklärten einen anderen Monat für heilig, damit sie in dem heiligen Monat kämpfen konnten. Dieses wird "Nasi" genannt und gilt im Koran als schwere Sünde.
Was sind heilige Monate und welche sind sie?
Im Islam werden vier Monate aufgrund von Koranversen und Überlieferungen als heilige Monate bezeichnet.[1] Der Grund für die Bezeichnung dieser Monate als heilige Monate liegt darin, dass in ihnen Krieg verboten ist[2] und diese als heilig gelten.[3] Darüber hinaus geht Sheikh at-Tusi in seiner Koranexegese Tibiyan davon aus, dass die Begehung verbotener Taten in diesen Monaten schwerwiegender und schlimmer ist als in anderen Monaten.[4] Außerdem ist laut muslimischen Gelehrten die Belohnung für gute Taten in diesen Monaten höher.[5]
Dies wird im Koran festgehalten. Vers 36 der Sure At-Taubah besagt, dass die Zahl der Monate bei Gott zwölf beträgt von denen vier heilig sind. Einer Überleiferung des Propheten Muhammad (s.) zufolge sind drei der vier heiligen Monate aufeinanderfolgend, nämlich Dhu al-Qa'da, Dhu al-Hijja und Muharram und ein Monat, nämlich Rajab, ist von den anderen getrennt.[6]
Zeitpunkt der Gesetzgebung der heiligen Monate
Den meisten Koran-Kommentatoren zufolge wurde die Heiligkeit der heiligen Monate das Gesetz durch Abraham (a.)[7] geregelt und wurde bis in die Zeit des Vorislam respektiert.[8] Dieser Respekt ging so weit, dass jemand, der den Mörder seines Vaters während des heiligen Monats sah, ihn nicht angriff.[9] Der muslimische Gelehrte Ahmad Beyhaqi (gest. 458 n. H.) schrieb, dass man im Vorislam im Monat Rajab seine Waffen niederlegte, die Menschen in völligem Frieden lebten, auf den Straßen völlige Sicherheit herrschte und niemand sich voreinander fürchtete oder Angst hatte.[10] Diese abrahamitische Tradition blieb unter den Arabern bis zum Aufkommen des Islam weit verbreitet und wurde respektiert, und ebenso bestätigt der Koran dieses.[11]
Gesetze und Regelungen in den heiligen Monaten
Die Rechtsprechung für den ersten Monat besagt, dass Kämpfe in diesem Monat verboten sind. Wenn jedoch Muslime angegriffen werden haben sie das Recht sich zu verteidigen.[12] Eine weiteres Gesetz besagt, dass das Blutgeld für Mord in diesem Monaten um ein Drittel höher ist.[13] Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Mord, Semi-Mord oder Unbeabsichtigte Tötung handelt.[14]
Das Verbot des Kampfes während der heiligen Monate ist im Koran verankert. Vers 217 der Sure Al-Baqara besagt:
| “ | یسْأَلُونَكَ عَنِ الشَّهْرِ الْحَرَامِ قِتَالٍ فِيهِ. قُلْ قِتَالٌ فِيهِ كَبِيرٌ
Sie befragen dich über das Kämpfen im heiligen Monat. Sprich: „Kämpfen in ihm ist schwerwiegend |
” |
| — Sure Baqara, Vers 217 | ||
Vers 194 der Sure Al-Baqara besagt auch:
| “ | شَّهْرُ الْحَرَامُ بِالشَّهْرِ الْحَرَامِ وَالْحُرُمَاتُ قِصَاصٌ فَمَنِ اعْتَدَىٰ عَلَيْكُمْ فَاعْتَدُوا عَلَيْهِ بِمِثْلِ مَا اعْتَدَىٰ عَلَيْكُمْ وَاتَّقُوا اللَّـهَ وَاعْلَمُوا أَنَّ اللَّـهَ مَعَ الْمُتَّقِينَ
Der heilige Monat ist für den heiligen Monat und für das Heilige ist Wiedervergeltung (bestimmt). Wer nun gegen euch gewalttätig handelt, gegen den handelt in gleichem Maße gewalttätig wie er gegen euch gewalttätig war und fürchtet Gott und wisst, dass Gott mit den Gottesfürchtigen ist. |
” |
| — Sure Baqara, Vers 194 | ||
Nasi'
Nasi bedeutet Verschiebung der heiligen Monate.[15] In der vor-islamischen Zeit entrichtete ein Stamm, der während eines der heiligen Monate kämpfen wollte, manchmal den Wächtern der Kaaba eine Gebühr, um diesen Monat für rechtmäßig zu erklären und stattdessen einen anderen Monat heilig zu machen.[16] Der Monat, dessen Heiligkeit aufgehoben wurde, wurde „Nasi'“ genannt.[17] Der Koran verurteilt in den Versen 36 und 37 der Sure At-Tauba die Praxis des Nasi' und beschreibt dies als Ursache für zunehmenden Unglauben und Irreführung der Menschen.[18]
Philosophie der Heiligkeit dieser Monate
Laut dem Koranexegeten Nasser Makarem Shirazi war das Kriegsverbot während der heiligen Monate eine Möglichkeit langjährige Kriege zu beenden und Frieden und Ruhe zu schaffen. Wenn die Waffen vier Monate im Jahr niedergelegt werden entsteht Raum für Besinnung und Gedanken und die Wahrscheinlichkeit den Krieg zu beenden ist sehr hoch.[19] Seyyid Muhammad Hossein Tabataba'i ist auch der Ansicht, dass durch Verzicht auf Krieg überall öffentliche Sicherheit herrschen wird, sodass die Menschen ein angenehmes Leben führen und durch Gehorsam Gottes die Nähe ihres Herrn erlangen können.[20]
Fußnoten
- ↑ Kaschani, Manhaj as-Sadighin, B.4, S.265; Tusi, At-Tibyan, B.5, S.214; Suyuti, Ad-Durr al-Manthur, B.4, S.183; Tusi, Tahzib al-Ahkam, B.4, S.161; Majlisi, Bihar al-Anwar, B.55, S.339
- ↑ Tusi, At-Tibyan, B.2, S.149; Tabari, Jame al-Bayan, B.10, S.56
- ↑ Tabrisi, Majma al-Bayan, B.2, S.551
- ↑ Tusi, At-Tibyan, B.5, S.214
- ↑ Qommi, Tafsir al-Qommi, B.1, S.67; Djassas, Ahkam al-Quran, B.4, S.308
- ↑ Tusi, Tahzib al-Ahkam, B.4, S.161; Majlisi, Bihar al-Anwar, B.55, S.339
- ↑ Kaschani, Manhaj as-Sadighin, B.4, S.267; Tabatabaee, Al-Mizan, B.9, S.271; Ibn Arabi, Ahkam al-Quran, B.2, S.943; Suyuti, Ad-Durr al-Manthur, B.4, S.188
- ↑ Tayyib, Atyab al-Bayan, B.8, S.218
- ↑ Tusi, At-Tibyan, B.5, S.214
- ↑ Beyhaqi, Schu'ab al-Iman, B.5, S.338
- ↑ Tabatabaee, Al-Mizan, B.9, S.266
- ↑ Khomeini, Istifta'at, B.1, S.515
- ↑ Khomeini, Tahrir al-Wasila, B.2, S.530; Sistani, حکم قتل در ماههای حرام
- ↑ Sistani, حکم قتل در ماههای حرام
- ↑ Ja'fari, «Bahthi darbare "Nasi" wa Rabete An ba Hajj», S.119
- ↑ Sobhani, Manschur Jawid, B.6, S.35
- ↑ Tabatabaee, Al-Mizan, B.9, S.271
- ↑ Sure at-Tauba, Verse 36-37
- ↑ Makarem Schirazi, Tafsir Nemune, B.7, S.408
- ↑ Tabatabaee, Al-Mizan, B.9, S.268; Suyuti, Ad-Durr al-Manthur, B.4, S.185
Quellenverzeichnis
- Beyhaqi, Ahmad bin Husayn, Schu'ab al-Iman, recherchiert von Abdul Ali Hamed, Indien, Maktaba al-Rushd, 1423 n.H.
- Djassas, Ahmad bin Ali, Ahkam al-Quran, recherchiert von Muhammad Sadiq Qamhawi, Beirut, Dar Ihya al-Turatt al-Arabi, 1405 n.H.
- Ibn Arabi, Muhammad ibn Abdullah, Ahkam al-Quran, Forschung: Ali Muhammad Bejawi, Beirut, Dar al-Jil, Erstausgabe, 1408 n.H.
- Ja’fari, Ya’qub, «Bahthi darbare "Nasi" wa Rabete An ba Hajj», in Miqat al-Hajj, Nr.3, Frühjahr 1372 n.i.S.
- Kashani, Fathullah, Manhaj al-Sadiqin fi Ilzam al-Mukhalifin, Teheran, Islamic Bookstore, Erstausgabe.
- Khomeini, Istifta’at, Daftar Intischarat Islami, 1372 n.i.S.
- Khomeini, Tahrir al-Wasila, Institut für Zusammenstellung und Veröffentlichung von Imam Khomeinis Werken, 1379 n.i.S / 1421 n.H.
- Majlisi, Muhammad Baqir, Bihar al-Anwar, Beirut, Dar Ihya al-Turath al-Arabi, zweite Auflage, 1403 n.H.
- Makarem Shirazi, Nasser, Tafsir Nemune, Teheran, Dar al-Kutub al-Islamiyya, neunzehnte Auflage, 1377 n.i.S.
- Qommi, Ali ibn Ibrahim, Tafsir al-Qommi, recherchiert von Seyyed Tayyib Mousavi Jazayeri, Qom, Dar al-Kitab, dritte Auflage, 1404 n.H.
- Sistani, Sayyid Ali, Tauzih al-Massail al-Jami’, B. 4, Ausgabe 1361., Offizielle Website des Büros von Ayatollah Sistani.
- Suyuti, Abd al-Rahman, Al-Durr al-Manthur, Beirut, Dar al-Fikr.
- Tabari, Muhammad ibn Jarir, Jame al-Bayan fi Tafsir al-Quran, Beirut, Dar al-Ma’rafa, Erstausgabe, 1412 n.H.
- Tabatabaee, Muhammad Hussein, Al-Mizan fi Tafsir al-Quran, Qom, Muassisa al-Nashar al-Islami, 6. Auflage, 1421 n.H.
- Tabrisi, Fadl ibn Hassan, Majma al-Bayan fi Tafsir al-Quran, Teheran, Nasser Khosrow, dritte Auflage, 1372 n.i.S.
- Tayyib, Abdul-Hussein, Atyab al-Bayan fi Tafsir al-Quran, Teheran, Nasr al-Islam, zweite Auflage, 1369 n.i.S.
- Tusi, Muhammad ibn Hassan, Al-Tibyan fi Tafsir al-Quran, Beirut, Dar al-Ihya al-Turath al-Arabi.
- Tusi, Muhammad ibn Hassan, Tahzib al-Ahkam, Takhikh, Hassan al-Musawi, Teheran, Dar al-Kutub al-Islamiyya, vierte Auflage, 1407 n.H.